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   BFH, 13.11.1985 - I R 7/85   

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https://dejure.org/1985,2102
BFH, 13.11.1985 - I R 7/85 (https://dejure.org/1985,2102)
BFH, Entscheidung vom 13.11.1985 - I R 7/85 (https://dejure.org/1985,2102)
BFH, Entscheidung vom 13. November 1985 - I R 7/85 (https://dejure.org/1985,2102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Behandlung von Provisionsüberweisungen auf das Konto bei einer schweizerischen Bankgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 638
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.05.1984 - I R 294/81

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter -

    Auszug aus BFH, 13.11.1985 - I R 7/85
    Entscheidend ist damit, ob Leistungen an den Gesellschafter aus betrieblichen Gründen oder mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis gewährt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Mai 1984 I R 294/81, BFHE 141, 266, BStBl II 1984, 673).

    Maßstab ist dabei im Regelfall, ob die Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFHE 141, 266, BStBl II 1984, 673).

  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 8/78

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Verzicht auf einen Anspruch

    Auszug aus BFH, 13.11.1985 - I R 7/85
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 18. November 1980 VIII R 8/78, BFHE 132, 257, BStBl II 1981, 261, m.w.N.) setzt eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht notwendigerweise die unmittelbare Vermögenszuwendung durch die Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter voraus.
  • BFH, 04.12.1967 - GrS 4/67

    Aussetzung der Vollziehung - Ablehnende Beschwerdeentscheidung - Klage -

    Auszug aus BFH, 13.11.1985 - I R 7/85
    Das FG hat übersehen, daß die mit der Klage begehrte Aussetzung der Vollziehung als Verpflichtungs- und nicht als Anfechtungsklage zu beurteilen ist (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 4. Dezember 1967 GrS 4/67, BFHE 90, 461, BStBl II 1968, 199).
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

    Die Annahme, dass die Klägerin einheitliche Bauleistungen im Inland gegenüber der O-GmbH bzw. der KB-ARGE ausgeführt hat, steht demzufolge auch in Übereinstimmung mit dem allgemein anzuwendenden Prozessgrundsatz, dass der Steuerpflichtige an der Aufklärung des Prozessstoffes mitzuwirken hat, und dass die Aufklärung eines in der Sphäre des Steuerpflichtigen liegenden Sachverhalts dessen Aufgabe ist, weshalb ihn der Nachteil treffen muss , wenn ein solcher Sachverhalt nicht restlos aufgeklärt werden kann (BFH-Urteil vom 13. November 1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638 zu 3. c).

    Die Annahme des erkennenden Senats, dass die Klägerin als Leistende zu beurteilen ist, folgt dem Grundsatz, dass die Aufklärung eines in der Sphäre des Steuerpflichtigen liegenden Sachverhalts dessen Aufgabe ist, weshalb ihn der Rechtsnachteil zu treffen hat, wenn ein solcher Sachverhalt nicht restlos aufgeklärt werden kann (BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 638, zu 3.c).

    Die Annahme, dass die Klägerin keine Abrechnungen ohne gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer über die streitbefangenen Leistungen in den Verkehr gebracht hat, beruht auf dem Grundsatz, dass die Aufklärung eines in der Sphäre des Steuerpflichtigen liegenden Sachverhalts dessen Aufgabe ist, weshalb ihn der Rechtsnachteil zu treffen hat, wenn ein solcher Sachverhalt deshalb, weil der Steuerpflichtige trotz Aufforderung durch das Finanzgericht nicht in zumutbarer Weise seinen Mitwirkungspflichten nachkommt, nicht restlos aufgeklärt werden kann (BFH- Urteil in BFH/NV 1986, 638, zu 3.c).

