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   BFH, 16.07.1985 - IX R 1/79   

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BFH, 16.07.1985 - IX R 1/79 (https://dejure.org/1985,2506)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1985 - IX R 1/79 (https://dejure.org/1985,2506)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1985 - IX R 1/79 (https://dejure.org/1985,2506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1985, 77
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei

    Auszug aus BFH, 16.07.1985 - IX R 1/79
    Denn der Verpflichtete kann dem Berechtigten nichts i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1971 zuwenden, was einkommensteuerrechtlich nicht zunächst beim Verpflichteten zu erfassen, sondern unmittelbar und allein dem Berechtigten zuzurechnen ist (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1984 IX 2/84, BFHE 143, 317).

    Der erkennende Senat hat dies im Urteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84 in Fällen einer Vermögensübertragung bejaht, in denen sich der Vermögensübernehmer gegenüber dem Übertragenden schuldrechtlich verpflichtet hat, ihm nicht nur eine Wohnung unentgeltlich entsprechend einer Leihe nach § 598 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu überlassen, sondern darüber hinaus auch - entgegen der Lastenverteilung nach § 601 BGB - die Erhaltungsaufwendungen für diese Wohnung zu tragen.

  • BFH, 05.10.1984 - III R 192/83

    Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt jedenfalls am 1.1.1974 die

    Auszug aus BFH, 16.07.1985 - IX R 1/79
    Dabei kann es dahinstehen, ob die Bewertung des Grundstücks des Klägers als Einfamilienhaus es trotzdem zuläßt anzunehmen, daß seine Mutter eine selbständige Wohnung in diesem Einfamilienhaus innehat (vgl. zum Begriff der Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne BFH-Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151, und zur Bindungswirkung des Einheitswertbescheids bei der Einkommensteuer Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 153/81, BFHE 138, 180, BStBl II 1983, 627).
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 153/81

    Einfamilienhaus - Vorbehaltsnießbrauch - Einheitswertbescheid

    Auszug aus BFH, 16.07.1985 - IX R 1/79
    Dabei kann es dahinstehen, ob die Bewertung des Grundstücks des Klägers als Einfamilienhaus es trotzdem zuläßt anzunehmen, daß seine Mutter eine selbständige Wohnung in diesem Einfamilienhaus innehat (vgl. zum Begriff der Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne BFH-Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151, und zur Bindungswirkung des Einheitswertbescheids bei der Einkommensteuer Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 153/81, BFHE 138, 180, BStBl II 1983, 627).
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80

    Wohnung - Begriffsdefinition

    Auszug aus BFH, 16.07.1985 - IX R 1/79
    Eine Wohnung nach der vorstehenden Vorschrift ist ein Raum oder eine Zusammenfassung von Räumen, welche die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglichen (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660).
  • BFH, 15.03.2000 - X R 50/98

    Dauernde Last; Instandhaltungsmaßnahmen

    c) Aufwendungen auf das übernommene Grundstück sind in Abgrenzung zum offenkundigen eigenen Interesse des Eigentümers an werterhaltenden und werterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen nur abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet hat (vgl. z.B. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; zur Übernahme von Schönheitsreparaturen Urteile vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, unter 1. b; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467).
  • BFH, 10.04.1991 - XI R 7/84

    Die Zusammenfassung von Erbauseinandersetzung und vorweggenommener Erbfolge in

    Dieser setzt die Nutzung einer Wohnung, d. h. eines Raumes oder einer Zusammenfassung von Räumen voraus, welche die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglichen (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660, und vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77).
  • BFH, 24.04.1991 - XI R 9/84

    Übernahme einer Versorgungsverpflichtung führt bei vorweggenommener Erbfolge

    Wird die Mitbenutzung von Räumen gestattet, so wird keine Wohnung überlassen (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660; vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, und vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171).
  • BFH, 31.03.2004 - X R 32/02

    Dauernde last: Aufwendungen für Erneuerung eines Tanklagers

    c) Aufwendungen auf das übernommene Grundstück sind in Abgrenzung zum offenkundigen eigenen Interesse des Eigentümers an werterhaltenden und werterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen nur abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet hat (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; zur Übernahme von Schönheitsreparaturen Entscheidungen vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, unter 1. b; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467).
  • FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 1 K 310/16

    Sind Kosten für Heizungserneuerung und Schornsteinsanierung Sonderausgaben?

