Rechtsprechung
| BAG, 25.11.1992 - 7 ABR 7/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- betriebsraete.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesamthafenbetrieb - Betriebszugehörigkeit
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Betriebszugehörigkeit zu Gesamthafenbetrieb
Kurzfassungen/Presse
- BetriebsratsZentrum (Leitsatz)
§ 9 BetrVG
In der Regel Beschäftigte
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 25.10.1990 - 8 BV 6/90
- LAG Hamburg, 26.08.1991 - 7 TaBV 10/90
- BAG, 25.11.1992 - 7 ABR 7/92
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 72, 12
- MDR 1993, 1213
- NZA 1993, 955
- BB 1993, 1087
- DB 1993, 2084
Wird zitiert von ... (15)
- BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung
a) aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind betriebszugehörig im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes die Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Inhaber des Betriebes stehen und innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringen (BAG 18. Januar 1989 EUR 7 ABR 21/88 EUR BAGE 61, 7 ff. = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 1, zu B II 1 b der Gründe; BAG 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - BAGE 69, 286 = AP BetrVG 1972 § 7 Nr. 1, zu B III 1 a der Gründe; BAG 25. November 1992 EUR 7 ABR 7/92 EUR BAGE 72, 12 ff. = AP GesamthafenbetriebsG § 1 Nr. 8, zu B I der Gründe).Eine vollständige Betriebszugehörigkeit des Leiharbeitnehmers zum Entleiherbetrieb wird dadurch jedoch nicht begründet (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 21/88 EUR BAGE 61, 7 ff. = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 1, zu B II 1 b der Gründe mwN; BAG 25. November 1992 EUR 7 ABR 7/92 EUR BAGE 72, 12 ff. = AP GesamthafenbetriebsG § 1 Nr. 8, zu B I der Gründe).
- BAG, 28.03.2001 - 7 ABR 21/00
Wahlrecht von Beamten bei Betriebsratswahl
Dies sind nach der ständigen Senatsrechtsprechung die Beschäftigten, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines anderen zur Leistung fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet sind und diese innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers erbringen (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 21/88 - BAGE 61, 7 = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 1, zu B II 1 b der Gründe; 25. November 1992 - 7 ABR 7/92 - BAGE 72, 12 = AP GesamthafenbetriebsG § 1 Nr. 8, zu B I der Gründe; 25. Februar 1998 - 7 ABR 11/97 - AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 62, zu II 1 der Gründe; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - AP AÜG § 14 Nr. 8 = EzA AÜG § 14 Nr. 4, zu B II 2 a aa der Gründe).Dies gilt zum einen in den Fällen, in denen, wie insbesondere bei der Arbeitnehmerüberlassung, der in dem Betrieb Beschäftigte zwar Arbeitnehmer ist, das Arbeitsverhältnis jedoch nicht mit dem Betriebsinhaber besteht; wie sich aus § 14 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 AÜG ergibt, bleibt der entsandte Arbeitnehmer Angehöriger des entsendenden Betriebs und wird in dem Entleiherbetrieb weder wahlberechtigt noch wählbar (BAG 25. November 1992 - 7 ABR 7/92 - BAGE 72, 12 = AP GesamthafenbetriebsG § 1 Nr. 8, zu B I der Gründe; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - AP AÜG § 14 Nr. 8 = EzA AÜG § 14 Nr. 4, zu B II 2 a cc der Gründe).
Dieses wird in der Regel durch einen Arbeitsvertrag begründet, kann aber ausnahmsweise auch durch Gesetz wie zB nach § 10 Abs. 1 AÜG oder nach § 78 a Abs. 2 Satz 1 BetrVG zustande kommen (BAG 18. Januar 1989 - ABR 21/88 - BAGE 61, 7 = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 1, zu B II 1 b der Gründe; 25. November 1992 - 7 ABR 7/92 -BAGE 72, 12 = AP GesamthafenbetriebsG § 1 Nr. 8, zu B II der Gründe; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - AP AÜG § 14 Nr. 8 = EzA AÜG § 14 Nr. 4, zu B II 2 a aa der Gründe).
- BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04
Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich
Werden Arbeitnehmer nicht ständig, sondern lediglich zeitweilig beschäftigt, kommt es für die Frage der regelmäßigen Beschäftigung darauf an, ob sie normalerweise während des überwiegenden Teils eines Jahres beschäftigt werden (vgl. zu § 9 BetrVG BAG 12. Oktober 1976 - 1 ABR 1/76 - BAGE 28, 203, 211, zu III 3 b der Gründe; 25. November 1992 - 7 ABR 7/92 - BAGE 72, 12, 25, zu B III der Gründe;… DKK-Schneider BetrVG § 9 Rn. 9;… Fitting BetrVG § 9 Rn. 15, 16;… Kreutz GK-BetrVG § 9 Rn. 11;… Thüsing in Richardi BetrVG § 9 Rn. 12; vgl. zu § 17 BPersVG BAG 29. Mai 1991 - 7 ABR 27/90 - BAGE 68, 84, 90, zu B II 2 b der Gründe; vgl. zu § 23 KSchG LAG Hamm 3. April 1997 - 4 Sa 693/96 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 15).
- LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02
Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Altersteilzeit, …
Hierzu steht den Wahlvorständen in Grenzfällen auch ein gewisser Beurteilungsspielraum zu, wobei bis zum Wahltag eintretende, aufgrund konkreter Entscheidungen des Arbeitgebers vorhersehbare Veränderungen zu berücksichtigen sind (BAG, Beschluss vom 25.11.1992 - 7 ABR 7/92 - EzA § 9 BetrVG 1972 Nr. 5).2.2.1 Die erkennende Kammer hat bereits Zweifel, ob zum Zeitpunkt der Durchführung der Wahl (vgl. BAG, Beschluss vom 25.11.1992, a. a. O.) tatsächlich von 190 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern ausgegangen werden kann, wie es von den Beteiligten im Verlaufe des Verfahrens vorgetragen wurde.
Eine vollständige Betriebszugehörigkeit des Leiharbeitnehmers zum Entleiherbetrieb wird dadurch jedoch nicht begründet (BAG, Beschluss vom 22.03.2000 - 7 ABR 34/98 - AP Nr. 18 zu § 14 AÜG; vgl. auch: BAG, Beschluss vom 19.06.2001 - 1 ABR 43/00 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 25.11.1992, a. a. O.).
- BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93
Gesamthafenarbeitsverhältnis - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs als …
Der Hafenbetriebsverein ist also Gesamthafenarbeitgeber gegenüber dem seit 1985 beschäftigten Arbeitnehmer G (von der Arbeitgeberstellung der Gesamthafenbetriebsgesellschaft im Gesamthafen Hamburg geht auch aus BAG Beschluß vom 25. November 1992 - 7 ABR 7/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen;… Müllner, aaO., S. 35).Es bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, ob der Gesamthafenarbeiter damit während seines Einsatzes zugleich in einem zweiten Arbeitsverhältnis zum Hafeneinzelbetrieb steht (so der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts Beschluß vom 25. November 1992 - 7 ABR 7/92 -, zu B II 2 der Gründe, für die Rechtslage im Gesamthafen Hamburg; a.A. Müllner, S. 117) oder ob man mit dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts für den hier betroffenen Lübecker Gesamthafen annimmt, daß der Gesamthafenbetrieb auch während seines Einsatzes beim Hafeneinzelbetrieb alleiniger Arbeitgeber bleibt und § 4 Abs. 2 VerwO nur bedeutet, daß der Gesamthafenarbeiter während des Einsatzes in den Arbeitsablauf des Hafeneinzelbetriebes eingebunden ist (Urteil vom 25. Januar 1989, BAGE 61, 29 = AP Nr. 5 zu § 1 GesamthafenbetriebsG, zu II 1 der Gründe;… so auch Müllner, aaO.).
- BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 642/03
Regelmäßige Beschäftigtenzahl
Werden Arbeitnehmer nicht ständig, sondern lediglich zeitweilig beschäftigt, kommt es für die Frage der regelmäßigen Beschäftigung darauf an, ob sie normalerweise während des größten Teils eines Jahres beschäftigt werden (vgl. zu § 9 BetrVG BAG 12. Oktober 1976 - 1 ABR 1/76 - BAGE 28, 203, 211 = AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 8 Nr. 2, zu III 3 b der Gründe; 25. November 1992 - 7 ABR 7/92 - BAGE 72, 12, 25 = AP GesamthafenbetriebsG § 1 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 9 Nr. 5, zu B III der Gründe;… DKK-Schneider § 9 Rn. 9;… Fitting § 9 Rn. 15, 16 BetrVG;… Kreutz GK-BetrVG § 9 Rn. 11;… Thüsing in Richardi BetrVG § 9 Rn. 12; vgl. zu § 17 BPersVG BAG 29. Mai 1991 - 7 ABR 27/90 - BAGE 68, 84, 90 = AP BPersVG § 17 Nr. 1, zu B II 2 b der Gründe; vgl. zu § 23 KSchG LAG Hamm 3. April 1997 - 4 Sa 693/96 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 15). - BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97
Wahlberechtigung und Wählbarkeit eines Beamten in einer in eine …
Danach sind wahlberechtigt und wählbar nur diejenigen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines anderen zur Leistung fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet sind und diese innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers erbringen (zur Betriebszugehörigkeit vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 1989 - 7 ABR 21/88 - BAGE 61, 7 = AP Nr. 1 zu § 9 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe und vom 25. November 1992 - 7 ABR 7/92 - BAGE 72, 12 = AP Nr. 8 zu § 1 Gesamthafenbetriebsgesetz, zu I der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 09.03.2010 - 15 TaBVGa 1/10
Abbruch einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung nur bei zuverlässig …
Hierzu steht den Wahlvorständen in Grenzfällen auch ein gewisser Beurteilungsspielraum zu, wobei bis zum Wahltag eintretende, aufgrund konkreter Entscheidungen des Arbeitgebers vorhersehbare Veränderungen zu berücksichtigen sind und von den Verhältnissen bei Erlass des Wahlausschreibens auszugehen ist (vgl. BAG 25.11.1992 - 7 ABR 7/92 - AP GesamthafenbetriebsG § 1 Nr. 8; 16.04.2003 - 7 ABR 53/02 - AP BetrVG 2002 § 9 Nr. 1). - BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 207/04 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 15 TaBV 4/02
Bestimmung der Anzahl freigestellter Betriebsratsmitglieder
Nach der Rechtsprechung (vgl. BAG, Beschluss v. 25. November 1992 - 7 ABR 7/92, BAGE 72, 12 = AP Nr. 8 zu § 1 GesamthafenbetriebsG) sind "in der Regel" beschäftigte Personen, die während des größten Teils des Jahres in einem Betrieb normalerweise beschäftigt werden; insoweit bedarf es einer Feststellung der Regelzahl der Beschäftigten im Rückblick auf die bisherige personelle Stärke des Betriebes aber auch einer Einschätzung der zukünftigen personellen Entwicklung. - BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 11/04
Regelmäßige Beschäftigtenzahl
- BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 10/04
Regelmäßige Beschäftigtenzahl
- LAG Düsseldorf, 14.03.1996 - 5 TaBV 75/95
Betriebsratswahl: Voraussetzungen des passiven Wahlrechts
- BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 12/04
Regelmäßige Beschäftigtenzahl
- BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 13/04
Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 30.10.1992 - 7 Ta 59/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Arbeitnehmerstatus: Handelsvertreter; Arbeitsgerichtsbarkeit: Rechtsweg
