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   ArbG Düsseldorf, 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15   

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ArbG Düsseldorf, 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15 (https://dejure.org/2016,14132)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15 (https://dejure.org/2016,14132)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 2 Ca 5416/15 (https://dejure.org/2016,14132)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verzugspauschale, Verzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Erstattung der zivilrechtlichen Verzugspauschale im erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren; Zahlungsbegehren des Arbeitnehmers bzgl. der Verzugspauschale für zwei verspätete Entgeltzahlungen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • cmshs-bloggt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB im Arbeitsrecht?

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Erste Entscheidung zur Verzugspauschale

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Verzugspauschale im Arbeitsrecht - mit großen Schritten auf dem Vormarsch

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Verzugspauschale auch im Arbeitsrecht anwendbar

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Verzugspauschale von 40 EUR im Arbeitsrecht

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Pauschalierter Schadensersatz, wenn sich die Abrechnung verspätet: Wird es jetzt teuer?

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1460
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15
    In einer entwickelten Rechts- und Wirtschaftsordnung hat jeder Schuldner für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen (BGH 28. Februar 1989 - IX ZR 130/88 - Rn. 24; RG 9. Januar 1923 - VII 403/22 -, RGZ 106, 177; LAG Nürnberg 17. Dezember 2013 - 7 Sa 506/12 - Rn. 117; LAG Thüringen 17. November 2009 - 7 Sa 414/08 -, Rn. 24; BeckOK BGB/Unberath BGB § 276 Rn. 39).
  • RG, 09.01.1923 - VII 403/22

    Kleinbahn; Zustimmung des Wegeunterhaltungspflichtigen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15
    In einer entwickelten Rechts- und Wirtschaftsordnung hat jeder Schuldner für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen (BGH 28. Februar 1989 - IX ZR 130/88 - Rn. 24; RG 9. Januar 1923 - VII 403/22 -, RGZ 106, 177; LAG Nürnberg 17. Dezember 2013 - 7 Sa 506/12 - Rn. 117; LAG Thüringen 17. November 2009 - 7 Sa 414/08 -, Rn. 24; BeckOK BGB/Unberath BGB § 276 Rn. 39).
  • OLG München, 25.07.2002 - 19 U 1819/02
    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15
    dd)Der Schuldner muss die tatsächlichen Voraussetzungen der Entschuldigungsgründe gem. § 284 BGB darlegen und beweisen, da das Verschulden gem. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet wird (BGH 12. März 2013 - XI ZR 227/12 - NJW 2013, 3437; OLG München 25. Juli 2002 - 19 U 1819/02 - Rn. 16; MüKoBGB/Ernst, 7. Aufl., § 286 Rn. 118).
  • LAG Thüringen, 17.11.2009 - 7 Sa 414/08
    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15
    In einer entwickelten Rechts- und Wirtschaftsordnung hat jeder Schuldner für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen (BGH 28. Februar 1989 - IX ZR 130/88 - Rn. 24; RG 9. Januar 1923 - VII 403/22 -, RGZ 106, 177; LAG Nürnberg 17. Dezember 2013 - 7 Sa 506/12 - Rn. 117; LAG Thüringen 17. November 2009 - 7 Sa 414/08 -, Rn. 24; BeckOK BGB/Unberath BGB § 276 Rn. 39).
  • BGH, 12.03.2013 - XI ZR 227/12

    Bankinsolvenz: Stundungswirkung eines von der Bundesanstalt für

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15
    dd)Der Schuldner muss die tatsächlichen Voraussetzungen der Entschuldigungsgründe gem. § 284 BGB darlegen und beweisen, da das Verschulden gem. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet wird (BGH 12. März 2013 - XI ZR 227/12 - NJW 2013, 3437; OLG München 25. Juli 2002 - 19 U 1819/02 - Rn. 16; MüKoBGB/Ernst, 7. Aufl., § 286 Rn. 118).
  • LAG Nürnberg, 17.12.2013 - 7 Sa 506/12
    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15
    In einer entwickelten Rechts- und Wirtschaftsordnung hat jeder Schuldner für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen (BGH 28. Februar 1989 - IX ZR 130/88 - Rn. 24; RG 9. Januar 1923 - VII 403/22 -, RGZ 106, 177; LAG Nürnberg 17. Dezember 2013 - 7 Sa 506/12 - Rn. 117; LAG Thüringen 17. November 2009 - 7 Sa 414/08 -, Rn. 24; BeckOK BGB/Unberath BGB § 276 Rn. 39).
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15
    (a)Anerkannt ist, dass aufgrund dieser Regelung ein eventuell entstandenermateriell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch ausgeschlossen ist (BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 546/03 - Rn. 37).
  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 56/90

    Schadenersatz wegen nicht erteilter Drittschuldnererklärung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15
    Ausgeschlossen sind auch die außergerichtlich entstandenen Ansprüche für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten (vgl. BAG 16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - Rn. 21; BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - AP ArbGG 1953 § 61 Kosten Nr. 14).
  • BAG, 14.12.1977 - 5 AZR 711/76

    Schadenersatz - Erstattung außerprozessualer Anwaltskosten

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15
    Ausgeschlossen sind auch die außergerichtlich entstandenen Ansprüche für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten (vgl. BAG 16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - Rn. 21; BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - AP ArbGG 1953 § 61 Kosten Nr. 14).
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15
    Darüber hinaus ist erforderlich, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 24. September 2015 - 6 AZR 511/14 - Rn. 26; BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - Rn. 34; BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 23).
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 511/14

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II - Wegfall einer Funktionsstufe

  • LAG Köln, 22.11.2016 - 12 Sa 524/16

    Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen

    Ebenso wie das Arbeitsgericht in der hiesigen erstinstanzlichen Entscheidung hat sich auch die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf in der Entscheidung vom 12.05.2016 (2 Ca 5416/15, BB 2016, Seite 1460, AuA 2016, Seite 626) der Rechtsauffassung von Diller angeschlossen.
  • LAG Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 3 Sa 34/16

    Anschlussverbot - Befristung - Verzugsschadenpauschale - arbeitsrechtliche

    b) Die Neuregelung zur Verzugsschadenpauschale in § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB, die zum Allgemeinen Teil des Schuldrechts zählt, ist auch im Arbeitsrecht anwendbar, da keine Bereichsausnahme vorliegt (zutreffend Lembke FA 2014, 357, 358; Richter ArbRAktuell 2016, 229, 230; aA ArbG Düsseldorf 12. Mai 2016 - 2 Ca 5416/15 - juris; Diller NZA 2015, 1095, 1096; Palandt/Grüneberg BGB 75. Aufl. § 288 Rn. 15).

    Eine planwidrige, unbeabsichtigte Gesetzeslücke ist nicht ersichtlich (so aber ArbG Düsseldorf 12. Mai 2016 - 2 Ca 5416/15 - juris).

