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   BFH, 07.02.1985 - IV R 56/82   

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https://dejure.org/1985,3934
BFH, 07.02.1985 - IV R 56/82 (https://dejure.org/1985,3934)
BFH, Entscheidung vom 07.02.1985 - IV R 56/82 (https://dejure.org/1985,3934)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 1985 - IV R 56/82 (https://dejure.org/1985,3934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Falsche Anwendung der Hektar Richtsätze auf Pflanzenbestände im Rahmen der Einzelbewertung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 664
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.10.1978 - VI R 8/76

    Verwaltungsanweisung - Schätzung - Gleichbehandlung - Auslegung von

    Auszug aus BFH, 07.02.1985 - IV R 56/82
    Zu Recht geht die Vorentscheidung davon aus, daß ein Steuerpflichtiger aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf hat, nach Maßgabe einer allgemeinen Verwaltungsanweisung, die eine auf Erfahrungen der Verwaltung beruhende Schätzung z. B. von Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Teilwerten von aktiven oder passiven Wirtschaftsgütern zum Inhalt hat, besteuert zu werden, es sei denn, daß die Anwendung der allgemeinen Schätzungsrichtlinien im Einzelfalle offensichtlich zu falschen Ergebnissen führt (z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, 50, BStBl II 1984, 554; vom 30. Juli 1982 VI R 257/80, BFHE 136, 399, 401, BStBl II 1982, 779; vom 27. Oktober 1978 VI R 8/76, BFHE 126, 217, 219, BStBl II 1979, 54).

    Ist objektiv zweifelhaft, ob ein bestimmter Fall "unter eine der Vereinfachung der Verwaltung dienende Anweisung fällt", so ist es Sache der Verwaltungsbehörden zu entscheiden, ob die Vereinfachungsregelung anzuwenden ist oder nicht (BFHE 126, 217, 219, BStBl II 1979, 54).

  • BFH, 03.12.1970 - IV R 170/67

    Baumschulkulturen - Umlaufvermögen - Wiederaufschulung - Geräumtes Quartier -

    Auszug aus BFH, 07.02.1985 - IV R 56/82
    Zutreffend geht die Vorentscheidung davon aus, daß die Pflanzenbestände von Baumschulkulturen in gärtnerischen Betrieben Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind, wenn und soweit die Pflanzen dazu bestimmt sind, nach einer bestimmten in der Regel mehrjährigen Kulturzeit durch Verkauf einen einmaligen Ertrag zu erbringen (vgl. das Senatsurteil vom 3. Dezember 1970 IV R 170/67, BFHE 101, 373, 377, BStBl II 1971, 321).

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 101, 373, 378, BStBl II 1971, 321 entschieden hat, bestehen keine Bedenken, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Umlaufvermögen gehörigen Pflanzenbeständen von Baumschulkulturen auf der Grundlage von Hektar-Richtsätzen im Rahmen des § 217 der Reichsabgabenordnung - AO - (nunmehr § 162 der Abgabenordnung - AO 1977 -) zu schätzen.

  • BFH, 12.04.1984 - IV R 112/81

    1. Zur Aktivierung eines Anspruchs auf Warenrückvergütungen 2. Zum Ansatz der

    Auszug aus BFH, 07.02.1985 - IV R 56/82
    Zu Recht geht die Vorentscheidung davon aus, daß ein Steuerpflichtiger aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf hat, nach Maßgabe einer allgemeinen Verwaltungsanweisung, die eine auf Erfahrungen der Verwaltung beruhende Schätzung z. B. von Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Teilwerten von aktiven oder passiven Wirtschaftsgütern zum Inhalt hat, besteuert zu werden, es sei denn, daß die Anwendung der allgemeinen Schätzungsrichtlinien im Einzelfalle offensichtlich zu falschen Ergebnissen führt (z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, 50, BStBl II 1984, 554; vom 30. Juli 1982 VI R 257/80, BFHE 136, 399, 401, BStBl II 1982, 779; vom 27. Oktober 1978 VI R 8/76, BFHE 126, 217, 219, BStBl II 1979, 54).
  • BFH, 30.07.1982 - VI R 257/80

