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   ArbG Frankfurt/Main, 26.11.1998 - 2 Ca 4267/98   

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ArbG Frankfurt/Main, 26.11.1998 - 2 Ca 4267/98 (https://dejure.org/1998,8411)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.11.1998 - 2 Ca 4267/98 (https://dejure.org/1998,8411)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. November 1998 - 2 Ca 4267/98 (https://dejure.org/1998,8411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Verweigerung der Weiterarbeit nach 18.00 Uhr; Vereinbarung über eine Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall im Sinne von § 4 Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG); Ankündigungsfrist; Verweigerung der Leistung einer ...

  • die-welt-ist-keine-ware.de Word Dokument
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1999, 2305
  • NZA-RR 1999, 357
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94

    Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.11.1998 - 2 Ca 4267/98
    Ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht durch Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag beschränkt, kann er die Lage der Arbeitszeit festlegen; dabei muss er aber billiges Ermessen ( § 315 BGB ) wahren (BAG, Urteile vom 11. Oktober 1995, 5 AZR 802/94, NZA 96/718, unter I der Gründe; vom 11. Februar 1998, 5 AZR 472/97, NZA 98/647, unter II 1, 2 a der Gründe).

    Dies wiederum erfordert die Abwägung aller wesentlichen Umstände und die angemessene Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen (BAG, Urteile vom 11. Oktober 1995, a.a.O., unter III der Gründe; vom 24. April 1996, 5 AZR 1031/94, NZA 96/1088, unter 1 der Gründe).

  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.11.1998 - 2 Ca 4267/98
    Mit dem Ausspruch der unwirksamen fristlosen Kündigung geriet die Beklagte in Annahmeverzug nach § 296 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 1994, 2 AZR 179/94, NZA 95/263).
  • BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 661/92

    Jahressonderzuwendung - befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.11.1998 - 2 Ca 4267/98
    Insbesondere kommt der Frage, ob der Zinsanspruch aus dem Netto- oder dem Bruttoentgeltanspruch abzuleiten ist, keine grundsätzliche Bedeutung zu, da sie bereits Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 14. Dezember 1993, 10 AZR 661/92, NZA 94/463, 465).
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83

    Redakteur an Tageszeitung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.11.1998 - 2 Ca 4267/98
    Es entspricht daher eher dem Gesetzeszweck, den Verzugsschaden nur aus dem Nettobetrag zu berechnen (so auch BAG, Urteil vom 13. Februar 1985, 4 AZR 295/83, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.11.1998 - 2 Ca 4267/98
    Dies wiederum erfordert die Abwägung aller wesentlichen Umstände und die angemessene Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen (BAG, Urteile vom 11. Oktober 1995, a.a.O., unter III der Gründe; vom 24. April 1996, 5 AZR 1031/94, NZA 96/1088, unter 1 der Gründe).
  • BAG, 11.02.1998 - 5 AZR 472/97

    Direktionsrecht des Arbeitgebers bei der Einteilung zu Nachtwachten

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.11.1998 - 2 Ca 4267/98
    Ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht durch Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag beschränkt, kann er die Lage der Arbeitszeit festlegen; dabei muss er aber billiges Ermessen ( § 315 BGB ) wahren (BAG, Urteile vom 11. Oktober 1995, 5 AZR 802/94, NZA 96/718, unter I der Gründe; vom 11. Februar 1998, 5 AZR 472/97, NZA 98/647, unter II 1, 2 a der Gründe).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95

    Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.11.1998 - 2 Ca 4267/98
    Maßgeblich ist, ob aufgrund des Verhaltens die Besorgnis besteht, dass der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht auch in Zukunft nicht vertragsgemäß nachkommen wird, was auch der Fall sein kann, wenn der Arbeitnehmer sein Verhalten nach einer einschlägigen Abmahnung wiederholt (vgl. BAG, Urteile vom 09. Mai 1996, 2 AZR 387/95, NZA 96/1085, unter II 1 a der Gründe; vom 21. November 1996, 2 ZR 357/95, NZA 97/487, unter II 4 a der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.11.1995 - 1 Sa 574/95

    Verzugszinsen; Bruttovergütungsklage

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 26.11.1998 - 2 Ca 4267/98
    Der entgegenstehenden Rechtsprechung etwa des LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 21. November 1995, 1 Sa 574/95, BB 96/486 L, unter II 2 der Gründe) folgt die Kammer in ständiger Rechtsprechung nicht.
  • ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12

    Weisungsrecht des Arbeitgebers bei Arbeitszeitänderung - angemessene

    ArbG Frankfurt26.11.1998 - 2 Ca 4267/98 - LAGE § 626 BGB Nr. 125 = NZA-RR 1999, 357.S. ArbG Frankfurt26.11.1998 - 2 Ca 4267/98 - LAGE § 626 BGB Nr. 125 = NZA-RR 1999, 357.

