Rechtsprechung
| BFH, 08.12.1992 - VIII R 99/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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Werbungskosten durch Bürgschaft zugunsten des Arbeitgebers
Zeitschriftenfundstellen
- BFH/NV 1993, 654
Wird zitiert von ... (50)
- BFH, 27.03.2007 - VIII R 25/05
Einschränkende Auslegung hinsichtlich der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens …
Da --anders als für die in Liquidation befindliche Kapitalgesellschaft-- bei der Ermittlung des Auflösungsgewinns/-verlustes gerade keine laufende (vgl. auch BFH-Urteile vom 9. März 1983 I R 202/79, BFHE 138, 81, BStBl II 1983, 433; vom 8. Dezember 1992 VIII R 99/90, BFH/NV 1993, 654), sondern lediglich eine einmalige, stichtagsbezogene Gewinnermittlung erfolgt, lässt sich der Normzweck des § 11 Abs. 1 KStG gerade nicht auf § 17 Abs. 4 EStG übertragen.Der Liquidationsverlust ist im Rahmen der besonderen stichtagsbezogenen Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 EStG auf den Zeitpunkt seiner Entstehung --endgültig-- zu ermitteln (BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 654).
Davon bleibt die Ermittlung des Liquidationsgewinns oder -verlustes bei der Körperschaft selbst (§ 11 KStG) sowie die Ermittlung dessen, was dem Anteilseigner aus dem Vermögen der GmbH ggf. zuzuteilen oder zurückzuzahlen ist (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG) unberührt (BFH-Urteile in BFH/NV 1993, 654; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428).
Vielmehr sind allenfalls rückwirkende Korrekturen des Sachverhalts auf den Realisationszeitpunkt nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung vorzunehmen (vgl. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648;… in BFH/NV 2005, 54; in BFH/NV 1993, 654).
- BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91
Ermittlung des Auflösungsgewinns (-verlustes) für wesentliche Beteiligung
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß es nur einen Auflösungs-/Veräußerungsgewinn oder Verlust gemäß § 17 Abs. 2 EStG gibt, d. h. der Gewinn/Verlust gemäß § 17 Abs. 2 EStG ist auf einen Zeitpunkt zu ermitteln (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1992 VIII R 99/90, BFH/NV 1993, 654).Die Berücksichtigung von Betriebsausgaben (Aufwand) außerhalb der Gewinnermittlung gemäß § 17 Abs. 2 EStG ist nicht möglich (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1992 VIII R 99/90), auch wenn nach den Grundsätzen der Gewinnermittlung gemäß §§ 4 Abs. 1, 5 EStG die Voraussetzungen dafür gegeben wären.
Bei einem beherrschenden Gesellschafter hat der erkennende Senat entschieden, daß die Übernahme einer Bürgschaft normalerweise durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist (Urteil vom 8. Dezember 1992 VIII R 99/90).
- BFH, 16.03.2010 - VIII R 20/08
Nachträgliche Schuldzinsen - Wesentliche Beteiligung - Berücksichtigung von …
Daran hat er auch für den Fall festgehalten, dass es sich bei der Kapitalanlage um eine wesentliche Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 EStG handelt, obwohl insofern - ausnahmsweise - auch Wertsteigerungen auf der privaten Vermögensebene der Besteuerung unterliegen (vgl. Senatsurteile vom 9. August 1983 VIII R 276/82, BFHE 139, 257, BStBl II 1984, 29; vom 8. Dezember 1992 VIII R 99/90, BFH/ NV 1993, 654).
