Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29225
LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13 (https://dejure.org/2013,29225)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13 (https://dejure.org/2013,29225)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 7 TaBV 56/13 (https://dejure.org/2013,29225)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsvereinbarung über Sonderkündigungsschutz; Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; Verstoß gegen gesetzliche Regelung

  • LAG Düsseldorf PDF

    30.10.2013
    30.10.2013

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 3; MTV § 17; BetrVG § 111
    Betriebsvereinbarung über Sonderkündigungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung über Sonderkündigungsschutz kann unwirksam sein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz - Ex-WestLB-Mitarbeiter bei Portigon nicht unkündbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unkündbarkeitsregelung in Betriebsvereinbarung unwirksam

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ehemalige WestLB-Mitarbeiter haben keinen Sonderkündigungsschutz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unkündbarkeitsregelung in Betriebsvereinbarung unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mit tariflicher Regelung konkurrierende Betriebsvereinbarung über Sonderkündigungsschutz ist ohne Öffnungsklausel unwirksam

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Unkündbarkeitsregelung in Betriebsvereinbarung unwirksam

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Wer darf was im Arbeitsrecht?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unkündbarkeitsregelung in Betriebsvereinbarung ist unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unkündbarkeitsregelung in Betriebsvereinbarung unwirksam - Gesteigerter Kündigungsschutz wegen vorrangiger Regelung im Manteltarifvertrag unwirksam

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Mit tariflicher Regelung konkurrierende Betriebsvereinbarung über Sonderkündigungsschutz ist ohne Öffnungsklausel unwirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 3124
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13
    Dabei ist insbesondere der Gesetzeszweck des § 77 Abs. 3 BetrVG zu berücksichtigen, der verhindern will, dass Gegenstände, derer sich die Tarifvertragsparteien angenommen haben, konkurrierend durch Betriebsvereinbarung geregelt werden (vgl. BAG, Urteil vom 29.10.2002, 1 AZR 573/01, zitiert nach juris).

    Die Zulassung muss im Tarifvertrag nur deutlich zum Ausdruck kommen (vgl. BAG, Urteil vom 29.10.2002, 1 AZR 573/01, zitiert nach juris).

  • ArbG Düsseldorf, 19.04.2013 - 1 BV 330/12

    Streit um Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.04.2013, 1 BV 330/12, wird zurückgewiesen.

    Der Antragsteller beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.04.2013, 1 BV 330/12, abzuändern und.

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13
    Die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 wirkt vielmehr auch dann, wenn entsprechende Tarifbestimmungen erst später in Kraft treten (vgl. BAG, Beschluss vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, zitiert nach juris).
  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 29/77

    Mitbestimmungsrecht - Tarifvertragspartei - Abschließende Regelung - Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13
    Enthält ein Tarifvertrag nur lückenhafte oder ergänzungsbedürftige Rahmenregelungen, steht ihrer Ausfüllung durch Betriebsvereinbarungen insoweit keine Sperrwirkung entgegen (vgl. BAG, Beschluss vom 03.04.1979, 6 ABR 29/77, zitiert nach juris).
  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13
    Er gewährt den Sonderkündigungsschutz zwar unabhängig vom Lebensalter der Betroffenen und führt so zu einer Verbesserung der kündigungsrechtlichen Situation der Beschäftigten, tritt aber auch auf diese Weise in Konkurrenz zur tariflichen Bestimmung (vgl. dazu BAG, Urteil vom 18.03.2010, 2 AZR 337/08, zitiert nach juris).
  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13
    Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebsparteien ausgehöhlt werden können (vgl. BAG, Beschluss vom 20.04.1999, 1 ABR 72/98, zu B II der Gründe; BAG, Urteil vom 24.01.1996, 1 AZR 597/95, zu I 1 der Gründe, zitiert nach juris).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13
    Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebsparteien ausgehöhlt werden können (vgl. BAG, Beschluss vom 20.04.1999, 1 ABR 72/98, zu B II der Gründe; BAG, Urteil vom 24.01.1996, 1 AZR 597/95, zu I 1 der Gründe, zitiert nach juris).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urteil vom 22.04.2010, 6 AZR 962/08, m. w. N., zitiert nach juris).
  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13
    Die entgegenstehende Auffassung des Antragstellers wird durch die von ihm zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.02.2011, 1 AZR 233/00, zitiert nach juris, nicht gestützt.
  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13
    Die betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen entfalten somit keine Sperrwirkung gegenüber tariflichen Sozialplänen (vgl. BAG, Urteil vom 24.04.2007, 1 AZR 252/06, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 3 Sa 467/15