    68) S. ArbG Frankfurt26.11.1998 - 2 Ca 4267/98 - LAGE § 626 BGB Nr. 125 = NZA-RR 1999, 357.

  • LAG Hamm, 19.06.2013 - 10 Sa 1776/12

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage -

    Zum anderen kann offen bleiben, ob der Arbeitgeber gewisse Ankündigungsfristen wahren muss (vgl. ArbG Frankfurt 26. November 1998 - 2 Ca 4267/98 - NZA-RR 1999, 357; ErfK/Preis 13. Aufl. § 611 BGB Rn. 663) und ob es sich bei dieser "Pflicht" überhaupt um eine klagbare Rechtspflicht oder nicht vielmehr um eine bloße Obliegenheit dergestalt handelt, dass der Arbeitgeber bei zu später Ankündigung von Überstunden nicht verlangen kann, dass der Arbeitnehmer der im Sinne von § 315 Abs. 3 BGB unbilligen Weisung (vgl. BAG 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 - DB 1985, 132) Folge leistet (vgl. indes zur vorläufigen Bindung an eine unbillige Leistungsbestimmung BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24, NZA 2012, 858) .
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Rechtsprechung
   BSG, 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R   

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BSG, 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R (https://dejure.org/1999,4722)
BSG, Entscheidung vom 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R (https://dejure.org/1999,4722)
BSG, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - B 2 U 14/98 R (https://dejure.org/1999,4722)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung wegen der Folgen einer Toxoplasmoseinfektion mit nachfolgender Polyradikuloneuritis als Berufskrankheit - Annahme eines typischen Geschehensablaufs zwischen Infektion und Erkrankung - Erkrankung auch durch Einwirkungen bedingt, die nicht der ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Berufskrankheit-Nr. 3102 (Von Tieren auf Menschen übertragene Krankheiten) - Toxoplasmose-Infektion eines Kochs nach Verzehr von Mettbrötchen

  • Judicialis

    RVO § 551 Abs 1; ; SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKVO Anl 1 Nr. 3102; RVO § 548 Abs. 1 S. 1
    Polyradikuloneuritis als Berufskrankheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1999, 2305
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 15/97

    HIV-Infektion bei einer Ärztin als Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R
    Die nach der Rechtsprechung des BSG zumindest erforderliche Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit nach der Nr. 3101 der Anl 1 zur BKVO ist grundsätzlich gegeben, wenn nachgewiesen ist, daß der Versicherte bei seiner Berufstätigkeit einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist, wobei eine bestimmte Infektionsquelle nicht nachgewiesen sein muß (vgl BSGE 6, 186, 188 = SozR Nr. 3 zur 5. BKVO Anl Nr. 39; BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 15/97 - = BB 1998, 327 = HV-Info 1998, 351 mwN; Koch in Schulin, HS-UV, § 39 RdNr 216).

    Zwar kann bei dem Nachweis der erhöhten Ansteckungsgefahr in der Regel auch davon ausgegangen werden, daß sich der Versicherte die bei ihm aufgetretene übertragbare Krankheit durch seine besondere berufliche Exposition zugezogen hat (vgl BSGE 6, 186, 188 = SozR Nr. 3 zur 5. BKVO Anl Nr. 39; BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 15/97 - = HV-Info 1998, 351 mwN).

  • BSG, 11.12.1957 - 2 RU 80/54
    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R
    Die nach der Rechtsprechung des BSG zumindest erforderliche Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit nach der Nr. 3101 der Anl 1 zur BKVO ist grundsätzlich gegeben, wenn nachgewiesen ist, daß der Versicherte bei seiner Berufstätigkeit einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist, wobei eine bestimmte Infektionsquelle nicht nachgewiesen sein muß (vgl BSGE 6, 186, 188 = SozR Nr. 3 zur 5. BKVO Anl Nr. 39; BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 15/97 - = BB 1998, 327 = HV-Info 1998, 351 mwN; Koch in Schulin, HS-UV, § 39 RdNr 216).

    Zwar kann bei dem Nachweis der erhöhten Ansteckungsgefahr in der Regel auch davon ausgegangen werden, daß sich der Versicherte die bei ihm aufgetretene übertragbare Krankheit durch seine besondere berufliche Exposition zugezogen hat (vgl BSGE 6, 186, 188 = SozR Nr. 3 zur 5. BKVO Anl Nr. 39; BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 15/97 - = HV-Info 1998, 351 mwN).

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 34/95

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R
    Die Nahrungsaufnahme stellt regelmäßig eine dem persönlichen und daher unversicherten Bereich zuzurechnende Betätigung dar; dies gilt entgegen der Ansicht des Klägers selbst dann, wenn sie im Betrieb bzw während der Arbeitszeit vorgenommen wird (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15 mwN).
  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R
    Die haftungsbegründende Kausalität gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen (BSGE 30, 121, 123 = SozR Nr. 83 zu § 128 SGG), für die der Anspruchsteller die objektive Beweislast nach dem allgemeinen Grundsatz trägt, daß die Folgen der Nichtfeststellbarkeit einer Tatsache demjenigen Beteiligten zur Last fallen, der aus der Tatsache ein Recht herleiten will (stRspr, s etwa BSG SozR 2200 § 551 Nr. 1).
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 33/87

    Erhöhte Ansteckungsgefahr - Kausalzusammenhang - Infektionskrankheit als

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R
    Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist daher, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der schädigenden Einwirkung und einer dieser Tätigkeiten gegeben ist (haftungsbegründende Kausalität, s Bundessozialgericht , Urteile vom 30. Mai 1988 - 2 RU 33/87 - = HV-Info 1988, 1798 und vom 28. August 1990 - 2 RU 64/89 - = USK 90180 mwN).
  • BSG, 31.10.1968 - 2 RU 173/66
    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R
    Von den zahlreichen Ausnahmen, welche Rechtsprechung und Literatur von diesem Grundsatz zulassen, käme hier allenfalls jene in Betracht, daß die vom Arbeitgeber ausgegebenen Nahrungsmittel verdorben bzw infiziert sind; dann soll der Verzehr solcher Speisen nämlich versichert sein (vgl Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 8 RdNr 78 mwN; offengelassen in BSG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 173/66 - = USK 68138).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 BU 82/89
    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R
    Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für die insoweit gleichgelagerte BK Nr. 3102 der Anl 1 zur BKVO (vgl BSG, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 BU 82/89 - = HV-Info 1990, 940, 950).
  • BSG, 28.08.1990 - 2 RU 64/89

    Arbeitsunfall; Berufskrankheit; Infektionserkrankung

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R
    Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist daher, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der schädigenden Einwirkung und einer dieser Tätigkeiten gegeben ist (haftungsbegründende Kausalität, s Bundessozialgericht , Urteile vom 30. Mai 1988 - 2 RU 33/87 - = HV-Info 1988, 1798 und vom 28. August 1990 - 2 RU 64/89 - = USK 90180 mwN).
  • BSG, 07.06.1988 - 5a RKnU 4/87

    Meniskusschaden - Berufskrankheit - Mittelbare Verursachung - Unfallunabhängige

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R
    In diesem Fall sind wie auch sonst die für und gegen einen Kausalzusammenhang iS des Grundsatzes von der rechtlich wesentlichen Bedingung (dazu BSG SozR 2200 § 551 Nr. 33 mwN) sprechenden Umstände des Einzelfalles zu prüfen und abzuwägen.
  • LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14

    Berufskrankheit Nr. 3102 der Anlage 1 zur BKV

    Bei dieser Infektionskrankheit muss ebenso wie bei der BK Nr. 3101 die Infektionsquelle nicht nachgewiesen werden; vielmehr genügt der Nachweis, dass der Versicherte hinsichtlich der im Berufskrankheitentatbestand genannten Infektionskrankheit beruflich einer besonderen, das normale Maß übersteigenden Infektionsgefahr ausgesetzt war (vgl. BayLSG vom 31.01.2013 - L 17 U 175/11 - Juris; BSG vom 04.05.1999 - B 2 U 14/98 - Juris RdNr. 18; BSG vom 25.10.1989 - 2 BU 82/89 - Juris RdNr. 6; Römer in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB VII, Stand III/2012, Anlage zur BKV zu BK Nr. 3101-3104 RdNr. 10 und 12).

    Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Erkrankung auch durch Einwirkungen bedingt sein kann, die nicht der versicherten Tätigkeit zuzurechnen sind, sind die für und gegen einen Kausalzusammenhang sprechenden Umstände im Sinne des Grundsatzes von der rechtlich wesentlichen Bedingung zu prüfen und abzuwägen (vgl. BSG vom 04.05.1999 - B 2 U 14/98 - Juris RdNr. 20).

  • LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 131/18

    1. Die zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung führende Infektion mit einem

    Das Bundessozialgericht hat das Vorliegen einer besonderen Betriebsgefahr aber auch für den Fall erwogen (wenn auch letztlich offengelassen), dass ein Beschäftigter durch die von seinem Arbeitgeber gelieferte und zur Verfügung gestellte Verpflegung eine Gesundheitsstörung erleidet, weil es sich um verdorbene oder infizierte Lebensmittel handelt (vgl. BSG, Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 173/66 - juris Rn. 15; BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 14/98 R - juris Rn. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 10 U 1507/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 -

    Hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Infektionskrankheit gelten im Rahmen der streitigen BK 3102 die vom Bundessozialgericht zur gleichgelagerten BK 3101 ("Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war") entwickelten Grundsätze entsprechend (BSG, Urteil vom 04.05.1999, B 2 U 14/98 R, u.a. in juris).

    Liegt damit eine erhöhte Infektionsgefahr vor, kann in der Regel auch davon ausgegangen werden, dass sich der Versicherte die bei ihm aufgetretene übertragbare Krankheit durch seine besondere berufliche Exposition zugezogen hat (BSG, Urteil vom 04.05.1999, a.a.O.; Urteil vom 02.04.2009, a.a.O.).

    Soweit das Bundessozialgericht im Urteil vom 04.05.1999 (a.a.O.) formuliert hat, dass die Bejahung des Kausalzusammenhangs auf Grund eines typischen Geschehensablaufs dann nicht gelten kann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, wonach die Erkrankung auch durch Einwirkungen bedingt sein kann, die nicht der versicherten Tätigkeit zuzurechnen sind, ist diese Beurteilung durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 02.04.2009 (a.a.O.) jedenfalls überholt.

  • BSG, 30.03.2023 - B 2 U 2/21 R

    Vorliegen der Berufskrankheit Nr. 3102; Beschäftigung in einem Waldkindergarten

    Unter Bezug hierauf hat der Senat in seinem Urteil vom 4.5.1999 (B 2 U 14/98 R - HVBG-INFO 1999, 2377 = juris RdNr 18) ausgeführt, die BKen 3101 und 3102 seien insoweit "gleichgelagert".
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - L 3 U 228/12

    Berufskrankheit - von Tiere auf Menschen übertragbare Infektionskrankheiten -

    Dabei genügt eine schlichte Infektionsgefahr nicht, vielmehr setzt die BK 3102 gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 SGB VII eine besonders erhöhte Infektionsgefahr voraus, wobei eine bestimmte Infektionsquelle nicht nachgewiesen sein muss (BSG, Urteil vom 04. Mai 1999 - B 2 U 14/98 R -, zitiert nach juris Rn. 18).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist nach den oben dargestellten Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Nachweis eines konkreten Zeckenbisses nicht erforderlich, wenn das BSG ausführt, dass eine konkrete Infektionsquelle gerade nicht nachgewiesen sein muss (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 04. Mai 1999 - B 2 U 14/98 R -, zitiert nach juris Rn. 18).

  • LSG Bayern, 29.04.2008 - L 18 U 381/04

    Anerkennung der chronischen Hepatitis-C-Infektion eines im Gesundheitswesen

    Diese Annahme aufgrund eines typischen Geschehensablaufs kann indes dann nicht gelten, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erkrankung auch durch Einwirkungen bedingt sein kann, die nicht der versicherten Tätigkeit zuzurechnen sind (BSG Urteil vom 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R = HVBG-INFO 1999, 2367).

    Die Folgen dieser objektiven Beweislosigkeit trägt der Kläger, da der Ursachenzusammenhang zu den anspruchsbegründenden Tatsachen gehört, für die der Anspruchssteller die objektive Beweislast trägt BSG (Urteil vom 04.05.1999 aaO).