    Im Übrigen berücksichtigt diese Annahme auch den Grundsatz, dass die Aufklärung eines in der Sphäre der Klägerin liegenden Sachverhalts deren Aufgabe ist und sie ihren diesbezüglichen Mitwirkungspflichten bei der Sachverhaltsaufklärung nicht nachgekommen ist (z.B. nicht sämtliche Vereinbarungen mit den Leistungsempfängern, den gesamten Schriftverkehr mit den Leistungsempfängern und Nachweise zu den vorgenommenen Zahlungen vorgelegt hat) und deshalb der entscheidungserhebliche Sachverhalt nicht restlos aufgeklärt werden konnte (BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 638, zu 3. c; Heuermann in: Die steuerliche Betriebsprüfung -StBP- 2005, 371, mit weiteren Nachweisen).

  • FG Hamburg, 22.08.2016 - 3 K 36/16

    Versäumte Klagefrist oder Rechtsmittelfrist - Zu den persönlichen und

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung durch Zuwendung eines Vermögensvorteils von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter liegt auch dann vor, wenn dafür ein Dritter zwischengeschaltet wird und nach den mit diesem bestehenden Beziehungen dessen Leistung wirtschaftlich als Leistung der Kapitalgesellschaft anzusehen ist (BFH-Urteil vom 13.11.1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638).

    Unter Berücksichtigung der Beweisnähe des Steuerpflichtigen und seiner Verantwortung für die Aufklärung ist unter diesen Umständen sphärenorientiert von dem Sachverhalt auszugehen, für den eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, das heißt von einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn für andere Gründe, wie zum Beispiel Verschleierung von Zahlungen an Geschäftspartner, nichts spricht - wie hier - (vgl. FG München, Beschluss vom 17.06.2008 6 V 2570/07, Datev, Juris; BFH, Urteil vom 13.11.1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638).

    ccc) bei Einschaltung von Personen oder Rechtsträgern im Ausland - mangels eines sonst erkennbaren Grunds - als Treuhänder oder zur Verdeckung des wirtschaftlich Berechtigten (FG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2008 6 V 280/08 A, Juris; Urteile FG Rheinland-Pfalz vom 14.12.2001 3V K 1168/99, Juris; BFH vom 13.11.1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638);.

    eee) bei Scheingestaltungen oder Scheingeschäften i. S. v. § 41 Abs. 2 AO (FG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2008 6 V 280/08 A, Juris; Urteile FG Rheinland-Pfalz vom 14.12.2001, Juris; BFH vom 13.11.1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638);.

  • BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08

    Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand

    § 159 Abs. 1 Satz 1 AO enthält eine Beweisführungslastregelung für den Fall, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO streitig sind (BFH-Urteil vom 13. November 1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638; Forchhammer in Leopold/Madle/Rader, AO, § 159 Rz 1).
  • FG Nürnberg, 15.05.2014 - 4 K 1390/11

    Unentgeltliche Zuwendung unter Ehegatten: Umkehr der Feststellungslast,

    Die Regelung als steuerrechtliche Beweisführungslastregelung greift nur dann nicht ein, wenn die Person nachgewiesen wird, der das Recht oder die Sache tatsächlich zuzurechnen ist (BFH-Beschluss vom 15.07.2008 II B 54/07, juris; BFH-Urteil vom 13.11.1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638); die Entscheidung über die Zurechnung ist dann in das pflichtgemäße Ermessen des Finanzamts gestellt.

    Die Aufklärung eines unklaren Sachverhalts hat daher vor allem Sache desjenigen zu sein, der dem Sachverhalt am nächsten steht, weshalb ihn auch der Nachteil treffen soll, wenn ein solcher Sachverhalt nicht restlos aufgeklärt wird (BFH-Urteil vom 13.11.1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638).

  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 4105/08

    Grenzgängereigenschaft eines leitenden Angestellten einer schweizerischen

    Dabei bezieht der erkennende Senat in seine Erwägungen mit ein, dass die Aufklärung des Sachverhalts zur Frage, ob die streitigen Wochenendtage als im Arbeitsvertrag des Klägers vereinbarte Arbeitstage anzusehen sind, vor allem die Sache des Klägers gewesen wäre, weil er dem Sachverhalt am nächsten steht, weshalb ihn der Nachteil zu treffen hat, dass der Sachverhalt nicht restlos aufgeklärt werden konnte (BFH-Urteil vom 13. November 1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638 zu 3. der Entscheidungsgründe; Hinweis auf die Aufklärungsanordnungen des FG vom 5. November 2008 zu IV., Bl. 141 der FG-Akten bzw. vom 17. Februar 2009 zu II., Bl. 161 der FG-Akten).

