Weitere Entscheidung unten: BFH, 26.02.1985

Rechtsprechung
   BFH, 27.02.1985 - II R 83/83   

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BFH, 27.02.1985 - II R 83/83 (https://dejure.org/1985,5003)
BFH, Entscheidung vom 27.02.1985 - II R 83/83 (https://dejure.org/1985,5003)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - II R 83/83 (https://dejure.org/1985,5003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Unbilligkeit der Einziehung einer entstandenen und richtig festgesetzten Steuer - Steuerrechtliche Wirkungen vorzeitiger Zweckaufgabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1985, 6
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78

    Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß

    Auszug aus BFH, 27.02.1985 - II R 83/83
    Die von der Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. Urteil vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726) als Voraussetzung für einen Billigkeitserlaß geforderte Erlaßwürdigkeit des Steuerpflichtigen ist nicht gegeben, wenn dieser die mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt oder durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat.
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 27.02.1985 - II R 83/83
    Das FG ist zu dem Ergebnis gekommen, daß das FA bei seiner Entscheidung sich im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens gehalten hat, wie es durch den Begriff "unbillig" i. S. des § 227 Abs. 1 AO 1977 abgegrenzt wird (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, 108 f., BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 15.06.1977 - II R 119/71

    Einziehung von Grunderwerbsteuer - Sachliche Unbilligkeit - Erfüllung von

    Auszug aus BFH, 27.02.1985 - II R 83/83
    Daher können Härten, die in dem gesetzlichen Besteuerungstatbestand liegen und in allen unter diesen Tatbestand zu subsumierenden Fällen gleichermaßen auftreten oder auftreten können, grundsätzlich nicht durch Billigkeitsmaßnahmen ausgeglichen werden (Urteil des BFH vom 15. Juni 1977 II R 119/71, BFHE 122, 428, BStBl II 1977, 807).
  • BFH, 10.05.1972 - II 57/64

    Selbstbindung der Verwaltung - Wirkung zugunsten des Steuerpflichtigen - Erlaß -

    Auszug aus BFH, 27.02.1985 - II R 83/83
    Bei der Prüfung, ob die Einziehung einer bestandskräftig festgesetzten GrESt nach Lage des Falles unbillig wäre, ist zu beachten, daß die GrESt im Gegensatz zu den Ertragsteuern nicht an einen Gewinn anknüpft, sondern bei einem Grundstückserwerb lediglich - neben zahlreichen anderen - einen Bestandteil der Kosten des Erwerbs darstellt (BFH-Urteil vom 10. Mai 1972 II 57/64, BFHE 105, 458, 460, BStBl II 1972, 649).
  • BFH, 09.02.1972 - II R 99/70

    Unbilligkeit - Besteuerungstatbestand - Wertungen des Gesetzgebers -

    Auszug aus BFH, 27.02.1985 - II R 83/83
    Der Zweck dieser Ermächtigung besteht vielmehr darin, die gesetzesmäßige steuerliche Belastung dort zu mindern oder zu beseitigen, wo sie sich aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles nach den Wertungen des Gesetzgebers als unbillig erweist, wo also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestands über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist und der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. BFH-Urteile vom 9. Februar 1972 II R 99/70, BFHE 105, 172, BStBl II 1972, 503, und vom 27. November 1979 VII R 70/77, BFHE 129, 433).
  • BFH, 27.11.1979 - VII R 70/77
    Auszug aus BFH, 27.02.1985 - II R 83/83
    Der Zweck dieser Ermächtigung besteht vielmehr darin, die gesetzesmäßige steuerliche Belastung dort zu mindern oder zu beseitigen, wo sie sich aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles nach den Wertungen des Gesetzgebers als unbillig erweist, wo also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestands über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist und der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. BFH-Urteile vom 9. Februar 1972 II R 99/70, BFHE 105, 172, BStBl II 1972, 503, und vom 27. November 1979 VII R 70/77, BFHE 129, 433).
  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 54/92