    Unterhaltsleistung - Empfänger im Ausland - Schätzung des Unterhaltsbedarfs -

    Auszug aus BFH, 07.02.1985 - IV R 56/82
    Zu Recht geht die Vorentscheidung davon aus, daß ein Steuerpflichtiger aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf hat, nach Maßgabe einer allgemeinen Verwaltungsanweisung, die eine auf Erfahrungen der Verwaltung beruhende Schätzung z. B. von Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Teilwerten von aktiven oder passiven Wirtschaftsgütern zum Inhalt hat, besteuert zu werden, es sei denn, daß die Anwendung der allgemeinen Schätzungsrichtlinien im Einzelfalle offensichtlich zu falschen Ergebnissen führt (z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, 50, BStBl II 1984, 554; vom 30. Juli 1982 VI R 257/80, BFHE 136, 399, 401, BStBl II 1982, 779; vom 27. Oktober 1978 VI R 8/76, BFHE 126, 217, 219, BStBl II 1979, 54).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 10 V 10146/20

    BMF-Corona gilt auch für Steuerrückstände aus der Zeit vor der Pandemie;

    Aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Art. 3 Abs. 1 GG) und unter dem Gesichtspunkt der nach außen hin publizierten Selbstbindung der Verwaltung hat ein Steuerpflichtiger grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, nach Maßgabe allgemeiner Verwaltungsanweisungen besteuert zu werden, es sei denn, dass die Anwendung der Richtlinie im Regelfall oder im zu beurteilenden Einzelfall offensichtlich zu falschen Ergebnissen führt (vgl. Urteile des BFH vom 07.02.1985 IV R 56/82, BFH/NV 1986, 664; vom 26.07.1991 VI R 82/89, BStBl II 1992, 1000).
  • BFH, 21.10.1999 - I R 68/98

    Auslegung von Verwaltungsanweisungen zur Ermittlung von Teilwerten von

    Aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) und unter dem Gesichtspunkt der nach außen hin publizierten Selbstbindung der Verwaltung hat ein Steuerpflichtiger grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, nach Maßgabe allgemeiner Verwaltungsanweisungen, die eine auf Erfahrungen der Verwaltung beruhende Schätzung z.B. von Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Teilwerten von aktiven oder passiven Wirtschaftsgütern zum Inhalt hat, besteuert zu werden, es sei denn, daß die Anwendung der Schätzungsrichtlinie im Regelfall oder im zu beurteilenden Einzelfall offensichtlich zu falschen Ergebnissen führt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Februar 1985 IV R 56/82, BFH/NV 1986, 664; vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).

    Ist objektiv zweifelhaft, ob ein bestimmter Fall unter die Verwaltungsanweisung fällt, so ist es Sache der Verwaltungsbehörden zu entscheiden, ob die Vereinfachungsregelung anzuwenden ist oder nicht (BFH-Urteile in BFHE 126, 217, BStBl II 1979, 54; in BFH/NV 1986, 664; vom 11. Dezember 1987 VI R 147/85, BFHE 152, 333, BStBl II 1988, 445; vom 10. August 1990 VI R 23-24/85, BFHE 162, 58, BStBl II 1990, 1065; BFH-Beschluß vom 24. August 1990 IX B 119/89, BFH/NV 1991, 312).

  • BFH, 22.07.2010 - IV R 30/08

    Ermittlung des vom Grund und Boden abzuspaltenden Buchwerts des Milchlieferrechts

    Der Steuerpflichtige hat einen auch vor den Steuergerichten zu beachtenden Rechtsanspruch darauf, nach Maßgabe der allgemeinen Verwaltungsanweisungen besteuert zu werden, es sei denn, dass die Anwendung der allgemeinen Schätzungsrichtlinie im Einzelfall offensichtlich zu unzutreffenden Ergebnissen führt (Senatsurteil vom 7. Februar 1985 IV R 56/82, BFH/NV 1986, 664, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 23.04.1998 - IV R 25/97

    Gartenbaubetrieb - Einnahme-Überschuß-Rechnung - Bilanzierter Pflanzenbestand -

    Ein solcher Pflanzenbestand gehört zum Umlaufvermögen und ist zwingend zu aktivieren (Senatsurteile vom 3. Dezember 1970 IV R 170/67, BFHE 101, 373, BStBl II 1971, 321, und vom 7. Februar 1985 IV R 56/82, BFH/NV 1986, 664).

    a) Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen in BFHE 101, 373, BStBl II 1971, 321 und in BFH/NV 1986, 664 ausgeführt hat, beinhaltet der Baumschulerlaß eine Schätzung der gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG maßgeblichen Anschaffungs- und Herstellungskosten der Pflanzenbestände, gegen deren Anwendung im Hinblick auf die erheblichen Schwierigkeiten bei der Feststellung der tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten keine Bedenken bestehen.

