Rechtsprechung
| BFH, 19.02.2009 - IV R 8, 9/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in "Ein-Objekt-Fällen" nicht ausreichend; geringe Indizwirkung eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb oder Bebauung und nachfolgender Veräußerung des Grundstücks sowie der Branchennähe des Veräußerers; zur Nachhalti
- Bundesfinanzhof
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in "Ein-Objekt-Fällen" nicht ausreichend - geringe Indizwirkung eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb oder Bebauung und nachfolgender Veräußerung des Grundstücks sowie der Branchennähe des Veräußerers - zur Nachhaltigkeit
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Grundstückshandel bei bedingter Verkaufsabsicht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1460/04
- FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1461/04
- BFH, 19.02.2009 - IV R 8, 9/07
Zeitschriftenfundstellen
- BFH/NV 2009, 923
Wird zitiert von ... (15)
- BFH, 05.05.2011 - IV R 34/08
Gewerblicher Grundstückshandel; ungeteiltes Grundstück mit fünf …
Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln darf (BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923, unter II.B. der Gründe, m.w.N.).Die Beispiele beruhen auf der Rechtsansicht, dass es der Drei-Objekt-Grenze nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 923, unter II.B.1.a der Gründe, m.w.N.).
Das Urteil des X. Senats des BFH vom 15. März 2005 X R 39/03 (BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817) erlaubt insoweit keine andere Beurteilung (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 923, unter II.B.2.a der Gründe, m.w.N.).
Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, zu dem sich die Klägerin bei der (jeweiligen) Auftragsvergabe rechtlich gebunden hat (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 923, unter II.B.2.b der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 03.03.2011 - IV R 10/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in …
Die Bedeutung der bedingten Veräußerungsabsicht erschöpft sich darin, dem Einwand des Steuerpflichtigen entgegenzutreten, er habe trotz Verkaufs von mehr als drei Objekten in einem Zeitraum von fünf Jahren beim Erwerb oder der Bebauung die Absicht gehabt, diese im Wege der Vermögensverwaltung (Selbstnutzung oder Vermietung) zu nutzen (BFH-Urteile vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791;… in BFH/NV 2009, 926; vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923).Für eine unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen danach insbesondere die nur kurzfristige Finanzierung des Vorhabens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 224, 233, BStBl II 2009, 791) sowie Veräußerungsbemühungen durch Zeitungsanzeigen oder Beauftragung eines Maklers (vgl. BFH-Urteile in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, und in BFH/NV 2009, 923).
Sie kann nur neben anderen Umständen als Indiz für die unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen (BFH-Urteile in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278, und in BFH/NV 2009, 923, jeweils zu Veräußerungen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Bauvertrags; allgemein bereits: Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.4.).
Dieser hat dagegen auf eigene Initiative einen Käufer gesucht und ist erst anschließend mit dem Interessenten an die Klägerin herangetreten (vgl. zu ähnlichen Sachverhalten auch BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 923, und in BFH/NV 2010, 38).
- BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH …
Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln darf (BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923, unter II.B. der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 18.08.2009 - X R 41/06
Gewerblicher Grundstückshandel
Die Veräußerung eines bebauten Grundstücks in unmittelbarem Anschluss an die Fertigstellung des Gebäudes lässt jedoch für sich genommen noch nicht den Schluss zu, es habe bereits bei Erwerb oder bei der Bebauung eine unbedingte Veräußerungsabsicht bestanden (BFH-Urteile vom 27. November 2008 IV R 38/06, BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278, und vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923;… IV R 12/07, BFH/NV 2009, 926).Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Branchennähe eines Steuerpflichtigen nur ein schwaches Beweisanzeichen für das Vorhandensein einer von vornherein bestehenden Veräußerungsabsicht, dem allenfalls in Verbindung mit anderen Indizien Bedeutung zukommt (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 923).
- BFH, 16.09.2009 - X R 48/07
Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks - …
Die kurze Zeitspanne zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung kann nur neben anderen Umständen als Indiz für die unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen (vgl. BFH-Urteile vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 72/07, BFHE 224, 96, BStBl II 2009, 529; vom 19. Februar 2009 IV R 9/07, BFH/NV 2009, 923). - BFH, 19.10.2010 - X R 41/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in …
Auch die Tatsache, dass der Kläger noch bis 1. Januar 1994 als Architekt und somit branchennah tätig war (dies ist nach dem BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923 lediglich ein schwaches Beweisanzeichen), er Gewährleistungspflichten übernommen hat und nach den Regelungen im Kaufvertrag verpflichtet war, eine vorläufige baubehördliche Schlussabnahme herbeizuführen sowie eine vorläufige Betriebserlaubnis zu beschaffen, führen allein nicht dazu, dass das Handeln des Klägers als nachhaltig zu qualifizieren wäre. - BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08
Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch …
Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln darf (BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923, unter II.B. der Gründe, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08 Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung (siehe dazu auch § 14 Satz 3 AO) handeln darf (z.B. BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923, unter II.B. der Gründe, m.w.N.).
Dies beruht auf der Annahme, dass es der Drei-Objekt-Grenze nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 923, unter II.B.1.a der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07
Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag
Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln darf (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/ NV 2009, 923, unter II. B. der Gründe, m. w. N.). - FG Münster, 17.08.2009 - 10 K 3918/05
Verspekuliert: Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden in Spekulationsgewinn
Dabei lässt allein die Beauftragung eines Maklers während der Bauzeit nicht den Schluss auf eine unbedingte Veräußerungsabsicht schon zu einem früheren Zeitpunkt wie dem Erwerb des unbebauten Grundstücks zu (BFH vom 19.2.2009, IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923). - BFH, 05.05.2011 - X B 149/10
Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels
- FG Hessen, 14.01.2010 - 8 K 283/04
Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 39 …
- LSG Baden-Württemberg, 28.02.2012 - L 13 R 5466/09
Einkommensanrechnung - Witwenrente - Arbeitgeberbeiträge an die …
- FG Münster, 27.08.2010 - 4 K 4918/07
Wohnhausteilung in 4 Eigentumswohnungen kann Grundstückshandel begründen
- FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1417/07
Verhältnis von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und § 20 Abs. 1 …