- Betriebs-Berater
Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen für Versicherungsvertreter
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 08.04.1992 - 7 Ca 339/92
- LAG Nürnberg, 30.10.1992 - 7 Ta 59/92
Zeitschriftenfundstellen
- NZA 1993, 652
- BB 1993, 1087
Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 09.03.1993 - 4 Ta 13/93 |
Volltextveröffentlichungen
- Betriebs-Berater
Bewertung anwaltlicher Tätigkeit im Beschlußverfahren
Kurzfassungen/Presse
- Der Betrieb (Leitsatz)
Streitwert im Beschlußverfahren über die Bestellung einer Einigungsstelle
Zeitschriftenfundstellen
- BB 1993, 1087
- DB 1993, 892
Wird zitiert von ... (8)
- LAG Hamburg, 09.03.2005 - 3 Ta 28/04
Gegenstandswert für Streit um Person des Vorsitzenden und Anzahl der Beisitzer …
Halbsatz BRAGO dergestalt, dass beim Streit um die Anzahl der Beisitzer ein Sechstel dieses Wertes, beim Streit um die Person des Vorsitzenden ein weiteres Sechstel und beim Streit um die Zuständigkeit der Einigungsstelle abermals ein Sechstel, insgesamt also höchstens drei Sechstel des so genannten Regelwerts als anwaltlicher Gebührenwert festzusetzen sei (Beschluss vom 31. August 1998 - 3 Ta 57 b/98 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 211; Beschluss vom 09. März 1993 - 4 Ta 13/93 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 19; Beschluss vom 14. Oktober 1993 - 3 TaBV 8/93 - AnwBl. 1994, 246 f.; Beschluss vom 29. September 1995 - 4 Ta 105/95 - NZA-RR 1995, 307).Das Landesarbeitsgericht München hat in einem Beschluss vom 01. September 1993 - 3 Ta 67/93 - (DB 1993, 2604) unter Bezugnahme auf den Beschluss der 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein vom 09. März 1993 - 4 Ta 13/93 (…a.a.O.) entschieden, wegen der im Vergleich mit sonstigen Beschlussverfahren gewöhnlich eher geringen Bedeutung von Verfahren nach § 98 ArbGG komme als Gegenstandswert für ein solches Beschlussverfahren, auch wenn die Beteiligten über die Zuständigkeit der Einigungsstelle streiten, grundsätzlich kein höherer, eher ein geringerer Wert als der Ausgangswert des § 8 Abs. 2 Satz 2, 2.
- LAG Schleswig-Holstein, 29.09.1995 - 4 Ta 105/95
ArbGG § 98; BRAGO § 8 Abs. 2, § 10; BetrVG § 76
Die geringe Bedeutung einer Entscheidung nach § 98 ArbGG rechtfertige daher eine Herabsetzung des Wertes (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 09.03.1993 - 4 Ta 13/93 -).Die Bedeutung einer Entscheidung nach § 98 ArbGG ist gering (ebenso LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 24.07.1992 - 3 Ta 68/92 - ebenso LAG Berlin, Beschluß vom 03.11.1987 - 1 Ta 112/87 -, LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 09.03.1993 - 4 Ta 13/93 - und - 4 TaBV - vom 14.10.1993, Beschluß vom 18.10.1994 - 4 Ta 105/95 -), denn es geht dabei lediglich um die Frage der Einsetzung eines Entscheidungsgremiums, das dann selbst die im Betrieb bestehende eigentliche Streitfrage aus dem Betriebsverfassungsgesetz einer verbindlichen Regelung zuführen soll.
- LAG Hamm, 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05
Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Einigungsstellenbesetzungsverfahren, hier …
Der Streit um die Person des Vorsitzenden einer Einigungsstelle und um die Anzahl der Beisitzer kann aber nicht lediglich mit einem Sechstel des Ausgangswertes des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG (früher: § 8 Abs. 2 BRAGO) bewertet werden (so aber LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.03.1993 - DB 1993, 892; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.09.1995 - NZA-RR 1996, 307).