    Aufwendungen auf ein übernommenes Grundstück sind in Abgrenzung zum offenkundigen eigenen Interesse des Eigentümers an werterhaltenden und werterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen nur als Versorgungsleistung abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. März 2004 X R 32/02, BFH/NV 2004, 1248; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712 und vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77 sowie BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 2012 X B 76/11, BFH/NV 2012, 594 und vom 5. Mai 2011 X B 226/10, BFH/NV 2011, 1506).
  • BFH, 10.01.2007 - X B 51/06

    Keine Korrespondenz zwischen dauernder Last und wiederkehrenden Bezügen;

    Im Übrigen setzt die steuerrechtliche Anerkennung von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben nach der ständigen Rechtsprechung des Senats voraus, dass im Übergabevertrag als dessen wesentlicher Inhalt der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlung vereinbart wird (vgl. Senatsurteile vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020, und vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, m.w.N. der Rechtsprechung; zur Übernahme von (Schönheits-)Reparaturen auch Urteile vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, unter 1.b; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704, und vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089; Senatsbeschlüsse vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467; vom 13. Dezember 2000 X B 81/00, BFH/NV 2001, 600).
  • BFH, 06.08.1985 - IX R 11/84

    Zurechnung des Nutzungswertes einer unentgeltlich überlassenen Wohnung zur

    Daß der einem andern zuzurechnende Nutzungswert einer Wohnung vom Überlassenden grundsätzlich nicht als dauernde Last abgezogen werden kann, hat der BFH auch mit den Urteilen vom 16.7.1985 IX R 1/79, IX R 1/84 und IX R 3/84 entschieden, die in.

    BFH/NV 1985, 77-78 veröffentlicht sind.

  • BFH, 24.11.1993 - X R 123/90

    Wiederkehrende Bezüge als dauernde Last (§ 10 e EStG )

    Dies setzt unter nahen Angehörigen voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. zu dieser Voraussetzung allgemein BFH-Urteil vom 17. Januar 1991 IV R 132/85, BFHE 163, 449, 452, BStBl II 1991, 607 mit Nachweisen der Rechtsprechung; zur Verpflichtung zu Versorgungsleistungen in einem Vermögensübergabevertrag BFH-Urteil vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.; zur Übernahme von Schönheitsreparaturen BFH-Urteil vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, unter 1. b).
  • FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 1 K 94/11

    Berücksichtigung von Aufwendungen für Schornsteinsanierung in einer

    Aufwendungen auf ein übernommenes Grundstück sind in Abgrenzung zum offenkundigen eigenen Interesse des Eigentümers an werterhaltenden und werterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen nur als Versorgungsleistung abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712; vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467; vom 31. März 2004 X R 32/02, BFH/NV 2004, 1248 und BFH-Beschluss vom 5. Mai 2011 X B 226/10, BFH/NV 2011, 1506) Begünstigt sind zudem nur Instandhaltungsmaßnahmen, die den im Zeitpunkt der Vermögensübergabe gegebenen vertrags- und ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes erhalten sollen (BFH-Urteil vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21 und BFH-Beschluss vom 17. März 2010 X B 118/09, BFH/NV 2010, 1277).
  • BFH, 15.12.1992 - IX R 131/90

    Versteuerung des Nutzwertes, wenn Nutzungsentgelt erheblich niedriger als

    In diesem Fall wird bei ganz oder teilweise unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung in einem Einfamilienhaus der Nutzungswert dem Nutzungsberechtigten gemäß § 21 Abs. 2, 2. Alternative EStG zugerechnet (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77).
  • BFH, 31.03.1992 - IX R 11/87

    Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einkommensteuerrechtlich relevanten

  • BFH, 13.12.2000 - X B 81/00

    Übergabevertrag; Übernahme von Schönheitsreparaturen

  • BFH, 10.04.1991 - XI R 8/84

    Erbauseinandersetzung - Vorweggenommene Erbfolge - Vertrag - Zulässiger

  • BFH, 05.06.1991 - XI R 3/84

    Berechnung des Wertes der Abschreibung für Abnutzung für eine Abfindung

  • BFH, 25.07.1991 - XI R 4/89

    Zurechnung des Nutzungswerts eines Hauses

  • BFH, 20.12.1990 - XI R 15/89

    Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit bei der Übernahme eines Grundstücks durch

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