    Regelungssperre; Öffnungsklausel

    Die Kammer schließe sich der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13 - an.

    c) Die Kammer folgt der Auffassung des Landesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 30.10.2013 (- 7 TaBV 56/13 - BB 2013, 3124; juris).

    Diese Regelung ist in Bezug auf den Sonderkündigungsschutz abschließend (LAG Düsseldorf Urteil vom 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13 - BB 2013, 3124; juris; LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 19.11.2013 - 7 Sa 1114/13 - nv; LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 10.02.2015 - 7 Sa 1694/14 -, Rn 42, juris).

    Wie das LAG Düsseldorf (Beschluss vom 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13 - aaO) zutreffend ausgeführt hat, soll § 19 Ziff. 3 MTV schon nach seinem Wortlaut nur bereits entstandene Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers erhalten ("auf die ein Arbeitnehmer Anspruch hat").

    Ein Vertrauensschutz kann zwar im individualrechtlichen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Betracht kommen (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13 -, Rn. 61, juris).

  • LAG Düsseldorf, 24.05.2016 - 3 Sa 735/15

    Unkündbarkeit in Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag ( § 17 Nr. 3 MTV für das

    c) Die Kammer folgt der Auffassung des Landesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 30.10.2013 (- 7 TaBV 56/13 - BB 2013, 3124; juris).

    Diese Regelung ist in Bezug auf den Sonderkündigungsschutz abschließend (LAG Düsseldorf Urteil vom 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13 - BB 2013, 3124; juris; LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 19.11.2013 - 7 Sa 1114/13 - nv; LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 10.02.2015 - 7 Sa 1694/14 -, Rn. 42, juris).

    Wie das LAG Düsseldorf (Beschluss vom 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13 -aaO) zutreffend ausgeführt hat, soll § 19 Abs. 3 MTV schon nach seinem Wortlaut nur bereits entstandene Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers erhalten ("auf die ein Arbeitnehmer Anspruch hat").

    Ein Vertrauensschutz kann zwar im individualrechtlichen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Betracht kommen (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13 -, Rn. 61 juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2015 - 7 Sa 1619/14

    Ausschluss ordentlicher Kündigungen durch Sozialplan - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Diese Regelung ist in Bezug auf den Sonderkündigungsschutz abschließend (so auch LAG Düsseldorf v. 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13 - juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 19.11.2013 - 7 Sa 1114/13 - n.v.).

    Wie das LAG Düsseldorf (Beschluss vom 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13 - juris) zutreffend ausgeführt hat, soll § 19 Abs. 3 MTV schon nach seinem Wortlaut nur bereits entstandene Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers erhalten ("auf die ein Arbeitnehmer Anspruch hat").

  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse -

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Oktober 2013 - 7 TaBV 56/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2015 - 7 Sa 1694/14

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Unkündbarkeitsregelung im Sozialplan - Sozialauswahl

    Diese Regelung ist in Bezug auf den Sonderkündigungsschutz abschließend (so auch LAG Düsseldorf v. 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13 - juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 19.11.2013 - 7 Sa 1114/13 - n.v.).

    Wie das LAG Düsseldorf (Beschluss vom 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13 - juris) zutreffend ausgeführt hat, soll § 19 Abs. 3 MTV schon nach seinem Wortlaut nur bereits entstandene Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers erhalten ("auf die ein Arbeitnehmer Anspruch hat").

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2015 - 7 Sa 1695/14

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Unkündbarkeitsregelung im Sozialplan - Sozialauswahl

    Diese Regelung ist in Bezug auf den Sonderkündigungsschutz abschließend (so auch LAG Düsseldorf v. 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13 - juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 19.11.2013 - 7 Sa 1114/13 - n.v.).

