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   BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81   

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BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81 (https://dejure.org/1986,2370)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1986 - VIII R 238/81 (https://dejure.org/1986,2370)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1986 - VIII R 238/81 (https://dejure.org/1986,2370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Gewinnfeststellung und Einheitsbewertung - Berechnung des Kapitalwertes einer Rentenschuld im Bewertungsrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 597
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 24.10.1978 - VIII R 172/75

    Betriebsübertragung - Außerbetriebliche Versorgungsrente - Versorgungsbedürfnis

    Auszug aus BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81
    Die Auffassung des FG, daß bei einer Betriebsüberlassung zwischen Eltern und Kindern und gleichzeitiger Rentenvereinbarung eine Vermutung für eine außerbetriebliche Versorgungsrente spreche, sei unvereinbar mit den BFH-Urteilen vom 24. Oktober 1978 VIII R 172/75 (BFHE 126, 282, BStBl II 1979, 135) und vom 18. Januar 1979 IV R 76/76 (BFHE 127, 171, BStBl II 1979, 403).

    Die von den Klägern angeführten Urteile in BFHE 126, 282, BStBl II 1979, 135 und in BFHE 127, 171, BStBl II 1979, 403 besagen nichts anderes.

    Insbesondere hat das Urteil des erkennenden Senats in BFHE 126, 282, BStBl II 1979, 135 entgegen der Auffassung der Kläger keine Änderung der Rechtsprechung bewirkt, sondern lediglich die für eine private Versorgungsrente sprechende Vermutung für den Fall als ausgeräumt angesehen, daß die übertragenen Vermögenswerte und die Rentenverpflichtung einander gleichwertig sind.

  • BFH, 19.05.1983 - IV R 125/82

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Verfahrensbeteiligte - Zustellungsmangel -

    Auszug aus BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81
    Der IV. Senat des BFH hat allerdings entschieden, daß eine Personenhandelsgesellschaft, die nach Klageerhebung durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters vollbeendet wird, im Prozeß um einen Gewinnfeststellungsbescheid weiter verfahrensbeteiligt bleibt (Urteil vom 19. Mai 1983 IV R 125/82, BFHE 139, 1, BStBl II 1984, 15).

    Die Erwägungen, mit denen der IV. Senat die andauernde Prozeßstandschaft der vollbeendeten Personenhandelsgesellschaft bejaht hat (BFHE 139, 1, 3, BStBl II 1984, 15), betreffen lediglich das gerichtliche Verfahren.

  • BFH, 18.01.1979 - IV R 76/76

    Sozius - Rechtsanwalt - Sozietätsvertrag - Versorgungsabrede - Betriebsausgabe -

    Auszug aus BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81
    Die Auffassung des FG, daß bei einer Betriebsüberlassung zwischen Eltern und Kindern und gleichzeitiger Rentenvereinbarung eine Vermutung für eine außerbetriebliche Versorgungsrente spreche, sei unvereinbar mit den BFH-Urteilen vom 24. Oktober 1978 VIII R 172/75 (BFHE 126, 282, BStBl II 1979, 135) und vom 18. Januar 1979 IV R 76/76 (BFHE 127, 171, BStBl II 1979, 403).

    Die von den Klägern angeführten Urteile in BFHE 126, 282, BStBl II 1979, 135 und in BFHE 127, 171, BStBl II 1979, 403 besagen nichts anderes.

  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 286/81

    Betriebliche Veräußerungsrente - Betriebliche Versorgungsrente -

    Auszug aus BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81
    Eine betriebliche Versorgungsrente setzt die Abgeltung von früher im Betrieb geleisteten Diensten oder einen sonstigen besonderen betrieblichen Anlaß voraus (BFH-Urteile vom 26. Januar 1978 IV R 62/77, BFHE 124, 338, BStBl II 1978, 301; vom 12. November 1975 VIII R 286/81, BFHE 145, 62, BStBl II 1986, 55).
  • BFH, 13.04.1983 - I R 63/79

    Erwerb eines Geschäftswerts - Abschreibung eines Geschäftswerts - Aktivierung des