    Die Annahme, dass die Wochenend- und Feiertage keine vereinbarten Arbeitstage im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1992 sind, folgt im übrigen dem allgemeinen Prozessgrundsatz, dass die Beteiligten an der Aufklärung des Prozessstoffes mitwirken müssen und die Aufklärung eines unklaren Sachverhalts vor allem Sache desjenigen ist, der dem Sachverhalt am nächsten steht, weshalb ihn der Nachteil treffen muss, wenn ein Sachverhalt nicht restlos aufgeklärt werden kann (BFH-Urteil vom 13. November 1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638).

  • BFH, 04.12.1996 - I R 99/94

    Grenzen der Gewinnneutralität bei durchlaufenden Posten

    Soweit es ertragsteuerrechtlich auf das Eigentum oder die Inhaberschaft an Vermögenswerten ankommt, kann sie sich auch auf das Einkommen auswirken (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638; vom 13. März 1985 I R 7/81, BFHE 145, 502, BStBl II 1986, 318, a. E.; v. Wallis in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 159 AO 1977 Rdnr. 3).
  • FG Nürnberg, 15.05.2014 - 4 K 1403/12

    Schenkung bei Übertragung eines ausländischen Kontos bzw. Depots auf Einzelkonto

    Die Regelung als steuerrechtliche Beweisführungslastregelung greift nur dann nicht ein, wenn die Person nachgewiesen wird, der das Recht oder die Sache tatsächlich zuzurechnen ist (BFH-Beschluss vom 15.07.2008 II B 54/07, juris; BFH-Urteil vom 13.11.1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638); die Entscheidung über die Zurechnung ist dann in das pflichtgemäße Ermessen des Finanzamts gestellt.
  • FG Baden-Württemberg, 27.09.2012 - 3 K 994/09

    Pflicht zur Mitwirkung hinsichtlich des Nachweises der Grenzgängereigenschaft -

    Ist die Pflicht nach § 90 Abs. 2 AO (i.V.m. § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO) verletzt und lässt sich der Sachverhalt nicht anderweitig aufklären, kann das Gericht zum Nachteil des mitwirkungsverpflichteten Steuerpflichtigen von einem Sachverhalt ausgehen, für den unter Berücksichtigung von dessen Beweisnähe und Verantwortung für die Aufklärung des Sachverhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (Thürmer in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 76 FGO Rz 120 mit umfangreichen Nachweisen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung).Hierfür ist insbesondere die Erwägung maßgebend, dass demjenigen, der seinen ihm obliegenden allgemeinen und besonderen Mitwirkungs-, Informations- und Nachweispflichten nicht nachkommt, aus seinem Verhalten kein Vorteil entstehen darf; zur Vermeidung eines solchen Ergebnisses sind auch belastende Unterstellungen oder nachteilige Schlüsse im Rahmen der Beweiswürdigung gerechtfertigt (BFH-Urteile vom 13. November 1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638, Entscheidungsgründe zu 3.c; in BStBl II 1989, 462; von Groll in: Gräber, FGO, Kommentar, 7. Aufl., § 96 Rz 12; jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Im Übrigen entspricht die Annahme des erkennenden Senats nach einer freien Überzeugungsbildung, der Kläger habe nicht mehr als 60 Nichtrückkehrtage i.S.v. Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1992 verwirklicht, dem allgemeinen Prozessgrundsatz, dass die Beteiligten an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken müssen (§ 76 Abs. 1 Satz 2 FGO) und die Aufklärung eines unklaren Sachverhalts vor allem Sache desjenigen ist, der dem Sachverhalt -wie im Streitfall der Kläger- am nächsten steht, weshalb ihn der Nachteil treffen soll und muss, wenn ein solcher Sachverhalt nicht restlos aufgeklärt werden kann (BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 638, Entscheidungsgründe zu 3.c).

