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   BFH, 10.04.1991 - XI R 25/89   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 1991, 720



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BFH, 13.09.2000 - X R 147/96  

     

    Des Weiteren hat der XI. Senat in seinem Urteil vom 10. April 1991 XI R 25/89 (BFH/NV 1991, 720) für den Fall der Übergabe eines "alteingesessenen Geschäfts" mit einem in der Bilanz ausgewiesenen Minuskapital gegen eine Rente mit einem Barwert von ca. 213 000 DM erkannt, die in sachlichem Zusammenhang hiermit vereinbarten Versorgungsleistungen seien nicht als dauernde Last abziehbar; der Wert des übernommenen Betriebsvermögens liege eindeutig unter der Hälfte dieses Wertes, so dass es einer genaueren Wertermittlung mittels des Ertragswertverfahrens, wie sie in dem BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 597 erwogen worden sei, nicht bedürfe.

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der XI. Senat in seinem Urteil in BFH/NV 1991, 720 offenbar inzidenter von der Anwendbarkeit der "Praktikermethode" ausgegangen ist.

    Der vom Senat beabsichtigten Entscheidung steht vor allem das Urteil des XI. Senats in BFH/NV 1991, 720 entgegen.

    Dies stünde jedoch mit der Entscheidung des XI. Senats in BFH/NV 1991, 720 nicht in Einklang.

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00  

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen - Großer Senat hat zu „Typus- 2-

    Der XI. Senat hat in seinem Urteil vom 10. April 1991 XI R 25/89 (BFH/NV 1991, 720) eine Rente wegen Nichterreichens der "50-v.H.-Grenze" als Unterhaltsrente angesehen.
  • BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89  

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?

    Darüber hinaus muß der durch das Verhalten der Finanzbehörde geschaffene Vertrauenstatbestand ursächlich für Maßnahmen und Dispositionen des Steuerpflichtigen sein (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1986 IV R 151/84, BFHE 147, 152, BStBl II 1986, 741, und vom 10. April 1991 XI R 25/89, BFH/NV 1991, 720).
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