    Auszug aus BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81
    Der von den Klägern angesetzte Zinssatz von 9 v. H. entspricht einem Kapitalisierungsfaktor von 11, 11 und dürfte nicht willkürlich sein (BFH-Urteil vom 13. April 1983 I R 63/79, BFHE 138, 541, 544, BStBl II 1983, 667).
  • BFH, 22.09.1982 - IV R 154/79

    Veräußerungsrente - Gleichwertigkeit

    Auszug aus BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81
    Das FG hat im wesentlichen zutreffend die ständige Rechtsprechung des BFH zugrunde gelegt, daß bei der Übertragung eines Betriebs oder eines Gesellschaftsanteils von Eltern auf Kinder gegen Leibrente anzunehmen ist, daß Leistung und Gegenleistung regelmäßig nicht wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen werden; vielmehr ist - widerlegbar - zu vermuten, daß die Rente nach den Versorgungsbedürfnissen der Eltern unabhängig von der Höhe der übertragenen Vermögenswerte ausgerichtet worden ist (Urteile vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184; vom 6. März 1975 IV R 191/71, BFHE 115, 443, BStBl II 1975, 600; vom 21. Dezember 1977 I R 52/76, BFHE 124, 432, BStBl II 1978, 332; vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99).
  • BFH, 25.01.1979 - IV R 56/75

    Geschäftswert - Ausscheiden eines Gesellschafters - Unternehmerlohn - Abfindung

    Auszug aus BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81
    Die von den Klägern angewandte Mittelwertmethode, die den Ertragswert und den Substanzwert je zur Hälfte berücksichtigt (dazu BFH-Urteil vom 25. Januar 1979 IV R 56/75, BFHE 127, 32, 34, BStBl II 1979, 302), erscheint der Sachlage angemessen.
  • BFH, 21.12.1977 - I R 52/76

    Versorgungsrente - Steuerrechtliche Beurteilung - Erwerber eines

    Auszug aus BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81
    Das FG hat im wesentlichen zutreffend die ständige Rechtsprechung des BFH zugrunde gelegt, daß bei der Übertragung eines Betriebs oder eines Gesellschaftsanteils von Eltern auf Kinder gegen Leibrente anzunehmen ist, daß Leistung und Gegenleistung regelmäßig nicht wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen werden; vielmehr ist - widerlegbar - zu vermuten, daß die Rente nach den Versorgungsbedürfnissen der Eltern unabhängig von der Höhe der übertragenen Vermögenswerte ausgerichtet worden ist (Urteile vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184; vom 6. März 1975 IV R 191/71, BFHE 115, 443, BStBl II 1975, 600; vom 21. Dezember 1977 I R 52/76, BFHE 124, 432, BStBl II 1978, 332; vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99).
  • BFH, 16.11.1972 - IV R 38/68

    Betrieb - Mitunternehmeranteil - Schenkungsweise Übertragung - Nahe Angehörige -

    Auszug aus BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81
    Das FG hat im wesentlichen zutreffend die ständige Rechtsprechung des BFH zugrunde gelegt, daß bei der Übertragung eines Betriebs oder eines Gesellschaftsanteils von Eltern auf Kinder gegen Leibrente anzunehmen ist, daß Leistung und Gegenleistung regelmäßig nicht wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen werden; vielmehr ist - widerlegbar - zu vermuten, daß die Rente nach den Versorgungsbedürfnissen der Eltern unabhängig von der Höhe der übertragenen Vermögenswerte ausgerichtet worden ist (Urteile vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184; vom 6. März 1975 IV R 191/71, BFHE 115, 443, BStBl II 1975, 600; vom 21. Dezember 1977 I R 52/76, BFHE 124, 432, BStBl II 1978, 332; vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99).
  • BFH, 26.01.1978 - IV R 62/77

    Passivierung - Leibrentenverpflichtung - Veräußerer - Betriebserwerb

    Auszug aus BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81
    Eine betriebliche Versorgungsrente setzt die Abgeltung von früher im Betrieb geleisteten Diensten oder einen sonstigen besonderen betrieblichen Anlaß voraus (BFH-Urteile vom 26. Januar 1978 IV R 62/77, BFHE 124, 338, BStBl II 1978, 301; vom 12. November 1975 VIII R 286/81, BFHE 145, 62, BStBl II 1986, 55).
  • BFH, 06.03.1975 - IV R 191/71