- LAG Hamm, 16.05.2008 - 10 Ta 261/08
Gegenstandswert in Beschlussverfahren; Einigungsstellenbesetzung; Streit um …
Der einschränkenden früheren Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Beschluss vom 09.03.1993 - DB 1993, 892; Beschluss vom 29.09.1995 - NZA-RR 1996, 307) ist das Beschwerdegericht in ständiger Rechtsprechung nicht gefolgt, weil sie dem Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber und der grundrechtlichen Dimension der Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten nicht gerecht wird. - LAG Hamburg, 23.06.2008 - 5 Ta 14/08
Wertfestsetzung beim Streit um die Zuständigkeit einer Einigungsstelle
Die Bedeutung einer Entscheidung nach § 98 ArbGG ist regelmäßig eher gering (ebenso LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.07.1992 - 3 Ta 68/92 - ebenso LAG Berlin, Beschluss vom 03.11.1987 - 1 Ta 112/87 --, LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.03.1993 - 4 Ta 13/93 - und 4 TaBV - vom 14.10.1993, Beschluss vom 18.10.1994 - 4 Ta 105/95 -), denn es geht dabei lediglich um die Frage der Einsetzung eines Entscheidungsgremiums, das dann selbst die im Betrieb bestehende eigentliche Streitfrage aus dem Betriebsverfassungsgesetz einer verbindlichen Regelung zuführen soll (Sächsisches Landesarbeitsgericht vom 20. Dezember 1999 - 4 Ta 321/99 - AiB 2000, 646). - LAG Thüringen, 21.01.1997 - 8 Ta 137/96 Kommen diese Grundsätze wegen § 40 BetrVG in einem vom Arbeitgeber oder vom Betriebsrat oder von den Verbänden eingeleiteten Kostenbeschwerdeverfahren unmittelbar zum tragen, dann muss das Gleiche aus Gründen der Gleichbehandlung auch bei einer vom Anwalt des Betriebsrates eingelegten Beschwerde gelten (…vgl. Wenzel in GK-ArbGG, a. a. O. m. w. N. aus der Rechtsprechung; ebenso LAG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 10.10.1994, a. a. O. …und vom 13.10.1994 a. a. O.; anderer Auffassung Germelmann-Matthes-Prütting, § 12 ArbGG Rz 132; LAG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 30.06.1993, a. a. O.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.03.1993, 4 Ta 13/93, LAGE § 8 BRAGO, Entsch. 19).
- LAG Schleswig-Holstein, 14.10.1993 - 4 TaBV 8/93
Streitwertfestsetzung für anwaltliche Tätigkeit im Beschlußverfahren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Schleswig-Holstein, 12.04.1994 - 6 Ta 16/94
ArbGG § 12 Abs. 7; BetrVG § 103 Abs. 2; BRAGO § 8 Abs. 2, § 10
Dabei sind die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Bedeutung der Sache, der Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts und die Leistungsfähigkeit des Auftraggebers (LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 23.03.1992 - 3 Ta 28/92 - Beschluß vom 15.12.1988 - 6 Ta 204/87 - Beschluß vom 09.03.1993 - 4 Ta 13/93 -).
Rechtsprechung
| LAG Hamm, 23.03.1993 - 8 Ta 294/91 |
Volltextveröffentlichungen
- Betriebs-Berater
Fahrtkosten des ehrenamtlichen Arbeitsrichters
Kurzfassungen/Presse
- Der Betrieb (Leitsatz)
Entschädigung ehrenamtlicher Richter
Zeitschriftenfundstellen
- NZA 1993, 864 (Ls.)
- BB 1993, 1087
- DB 1993, 842
Wird zitiert von ...
- SG Nürnberg, 22.06.2006 - S 13/vb 19 Eine Entschädigung für den hiermit verbundenen Aufwand steht ihnen jedoch nicht zu (vgl. LAG Hamm, BB 93, 1087).
Rechtsprechung
| LAG Köln, 30.11.1992 - 10 Sa 585/92 |
Volltextveröffentlichungen
- Betriebs-Berater
Vergütungszusage unter Vorbehalt
Zeitschriftenfundstellen
- BB 1993, 1087
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