    Da die Geltung der Regelung zur Verzugspauschale für Arbeitsverträge nicht erforderlich ist, sondern es sich insoweit um eine überschießende Umsetzung der Richtlinie handelt, bedarf es keiner einschränkenden richtlinienkonformen Auslegung gegen den Wortlaut (ArbG Düsseldorf 12. Mai 2016 - 2 Ca 5416/15 - juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 21 Sa 48/17

    Verwertung von Zufallsfunden - Verwertungsverbot in einer Betriebsvereinbarung -

    "b) Die Neuregelung zur Verzugsschadenpauschale in § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB, die zum Allgemeinen Teil des Schuldrechts zählt, ist auch im Arbeitsrecht anwendbar, da keine Bereichsausnahme vorliegt (zutreffend Lembke FA 2014, 357, 358; Richter ArbRAktuell 2016, 229, 230; aA ArbG Düsseldorf 12. Mai 2016 - 2 Ca 5416/15 - juris; Diller NZA 2015, 1095, 1096; Palandt/Grüneberg BGB 75. Aufl. § 288 Rn. 15).

    Eine planwidrige, unbeabsichtigte Gesetzeslücke ist nicht ersichtlich (so aber ArbG Düsseldorf 12. Mai 2016 - 2 Ca 5416/15 - juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 15 Sa 1992/16

    Beitreibungskostenpauschale im Arbeitsverhältnis - Abrechnung

    Vereinzelt wird die Auffassung vertreten, § 12a ArbGG sei eine spezialgesetzliche Ausnahmeregelungen, so dass der Anwendungsbereich des § 288 Abs. 5 BGB nicht eröffnet sei (Diller NZA 2015, 1095, 1096; Arbeitsgericht Düsseldorf 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15).
  • ArbG Oldenburg, 02.11.2016 - 3 Ca 223/16

    Elektronische Bereitstellung; Entgeltabrechnung; Lohnabrechnung; Portokosten

    Um Wiederholungen zu vermeiden, kann auf die ausführliche Begründung des Arbeitsgerichts Düsseldorf im Urteil vom 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15 - juris sowie bei Diller, NZA 2015, 1095 ff verwiesen werden.
  • ArbG Aachen, 17.11.2016 - 8 Ca 2260/16

    Geringfügige Beschäftigung ohne Vereinbarung einer wöchentlichen oder monatlichen

    Die Kammer stützt sich hierbei zum einen auf die Ausführungen des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 2 Ca 5416/15 in dessen Urteil vom 12.05.2016, wonach die Verzugspauschale in analoger Anwendung des § 12 a ArbGG für Arbeitsverhältnisse keine Anwendung findet, wie auch zum anderen auf die Anm. zu dieser Entscheidung von Ulrici (juris PP-ArbR 44/2016, Anm. 2 vom 02.11.2016), der § 12 a ArbGG als lex spezialis für Verzugs- und/oder Schadensersatzansprüche bis zum Ende der 1. Instanz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ansieht.
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 05.03.2019 - 6 Ca 6294/18

    Verzugskostenpauschale 40,00 EUR - Anwendbarkeit Arbeitsrecht

    Dagegen: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 04. Oktober 2017 - 5 Sa 229/17 -, Rn. 69, juris; ArbG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 Ca 5416/15 -, juris; ArbG Nürnberg, Urteil vom 11. November 2016 - 12 Ca 6016/15 -, Rn. 52, juris).

    Man könnte also argumentieren, dass die Pauschale als eine Art Vorschuss (quasi wesensgleich "als gedanklich vorgelagerter Schritt") auf die Rechtsverfolgungskosten gezahlt wird und weil die Rechtsverfolgungskosten von § 12a ArbGG erfasst seien, müsse dies auch für die Pauschale gelten (vgl. ArbG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 Ca 5416/15 -, Rn. 40, juris).

    Für eine Analogie (so ArbG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 Ca 5416/15 -, Rn. 31 ff., juris) fehlt es in Bezug auf den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB an einer planwidrigen Regelungslücke (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 3 Sa 34/16 -, Rn. 95, juris; LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. Oktober 2017 - 9 Sa 593/17 -, Rn. 66, juris; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 19. April 2018 - 17 Sa 1484/17 -, Rn. 122, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22. November 2016 - 12 Sa 524/16 -, Rn. 77, juris; Jesgarzewski, BB 2018, 2876).

  • LAG Köln, 04.10.2017 - 5 Sa 229/17

    Keine Verzugspauschale im Arbeitsrecht

    Der Anwendung von § 288 Abs. 5 BGB auf arbeitsrechtliche Forderungen steht § 12a ArbGG entgegen ( wie hier ArbG Düsseldorf, 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15; Diller, NZA 2015, 1095 ff.; Ulrici, jurisPR-ArbR 16/2017 Anm. 5 und jurisPR-ArbR 44/2016 Anm. 2; a.A. LAG Niedersachsen 20. April 2017- 5 Sa 1263/16; LAG Köln 22. November 2016 - 12 Sa 524/16 - ZTR 2017, 105; LAG Baden-Württemberg 13. Oktober 2016 - 3 Sa 34/16; Lembke, NZA 2016, 1501 ff.) .
  • ArbG Düsseldorf, 13.01.2017 - 14 Ca 3558/16

    Fristlose Kündigung, Schlelchtleistung, Verdachtskündigung, Tatkündigung,

    bb.Die Frage der Anwendbarkeit von § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB im Arbeitsrecht ist umstritten (dafür: LAG Köln 22.10.2016 - 12 Sa 524/16 - LAG Baden-Württemberg 13.10.2016 - 3 Sa 34/16 - MüKoBGB/Ernst 7. Aufl. § 288 Rn. 30; Hülsemann ArbRAktuell 2015, 146; Lembke NZA 2016, 1501; Tiedemann ArbRB 2014, 312, 313; aA.: ArbG Düsseldorf 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15 - Diller NZA 2015, 1095, 1096; Düwell jurisPR-ArbR 33/2016 Anm. 1; Ulrici jurisPR-ArbR 44/2016 Anm. 2).
  • ArbG Nürnberg, 28.03.2017 - 8 Ca 6967/14

    Weisung neutrale Kleidung zu tragen - Professionelles Erscheinungsbild

    Die Kammer jedoch folgt der Gegenmeinung, wonach die Verzugspauschale im Arbeitsrecht wegen Unvereinbarkeit mit dem Ausschluss der Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gemäß § 12a ArbGG unanwendbar ist ( Palandt/Grüneberg, 75. Aufl. 2016, § 288 Rn. 15, Diller in NZA 2015, 1095, ArbG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2016, Az.: 2 Ca 5416/15, ArbG Nürnberg, Urteil vom 11.11.2016, Az.: 12 Ca 6016/15 = NZA-RR 2017, 185).
  • ArbG Nürnberg, 11.11.2016 - 12 Ca 6016/15

