Rechtsprechung
   BFH, 19.12.2005 - VI R 63/01   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
    Aufwendungen eines Lehrers für die Teilnahme an einer von ihm im Auftrag eines staatlichen Instituts für Lehrerfortbildung organisierten Auslandsgruppenreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Werbungskosten bei einer als Dienstaufgabe durchgeführten Reise

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Auslandsreise; Berufliche Veranlassung; Lehrer

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2006, 728



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Wird zitiert von ... (18)  

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  • BFH, 15.03.2007 - VI R 14/04  

    Aufwendungen eines Ausländers für Deutschkurs sind nichtabziehbare Kosten der

    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen (zuletzt BFH-Urteile vom 22. Juni 2006 VI R 61/02, BFHE 213, 566, BStBl II 2006, 782; vom 19. Dezember 2005 VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075, und VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.01.2007 - VI R 52/03  

    Bewirtungsaufwendungen können als Werbungskosten abziehbar sein

    Das ist bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Fall, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (z.B. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2005 VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728, m.w.N.).
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 61/02  

    Aufwendungen von Lehrern für Snowboardkurse als Werbungskosten -

    Das ist dann der Fall, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt der Reise bildet (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369, und vom 19. Dezember 2005 VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.11.2006 - VI R 36/02  

    Aus- und Fortbildung - Studienreise einer Religionslehrerin nach Israel

    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (zuletzt Urteile vom 22. Juni 2006 VI R 61/02, BStBl II 2006, 782; vom 19. Dezember 2005 VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075, und VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728, jeweils m.w.N.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Verfolgung privater Interessen den Schwerpunkt der Reise bildet (BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 728; in BFH/NV 1997, 469; vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19).

    Als unmittelbaren beruflichen Anlass hat der BFH das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes, das Halten eines Vortrags auf einem Fachkongress, die Durchführung eines Forschungsauftrags oder die Absicht eines Künstlers, am Reiseziel wegen des dort vorhandenen landschaftlichen oder kulturellen Umfelds in einer seinem besonderen Malstil entsprechenden Arbeitsweise tätig zu werden, angesehen (vgl. Urteile in BFH/NV 2006, 728; vom 30. April 1993 VI R 94/90, BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674).

    Der Senat hat einen unmittelbaren beruflichen Anlass der Teilnahme an einer Gruppenreise dann angenommen, wenn die Organisation und Durchführung dieser Reise Dienstaufgabe des damit betrauten Arbeitnehmers ist (Urteile in BFH/NV 2006, 728; in BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369).

  • FG Köln, 29.08.2007 - 10 K 3758/04  

    Berücksichtigung von Reisekosten als Werbungskosten; Qualifizierung einer Reise

    Das ist bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Fall, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (z.B. BFH-Urteile vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958; vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074 , vom 19. Dezember 2005 VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728).

    Die vorgenannten, unmittelbaren beruflichen Anlässe hat der BFH lediglich beispielhaft für einen engen und konkreten Bezug zur beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen genannt bzw. dafür angeführt, dass die Reise durch besondere berufliche Belange sowie die spezielle Tätigkeit des Steuerpflichtigen veranlasst war (BFH-Urteile vom 19. Dezember 2005 VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728 , vom 29. November 2006 VI R 36/02, BFH/NV 2007, 681).

    Ein anderes Ergebnis hätte sich nach der Rechtsprechung des BFH nur dann ergeben können, wenn die Verfolgung privater Reiseinteressen den Schwerpunkt der Reise insgesamt gebildet hätte (BFH-Urteile vom 19. Dezember 2005 VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728 , vom 29. November 2006 VI R 36/02, BFH/NV 2007, 681).

  • BFH, 01.12.2010 - IV R 17/09  

    Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen - Gewinn

    Die Gesamtwürdigung des FG erzeugt darüber hinaus dann keine Bindungswirkung gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn das FG die maßgeblichen Umstände nicht vollständig in seine Überzeugungsbildung einbezogen hat; dies stellt - auch ohne diesbezügliche Rügen - einen materiell-rechtlichen Fehler dar (vgl. z. B. Senatsurteile in BFH/ NV 2008, 1311, m. w. N.; vom 26. Juni 2007 IV R 29/06, BFHE 218, 291, BStBl II 2008, 103; BFH-Urteil vom 19. Dezember 2005 VI R 63/01, BFH/ NV 2006, 728).
  • BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05  

    Minderung des Aufgabegewinns durch spätere Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft -

    Die Gesamtwürdigung des FG erzeugt darüber hinaus dann keine Bindungswirkung gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn das FG die maßgeblichen Umstände nicht vollständig in seine Überzeugungsbildung einbezogen hat (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2005 VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728, unter II.2. der Gründe).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 61/04  

    WK-Abzug: Englischkurs in Südafrika

  • BFH, 01.12.2010 - IV R 68/07  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01. 12. 2010 IV R 17/09 - Gewinn

  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 255/07  

    Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Teilnahme an einer Gruppenreise

  • FG München, 08.03.2007 - 5 V 12/07  

    Abzug von Reisekosten für Fotoshootings als Betriebsausgaben; Bestehen eines

  • FG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 1 K 100/07  

    Werbungskostenabzug bei Sprachreise nach Südafrika

  • FG München, 21.01.2010 - 5 K 2356/07  

    Beratungsaufwendungen als Werbungskosten

  • FG München, 21.10.2010 - 5 K 42/08  

    Berufliche Veranlassung der Reiseaufwendungen zur Besteigung der Seven Summits

  • FG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 1 K 100/007  

    Werbungskostenabzug für Sprachreise eines Bundeswehroffiziers in Südafrika

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