  • BFH, 23.04.1991 - VIII R 61/87

    Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung nach der sog. 9/10-Methode

    Der Steuerpflichtige hat einen auch vor den Steuergerichten zu beachtenden Rechtsanspruch darauf, nach Maßgabe der allgemeinen Verwaltungsanweisungen besteuert zu werden, es sei denn, daß die Anwendung der allgemeinen Schätzungsrichtlinie im Einzelfall offensichtlich zu unzutreffenden Ergebnissen führt (vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 1985 IV R 56/82, BFH/NV 1986, 664 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 10.11.1994 - IV R 68/93

    Wird ein erworbener Holzstand durch Kahlschlag verringert, so mindern die

    Im übrigen hat der Senat bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, daß die Anwendung von Abschn. 212 Abs. 1 EStR nicht zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führen darf (BFH-Urteil vom 7. Februar 1985 IV R 56/82, BFH/NV 1986, 664).
  • FG Hessen, 24.06.2013 - 3 K 2837/11

    Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder des ehrenamtlichen

    Ist objektiv zweifelhaft, ob ein bestimmter Fall unter die Verwaltungsanweisung fällt, so ist es Sache der Verwaltungsbehörden, zu entscheiden, ob die Vereinfachungsregelung anzuwenden ist oder nicht (BFH-Urteil vom 07.02.1985 IV R 56/82, BFH/NV 1986, 664; vom 11.12.1987 VI R 147/85, BStBl II 1988, 445; vom 10.08.1990 VI R 23-24/85, BStBl II 1990, 1065; BFH-Beschluss vom 24.08.1990 IX B 119/89, BFH/NV 1991, 312).
  • FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08

    Steuerschuldnerschaft des Busfahrers für nicht zuordenbare Zigaretten im Laderaum

    Der Steuerpflichtige hat einen auch vor den Steuergerichten zu beachtenden Rechtsanspruch darauf, nach Maßgabe der allgemeinen Verwaltungsanweisungen besteuert zu werden, es sei denn, dass deren Anwendung im Einzelfall offensichtlich zu unzutreffenden Ergebnissen führt (BFH-Urteil vom 7. Februar 1985 IV R 56/82, BFH/NV 1986, 664).
  • BFH, 24.08.1990 - IX B 119/89

    Beurteilung von Aufwendungen von Erwerbern, die sie im Zusammenhang mit der

    Die Steuergerichte können die Finanzbehörden - abgesehen von Fällen willkürlicher Nichtanwendung - nicht zwingen, die Verwaltungsanweisung auf einen Fall anzuwenden, der nach ihrer Auffassung durch die Anweisung nicht gedeckt ist (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1977 I R 250/75, BFHE 123, 341, BStBl II 1978, 50; vom 27. Oktober 1978 VI R 8/76, BFHE 126, 217, BStBl II 1979, 54; vom 15. November 1982 VI R 102/79, BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177, und vom 7. Februar 1985 IV R 56/82, BFH/NV 1986, 664).
  • FG Niedersachsen, 12.03.1997 - II (VIII) 57/93

    Behandlung von pauschalen Fahrtkostenerstattungen und tatsächlichen Fahrtkosten

    Haben solche Verwaltungsanweisungen aber, wie im Streitfall, auf der Erfahrung der Verwaltung beruhende Schätzungen zum Inhalt, sind sie aus Gründen der Gleichbehandlung auch von den Steuergerichten zu beachten, solange sie im Einzelfall nicht zu offensichtlich falschen Ergebnissen führen (BFH-Urteile vom 27.10.1978 VI R 8/76, BStBl II 1979, 54; vom 07.02.1985 IV R 56/82, BFH/NV 1986, 664).
  • FG Hessen, 17.02.1997 - 14 K 4075/95
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