    Verzugsschaden - Rechtsverfolgungskosten - Verzugspauschale - Schadenspauschale -

  • LAG Baden-Württemberg, 15.08.2018 - 21 Sa 28/18

    Außerordentliche Kündigung - eigenmächtiger Urlaubsantritt -

  • LAG Hamm, 18.07.2018 - 2 Sa 1828/17

    Zulässigkeit des Übergangs von einer Klage auf Feststellung des Bestehens eines

  • ArbG Gelsenkirchen, 17.07.2019 - 2 Ca 58/18

    Verzugspauschale, Anwendbarkeit im Arbeitsrecht

  • ArbG Iserlohn, 20.03.2018 - 5 Ca 2033/17
  • LAG Sachsen, 18.10.2017 - 4 Ta 149/17

    Erfolgsaussicht hier gegeben, da die Frage, ob eine Verzugspauschale auch im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.11.2017 - 11 Sa 1102/17

    Anspruch auf Tariferhöhung - Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Fahrgelderstattung

  • LAG Hamm, 04.10.2017 - 4 Sa 1120/15

    Beitragsorientierte Leistungszusage; Festschreibeeffekt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 15 Sa 86/18

    Eingruppierung eines Baufachwerker / Beton- und Stahlbetonbauer- Lohngruppe 4

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Rechtsprechung
   BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12723
BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14 (https://dejure.org/2016,12723)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2016 - 9 AZR 659/14 (https://dejure.org/2016,12723)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 (https://dejure.org/2016,12723)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AGG, § 7 Abs 2 AGG, § 10 S 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 1 TVG
    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • IWW

    § 287 Satz 2, § ... 249 Abs. 1 BGB, § 71 BAT, § 253 Abs. 1 ZPO, § 29 Nr. 10 Abs. 1 Satz 1 MTV, § 29 Nr. 3 Abs. 1 MTV, Anlage 1b zum MTV, § 1 AGG, § 7 Abs. 2 AGG, § 10 Satz 1 AGG, § 10 Satz 2 AGG, § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG, § 362 Abs. 1 BGB, § 34 Nr. 1 MTV, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer durch Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter

  • hensche.de

    Urlaubsanspruch, Altersdiskriminierung

  • bag-urteil.com

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater

    Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer bei Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter

  • rewis.io

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter; Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de

    Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer durch Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach Alter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BAG kippt altersabhängige Urlaubsstaffelung

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit der Koppelung von Urlaubsansprüchen an das Lebensalter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen des Alters - Anspruch auf mehr Urlaub für jüngere Arbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1167
  • BB 2016, 1460
  • NZA-RR 2016, 438
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    Dies hat zur Folge, dass dem Kläger bereits vor der Vollendung des 50. Lebensjahres in jedem Kalenderjahr ein Anspruch auf 33 Urlaubstage zustand (zu der Rechtsfolge einer "Anpassung nach oben" vgl. BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 27 ff., BAGE 141, 73) .

    Die Vorschriften des AGG sind auf tarifliche Urlaubsbestimmungen anzuwenden, sofern diese - wie vorliegend - den Anspruch eines Arbeitnehmers für Kalenderjahre regeln, die zeitlich nach dem Inkrafttreten des AGG liegen (vgl. BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 12, BAGE 141, 73) .

    bb) Art. III § 1 TV zu § 71 BAT iVm. § 5 Abs. 1 HUrlVO aF knüpfte die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs an dessen Lebensalter und behandelte deshalb Beschäftigte, die wie der Kläger das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, unmittelbar wegen ihres Alters anders als Beschäftigte, die 50 Jahre oder älter waren (ausf. hierzu BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 14 f., BAGE 141, 73) .

    Es ist bereits fraglich, ob eine Urlaubsstaffel, die - wie hier - bereits ab dem vollendeten 30. Lebensjahr eine Erhöhung des Urlaubsumfangs vorsieht, den Zweck verfolgt, ältere Arbeitnehmer zu schützen (vgl. im Einzelnen BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 20, BAGE 141, 73 unter Bezugnahme auf BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 - Rn. 55, BAGE 132, 210) .

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG konkretisiert ua. das legitime Ziel der Sicherstellung des Schutzes "älterer Beschäftigter", wobei dieser Schutz auch die Festlegung besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließen kann (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 47 ff.) .

    Vielmehr hat er substanziierten Sachvortrag zu leisten (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 50 und 52) .

    Die Abnahme körperlicher Fähigkeiten, die auch altersbedingt sein kann (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 56) , bedeutet nicht, dass diese unabhängig vom Berufsbild zu einem in bestimmtem Umfang erhöhten Erholungsbedarf führt, der zudem an bestimmten Altersstufen festgemacht werden könnte (eingehend hierzu Temming Altersdiskriminierung im Arbeitsleben S. 55 ff.) .

  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12

    Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    Die Beklagte hat jedenfalls nicht dargetan, aufgrund welcher konkreten Umstände unter Berücksichtigung des den Tarifvertragsparteien zustehenden Ermessensspielraums (vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Rn. 18, BAGE 149, 315) und ihrer grundsätzlichen Befugnis zur Generalisierung und Typisierung bei der Gruppenbildung (vgl. BAG 16. Oktober 2014 - 6 AZR 661/12 - Rn. 28, BAGE 149, 297) davon auszugehen ist, dass bei sämtlichen Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet hatten, ein gegenüber jüngeren Arbeitnehmern erhöhtes Erholungsbedürfnis vorlag.
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    Es ist bereits fraglich, ob eine Urlaubsstaffel, die - wie hier - bereits ab dem vollendeten 30. Lebensjahr eine Erhöhung des Urlaubsumfangs vorsieht, den Zweck verfolgt, ältere Arbeitnehmer zu schützen (vgl. im Einzelnen BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 20, BAGE 141, 73 unter Bezugnahme auf BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 - Rn. 55, BAGE 132, 210) .
  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94

    AWbG - Gestalt-Kommunikations-Workshop auf Kreta

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    Dem Kläger steht der erhobene Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens nicht zu, da er die dreimonatige Ausschlussfrist des § 34 Nr. 1 MTV UKGM versäumt hat (zur Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf den Anspruch auf Ersatzurlaub vgl. BAG 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - zu II 3 der Gründe, BAGE 81, 173) .
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    Dies ergibt die Auslegung der Tarifbestimmung (zu den für Tarifverträge geltenden Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17 mwN, BAGE 134, 184) .
  • BAG, 16.10.2014 - 6 AZR 661/12

    Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    Die Beklagte hat jedenfalls nicht dargetan, aufgrund welcher konkreten Umstände unter Berücksichtigung des den Tarifvertragsparteien zustehenden Ermessensspielraums (vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Rn. 18, BAGE 149, 315) und ihrer grundsätzlichen Befugnis zur Generalisierung und Typisierung bei der Gruppenbildung (vgl. BAG 16. Oktober 2014 - 6 AZR 661/12 - Rn. 28, BAGE 149, 297) davon auszugehen ist, dass bei sämtlichen Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet hatten, ein gegenüber jüngeren Arbeitnehmern erhöhtes Erholungsbedürfnis vorlag.
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 507/14

    Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - Verfall trotz krankheitsbedingter

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    Hat der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch um, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hat (st. Rspr., zB BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 507/14 - Rn. 21) .
  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    b) Die Urlaubsstaffelung des Art. III § 1 TV zu § 71 BAT iVm. § 5 Abs. 1 Satz 2 HUrlVO aF, nach der der Kläger einen um drei Tage kürzeren Urlaub erhielt als Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet hatten, verstieß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 iVm. § 1 AGG und war deshalb nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam (zur Anwendbarkeit der Vorschriften auf Tarifverträge vgl. BAG 15. Februar 2011 -  9 AZR 584/09 - Rn. 27) .
  • LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13

    Nachgewährung von Urlaub; Begrenzung des Urlaubsanspruchs auf das Urlaubsjahr und

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    Auf die Revision des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - 3 Sa 686/13 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    ff) Der im Verzugszeitraum verfallene Anspruch auf 18 Urlaubstage wandelte sich in einen Schadensersatzanspruch des Klägers um, der in gleichem Umfang die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hatte (st. Rspr., zB BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 12, BAGE 159, 106; 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 14; 19. Januar 2016 - 9 AZR 507/14 - Rn. 21) .

    Sofern die Rechtsprechung des Senats (vgl. zB BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 33; 15. November 2005 - 9 AZR 633/04 - Rn. 41; 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - zu II 3 der Gründe, BAGE 81, 173) dahin gehend verstanden werden könnte, der Senat gehe davon aus, der Ersatzurlaubsanspruch des Arbeitnehmers unterfalle Ausschlussfristen, stellt der Senat klar, dass der als Schadensersatz an die Stelle des erloschenen Urlaubsanspruchs tretende Ersatzurlaub wie der Urlaubsanspruch keinen Ausschlussfristen unterliegt.

  • BGH, 26.03.2019 - II ZR 244/17

    Rechtmäßigkeit der Kündigung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH; Ansehung des

    aa) Derjenige, der sich auf die Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters in einer vertraglichen Vereinbarung nach § 10 AGG beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass mit der Ungleichbehandlung ein legitimes Ziel im Sinne von § 10 Satz 1 AGG angestrebt wird (BAGE 129, 181 Rn. 56; BAGE 141, 73 Rn. 19; BAGE 152, 134 Rn. 37; BAG, NZA 2016, 1081 Rn. 50; NZA-RR 2016, 438 Rn. 23; NZA 2017, 339 Rn. 20) und dass die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (BAG, NZA 2016, 1081 Rn. 50; NZA-RR 2016, 438 Rn. 23; NZA 2017, 339 Rn. 20).

    Vielmehr hat er substanziierten Sachvortrag zu leisten (BAG, NZA 2016, 1081 Rn. 52; NZA-RR 2016, 438 Rn. 23; NZA 2017, 339 Rn. 20).

    Gerade Ältere können über besondere Stärken, insbesondere über fachliche Erfahrung als Resultat langjähriger Tätigkeit verfügen, die sie für bestimmte anspruchsvolle Aufgaben in besonderem Maße geeignet machen (vgl. BAG, NZA-RR 2016, 438 Rn. 26).

  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 572/16

    Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden

    Hat der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch gemäß § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2 und § 249 Abs. 1 BGB in einen Schadensersatzanspruch um, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hat (st. Rspr., zB BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 14; 19. Januar 2016 - 9 AZR 507/14 - Rn. 21) .
  • LAG Düsseldorf, 25.07.2016 - 9 Sa 31/16

    Urlaubsabgeltung; Schadenersatzanspruch; Verzug; Unmöglichkeit

    Diese Rechtsprechung hat das BAG jüngst fortgesetzt, ohne sich mit der Frage weitergehend zu befassen (BAG v. 12.04.2016 - 9 AZR 659/14, Rn. 14, juris).
  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

    Auf die Revision des Klägers hat der Senat mit Urteil vom 12. April 2016 (- 9 AZR 659/14 -) erkannt, dass die Beklagte dem Kläger drei Tage Ersatzurlaub für das Jahr 2012 zu gewähren hat.

    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass der vor Inkrafttreten des AGG vereinbarte Art. 111 § 1 TV zu § 71 BAT, der den Regelungsgehalt des § 4 HUrlVO 1982 zum Inhalt der Tarifregelung gemacht hat, am Maßstab des AGG zu messen ist (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 19) .

    Der Schutz kann erreicht werden, wenn besondere Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen festgelegt werden (BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - Rn. 34, BAGE 159, 92; vgl. auch BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 22) .

    Die Abnahme körperlicher Fähigkeiten, die auch altersbedingt sein kann (BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 24 mwN) , bedeutet nicht, dass diese unabhängig vom Berufsbild zu einem in bestimmtem Umfang erhöhten Erholungsbedürfnis führt, das zudem an bestimmten Altersstufen festgemacht werden könnte (BAG 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 25; 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 26) .

    Dies hat der Senat bereits in einem früheren zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit entschieden (vgl. ausf. BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 27 ff.) .

    Denn durch die Besitzstandsklausel soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des MTV UKGM einen höheren Urlaubsanspruch hatten, durch das neue Tarifregime schlechter gestellt werden (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 30) .

  • ArbG Gießen, 08.02.2017 - 7 Ca 294/16

    Die Urlaubsstaffelung des Art. III § 1 TV zu § 71 BAT in Verbindung mit § 4 Abs.

    Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. April 2016 (9 AZR 659/14) obsiegte der Kläger in letzter Instanz hinsichtlich des zusätzlichen Urlaubes für das Jahr 2012.

    Maßgebend ist, dass der Kläger im Jahr 2012 eine der Beklagten im selben Jahr zugestellte Klage anhängig gemacht hatte, mit der er mit der Begründung, ihm stehe aufgrund Altersdiskriminierung wegen der in der Hessischen Urlaubsverordnung für Beamte enthaltenen Altersstaffelung des Urlaubs i.V.m. der Besitzstandsregelung in Anlage 1b zum MTV UKGM ein um drei Tage erhöhter Urlaubsanspruch zu, für mehrere Jahre bis einschließlich 2012 die Gewährung von drei Tagen zusätzlichem Urlaub bzw. Ersatzurlaub begehrt hatte, und die Beklagte in diesem Rechtsstreit die Abweisung der Klage beantragt sowie u.a. argumentiert hatte, ein solcher Anspruch auf drei Tage zusätzlichen Urlaub bestehe aus rechtlichen Gründen generell nicht (vgl. BAG v. 21. April 2016 - 9 AZR 659/14, juris; Hessisches LAG v. 9. Mai 2014 - 3 Sa 686/13, juris).