    Wie das LAG Düsseldorf (Beschluss vom 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13 - juris) zutreffend ausgeführt hat, soll § 19 Abs. 3 MTV schon nach seinem Wortlaut nur bereits entstandene Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers erhalten ("auf die ein Arbeitnehmer Anspruch hat").

  • LAG Hamm, 24.02.2016 - 4 Sa 681/15

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebesbedingten Kündigung des

    Das LAG Düsseldorf bestätigte durch Beschluss vom 30.10.2013 (7 TaBV 56/13 - juris) die erstinstanzliche Entscheidung, wonach § 4 BV gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstößt und damit unwirksam ist.
  • ArbG Düsseldorf, 15.06.2015 - 12 Ca 4043/14

    Unkündbarkeitszusage in Betriebsvereinbarung bei bereits bestehender tariflicher

    Die Kammer schließt sich hier der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.10.2013 zu dem Aktenzeichen 7 TaBV 56/13 ausdrücklich an.
  • ArbG Düsseldorf, 24.11.2014 - 12 Ca 4042/14

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Unmittelbare und zwingende Geltung

    Die Kammer schließt sich hier der (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.10.2013 zu dem Aktenzeichen 7 TaBV 56/13 ausdrücklich an.
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39215
LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13 (https://dejure.org/2013,39215)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2013 - 7 Sa 83/13 (https://dejure.org/2013,39215)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2013 - 7 Sa 83/13 (https://dejure.org/2013,39215)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    TzBfG § 14 SGB VI § 41

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Altersgrenze nach schrittweiser Anhebung der Regelaltersgrenze

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer Regelung zur Altersgrenze

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Altersgrenze nach schrittweiser Anhebung der Regelaltersgrenze

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Regelung zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen in einer Betriebsvereinbarung zulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer Regelung zur Altersgrenze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 3124
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
    Soweit dort zunächst eine Befristung für die Probezeit und im Anschluss daran ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit den tariflichen Kündigungsfristen vorgesehen ist, haben die Parteien damit nicht etwa eine auf das Regelrentenalter bezogene Altersgrenze abbedungen, sondern nur klargestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht nur für eine im Voraus konkret bestimmte Frist abgeschlossen wird (BAG v. 5.3.3013 - 1 AZR 417/12 - in juris - Rz. 57).

    Dabei gelten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. z. B. BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12; v. 21.09.2011 - 7 AZR 134/10 - a. a. O.; BAG v. 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 - BAGE 127, 74 ff. jeweils m. w. N.) mit der Regelaltersrente des Arbeitnehmers verknüpfte Altersgrenzenregelungen in Kollektivnormen als für die Befristung des Arbeitsverhältnisses sachlich gerechtfertigt.

    Die Anbindung an eine rentenrechtliche Versorgung bei Ausscheiden durch eine Altersgrenze ist damit Bestandteil des Sachgrunds (BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - juris; v. 18.06.2008 - v. 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 - BAGE 127, 74 ff.).

    Es ist grundsätzlich anerkannt, dass die Betriebsparteien in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung auch Fragen des Inhalts, des Abschlusses und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen regeln können (vgl. BAG vom 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - juris - mwN; BAG vom 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - EZA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 17).

    Tarifüblich ist eine Regelung, wenn der Regelungsgegenstand in der Vergangenheit in einem einschlägigen Tarifvertrag enthalten war und die Tarifvertragsparteien über ihn Verhandlungen führen (BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 juris).

    Die unterschiedliche Behandlung der Betriebsangehörigen aus einem in § 1 AGG genannten Grund ist daher nur unter den im AGG normierten Voraussetzungen zulässig (BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - juris).

    Die Regelungen des AGG sind auch auf Altersgrenzen anzuwenden, die vor Inkrafttreten des AGG einzelvertraglich oder in Kollektivnormen vereinbart wurden, wenn die Altersgrenze im Einzelfall erst mit oder nach Inkrafttreten des AGG erreicht wird (BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - juris).

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 116/07

    Altersgrenze - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
    Dabei gelten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. z. B. BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12; v. 21.09.2011 - 7 AZR 134/10 - a. a. O.; BAG v. 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 - BAGE 127, 74 ff. jeweils m. w. N.) mit der Regelaltersrente des Arbeitnehmers verknüpfte Altersgrenzenregelungen in Kollektivnormen als für die Befristung des Arbeitsverhältnisses sachlich gerechtfertigt.