    Personengesellschaft - Ausscheiden des Vaters - Erwerb des Gesellschaftsanteils -

  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    d) Nach Auffassung des Senats widerstreitet die dogmatische Figur der vorbehaltenen Vermögenserträge der auf einen Vergleich von Vermögenspositionen bezogenen Rechnung der "50-v.H.-Grenze", wenn ein Unternehmen übergeben wird, das --nach herkömmlicher substanzwertorientierter Betrachtung (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81, BFH/NV 1986, 597 - "Mittelmethode")-- keinen oder nur einen geringen Substanzwert hat, das aber ausreichend Erträge abwirft, aus denen Versorgungsleistungen an den Übergeber gezahlt werden können.

    Zwar hat das BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 597 unter Bezugnahme auf Busse von Colbe (Steuerberater-Jahrbuch --StbJb-- 1981/82, 257) und Moxter (Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, 2. Aufl. 1983, S. 42) offengelassen, ob ausschließlich oder vornehmlich auf den Ertragswert abzustellen ist oder ob der Substanzwert weiterhin eine nicht zu vernachlässigende Bewertungsgröße ist (so u.a. Werndl in Raupach, Werte und Werteermittlung im Steuerrecht, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft, 1984, 399, 409 ff.).

    Der XI. Senats des BFH hat in seinem Urteil vom 10. April 1991 XI R 25/89 (BFH/NV 1991, 720) für den Fall der Übergabe eines "alteingesessenen Geschäfts" mit einem in der Bilanz ausgewiesenen Minuskapital gegen eine Rente mit einem Barwert von ca. 213 000 DM entschieden, der Wert des übernommenen Betriebsvermögens liege eindeutig unter der Hälfte dieses Wertes, so daß es einer genaueren Wertermittlung, wie sie in dem BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 597 dargelegt sei, nicht bedürfe.

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Während sich der Barwert der Rente auf ca. 213 000 DM belaufen habe, habe der Wert des übernommenen Betriebsvermögens eindeutig unter der Hälfte dieses Werts gelegen, so dass es einer genaueren Wertermittlung, wie sie in dem BFH-Urteil vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81 (BFH/NV 1986, 597) dargelegt sei, nicht bedurft habe.

    b) Auch wenn das Unternehmen nicht ausschließlich oder vorwiegend nach dem Ertragswert bewertet wird, sondern wie etwa bei der sog. Mittelwertmethode Substanz- und Ertragswert je zur Hälfte berücksichtigt werden, wirkt sich der Unternehmerlohn wertmindernd aus (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 597, unter 6. b, m.w.N.).

  • BFH, 13.09.2000 - X R 147/96

    Versorgungsleistungen bei Übergabeverträgen

    Andererseits widerstreitet dieser Grundsatz der vorbehaltenen Vermögenserträge der auf einen Vergleich von Vermögenspositionen bezogenen Rechnung der "50-v.H.-Grenze", wenn --wie im Streitfall-- ein Unternehmen übergeben wird, das weder nach herkömmlicher substanzwertorientierter Betrachtung (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81, BFH/NV 1986, 597 - "Mittelmethode") einen Substanzwert noch unter Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns einen Ertragswert hat, das aber ausreichend Erträge abwirft, aus denen Versorgungsleistungen an den Übergeber gezahlt werden können (Beschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter III. 6. d).

    Des Weiteren hat der XI. Senat in seinem Urteil vom 10. April 1991 XI R 25/89 (BFH/NV 1991, 720) für den Fall der Übergabe eines "alteingesessenen Geschäfts" mit einem in der Bilanz ausgewiesenen Minuskapital gegen eine Rente mit einem Barwert von ca. 213 000 DM erkannt, die in sachlichem Zusammenhang hiermit vereinbarten Versorgungsleistungen seien nicht als dauernde Last abziehbar; der Wert des übernommenen Betriebsvermögens liege eindeutig unter der Hälfte dieses Wertes, so dass es einer genaueren Wertermittlung mittels des Ertragswertverfahrens, wie sie in dem BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 597 erwogen worden sei, nicht bedürfe.