    Dies hat zur Folge, dass dem Kläger bereits vor der Vollendung des 50. Lebensjahres und damit auch bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des MTV UKGM in jedem Kalenderjahr ein Anspruch auf 33 Urlaubstage zustand (zur Rechtsfolge einer "Anpassung nach oben" vgl. BAG v. 20. März 2012 - 9 AZR 529/10, juris; BAG v. 12. April 2016 - 9 AZR 659/14, juris).

    Die Vorschriften des AGG sind auf tarifliche Urlaubsbestimmungen anzuwenden, sofern diese - wie vorliegend - den Anspruch eines Arbeitnehmers für Kalenderjahre regeln, die zeitlich nach dem Inkrafttreten des AGG liegen (BAG v. 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 m.w.N.).

    111 § 1 des Tarifvertrages zu § 71 BAT i.V.m. § 4 Abs. 1 S. 2 der Urlaubsverordnung in der Fassung vom 16. November 1982 knüpfte die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs an das Lebensalter und behandelte deshalb Beschäftigte, die wie der Kläger das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, unmittelbar wegen ihres Alters anders als Beschäftigte, die 50 Jahre oder älter waren (BAG v. 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 m.w.N.).

    § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG konkretisiert u.a. das legitime Ziel der Sicherstellung des Schutzes "älterer Beschäftigter", wobei dieser Schutz auch die Festlegung besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließen kann (vgl. BAG v. 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14, juris; BAG v. 12. April 2016 - 9 AZR 659/14, juris).

    Vielmehr hat er substantiierten Sachvortrag zu leisten (BAG v. 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14, juris; BAG v. 12. April 2016 - 9 AZR 659/14, juris).

    Schließlich obliegt es dem Arbeitgeber darzulegen, dass die vorstehenden Kriterien für sämtliche Tarifunterworfenen ohne Rücksicht auf die Umstände erfüllt waren, unter denen die einzelnen Beschäftigtengruppen ihre Arbeitsleistung erbrachten (BAG v. 12. April 2016 - 9 AZR 659/14, juris).

    Bei einer solchen Urlaubsstaffelung ist in besonderem Maße zweifelhaft, ob sie den Zweck verfolgt, ältere Arbeitnehmer zu schützen (BAG v. 12. April 2016 - 9 AZR 659/14, juris).

  • LAG Hessen, 20.09.2017 - 2 Sa 370/17

    §§ 1, 7, 10 AGG

    Wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 iVm. § 1 AGG unzulässige Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter, nach der Arbeitnehmer vor Vollendung des 50. Lebensjahrs ein um drei Tage kürzeren Urlaub erhielten als Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet hatten (BAG, Urteil vom 12. April 2016 - 9 AZR 659/14).

    Auf die Revision des Klägers wurde mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. April 2016 - Aktenzeichen 9 AZR 659/14 - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - Aktenzeichen 3 Sa 686/13 - teilweise aufgehoben und die Beklagte auf die Berufung des Klägers unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. März 2013 - Aktenzeichen 10 Ca 359/12- verurteilt, dem Kläger für Urlaub aus dem Jahr 2012 drei Tage Ersatzurlaub zu gewähren.

    Hinsichtlich der näheren Einzelheiten und insbesondere der Begründung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 12. April 2016 - Aktenzeichen 9 AZR 659/14 - wird auf Bl. 50 bis 57 d. A. d. A. Bezug genommen.

    Der Urlaubsanspruch folgte, wie das Bundesarbeitsgericht im Vorprozess der Parteien ( BAG, Urteil vom 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 16 ff., juris ) bereits entschieden hat, aus der tariflichen Regelung des § 29 Nr. 3 Abs. 1 MTV UKGM iVm. der Besitzstandsklausel in der Anlage 1b zu diesem Tarifvertrag sowie Art. 111 § 1 TV zu § 71 BAT iVm. § 4 Abs. 1 Satz 2 HUrlVO 1982, der auch aus Sicht des Berufungsgerichts nach Art. 111 § 1 TV zu § 71 BAT für die Bestimmung des jährlichen Urlaubsumfangs maßgeblich war, wonach Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet hatten, Anspruch auf 33 Tage Urlaub zustanden.

    Prüfungsgegenstand am Maßstab des AGG ist Art. 111 § 1 TV zu § 71 BAT, der den Regelungsgehalt des § 4 HUrlVO 1982 zum Inhalt der Tarifregelung macht ( BAG, Urteil vom 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 19, juris ).

    Gleiches gilt für die Feststellung des Bundesarbeitsgerichts im Vorprozess der Parteien, die Beklagte habe nicht ausreichend dargelegt, aufgrund welcher Umstände die in Art. 111 § 1 TV zu § 71 BAT iVm. § 5 Abs. 1 Satz 2 HUrlVO 2006 - hier jetzt § 4 Abs. 1 Satz 2 HUrlVO 1982 - bestimmte Ungleichbehandlung wegen des Alters sachlich gerechtfertigt sei ( BAG, Urteil vom 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 24 ff., jurisDer Kläger hat jedenfalls mit seiner Klage im Vorverfahren der Parteien vor dem Arbeitsgericht Gießen - Aktenzeichen 10 Ca 359/12, nachfolgend vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht - Aktenzeichen 3 Sa 686/13 und dem Bundesarbeitsgericht - Aktenzeichen 9 AZR 659/14 Ansprüche auf drei Tage Ersatzurlaub für die Jahre 2009 bis 2012 geltend gemacht.

    Zwar wurden für die Kammer die wesentlichen Fragen bereits im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Vorverfahren der Parteien ( BAG, Urteil vom 12. April 2016 - Az. 9 AZR 659/14, juris ) über Ersatzurlaubsansprüche für die Jahre 2009 bis einschließlich 2012 geklärt, allerdings auch nach Ansicht des Berufungsgerichts unter Zugrundelegung der HUrlVO in der nicht einschlägigen Fassung vom 12. Dezember 2006.

  • BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 123/16

    Urlaubsanspruch - Staffelung nach Lebensaltersstufen (MTV für das Hotel- und

    § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG konkretisiert ua. das legitime Ziel der Sicherstellung des Schutzes "älterer Beschäftigter", wobei dieser Schutz auch die Festlegung besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließen kann (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 22; vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 47 ff.) .

    Vielmehr hat er substanziierten Sachvortrag zu leisten (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 23; vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 50, 52) .

    Die Abnahme körperlicher Fähigkeiten, die auch altersbedingt sein kann (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 56) , bedeutet nicht, dass diese unabhängig vom Berufsbild zu einem in bestimmtem Umfang erhöhten Erholungsbedürfnis führt, das zudem an bestimmten Altersstufen festgemacht werden könnte (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 26) .