- BFH, 08.04.1998 - VIII R 21/94
Bürgschaftsverbindlichkeiten bei wesentlicher Beteiligung
Das gilt auch für Aufwendungen des Gesellschafters, die erst nach Abschluß der Liquidation angefallen sind (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1992 VIII R 99/90, BFH/NV 1993, 654;… L. Schmidt, a.a.O., § 17 Rz. 182). - BFH, 21.01.2004 - VIII R 2/02
Schuldzinsen bei Erwerb einer wesentlichen Beteiligung
Entstehen sie erst später, können sie nicht mehr als Werbungskosten abgezogen werden (ebenfalls ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 8. Dezember 1992 VIII R 99/90, BFH/NV 1993, 654, unter 3.b der Gründe, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 27. November 1995 VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406, unter 2.c der Gründe, m.w.N.; in BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668, m.w.N.). - BFH, 27.11.1995 - VIII B 16/95
Bürgschaftsinanspruchnahme und Refinanzierungszinsen bei GmbH-Beteiligung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 12.01.2001 - 10 K 307/97
Aufwendungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer in Konkurs gegangenen …
Das gilt jedenfalls dann, wenn der Steuerpflichtige - wie im Streitfall die Klägerin - beherrschende Gesellschafterin der GmbH und damit eher einem Mitunternehmer als einem Arbeitnehmer vergleichbar ist (ständige Rechtsprechung; s. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 8. Dezember 1992 VIII R 99/90, BFH/NV 1993, 654, m.w.N.).Daraus ergibt sich, dass auch die Berücksichtigung laufender Betriebsausgaben außerhalb der Gewinnermittlung gemäß § 17 Abs. 2 EStG nicht möglich ist (s. BFH in BFH/NV 1993, 654).
Die Tilgungsleistungen gehören zu den Anschaffungskosten der Beteiligung und sind wie der Verlust der Beteiligung im Rahmen des § 20 EStG nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH in BFH/NV 1993, 654).
Zwar hat der BFH die Finanzierungskosten einer im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligung nicht den Anschaffungskosten zugerechnet, sondern sie als laufende Werbungskosten im Rahmen der §§ 9, 20 EStG behandelt (BFH in BFH/NV 1993, 654).
Wird die GmbH - wie im Streitfall - aber aufgelöst und erbringt die Kapitalanlage damit keine Erträge mehr, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH der Abzug von nachträglichen Werbungskosten nicht mehr möglich (BFH in BFH/NV 1993, 654, m.w.N.).
- BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93
Veräußerungsverlust bei Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach …
Wäre der Kläger aus der Bürgschaft in voller Höhe in Anspruch genommen worden und in dieser Höhe im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende nachträgliche Anschaffungskosten entstanden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 8. Dezember 1992 VIII R 99/90, BFH/ NV 1993, 654, 655; vom 7. Juli 1992 VIII R 24/90, BFHE 168, 551, BStBl II 1993, 333, 334 m. w. N.;… vom 16. April 1991 VIII R 224/85, BFH/ NV 1992, 94, 95), so hätte der Kläger sogar unter Umständen einen noch höheren Veräußerungsverlust - nämlich ohne den Veräußerungserlös von 1.650 DM - geltend machen können. - BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96
Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften
Das gilt auch für Aufwendungen des Gesellschafters, die erst nach Abschluß der Liquidation angefallen sind (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1992 VIII R 99/90, BFH/NV 1993, 654;… Schmidt, Einkommensteuergesetz, 17. Aufl., § 17 Rz. 182, m.w.N.). - BFH, 25.05.1999 - VIII R 59/97
Schuldzinsen für Rückgewähr einer vGA
Diese Rechtsprechung beruht zum einen darauf, daß --im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Anschaffungskostenbegriffs (vgl. § 255 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches)-- auch im Bereich der Überschußeinkünfte zwischen den Anschaffungskosten des der Einkunftserzielung dienenden Wirtschaftsguts sowie den hierdurch veranlaßten Finanzierungskosten zu unterscheiden ist (…zu § 17 EStG vgl. Senatsbeschluß vom 27. November 1995 VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406; Urteil vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, nicht veröffentlicht); zum anderen liegt ihr --was die Vorinstanz außer acht gelassen hat-- die Erwägung zugrunde, daß zwar die Kosten der Finanzierung der Beteiligung gleich den Anschaffungskosten ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis finden, hierdurch aber der Werbungskostenabzug für die dem Steuerpflichtigen entstandenen Schuldzinsen deshalb nicht ausgeschlossen wird, weil die gesellschaftsrechtliche Beteiligung zugleich die Quelle zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen bildet (vgl. zu beidem Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 VIII R 99/90, BFH/NV 1993, 654 zu Abschn. 2.). - BFH, 02.05.2001 - VIII R 32/00
Fahrtkosten eines GmbH-Gesellschafters
- BFH, 07.03.1995 - VIII R 29/93
Veräußerung eines Geschäftsanteils an einer GmbH mit bedingtem Rückkaufrecht
- FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2000 - 6 K 1421/97
- BFH, 17.04.1997 - VIII R 47/95
Wesentliche Beteiligung: Fehlgeschlagene Veräußerungskosten
- BFH, 19.01.1993 - VIII R 74/91
- BFH, 03.06.1993 - VIII R 23/92
- FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 3084/00
Zur Berechnung eines Auflösungsverlustes bei wesentlicher Beteiligung an einer …
- BFH, 26.11.1993 - VI R 3/92
Verlorener Zuschuß eines Gesellschafter-Geschäftsführers nur ausnahmsweise als …
- BFH, 23.09.1998 - VIII B 115/97
Nachträgliche Werbungskosten bei Kapitaleinkünften
- BFH, 12.09.2007 - VIII R 38/04
Kein Abzug von Zinsen für ein Refinanzierungsdarlehen nach Veräußerung der im …
- FG Baden-Württemberg, 18.06.2001 - 9 K 190/98
Zeitpunkt der Entstehung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG …
- BFH, 09.02.1998 - VIII B 2/97
Nachträgliche Anschaffungskosten auf wesentliche Beteiligung
- FG Niedersachsen, 08.08.2001 - 13 K 518/97
Haftungsbeträge, für die ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in …
- BFH, 22.02.2007 - VI B 99/06
NZB: GmbH-Beteiligungsverlust keine WK
- BFH, 13.04.2000 - VIII B 86/99
Nachträgliche AK i.S.v. § 17 EStG; Bürgschaftsverbindlichkeiten
- BFH, 06.04.2011 - IX R 29/10
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 04. 2011 IX R 40/10 - …
- BFH, 05.01.2001 - VIII B 118/00
- FG Köln, 30.03.2004 - 8 K 2807/99
Kein Werbungskostenabzug nach Wegfall der Einkunftsquelle
- FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 K 2065/10
Bürgschaftsverluste eines mittelbar beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2005 - 1 K 135/02
Unterhaltszahlungen für zurückliegende Jahre als außergewöhnliche Belastung; …
- FG Hamburg, 18.08.2005 - III 422/03
Einkommensteuerrecht: Schuldzinsen als Werbungskosten
- FG Düsseldorf, 18.07.2011 - 11 V 1620/11
Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und …
- FG München, 26.01.2004 - 2 K 2468/97
Abzug von Schuldzinsen als (nachträglich entstandene) Werbungskosten bei den …
- FG Niedersachsen, 25.02.1998 - XII 165/91
- BFH, 21.11.1995 - VIII B 35/95
- FG Niedersachsen, 28.04.1998 - XI 23/94
- FG Münster, 19.10.1999 - 2 K 6754/97
Bürgschaftsaufwendungen eines GmbH-Gesellschafters
- FG Düsseldorf, 21.06.2000 - 7 K 3185/97
Beteiligung an Kapitalgesellschaft; Fahrtaufwendungen; Anschaffungskosten; …
- FG Saarland, 13.06.2000 - 1 K 81/00
Darlehenszinsen als nachträglicher Auflösungsverlust nach § 17 EStG
- FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98
Steuerliche Berücksichtigung des Verlusts eines weitergeleiteten Darlehens als …
- FG München, 08.12.2004 - 15 K 5261/04
Refinanzierungsdarlehen; nachträgliche Werbungskosten; wesentliche Beteiligung; …
- FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 432/05
Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten als Veräußerungsverluste nach …
- FG Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 6 K 171/94
- FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1666/99
Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes
- FG Rheinland-Pfalz, 18.04.2002 - 4 K 2792/97
Zur Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten nach Auflösung einer GmbH sowie …
- FG Düsseldorf, 22.02.2006 - 13 K 3600/01
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei der Einkommenssteuer; Maßgeblicher …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1997 - 5 K 2052/96
Werbungskosten bei partiarischem Arbeitnehmerdarlehen
- FG Münster, 21.01.1999 - 4 K 6282/98
Werbungskostenabzug: Körperschaftsteuer-Haftungsschulden
- FG München, 16.03.2004 - 12 K 519/03
Zufluss bei Hinterlegung wegen Ungewissheit des Gläubigers nach § 372 Satz …
- FG Niedersachsen, 29.02.1996 - X 271/91