    Der VIII. Senat hat in seinem Urteil in BFH/NV 1986, 597 dahingestellt sein lassen, ob mit dem neueren betriebswirtschaftlichen Schrifttum ausschließlich oder vornehmlich auf den Ertragswert abzustellen ist oder ob der Substanzwert weiterhin eine nicht zu vernachlässigende Bewertungsgröße ist.

  • BFH, 15.09.2004 - I R 7/02

    Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand" - unentgeltliche Übertragung

    Dabei hat der BFH wiederholt angenommen, dass beide Werte das gleiche Gewicht haben und dass deshalb der Unternehmenswert dem arithmetischen Mittel zwischen Ertrags- und Substanzwert entspricht (BFH-Urteil vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81, BFH/NV 1986, 597, 599; Senatsurteil in BFH/NV 1992, 59).
  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

    Zwar wird im betrieblichen Bereich der Barwert üblicherweise nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt (BFH-Urteile vom 30. Juli 1965 VI 264/64 U, BFHE 83, 454, BStBl III 1965, 663; vom 5. Februar 1969 I R 21/66, BFHE 95, 151, BStBl II 1969, 334; vom 20. November 1969 IV R 22/68, BFHE 98, 28, BStBl II 1970, 309; in BFHE 130, 372, BStBl II 1980, 491, und vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81, BFH/NV 1986, 597; Heuer in Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 6 EStG Anm. 1165; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 12. Aufl., 1993, § 6 Anm. 34 "Rente"; Blümich/Stuhrmann, § 16 EStG Rz. 125; Jansen/Wrede, Renten, Raten, Dauernde Lasten, 10. Aufl., 1992, S. 135; Karrenbauer in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, 3. Aufl., 1990, § 253 Anm. 104; Clemm/Nonnenmacher in Beck'scher Bilanzkommentar, 2. Aufl., 1990, § 253 Anm. 84 ff.).
  • BFH, 17.12.1991 - VIII R 80/87

    Ob bei einer Vermögensübertragung als Entgelt vereinbarte wiederkehrende

    Allerdings spricht bei Vermögensübertragungen von Eltern auf ihre Kinder eine Vermutung dafür, daß die vereinbarte Rente nach den Versorgungsbedürfnissen der Eltern unabhängig vom Wert der übertragenen Vermögenswerte ausgerichtet ist (BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 324 ff., BStBl II 1990, 847; BFH-Urteil vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81, BFH/NV 1986, 597, zu 5.).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH ist die Vermutung, daß die Vermögensübertragung unentgeltlich vorgenommen wurde, als ausgeräumt anzusehen, wenn der Wert des übertragenen Vermögens und der Wert der Rentenverpflichtung einander gleichwertig sind (BFH in BFH/NV 1986, 597; Urteil vom 24. Oktober 1978 VIII R 172/75, BFHE 126, 282, BStBl II 1979, 135).

    Es wäre im übrigen Sache des FA gewesen, Umstände darzulegen, die die hier zu vermutende betriebliche Veranlassung der Rentenzusage in Frage stellen (BFH in BFH/NV 1986, 597, zu 5.).

  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93

    Ermittlung des Rentenbarwerts - Rentenverpflichtungen - Vorsichtsgebot -

    Der Barwert einer Rentenverbindlichkeit ist im betrieblichen Bereich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu ermitteln (BFH-Urteile vom 30. Juli 1965 VI 264/64 U, BFHE 83, 454, BStBl III 1965, 663; vom 5. Februar 1969 I R 21/66, BFHE 95, 151, BStBl II 1969, 334; in BFHE 98, 28, BStBl II 1970, 309; in BFHE 130, 372, BStBl II 1980, 491; vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81, BFH/NV 1986, 597; Fischer in Kirchhof, a.a.O., § 6 Rz. 149).
  • BFH, 29.01.1992 - X R 193/87

    Unterscheidung von betrieblicher Veräußerungsrente und privater Ersorgungsrente

  • BFH, 05.06.2002 - X R 1/00

    Gesetzliche Sozialversicherung; Altersrente

  • FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 42/21

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 17.02.2022

  • BFH, 07.03.1989 - IX R 308/87

    Vermögenserwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Leibrentenzahlung an

  • BFH, 10.04.1991 - XI R 25/89

    Beurteilung einer durch Übergabevertrag vereinbarten Rentenzahlung als

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