    Da die in § 7 Abs. 2 MTV vorgesehene Urlaubsstaffelung nach dem Lebensalter gegen §§ 1, 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 AGG verstößt und nicht nach §§ 8, 10 AGG gerechtfertigt ist, ist sie gemäß § 7 Abs. 2 AGG unwirksam (vgl. BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 18 mwN; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 61 mwN) .

    a) Hat der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch um, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hat (st. Rspr., zB BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 14) .

  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 534/15

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Vielmehr hat er substanziierten Sachvortrag zu leisten (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 23; vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 50, 52) .

    Die Abnahme körperlicher Fähigkeiten, die auch altersbedingt sein kann (BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 24 mwN) , bedeutet nicht, dass diese unabhängig vom Berufsbild zu einem in bestimmtem Umfang erhöhten Erholungsbedürfnis führt, das zudem an bestimmten Altersstufen festgemacht werden könnte (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 26) .

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 119/16

    Altersdiskriminierung durch altersabhängige Schichtfreizeittage?

    § 33 Abs. 1 AGG enthält keine entgegenstehende Übergangsregelung (vgl. BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 19; 25. März 2015 - 5 AZR 460/13 - Rn. 24) .

    Der Schutz kann erreicht werden, wenn besondere Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen festgelegt werden (vgl. BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 22) .

  • LAG Düsseldorf, 13.07.2018 - 6 Sa 272/18

    Entstehung des Urlaubsanspruchs während der Freistellungsphase einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 128/17

    Unbezahlter Sonderurlaub - Übertragung des Erholungsurlaubs

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 4 B 21.17

    Polizeibeamter; Schichtdienst; Zusatzurlaub; Erhöhung des Zusatzurlaubs ab

  • LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17

    1. Hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen ordnungsgemäß beantragten Urlaub

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 192/15

    Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 198/15

    Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 200/15

    Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 195/15

    Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr -

  • LAG Hamm, 02.12.2020 - 6 Sa 816/20
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 197/15

    Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 194/15

    Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr -

  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf Gewährung zusätzlichen

  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 170/17

    Parallelentscheidung zu 4 Sa 171/17

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 193/15

    Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr -

  • ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 1196/16

    Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs

  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 147/17
  • ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16

    Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs

  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 261/17
  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 146/17

    Parallelentscheidung zu 4 Sa 171/17

  • ArbG Köln, 30.03.2017 - 11 Ca 7413/16
  • ArbG Köln, 11.01.2017 - 20 Ca 2193/16

    Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs

  • ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 1198/16

    Gewährung von weiteren Urlaubstagen als Schadensersatz für verfallenen Urlaub

  • LAG Hamm, 18.08.2016 - 15 Sa 392/16

    Auslegung einer Tarifbestimmung; Besitzstandszulage: Abgeltung durch tarifliche

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Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15 (6)   

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LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15 (6) (https://dejure.org/2016,13420)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 24.02.2016 - 4 Ta 33/15 (6) (https://dejure.org/2016,13420)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 4 Ta 33/15 (6) (https://dejure.org/2016,13420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Sachsen PDF
  • IWW

    § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG, Artikel ... 14 III 4, Artikel 34 Satz 3 GG, Artikel 14 Abs. 3 Satz 4, § 145 ZPO, § 147 ZPO, §§ 127 Abs. 2 Satz 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 569 Abs. 1 ZPO, § 114 ZPO, § 22 Abs. 1 SGB IV, § 115 Abs. 1 SGB X, § 70 BAT-O, § 4 Satz 1 KSchG, § 249 Abs. 2 ZPO, § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 271 Abs. 2 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 36 Abs. 1 BAT-O, § 36 Abs. 1 BAT, § 193 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 261 Abs. 2 ZPO, § 148 ZPO, § 150 Satz 1 ZPO, § 167 ZPO, § 261 b Abs. 3 ZPO, § 11 a ArbGG, § 615 BGB, § 12 a Abs. 1 ArbGG, Nr. 8614 KV GKG, §§ 64 Abs. 7, 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 568 Satz 1, 127 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz ZPO

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Erfolgsaussicht einer Annahmeverzugslohnklage bei rechtzeitiger Geltendmachung der Ansprüche durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage

  • Betriebs-Berater

    Kein Verfall der Ansprüche aus Annahmevrzug nach tariflicher Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de

    PKH - Annahmeverzugsgründe; kein Verfall der Ansprüche nach tariflicher Ausschlussfrist; keine Verjährung der Ansprüche; Aussetzungsbeschluss unbeachtlich

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Hinreichende Erfolgsaussicht einer Annahmeverzugslohnklage bei rechtzeitiger Geltendmachung der Ansprüche durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1460
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • LAG Sachsen, 05.05.2000 - 10 Sa 247/99

    Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15
    Der Kläger hat vor dem Arbeitsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen: 7 Ca 8409/95 Kündigungsschutzklage erhoben (Sächsisches LAG , 10 Sa 247/99).

    "Der Rechtsstreit 2 Ca 9941/99 wird ausgesetzt bis zum rechtskräftigen Abschluss der derzeit vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht unter den Aktenzeichen 7 Sa 626/96 und 10 Sa 247/99 geführten Rechtsstreits, da diese insoweit vorgreiflich für den Rechtsstreit 2 Ca 9941/99 sind.".

    Der Kläger hat hier die sechsmonatige Ausschlussfrist des § 70 BAT-O durch Erhebung der Kündigungsschutzklage unter dem Az. 7 Ca 8409/95 (10 Sa 247/99) und 10 Ca 1057/95 (7 Sa 626/96), die der Beklagten bereits im Jahre 1995 zugestellt worden war, zunächst gewahrt.

    (3) Der fristwahrenden Wirkung der Kündigungsschutzklage steht auch nicht der vom Arbeitsgericht erfolgte Aussetzungsbeschluss vom 13.09.2007, mit dem der Rechtsstreit 2 Ca 9941/99 bis zum rechtskräftigen Abschluss der vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht unter den Az. 7 Sa 626/96 und 10 Sa 247/99 geführten Rechtsstreite ausgesetzt wurde und der vom Sächsischen Landesarbeitsgericht die Aussetzung bestätigende Beschluss vom 11.02.2008 entgegen.

    Der Aussetzungsbeschluss der Parteien vom 08.02.2000 bezüglich des Rechtsstreits 2 Ca 9941/99, in dem der Kläger Annahmeverzugsansprüche ab dem 01.01.1996 bis zum 31.12.1997 geltend machte, fand durch die rechtskräftigen Entscheidungen in den Kündigungsschutzverfahren 10 Sa 247/99 und 7 Sa 626/96 ohne Aufnahmeerklärung der Parteien oder Anordnung sein Ende (vgl. Zöller/Greger, ZPO , 31. Auflage § 148 Rdnr. 8 m. w. N.).

