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BFH, 07.03.1985 - V R 121/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Definition des Vorratsvermögens im Sinne des Umsatzsteuerrechts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1986, 120
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80
Verteilung der Beweislast - Feststellungslast
Auszug aus BFH, 07.03.1985 - V R 121/77
Gegebenenfalls hat die Klägerin die Beweislast, weil sie sich auf eine geänderte Widmung beruft (vgl. Urteil vom 7. Juli 1983 VII R 43/80, BFHE 138, 527, BStBl II 1983, 760). - BFH, 31.03.1977 - V R 44/73
Musterhäuser eines Fertighausherstellers unterliegen als Wirtschaftsgüter des …
Auszug aus BFH, 07.03.1985 - V R 121/77
Das Wort "Vorratsvermögen" in § 28 UStG 1967 bezeichnet keinen dem Umsatzsteuerrecht eigentümlichen, sondern einen dem Handelsrecht entnommenen und daher nach diesem Recht zu bestimmenden Begriff (vgl. Urteil vom 31. März 1977 V R 44/73, BFHE 122, 184, BStBl II 1977, 684). - BFH, 08.02.1972 - VIII R 9/67
Bewertungsfreiheit - Anlagevermögen - Westberliner Betriebstätte - Umlaufvermögen …
Auszug aus BFH, 07.03.1985 - V R 121/77
Gegenstände, die dem Anlagevermögen zuzurechnen sind, weil sie im Sinne des § 152 Abs. 1 Satz 1 AktG dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft zu dienen, werden daher nicht bereits durch die Aufgabe der bisherigen Nutzung und die Absicht, sie zu veräußern, zu Gegenständen des Vorratsvermögens, wenn sich nicht aus einer nach außen erkennbaren Bereitstellung dieser Gegenstände zum Verkauf als Ware des Handelsverkehrs die Änderung der bisherigen Widmung und damit die unternehmerische Zuordnung zum Vorratsvermögen ergibt (vgl. die Urteile vom 26. November 1974 VIII R 61-62/73, BFHE 114, 354, BStBl II 1975, 352, zum Einkommensteuerrecht, und vom 8. Februar 1972 VIII R 9/67, BFHE 105, 227, BStBl II 1972, 528, zum Berlinhilfegesetz). - RG, 01.10.1912 - II 176/12
Gesellschaft m. b. H. Liquidationseröffnungsbilanz. ; Konkurs.
Auszug aus BFH, 07.03.1985 - V R 121/77
In diesem Rahmen können auch Folgerungen aus der Bilanzierung der Gegenstände zum 28. Dezember 1967 und dem Verzicht auf eine Bewertung als "Waren" (vgl. insoweit Urteil des Reichsgerichts vom 1. Oktober 1912 in RGZ 80, 104) gezogen werden.
- BFH, 10.08.2005 - VIII R 78/02
Abgrenzung Anlagevermögen/Umlaufvermögen erworbener Wirtschaftsgüter bei …
Demgemäß bedarf es vorliegend auch keiner Erörterung, ob und unter welchen Voraussetzungen dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienende Wirtschaftsgüter (Anlagegüter) im Falle der Betriebsstillegung oder Betriebszerschlagung als Umlaufvermögen auszuweisen sind (vgl. dazu BFH-Urteile vom 26. März 1971 VI R 285/69, BFHE 102, 339, BStBl II 1971, 582; vom 7. März 1985 V R 121/77, BFH/NV 1986, 120, sowie § 270 Abs. 2 Satz 3 AktG, § 71 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--).