  • SG Heilbronn, 26.03.2012 - S 5 U 1444/11

    Was für ein Salat

    So hat etwa das BSG in der Drehtür einer Betriebskantine eine objektiv gefährliche Betriebseinrichtung gesehen (Urt. v. 22.06.1976, 8 RU 146/75), einen berufsbedingten Zusammenhang aber bereits für fraglich erachtet im Falle einer Gesundheitsschädigung durch verdorbene Lebensmittel und jedenfalls für den Fall abgelehnt, wenn der Zustand der "verdorbenen" Lebensmittel nicht ungewöhnlich ist, sondern eher dem Regelzustand entspricht (BSG, Urt. v. 04.05.1999, B 2 U 14/98).
  • SG Augsburg, 29.11.2022 - S 11 U 92/22

    COVID-19-Erkrankung eines Fallmanagers in einem Jobcenter als Arbeitsunfall oder

    Um den Nachweisschwierigkeiten zu begegnen, genügt bei der BK Nr. 3101 als "Einwirkungen" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII, dass der Versicherte einer der versicherten Tätigkeit innewohnenden "Infektionsgefahr besonders ausgesetzt" war (BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - juris Rn. 18; vgl. auch BSG, Urteil vom 24.02.2004 - B 2 U 13/03 R - juris Rn. 20; BSG, Urteil vom 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R - juris Rn. 18; BSG, Urteil vom 18.11.1997 - 2 RU 15/97 - juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 30.05.1988 - 2 RU 33/87 - juris Rn. 2).
  • LSG Niedersachsen, 17.08.2001 - L 9 VS 54/97

    Anwendbarkeit; Anwendung; Auslandseinsatz; Auslandsreise; Berufskrankheit;

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 4. Mai 1999 ausdrücklich darauf hingewiesen, in einer solchen Situation sei der ursächliche Zusammenhang besonders sorgfältig zu prüfen (B 2 U 14/98 R in BB 1999, 2305f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 3 U 206/09
    Eine bestimmte Infektionsquelle muss nicht nachgewiesen werden (vgl hierzu BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 14/98 R - juris, mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2015 - L 3 U 6/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2016 - L 3 U 92/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 21/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 14 U 98/05
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 12.03.1999 - 2 Sa 53/98   

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LAG Berlin, 12.03.1999 - 2 Sa 53/98 (https://dejure.org/1999,7086)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12.03.1999 - 2 Sa 53/98 (https://dejure.org/1999,7086)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12. März 1999 - 2 Sa 53/98 (https://dejure.org/1999,7086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entfernung der Abmahnung

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 273 615
    Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich seiner Arbeitsleistung bei Unterlassen der Zuweisung zumutbarer Arbeit bzw. Erteilung von entsprechenden Arbeitsanweisungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 2305
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Berlin, 12.03.1999 - 2 Sa 53/98
    Zwar ist es zutreffend, dass grundsätzlich nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zweifelhaft sein kann, ob ein Rechtsschutzinteresse an der Entfernung einer erteilten Abmahnung aus der Personalakte bestehen kann (vgl. dazu BAG AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21

    Unverzügliche Zurückweisung der Kündigung - Arbeitsverweigerung -

    Dem Arbeitnehmer steht ein eine verhaltensbedingte Kündigung ausschließendes Zurückbehaltungsrecht zur Seite, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht zur vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers verletzt (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 12.03.1999 - 2 Sa 53/98 - Rn. 27, juris).

    Dem Arbeitnehmer steht ein eine verhaltensbedingte Kündigung ausschließendes Zurückbehaltungsrecht zur Seite, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht zur vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers verletzt (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 12.03.1999 - 2 Sa 53/98 - Rn. 27, juris).

    Weist ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen ordnungsgemäßen Arbeitsplatz zu, kann der Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Arbeitsleistung Gebrauch machen (LAG Berlin, Urteil vom 12.03.1999 - 2 Sa 53/98 - Rn. 27, juris).

  • LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99

    Wirksamkeit eines Prozessvergleichs; Entfernung von Abmahnungen aus Personalakten

    Zwar kann wie eine vertragswidrige Zuweisung von nicht zumutbarer Arbeit über einen längeren Zeitraum (LAG Berlin, 12.03.1999, 2 SA 53/98) auch die dauernde Zuweisung von Arbeitszeiten unter Verstoß gegen die vertraglichen Absprachen ein Zurückbehaltungsrecht begründen.
  • LAG Berlin, 04.03.2003 - 3 Sa 2286/02

    Abmahnung wegen einer verweigerten Lernkontrolle

    Zwar kann ein Rechtsschutzinteresse an der Entfernung einer rechtswidrigen Abmahnung dann entfallen, wenn es zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses gekommen ist (vgl. BAG 5 AZR 632/93 vom 14.9.1994, NZA 95, 220; vgl. zum laufenden Kündigungsschutzverfahren: LAG Berlin BB 99, 2305).
  • ArbG Rostock, 20.07.2005 - 4 Ca 81/05

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung

    Dem Arbeitnehmer steht ein die verhaltensbedingte Kündigung ausschließendes Zurückbehaltungsrecht zur Seite, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht zur vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers verletzt ( vgl. LAG Berlin v. 12.03.99, Az. 2 Sa 53/98).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 29.04.1999 - 6 Sa 1920/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8541
LAG Hamm, 29.04.1999 - 6 Sa 1920/98 (https://dejure.org/1999,8541)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.04.1999 - 6 Sa 1920/98 (https://dejure.org/1999,8541)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. April 1999 - 6 Sa 1920/98 (https://dejure.org/1999,8541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umfang und Wirkung eines vereinbarten Schriftformerfordernisses, keine Vertragsänderung bei vertragsbeendenden Rechtsgeschäften; Ergänzende Vertragsauslegung bei der Formulierung "u.s.w."; Berücksichtung des Lebensalters trotz Wegfall des Merkmals im ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 125 Satz 2, §§ 133, 157
    Arbeitsvertag - Schriftformerfordernis für Änderungen und Nebenabredung - (keine) Gültigkeit für Aufhebung oder Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 133, 157, 125 Satz 2
    Umfang eines vertraglich vereinbarten Schriftformerfordernisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Auslegung einer Schriftformklausel, Schriftformerfordernis, Umfang, Schriftformklausel für Vertragsänderungen, Änderungen des Vertrages, Wirksamkeit formloser Kündigung, mündliche Kündigung bei gewillkürter Schriftform

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 2305
  • DB 1999, 2067
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 382/94

    Haftung des Arbeitnehmers - Doppelarbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 29.04.1999 - 6 Sa 1920/98
    Im Urteil vom 08.03.1994 - NZA 1995, 935 - ist sie zu der Auffassung gelangt, dass von der Klausel "Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform" eine Kündigung erfasst wird, weil auch sie auf eine Änderung des Arbeitsvertrages, nämlich dessen Aufhebung, abziele.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.08.1994 - 6 Sa 214/94

    Wirksamkeit einer mündlich ausgesprochenen Kündigung; Erfordernis einer

    Auszug aus LAG Hamm, 29.04.1999 - 6 Sa 1920/98
    b) Die hier vertretene Ansicht wird von mehreren zweitinstanzlichen Spruchkörpern geteilt - vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.1994, LAGE § 125 BGB Nr. 5 = NZA 1995, 791 ; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.12.1996, BB 1997, 1212 ; für Aufhebungsverträge LAG Hamm, Urteil vom 23.02.1999 - 13 Sa 663/98 -.
  • LAG Hamm, 23.02.1999 - 13 Sa 663/98

    Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses; Schriftformerfordernis fürÄnderungen und

    Auszug aus LAG Hamm, 29.04.1999 - 6 Sa 1920/98
    b) Die hier vertretene Ansicht wird von mehreren zweitinstanzlichen Spruchkörpern geteilt - vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.1994, LAGE § 125 BGB Nr. 5 = NZA 1995, 791 ; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.12.1996, BB 1997, 1212 ; für Aufhebungsverträge LAG Hamm, Urteil vom 23.02.1999 - 13 Sa 663/98 -.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.1996 - 7 Sa 889/96

    Arbeitsvertrag ; Nebenabreden ; Ergänzungen ; Änderungen; Schriftformklausel;

    Auszug aus LAG Hamm, 29.04.1999 - 6 Sa 1920/98
    b) Die hier vertretene Ansicht wird von mehreren zweitinstanzlichen Spruchkörpern geteilt - vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.1994, LAGE § 125 BGB Nr. 5 = NZA 1995, 791 ; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.12.1996, BB 1997, 1212 ; für Aufhebungsverträge LAG Hamm, Urteil vom 23.02.1999 - 13 Sa 663/98 -.
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 513/99

    Auslegung einer vertraglichen Schriftformklausel

    2 AZR 513/99 6 Sa 1920/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. April 1999 - 6 Sa 1920/98 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

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