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15
    Verzögerungen der Zustellung, die durch die Sachbearbeitung des Gerichts verursacht sind, muss sich der Kläger grundsätzlich nicht zurechnen lassen; dies gilt auch bei mehrmonatigen Verzögerungen (st. Rspr., vgl. 11. Februar 2011 - V ZR 136/10 - Rn. 6, WuM 2011, 540; 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05 - Rn. 17, BGHZ 168, 306 ; 9. Februar 2005 - XII ZB 118/04 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2005, 1194 ; 31. Oktober 2000 - VI ZR 198/99 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 145, 358 ; 26. September 1957 - II ZR 267/56 - zu II 1 a der Gründe, BGHZ 25, 250).

    b) Allerdings muss der Zustellungsbetreiber alles ihm Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung getan haben, sofern es nicht ohnehin zu einer nur geringfügigen Verzögerung gekommen ist (vgl. BGH 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05 - Rn. 18, BGHZ 168, 306 ; 9. Februar 2005 - XII ZB 118/04 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2005, 1194 ; 6. April 1972 - III ZR 210/69 - NJW 1972, 1948 zu § 261 b Abs. 3 ZPO aF).

    Der Kläger, der seinerseits bereits alles für eine ordnungsgemäße Klagezustellung getan hat, darf erwarten, dass in dieser prozessualen Situation das Gericht im Wesentlichen das Zustellungsverfahren in eigener Zuständigkeit ordnungsgemäß betreibt (BGH 12.07.2006 - IV ZR 23/05 - Rn.23, BGHZ 168, 306 ).

  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15
    Nach rechtskräftiger Beendigung der Kündigungsschutzklagen steht den geltend gemachten Annahmeverzugsansprüchen weder die tarifliche Ausschlussfrist des § 70 BAT-O noch die Verjährung entgegen; eine zwischenzeitliche Aussetzung der Annahmeverzugsansprüche durch Klageerweiterung steht den Ansprüchen nicht entgegen (vgl. BAG v. 24.06.2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 -), da vorliegend Zustellung der Klageerweiterungen demnächst (vgl. BAG v. 23.08.2012 - 8 AZR 349/11 -) erfolgt ist.

    Die Klageerweiterung im wegen Vorgreiflichkeit des Kündigungsschutzprozesses ausgesetzten Rechtsstreit über Vergütung wegen Annahmeverzugs ist jedoch nach der Entscheidung des BAG vom 24.06.2015 - 5 AZR 462/14 - keine "in Ansehung der Hauptsache" vorgenommene Prozesshandlung.

    Insoweit führt das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 24.06.2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 - aus: "Streitgegenstand der Klage auf Vergütung wegen Annahmeverzugs ist der jeweils mit ihr geltend gemachte, von § 615 Satz 1 BGB trotz Nichtarbeit aufrechterhaltene Vergütungsbestandteil (BAG 24.09.2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 23) für den Zeitraum des Annahmeverzugs, den der Kläger aufgrund der im Zivilprozess geltenden Dispositionsmaxime durch Klageantrag und diesem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt (vgl. - zum Zeitraum, der der Gesamtberechnung der Annahmeverzugsvergütung zugrunde zu legen ist - BAG 16.05.2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 29, BAGE 141, 340).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15
    Verweigert werden darf die Prozesskostenhilfe nur dann, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, 13.03.1990, 2 BvR 94/88, NJW 1991, 413; 13.07.2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG, 13.03.1990, a. a. O.; 13.07.2005, a. a. O.).

  • BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 518/07

    Ausschlussfristen - gerichtliche Geltendmachung

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15
    Diese (relative) Unwirksamkeit erfasst nach allgemeiner Auffassung auch Prozesshandlungen des Gerichts, so dass dessen Zustellungen grundsätzlich unwirksam sind (vgl. nur BGH 21.03.2013 - VII ZB 13/12 - Rn. 14; BAG 09.07.2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 21; Zöller/Greger 30. Auflage § 249 ZPO Rn. 7; Musielak/Voit/Stadler 12. Auflage § 249 ZPO Rn. 5 - jeweils m. w. N.).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Neunte und der erkennende Senat in zwei früheren Entscheidungen davon ausgegangen sind, die Zustellung von Klageerweiterungen während einer Aussetzung würde jedenfalls mit dem Ende der Aussetzung wirksam (BAG 12.12.2000 - 9 AZR 1/00 - zu I. 1. c bb der Gründe, BAGE 96, 352 ; 09.07.2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 21).

  • BGH, 06.04.1972 - III ZR 210/69

    Begriff der Zustellung demnächst

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15
    b) Allerdings muss der Zustellungsbetreiber alles ihm Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung getan haben, sofern es nicht ohnehin zu einer nur geringfügigen Verzögerung gekommen ist (vgl. BGH 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05 - Rn. 18, BGHZ 168, 306 ; 9. Februar 2005 - XII ZB 118/04 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2005, 1194 ; 6. April 1972 - III ZR 210/69 - NJW 1972, 1948 zu § 261 b Abs. 3 ZPO aF).

    Der klagenden Partei kann nicht die Verantwortung für solche Verzögerungen der Zustellung aufgebürdet werden, auf die sie keinen Einfluss hat und die ausschließlich im Geschäftsablauf des zustellenden Gerichts begründet sind (BGH 6. April 1972 - III ZR 210/69 - NJW 1972, 1948 ).

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15
    Verzögerungen der Zustellung, die durch die Sachbearbeitung des Gerichts verursacht sind, muss sich der Kläger grundsätzlich nicht zurechnen lassen; dies gilt auch bei mehrmonatigen Verzögerungen (st. Rspr., vgl. 11. Februar 2011 - V ZR 136/10 - Rn. 6, WuM 2011, 540; 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05 - Rn. 17, BGHZ 168, 306 ; 9. Februar 2005 - XII ZB 118/04 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2005, 1194 ; 31. Oktober 2000 - VI ZR 198/99 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 145, 358 ; 26. September 1957 - II ZR 267/56 - zu II 1 a der Gründe, BGHZ 25, 250).

    Daran fehlt es in der Regel bei Mängeln der Klageschrift, etwa wenn die Angabe einer falschen oder unzureichenden Anschrift des Beklagten erfolgte (BGH 31. Oktober 2000 - VI ZR 198/99 - zu II 3 a der Gründe mwN, BGHZ 145, 358 ).