    Für den zeitlichen Umfang einer Außenprüfung ist die Einordnung des zu prüfenden

    Stichtagsregelungen können unvermeidlich gewisse, im Einzelfall hinzunehmende Härten mit sich bringen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 9. Mai 1989 1 BvL 11/87 u. a., BVerfGE 80, 297, 311; BVerfG-Beschluß vom 13. Dezember 1967 1 BvR 679/64, BVerfGE 23, 1, 8; ferner BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 II R 83/83, BFH/NV 1985, 6, 8).
  • FG Köln, 29.09.2005 - 15 K 6405/03

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei Vollstreckungsmaßnahmen

    Eine die Erlasswürdigkeit im Regelfall ausschließende Pflichtverletzung liegt z.B. dann vor, wenn der Steuerpflichtige die ihm zur Verfügung stehenden Mittel in einer den Steuergläubiger benachteiligenden Weise verwendet hat (BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 II R 83/83, BFH/NV 1985, 6, unter 2.; BFH- Beschluss vom 4. Juli 1986 VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20), wenn in großen Mengen Heizöl als Dieselkraftstoff weitergegeben wird (BFH-Beschluss vom 5. März 1987 VII B 138/86, BFH/NV 1987, 619) oder wenn er vereinnahmte Umsatzsteuer nicht erklärt und abführt (BFH-Beschluss vom 18. August 1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137).
  • FG München, 07.04.2011 - 4 V 3686/10

    Kein Erlass von Erbschaftsteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen bzw. kein

    Die sogenannte Erlasswürdigkeit des Steuerpflichtigen ist u. a. nicht gegeben, wenn dieser die mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt oder durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 II R 83/83, BFH/NV 1985, 6).
  • BFH, 15.10.1992 - X B 152/92

    Kriterien für die Annahme einer Aussicht auf Erfolg bei einer beabsichtigten

    Eine die Erlaßwürdigkeit im Regelfall ausschließende Pflichtverletzung liegt z.B. dann vor, wenn der Steuerpflichtige die ihm zur Verfügung stehenden Mittel in einer den Steuergläubiger benachteiligenden Weise verwendet hat (BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 II R 83/83, BFH/NV 1985, 6, unter 2.; BHF-Beschluß vom4. Juli 1986 VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20), wenn in großen Mengen Heizöl als Dieselkraftstoff weitergegeben wird (BHF-Beschluß vom 5. März 1987 VII B 138/86, BFH/NV 1987, 619) oder wenn er vereinnahmte Umsatzsteuer entgegen § 18 Abs. 1 und 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nicht erklärt und abführt (BFH-Beschluß vom 18. August 1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137).
  • FG Hamburg, 22.02.2012 - 3 K 165/11

    Rückgängigmachung i. S. des § 16 Abs. 1 GrEStG bei Vorliegen eines gesetzlichen

    Grunderwerbsteuer kann daher wegen Unbilligkeit aus persönlichen Gründen nur in Ausnahmefällen erlassen werden (BFH-Urteile vom 27.02.1985 II R 83/83, BFH/NV 1985, 6; vom 10.05.1972 II 57/64, BFHE 105, 458, 460, BStBl II 1972, 649).
  • BFH, 05.03.1987 - VII B 138/86

    Erlaß der Mineralölsteuer aus Billigkeitsgründen

    Die Ablehnung eines Erlasses aus derartigen Gründen ist nicht ermessenswidrig, wenn es an der Erlaßwürdigkeit des Antragstellers fehlt (vgl. BFH / NV 1987, 20, 22; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Februar 1985 II R 83/83, BFH / NV 1985, 6).
  • FG Niedersachsen, 07.05.2008 - 8 K 22350/04

    Hinzurechnung einer an einen Komplementär ausgezahlten Heuer zu dem nach dem

    Ferner stelle der BFH in seiner Entscheidung vom 23.01.2001, die sich ausdrücklich der Grundsatzentscheidung des BFH vom 14.11.1995 II R 83/83, BStBl II 1996, 58, anschließe, fest, dass es für die Annahme einer Sondervergütung "einer hierauf gerichteten unmissverständlichen Vereinbarung" bedürfe.
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 188/87

    Befugnis des Finanzamtes die früheren Steuerbescheide zu ändern

    Das rechtfertigt es, die Änderung eines Folgebescheids nach diesen Vorschriften unabhängig davon vorzunehmen, ob die Möglichkeit hierzu bei Erlaß des Folgebescheids bereits vorhanden war (BFH-Urteil vom 4. Juli 1989 VIII R 217/84, BFHE 157, 427, BStBl II 1989, 792, und Senatsurteil vom 26. Februar 1985 IX R 59/82, BFH/NV 1985, 6).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.02.1985 - IX R 59/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,14739
BFH, 26.02.1985 - IX R 59/82 (https://dejure.org/1985,14739)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1985 - IX R 59/82 (https://dejure.org/1985,14739)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1985 - IX R 59/82 (https://dejure.org/1985,14739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1985, 6
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.05.1981 - VIII R 103/78

    Bekanntgabe des Steuerbescheides - Zeichnung des Eingabebogens - Erlaß eines

    Auszug aus BFH, 26.02.1985 - IX R 59/82
    Nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 war das FA verpflichtet, aus dem Einheitswertbescheid mit der Artfeststellung des Grundstücks als Einfamilienhaus die Folgerung für die Einkommensteuerfestsetzungen zu ziehen (BFH-Urteil vom 5. Mai 1981 VIII R 103/78, BFHE 134, 210, BStBl II 1982, 99).

    Er durchbricht vielmehr den Grundsatz der Rechtssicherheit und gibt dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung den Vorrang (vgl. BFHE 134, 210, BStBl II 1982, 99).

  • BFH, 09.08.1983 - VIII R 55/82

    Änderung des Folgebescheides aufgrund des ursprünglich nicht berücksichtigten

    Auszug aus BFH, 26.02.1985 - IX R 59/82
    Entgegen der Auffassung des FG kann ein Steuerbescheid auch noch dann geändert werden, wenn der Grundlagenbescheid bereits bei Erlaß eines früheren Steuerbescheids hätte berücksichtigt werden können (BFH-Urteil vom 9. August 1983 VIII R 55/82, BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 87).
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 153/81

    Einfamilienhaus - Vorbehaltsnießbrauch - Einheitswertbescheid

    Auszug aus BFH, 26.02.1985 - IX R 59/82
    Im Streitfall mußten daher die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Grundstück nach den Vorschriften für eigengenutzte Einfamilienhäuser ermittelt werden, wie es in den angefochtenen Bescheiden zutreffend geschehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 153/81, BFHE 138, 180, BStBl II 1983, 627).
  • BFH, 21.10.1987 - IX B 124/86

    Unzulässigkeit einer einstweiligen Anordnung wegen fehlendem

    Er stellt damit einen Grundlagenbescheid für die Besteuerung der Einkünfte aus diesem Grundstück dar (vgl. die BFH-Urteile vom 26. Februar 1985 IX R 59/82, BFH/NV 1985, 6, und vom 27. November 1985 II R 217/83, BFH/NV 1986, 750).
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 188/87

    Befugnis des Finanzamtes die früheren Steuerbescheide zu ändern

    Das rechtfertigt es, die Änderung eines Folgebescheids nach diesen Vorschriften unabhängig davon vorzunehmen, ob die Möglichkeit hierzu bei Erlaß des Folgebescheids bereits vorhanden war (BFH-Urteil vom 4. Juli 1989 VIII R 217/84, BFHE 157, 427, BStBl II 1989, 792, und Senatsurteil vom 26. Februar 1985 IX R 59/82, BFH/NV 1985, 6).
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