  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 129/07

    Ermittlung der Nichtrückkehrtage - Leitender Angestellter im Sinne von Art. 15

    Dabei bezieht der erkennende Senat in seine Erwägungen mit ein, dass die Aufklärung des Sachverhalts zur Frage, ob die streitigen Wochenend- und Feiertage als im Arbeitsvertrag des Klägers vereinbarte Arbeitstage anzusehen sind, vor allem die Sache des Klägers gewesen wäre, weil er dem Sachverhalt am nächsten steht, weshalb ihn der Nachteil zu treffen hat, dass der Sachverhalt nicht restlos aufgeklärt werden konnte (BFH-Urteil vom 13. November 1985 I R 7/85, BFH/NV 1985, 638 zu 3. der Entscheidungsgründe; Hinweis auf die Aufklärungsanordnung des FG vom 19. Januar 2009 zu II., Bl. 101 der FG-Akten).

    Die Annahme, dass die Wochenend- und Feiertage keine vereinbarten Arbeitstage im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1992 sind, folgt im übrigen dem allgemeinen Prozessgrundsatz, dass die Beteiligten an der Aufklärung des Prozessstoffes mitwirken müssen und die Aufklärung eines unklaren Sachverhalts vor allem Sache desjenigen ist, der dem Sachverhalt am nächsten steht, weshalb ihn der Nachteil treffen muss, wenn ein Sachverhalt nicht restlos aufgeklärt werden kann (BFH-Urteil vom 13. November 1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638).

  • FG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 2 K 364/08

    Grunderwerbsteuer: Keine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a GrEStG i.V.m. § 42 AO beim

    § 159 Abs. 1 Satz 1 AO enthält eine Beweisführungslastregelung für den Fall, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO streitig sind (BFH-Urteil vom 13. November 1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638).
  • FG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 3 K 3089/13

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit eines unbeschränkt

  • FG München, 11.12.2012 - 10 K 2168/09

    Zurechnung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Feststellungslast

  • BFH, 04.06.1996 - VIII B 64/95

    Geltung der Regeln über die objektive Feststellungslast im Verfahren der

  • BFH, 15.07.2008 - II B 54/07

    Nachweis der Treuhänderschaft - Verstoß gegen Sachaufklärungspflicht

  • FG München, 08.04.2014 - 5 V 3539/13

    Festsetzungsverjährung, Ermittlungspflicht des FA, Mietverträge unter nahen

  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07

    Ermittlung der Nichtrückkehrtage - Keine Gesetzeskraft eines

  • BFH, 28.02.1990 - I R 165/85

    Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Revisionsbegründung - Zurechnung von

  • FG Saarland, 03.04.2020 - 2 K 1046/17

    Keine verdeckten Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung an

  • FG Baden-Württemberg, 08.11.1996 - 9 K 58/96

    Errechnung des Freibetrages eines Nacherben nach dem Tod des Vorerben;

  • FG Nürnberg, 19.05.2016 - 4 K 351/14

    Freistellung von aus Kapitalanlagen in der Schweiz bezogenen Zinsen und

  • FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10

    Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz: Verdeckte Gewinnausschüttung bei

  • FG Hamburg, 21.09.1998 - II 234/97

    Beweislast des Steuerpflichtigen für den Betriebsausgabenabzug bei der Benennung

  • FG München, 19.06.2013 - 5 V 1314/13

    Gewöhnlicher Aufenthalt oder inländischer Wohnsitz des Erblassers

  • FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 741/02

    Hinzurechnung von Wertpapierzinsen bei der Ermittlung des zu versteuernden

  • FG München, 08.04.2004 - 7 V 4179/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen ungeklärter Vermögenszuwächse; Aussetzung der

  • FG München, 20.04.2004 - 7 V 563/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Festtantieme; Aussetzung der Vollziehung in

  • FG München, 08.12.1998 - 2 K 1572/95
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