Rechtsprechung
   BFH, 21.12.2004 - I B 128/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • FG München, 28.04.2004 - 14 K 2230/01
  • BFH, 21.12.2004 - I B 128/04

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2005, 994



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BFH, 24.07.2006 - VIII B 233/05  

    Verfahrensmangel

    Seine Pflicht zur vollständigen Berücksichtigung des Streitstoffes verletzt das FG erst, wenn es einen bestimmten Tatsachenvortrag erkennbar unberücksichtigt lässt, obwohl dieser auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Auffassung entscheidungserheblich sein kann (BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2004 I B 128/04, BFH/NV 2005, 994).
  • BFH, 23.03.2011 - X R 44/09  

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung

    Im zweiten Rechtsgang wird das FG hinsichtlich des Maßstabs, den es seiner Überzeugungsbildung zugrunde legt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), zu beachten haben, dass die Anwendung der Regeln der Feststellungslast nicht etwa das vorrangige Instrument richterlicher Entscheidungsfindung ist, sondern es sich dabei regelmäßig lediglich um eine "ultima ratio" handelt (vgl. hierzu und zum Folgenden grundlegend Senatsurteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; seither ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 21. Dezember 2004 I B 128/04, BFH/ NV 2005, 994, unter II. 4., und vom 9. Juni 2005 IX R 75/03, BFH/ NV 2005, 1765, unter 1. b).
  • BFH, 28.03.2008 - IV B 56/07  

    Mangelnde Sachaufklärung durch übergehen von Beweisanträgen - Gehörsverletzung -

    Insbesondere waren die Kommanditisten nicht nach § 48 Abs. 1 Nr. 4 oder Nr. 5 FGO klagebefugt, wie die Klägerin nach Ablauf der Frist zur Begründung der insoweit erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde ohne nähere Darlegung geltend gemacht hat (zur schlüssigen Rüge der unterlassenen notwendigen Beiladung: BFH-Beschluss vom 21. Januar 2005 VIII B 326/03, BFH/NV 2005, 994).
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  • BFH, 31.08.2006 - III R 26/04  

    Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Satz 1 InvZulG

    Nach Beweislastregeln darf nur entschieden werden, wenn der Sachverhalt nach Ausschöpfung aller zumutbaren Ermittlungsmöglichkeiten nicht aufgeklärt werden kann (Senatsurteil vom 21. März 2002 III R 42/00, BFHE 198, 526, BStBl II 2002, 417, m.w.N., und BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2004 I B 128/04, BFH/NV 2005, 994).
  • BFH, 07.10.2008 - VIII B 9/08  

    Verfahrensfehlerhafte Unterlassung der notwendigen Beiladung von Erben eines

    Der im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren eigenständig zu rügende Verfahrensmangel der zu Unrecht unterlassenen notwendigen Beiladung als Verfahrensverstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens ist hinreichend dargetan (zu den Rügeanforderungen Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 2005 VIII B 326/03, BFH/NV 2005, 994).
  • BFH, 19.11.2009 - IV B 4/09  

    Aufhebung des FG-Urteils bei unterlassener Verfahrensaussetzung auch im

    Demgegenüber sind im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich auch Verstöße gegen die Grundordnung des Verfahrens oder die fehlerhafte Beurteilung von Sachentscheidungsvoraussetzungen geltend zu machen (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), d.h. schlüssig zu rügen (BFH-Beschluss vom 21. Januar 2005 VIII B 326/03, BFH/NV 2005, 994; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz. 93).
  • BFH, 02.11.2010 - II B 61/10  

    Gesamtergebnis des Verfahrens - Berücksichtigung der Akten durch das FG -

    Es verletzt jedoch seine Pflicht zur vollständigen Berücksichtigung des Streitstoffs, wenn es einen bestimmten Tatsachenvortrag erkennbar unberücksichtigt lässt, obwohl dieser auf der Basis seiner materiell-rechtlichen Auffassung entscheidungserheblich sein kann (BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 2004 I B 128/04, BFH/ NV 2005, 994; vom 24. Juli 2006 VIII B 233/05, BFH/ NV 2006, 2110).
  • BFH, 28.03.2008 - IV B 57/07  
    Insbesondere waren die Kommanditisten nicht nach § 48 Abs. 1 Nr. 4 oder Nr. 5 FGO klagebefugt, wie die Klägerin nach Ablauf der Frist zur Begründung der insoweit erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde ohne nähere Darlegung geltend gemacht hat (zur schlüssigen Rüge der unterlassenen notwendigen Beiladung: BFH-Beschluss vom 21. Januar 2005 VIII B 326/03, BFH/NV 2005, 994).
  • FG Hamburg, 10.02.2009 - 2 K 251/07  

    Abgabenrecht - AO: Haftungsbescheid gegen Rechtsanwalt ab Nachtragsliquidator

    Eine haftungsbegründende Pflichtverletzung kann auch darin liegen, dass sich der gesetzliche Vertreter durch die Vorwegbefriedigung anderer Gläubiger schuldhaft außer Stand setzt, eine bereits entstandene und ihm bekannte Steuerforderung bei Eintritt der Fälligkeit zu tilgen (BFH-Beschluss vom 21.12.2004 I B 128/04, BFH/NV 2005, 994 m.w.N.).
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