Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1989

Rechtsprechung
   LAG Berlin, 13.07.1990 - 6 Sa 41/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3174
LAG Berlin, 13.07.1990 - 6 Sa 41/90 (https://dejure.org/1990,3174)
LAG Berlin, Entscheidung vom 13.07.1990 - 6 Sa 41/90 (https://dejure.org/1990,3174)
LAG Berlin, Entscheidung vom 13. Juli 1990 - 6 Sa 41/90 (https://dejure.org/1990,3174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 620 § 622 Abs. 2 S. 1
    Arbeitsverhältnis: Befristung - Zweckbefristung bei Altenpflegerin

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 620 Abs. 2 BGB
    Auslauffrist im zweckbefristeten Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befristung; Arbeitsvertrag; Arbeitsverhältnis; Kündigungsfrist; Auslauffrist; Tod

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1909
  • DB 1990, 1828
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 288/89

    Lohnforderung im Konkurs

    Auszug aus LAG Berlin, 13.07.1990 - 6 Sa 41/90
    Abgesehen davon, daß das Arbeitsverhältnis der Klägerin noch keine zwei Monate bestanden hatte und auch nicht unter besonderem Kündigungsschutz stand, erscheint die Vereinbarung einer automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer Altenpflegerin mit dem Tod des pflegebedürftigen Arbeitgebers ohnehin sachlich gerechtfertigt (vgl. BAG, Urteil vom 4.4.1990 - 5 AZR 288/89 - zu II 2 der Gründe, n.n.v.).
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84

    Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft

    Auszug aus LAG Berlin, 13.07.1990 - 6 Sa 41/90
    Dies führt indessen nicht zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, sondern lediglich dazu, daß das Arbeitsverhältnis nicht bereits mit Zweckerreichung fristlos, sondern erst mit Ablauf einer der Mindestkündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist endet (vgl. BAG, Urteil vom 26.3.1986 - 7 AZR 599/84 -, BAGE 51, 319 = AP § 620 BGB gefristeter Arbeitsvertrag Nr. 103 zu III 3 e der Gründe).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1989 - 13 A 2300/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4353
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1989 - 13 A 2300/88 (https://dejure.org/1989,4353)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.09.1989 - 13 A 2300/88 (https://dejure.org/1989,4353)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. September 1989 - 13 A 2300/88 (https://dejure.org/1989,4353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Der Betrieb

    §§ 15, 21 SchwbG
    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten: Zustimmung der Hauptfürsorgestelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Eintritt der Zustimmungsfiktion - außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hauptfürsorgestelle; Kündigung; Schwerbehinderte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1909
  • DB 1991, 103
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1989 - 13 A 2399/87

    Schwerbehindertenrecht - zur drittschützenden Wirkung der Antragsfrist des SchwbG

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1989 - 13 A 2300/88
    2)) Vgl. Urteil des Senats vom 25.4.1989 - 13 A 2399/87.
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Offenbleiben kann im vorliegenden Fall, ob etwas anderes dann gilt, wenn durch die im Zustimmungsverfahren vorzunehmenden Anhörungen und Ermittlungen offenbar wird, daß die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. OVG Münster, Urteile vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 - <NVwZ-RR 1990, 573/575> und vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 - <BB 1990, 1909/1910>; OVG Hamburg, Urteil vom 14. November 1986 - OVG BF I 1/86 - ).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91

    Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten

    Offenbleiben kann im vorliegenden Fall, ob etwas anderes dann gilt, wenn durch die im Zustimmungsverfahren vorzunehmenden Anhörungen und Ermittlungen offenbar wird, daß die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. OVG Münster, Urteile vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 - <NVwZ-RR 1990, 573/575> und vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 - <BB 1990, 1909/1910>; OVG Hamburg, Urteil vom 14. November 1986 - OVG BF I 1/86 - <NZA 1987, 566/568>).
  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93

    Schwerbehinderte - fristlose Kündigung - Zustimmungsfiktion

    c) Die Literatur ist der Rechtsprechung des Siebten Senats teilweise gefolgt (KR-Etzel, 3. Aufl., § 21 SchwbG Rz 16 f.; Neubert/Becke, SchwbG , 2. Aufl., § 21 Rz 10; Großmann, GK- SchwbG § 21 Rz 70; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 - EzA § 21 SchwbG 1986 Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1635/10

    Anspruch auf Aufhebung der Zustimmungserteilung des Integrationsamtes zur

    Ob hiervon in besonders gelagerten Fällen eine Ausnahme zu machen ist, in denen offenbar wird, dass die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen, vgl. OVG Münster, Urteile vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 -, OVGE 41, 104, und vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 -, juris, kann in diesem Fall offenbleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1633/10

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung

    Ob hiervon in besonders gelagerten Fällen eine Ausnahme zu machen ist, in denen offenbar wird, dass die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen, vgl. OVG Münster, Urteile vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 -, OVGE 41, 104, und vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 -, juris, kann in diesem Fall offenbleiben.
  • OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94

    Voraussetzungen der wirksamen Entlassung eines auf Grund einer Alkoholkrankheit

    Dies entspricht auch seinem Sinn und Zweck, der Hauptfürsorgestelle den ohnehin knapp bemessenen Zeitraum von zwei Wochen in vollem Umfang als Entscheidungsfrist zu erhalten und nicht durch das Erfordernis zu schmälern, die Entscheidung innerhalb dieser Frist auch noch bekanntgeben zu müssen (so BAG, Urt. v. 16. März 1983, BAGE 44, 22 = br 1984, 39, 40 zur Zehn-Tage-Frist des § 18 Abs. 3 SchwbG a.F.; ebenso OVG Münster, Urt. v. 5. September 1989, BB 1990, 1909, 1910).
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