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   BFH, 14.03.1985 - IV R 2/83   

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https://dejure.org/1985,15698
BFH, 14.03.1985 - IV R 2/83 (https://dejure.org/1985,15698)
BFH, Entscheidung vom 14.03.1985 - IV R 2/83 (https://dejure.org/1985,15698)
BFH, Entscheidung vom 14. März 1985 - IV R 2/83 (https://dejure.org/1985,15698)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1985, 37
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.12.1983 - VIII R 17/82

    Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus

    Auszug aus BFH, 14.03.1985 - IV R 2/83
    Die Erfassung des "Nutzungswerts der Wohnung" bedeutet, daß bei der Gewinnermittlung einerseits als fiktive Betriebseinnahme ein Betrag anzusetzen ist, der als Mieteinnahme erzielt worden wäre, wenn die Wohnung vermietet worden wäre ("gedachte Mieteinnahme"; vgl. z. B. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 17/82, BFHE 140, 234, 237, BStBl II 1984, 368), und andererseits die Grundstücksaufwendungen insgesamt, also auch insoweit, als sie anteilig auf die eigengenutzte Wohnung entfallen, als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
  • BFH, 02.10.1980 - IV R 42/79

    Ehegatte - Errungenschaftsgemeinschaft - Gegenbeweis - Ehegatten als

    Auszug aus BFH, 14.03.1985 - IV R 2/83
    Mit der Vorentscheidung ist davon auszugehen, daß bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb nach § 5 i.V.m. § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und damit im Hinblick auf die Vorschriften des § 7 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) bei der Ermittlung des Gewerbeertrags die Eigennutzung einer Wohnung in einem Gebäude, das in vollem Umfang Betriebsvermögen ist - hinsichtlich des für eigene Wohnzwecke genutzten Gebäudeteils gewillkürtes Betriebsvermögen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Oktober 1980 IV R 42/79, BFHE 131, 497, 503, BStBl II 1981, 63) -, mit dem Nutzungswert zu erfassen ist (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1960 I 117/60 S, BFHE 72, 500, 504, BStBl III 1961, 183).
  • BFH, 29.11.1960 - I 117/60 S

    Überlassung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Einfamilienhaus für private

    Auszug aus BFH, 14.03.1985 - IV R 2/83
    Mit der Vorentscheidung ist davon auszugehen, daß bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb nach § 5 i.V.m. § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und damit im Hinblick auf die Vorschriften des § 7 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) bei der Ermittlung des Gewerbeertrags die Eigennutzung einer Wohnung in einem Gebäude, das in vollem Umfang Betriebsvermögen ist - hinsichtlich des für eigene Wohnzwecke genutzten Gebäudeteils gewillkürtes Betriebsvermögen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Oktober 1980 IV R 42/79, BFHE 131, 497, 503, BStBl II 1981, 63) -, mit dem Nutzungswert zu erfassen ist (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1960 I 117/60 S, BFHE 72, 500, 504, BStBl III 1961, 183).
  • BFH, 13.02.2003 - IV R 12/01

    Erhaltungsaufwendungen/Wegfall der Nutzungswertbesteuerung

    Für die land- und forstwirtschaftliche Gewinnermittlung folgt daraus, dass die Wohnung des Land- und Forstwirts bis zum Wegfall der Nutzungswertbesteuerung notwendiges Betriebsvermögen ist und dem Ansatz fiktiver Mieteinnahmen alle wohnungsbedingten Aufwendungen als Betriebsausgaben gegenüberzustellen sind (vgl. nur Senatsurteil vom 14. März 1985 IV R 2/83, BFH/NV 1985, 37, m.w.N.).
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