    Die Anbindung an eine rentenrechtliche Versorgung bei Ausscheiden durch eine Altersgrenze ist damit Bestandteil des Sachgrunds (BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - juris; v. 18.06.2008 - v. 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 - BAGE 127, 74 ff.).

    Das kontinuierliche Ausscheiden von Arbeitnehmern aus dem Arbeitsverhältnis aufgrund einer Regelaltersgrenze eröffnet den neu auf dem Arbeitsmarkt eintretenden Generationen überhaupt eine Chance auf den Erwerb berufspraktischer Kenntnisse im zeitnahen Anschluss ihre Ausbildung, deren Wert bei Zeiten längerer Beschäftigungslosigkeit ansonsten entwertet würde (vgl. BAG vom 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 - BAGE 127, 74 ff. zum Tarifvertrag für die Gebäudereinigung).

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 134/10

    Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
    2.2.1 Die Regelung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem 65. Lebensjahr bzw. mit Erreichen der Regelaltersgrenze stellt eine Befristungsvereinbarung dar, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. z. B. BAG vom 21.09.2011 - 7 AZR 134/10 - NZA 2012, 271 ff. zu tariflichen Altersgrenzen) der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle unterliegt.

    Dabei gelten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. z. B. BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12; v. 21.09.2011 - 7 AZR 134/10 - a. a. O.; BAG v. 18.06.2008 - 7 AZR 116/07 - BAGE 127, 74 ff. jeweils m. w. N.) mit der Regelaltersrente des Arbeitnehmers verknüpfte Altersgrenzenregelungen in Kollektivnormen als für die Befristung des Arbeitsverhältnisses sachlich gerechtfertigt.

  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
    Unter Vereinbarung im Sinne von § 41 S. 2 SGB VI fallen Betriebsvereinbarungen (BAG v. 11.06.1997 - 7 AZR 186/96 - BAGE 86, 105 ff).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
    Eine gegen die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG verstoßene Betriebsvereinbarung ist - schwebend oder endgültig - unwirksam, wenn auch nicht nichtig (vgl. BAG vom 20.04.1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244, 257 f.).
  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - Haushaltsgründe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
    Maßgeblich für die Wirksamkeit der Befristung ist dabei stets der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages (vgl. z. B. BAG vom 15.08.2001 - 7 AZR 144/00 - EZA § 620 BGB Nr. 182).
  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
    Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebspartner ausgehöhlt werden (vgl. std. Rspr BAG vgl. z. B. BAG vom 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 - BAGE 103, 187 ff. m. w. N.).
  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
    Es ist grundsätzlich anerkannt, dass die Betriebsparteien in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung auch Fragen des Inhalts, des Abschlusses und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen regeln können (vgl. BAG vom 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - juris - mwN; BAG vom 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - EZA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 17).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
    Angesichts des Umstandes, dass diese Regelaltersgrenze jedenfalls für Männer seit dem Jahre 1916 bei 65 Jahren lag, kann hier auf einen gemeinsamen der Willen der Betriebsparteien geschlossen werden, der im Vertragstext nur unvollständig seinen Ausdruck gefunden hat (Erf-Ko. 13. Aufl. § 41 SGB VI Rz. 10; BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - AP Nr. 55 zu § 1 BetrAVG Ablösung; zur Auslegung einer Versorgungsordnung).
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 112/07

    Versicherungsmathematischer Abschlag - Auslegung eines Vergleichs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
    Angesichts des Umstandes, dass diese Regelaltersgrenze jedenfalls für Männer seit dem Jahre 1916 bei 65 Jahren lag, kann hier auf einen gemeinsamen der Willen der Betriebsparteien geschlossen werden, der im Vertragstext nur unvollständig seinen Ausdruck gefunden hat (Erf-Ko. 13. Aufl. § 41 SGB VI Rz. 10; BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - AP Nr. 55 zu § 1 BetrAVG Ablösung; zur Auslegung einer Versorgungsordnung).
  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. August 2013 - 7 Sa 83/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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