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 118/04

    Rechtsfolgen des Eingangs des Scheidungsantrags nach Ablauf der Jahresfrist;

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15
    Verzögerungen der Zustellung, die durch die Sachbearbeitung des Gerichts verursacht sind, muss sich der Kläger grundsätzlich nicht zurechnen lassen; dies gilt auch bei mehrmonatigen Verzögerungen (st. Rspr., vgl. 11. Februar 2011 - V ZR 136/10 - Rn. 6, WuM 2011, 540; 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05 - Rn. 17, BGHZ 168, 306 ; 9. Februar 2005 - XII ZB 118/04 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2005, 1194 ; 31. Oktober 2000 - VI ZR 198/99 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 145, 358 ; 26. September 1957 - II ZR 267/56 - zu II 1 a der Gründe, BGHZ 25, 250).

    b) Allerdings muss der Zustellungsbetreiber alles ihm Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung getan haben, sofern es nicht ohnehin zu einer nur geringfügigen Verzögerung gekommen ist (vgl. BGH 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05 - Rn. 18, BGHZ 168, 306 ; 9. Februar 2005 - XII ZB 118/04 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2005, 1194 ; 6. April 1972 - III ZR 210/69 - NJW 1972, 1948 zu § 261 b Abs. 3 ZPO aF).

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15
    Die Fälligkeit der Annahmeverzugsvergütung bestimmt sich deshalb nach dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung in den einzelnen Abrechnungsperioden fällig geworden wäre (BAG 24.09.2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 33 m. w. N.).

    Insoweit führt das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 24.06.2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 - aus: "Streitgegenstand der Klage auf Vergütung wegen Annahmeverzugs ist der jeweils mit ihr geltend gemachte, von § 615 Satz 1 BGB trotz Nichtarbeit aufrechterhaltene Vergütungsbestandteil (BAG 24.09.2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 23) für den Zeitraum des Annahmeverzugs, den der Kläger aufgrund der im Zivilprozess geltenden Dispositionsmaxime durch Klageantrag und diesem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt (vgl. - zum Zeitraum, der der Gesamtberechnung der Annahmeverzugsvergütung zugrunde zu legen ist - BAG 16.05.2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 29, BAGE 141, 340).

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15
    Damit ist er ausreichend von dem Willen des Arbeitnehmers unterrichtet, die durch die Kündigung bedrohten Einzelansprüche aus dem Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten (so BAG, Urteil vom 16.06.1976 - 5 AZR 224/74 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG vom 09.08.1990 - 2 AZR 579/89 - AP, a. a. O. zu B. II. 2. a der Gründe).

    Wie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 09.08.1990 ( 2 AZR 579/89 - AP Nr. 46 zu § 615 BGB zu B. II. 2. d der Gründe) weiter angenommen hat, müssen nach Rechtskraft des Urteils im Kündigungsschutzprozess die mit der Kündigungsschutzklage fristwahrend erhobenen Lohnansprüche nicht erneut innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist geltend gemacht werden, wenn der Tarifvertrag - wie auch im vorliegenden Fall - dies nicht ausdrücklich vorsieht.

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

  • BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12

    Kostenfestsetzung: Unwirksamkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses bei fehlender

  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

  • BGH, 04.07.1983 - II ZR 235/82

    Rechtshängigkeit und Unterbrechung der Verjährung bei mehreren Klagegründen;

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

  • BGH, 22.05.1967 - II ZR 87/65

    Unterbrechung der Verjährung durch unsubstantiierte Klageerhebung

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 136/10

    Wohnungseigentumsverfahren: "Demnächst" erfolgte Zustellung einer

  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 745/93

    Zur Beweislastverteilung bei befristeten Arbeitsverhältnissen; hier: Dauer der

  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56

    Konnossement

  • BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Fristversäumnis;

  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14

    Aussetzung - Verfassungsbeschwerde

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

  • BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Gebot fairer Verfahrensgestaltung

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 394/11

    Verjährung - Hemmung durch Klageerhebung - Zustellung "demnächst" im Ausland

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 03.11.2015 - 7 Sa 655/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,49893
LAG Nürnberg, 03.11.2015 - 7 Sa 655/14 (https://dejure.org/2015,49893)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03.11.2015 - 7 Sa 655/14 (https://dejure.org/2015,49893)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03. November 2015 - 7 Sa 655/14 (https://dejure.org/2015,49893)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Betriebs-Berater

    Mittelbare Diskriminierung von Frauen durch Sozialplan - Kinderzuschlag

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Kindeszuschlagsregelung in Sozialplan und Eintragung in Lohnsteuerkarte

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AGG § 1; AGG § 3 Abs. 2; AGG § 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    AGG § 7 Abs. 1 ; EStG § 38b Abs. 2
    Mittelbare Benachteiligung von Frauen durch Sozialplanregelung zum Abfindungszuschlag für in der Lohnsteuerkarte eingetragene unterhaltsberechtigte Kinder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindeszuschlagsregelung in Sozialplan - und die Eintragung in der Lohnsteuerkarte

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Abfindung mit Kinderzuschlag: Diskriminierung von Frauen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1460
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.10.2014 - 6 AZR 661/12

    Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.11.2015 - 7 Sa 655/14
    Letztlich ist § 3 Absatz 2 AGG eine spezialgesetzliche Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 16.10.2014 - 6 AZR 661/12; juris).
  • LAG Hessen, 28.10.2020 - 18 Sa 22/20

    Eine Regelung in einem Sozialplan, die für einen pauschalen Zuschlag auf die

    II. 4. d) SP, wonach die Abfindung für Beschäftigte mit Unterhaltspflicht für ein oder mehrere Kind/er nur erhöht wird, wenn die Unterhaltspflicht aus einem Kinderfreibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal ersichtlich ist, enthält eine mittelbar auf dem Geschlecht beruhende Ungleichbehandlung (vgl. LAG Nürnberg Urteil vom 3. November 2015 - 7 Sa 655/14 - juris, Rz. 30 ff. ).

    Dagegen dürfte es nicht möglich sein, dass die Beklagte als Arbeitgeberin ohne Zutun des bzw. der Beschäftigten mit Lohnsteuerklasse V die Zahl der Kinder beim Bundeszentralamt für Steuern abfragt, da insoweit kein Lohnsteuerabzugsmerkmal betroffen ist (§ 39 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG i.V.m. §§ 39 Abs. 4 Nr. 2, 38b Abs. 2 EStG; so aber: LAG Nürnberg Urteil vom 3. November 2015 - 7 Sa 655/14 - juris, Rz. 52 ).

  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 166/16

    Fehlen der Antragstellung im Berufungsverfahren

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 3. November 2015 - 7 Sa 655/14 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • LAG Nürnberg, 18.08.2020 - 7 Sa 354/19

    Sozialplan - Benachteiligung - Diskriminierung - Kinder - Unterhaltsfreibetrag

    Die Problematik der mittelbaren Benachteiligung sei nachvollziehbar dargestellt und entschieden worden vom LAG Nürnberg, Urteil vom 03.11.2015 - 7 Sa 655/14 -.

    Umgangssprachlich sei auch ausweislich der Entscheidungen des LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.09.2015 - 12 Sa 543/15 - und LAG Nürnberg, Urteil vom 03.11.2015 - 7 Sa 655/14 - nach wie vor der Begriff der Lohnsteuerkarte üblich.

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