Rechtsprechung
   BFH, 05.06.1985 - I S 2/85, I S 3/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,18145
BFH, 05.06.1985 - I S 2/85, I S 3/85 (https://dejure.org/1985,18145)
BFH, Entscheidung vom 05.06.1985 - I S 2/85, I S 3/85 (https://dejure.org/1985,18145)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 1985 - I S 2/85, I S 3/85 (https://dejure.org/1985,18145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,18145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 433
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • FG Köln, 31.08.2016 - 10 K 3550/14

    Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer angenommenen

    Ist eine gemeinnützige Körperschaft an einer Kapitalgesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und überlässt dieser wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung, so geht die Betätigung des Besitzunternehmens, die isoliert betrachtet Vermögensverwaltung wäre, über deren Rahmen hinaus und begründet insoweit daher einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (vgl. BFH-Beschluss vom 05.06.1985 - I S 2/85, I S 3/85, BFH/NV 1986, 433; BFH-Urteil vom 21.05.1997 - I R 164/94, BFH/NV 1997, 825; vom 25.08.2010 - I R 97/09, BFH/NV 2011, 312).
  • BFH, 24.10.2001 - X R 118/98

    Betriebsaufspaltung; wesentliche Betriebsgrundlage eines Reisebüros

    Da ohne solche Räumlichkeiten die Ausübung des Gewerbes in dieser Form nicht möglich und mit einer Verlegung der Betriebsstätte ein Verlust zumindest der Laufkundschaft verbunden wäre, bilden diese nach dem maßgeblichen Gesamtbild der Verhältnisse eine wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH (so zur Überlassung eines Gebäudes an ein Reisebüro BFH-Beschluss vom 5. Juni 1985 I S 2/85, I S 3/85, BFH/NV 1986, 433; ebenso zur sachlichen Verflechtung im Zusammenhang mit einem an das Betriebsunternehmen --einem Getränkeeinzelhandelsgeschäft-- verpachteten Ladenlokal BFH-Urteil in BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723, m.w.N.; BFH-Entscheidung in BFH/NV 1993, 167, betreffend Räumlichkeiten eines Textileinzelhandels an einer Hauptverkehrsstraße; Senatsentscheidung in BFHE 171, 476, BStBl II 1993, 718 zu Büro- und Lagerräumen als notwendiger Betriebsgrundlage eines Dachdeckergeschäfts).

    Denn die Rechtsauffassung, dass eine sachliche Verflechtung schon dann anzunehmen ist, wenn der Betrieb des Besitzunternehmens auf einem anderen Grundstück nicht in der bisherigen Weise fortgeführt werden kann, hat der BFH bereits in der im Streitzeitraum vorliegenden Rechtsprechung vertreten (vgl. Entscheidung in BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014, m.w.N.) und dies ausdrücklich auch für die Überlassung von Räumen zum Betrieb eines Reisebüros entschieden (Beschluss in BFH/NV 1986, 433).

  • BFH, 16.12.1998 - I R 36/98

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem Lohnsteuerhilfeverein

    Die Fiktion des § 2 Abs. 3 GewStG 1991 erweitert den Kreis der Gewerbebetriebe (s. Senatsbeschluß vom 5. Juni 1985 I S 2/85, BFH/NV 1986, 433).
  • BFH, 12.02.1992 - XI R 18/90

    Verpachtung eines Ladenlokals durch Alleingesellschafter einer

    Daneben bilden Gebäude (-teile) aber auch dann eine wesentliche Betriebsgrundlage, wenn sie - wie ein Geschäftslokal im Bereich des Einzelhandels - die örtliche und sachliche Grundlage der betrieblichen Organisation bilden, die Eigenart des Betriebs bestimmen und wenn die Ausübung des Gewerbes ohne ein entsprechendes Objekt nicht möglich ist (vgl. BFH-Beschluß vom 5. Juni 1985 I S 2, 3/85, BFH/NV 1986, 433).
  • FG Köln, 15.07.2009 - 13 K 4468/05

    Nachsteuer und Körperschaftsteuerminderung nicht zwingend innerhalb eines

    Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 5. Juni 1985 I S 2/85, BFH/NV 1986, 433, und Urteil vom 21. Mai 1997 I R 164/94, BFH/NV 1997, 825) kann auch eine im Übrigen steuerbefreite Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, wenn sie an einer - nicht steuerbegünstigten - Kapitalgesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und dieser wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung überlässt.
  • BFH, 16.12.1998 - I R 137/97

    LSt-Hilfeverein; Einkünfteerzielungsabsicht

    Die Fiktion des § 2 Abs. 3 GewStG 1991 erweitert den Kreis der Gewerbebetriebe (s. Senatsbeschluß vom 5. Juni 1985 I S 2/85, I S 3/85, BFH/NV 1986, 433).
  • BFH, 10.08.1994 - X R 45/91

    Einkommensteuerpflichtigkeit von Entschädigungen des Eigentümers bei Veräußerung

    Hierzu führt das BFH-Urteil vom 12. September 1985 VIII R 306/81 (BFHE 145, 320, 325, BStBl II 1986, 252; s. ferner BFH-Urteil vom 5. Juni 1985 I S 2/85, BFH/NV 1986, 433) im Zusammenhang mit der Entschädigung für eine faktische Bausperre aus, in jenen Fällen habe ein vertraglich vereinbartes Dulden vorgelegen.
  • FG Nürnberg, 12.11.1997 - V 227/96

    Einkommensteuer; Betriebsaufspaltung bei Veräußerung eines Reisebüros ohne

    Im Streitfall ergibt sich die vom Beklagten im angefochtenen Bescheid gezogene Rechtsfolge aus den Grundlagen der ständigen Rechtsprechung des BFH zur Betriebsaufspaltung (vgl. z. B. Urteil vom 24.08.1989 IV R 135/86 , a.a.O., Beschluß vom 05.06.1985 I S 2/85, S 3/85, BFH/NV 1986, 433).
  • FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 K 2053/95

    Ermittlung des Einkommens des Gewerbebetriebs einer Körperschaft des öffentlichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht