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Rechtsprechung
   BFH, 04.07.1986 - VII E 4/85   

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https://dejure.org/1986,2819
BFH, 04.07.1986 - VII E 4/85 (https://dejure.org/1986,2819)
BFH, Entscheidung vom 04.07.1986 - VII E 4/85 (https://dejure.org/1986,2819)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 1986 - VII E 4/85 (https://dejure.org/1986,2819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 693
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BFH, 13.06.2000 - VIII E 4/00

    Verbundene Beschwerdeverfahren; unrichtige Sachbehandlung

    Weitere Voraussetzungen für den Erlass der Kostenrechnung bestehen im finanzgerichtlichen Verfahren nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1986 VII E 4/85, BFH/NV 1986, 693).

    Denn die Gebühr für das Beschwerdeverfahren entsteht bereits mit dem Eingang der Beschwerde bei Gericht (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1986, 693).

  • BFH, 13.06.1997 - VII E 3/97

    Anforderungen an das Rechtsmittel der Erinnerung

    Sie ist insbesondere kein den Eintritt der Rechtskraft hinderndes Rechtsmittel und hat keine aufschiebende Wirkung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1986 VII E 4/85, BFH/NV 1986, 693, und vom 11. August 1988 VII E 2/88, BFH/NV 1989, 250).

    Da die Gebühr für das Beschwerdeverfahren bereits mit dem Eingang der Beschwerde bei Gericht entsteht (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1986, 693), ist sie im Streitfall trotz der späteren Verbindung beider Beschwerdeverfahren durch den BFH für jedes der Verfahren gesondert entstanden und deshalb auch besonders anzusetzen.

  • BFH, 11.08.1988 - VII E 2/88

    Ansetzungsfähigkeit von Gerichtskosten

    Sie sind bereits durch die Einlegung der Revision entstanden (vgl. Beschluß des Senats vom 4. Juli 1986 VII E 4/85, BFH/NV 1986, 693).

    Die Gebühren sind nach § 63 Abs. 1 GKG mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung in dem genannten Beschluß des BFH vom 15. Dezember 1987 fällig geworden, da diese Kostenentscheidung eine unbedingte Entscheidung über die Kosten i. S. des § 63 Abs. 1 GKG ist (vgl. BFH/NV 1986, 693; 1987, 53).

  • BFH, 22.07.2011 - V E 2/11

    Kostenansatz und Streitwertberechnung bei Verbindung mehrerer Beschwerden zur

    Da die Gerichtsgebühren bereits im Zeitpunkt der den Rechtszug einleitenden Antragstellung entstehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. November 2010 I E 8/10, BFH/NV 2011, 806; vom 30. April 2003 VII E 8/03, BFH/NV 2003, 1201; vom 4. Juli 1986 VII E 4/85, BFH/NV 1986, 693 zur Entstehung der Gebühr für das Revisionsverfahren mit Einreichung der Revisionsschrift) und ein einheitlicher Streitwert erst vom Zeitpunkt der Verbindung an gilt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 43, Leitsatz 2), sind die Gebühren für beide Beschwerdeverfahren im Streitfall zu Recht getrennt mit jeweils 110 EUR auf insgesamt 220 EUR festgesetzt worden.
  • BFH, 14.12.1999 - VII E 14/99

    Gerichtskosten - Kostenrechnung - Erinnerung - Verfassungsbeschwerde

    Sie sind bereits durch die Einlegung der Beschwerde entstanden (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Juli 1986 VII E 4/85, BFH/NV 1986, 693).

    Die Gebühren sind nach § 63 Abs. 1 GKG mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung in dem genannten Beschluss des BFH vom 23. Juli 1999 fällig geworden, weil diese eine unbedingte Entscheidung über die Kosten i.S. des § 63 Abs. 1 GKG ist (vgl. BFH/NV 1986, 693).

  • BFH, 02.11.2010 - I E 8/10

    Anspruch auf Gebühr für das Revisionsverfahren als Insolvenzforderung

    Die Fälligkeit einer Gebühr ist indessen von deren Entstehung zu unterscheiden, und im Revisionsverfahren nach der Finanzgerichtsordnung (FGO) entsteht die Gebühr für das Revisionsverfahren mit der Einreichung der Revisionsschrift (BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1986 VII E 4/85, BFH/NV 1986, 693; vom 30. April 2003 VII E 8/03, BFH/NV 2003, 1201).
  • BFH, 30.04.2003 - VII E 8/03

    Aufteilung von Gerichtsgebühren: Insolvenzforderungen - Masseverbindlichkeiten

    Diese Gebühren sind zwar bereits mit Eingang der Revision des FA beim BFH am 12. Juli 2000 entstanden (vgl. hierzu etwa Senatsbeschluss vom 4. Juli 1986 VII E 4/85, BFH/NV 1986, 693).
  • BFH, 24.06.2004 - VII E 4/04

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Die Gebühren sind nach § 63 Abs. 1 GKG mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung in dem genannten BFH-Beschluss fällig geworden, da diese Kostenentscheidung eine unbedingte Entscheidung über die Kosten i.S. des § 63 Abs. 1 GKG ist (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juli 1986 VII E 4/85, BFH/NV 1986, 693).
  • BFH, 11.10.2000 - I R 72/99

    Kostenpflicht bei Revisionsverfahren

    Diese Kostenpflicht auch hinsichtlich des Anschlussrechtsmittels tritt jedoch dann nicht ein, wenn sich die Erfolglosigkeit des Anschlussrechtsmittels unabhängig von der Rücknahme des Hauptrechtsmittels aus dem eigenen Verhalten des Anschlussrechtsmittelführers ergibt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1986 IX R 202/84, BFH/NV 1986, 693; Brand in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 136 FGO Rz. 88 ff., m.w.N.).
  • BFH, 06.09.2004 - VII E 5/04

    Überprüfung einer rkr. Entsch. auf ihre Richtigkeit nicht im Verfahren über die

    Die Gebühren sind nach § 63 Abs. 1 GKG a.F. mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung in dem genannten BFH-Beschluss fällig geworden, da diese Kostenentscheidung eine unbedingte Entscheidung über die Kosten i.S. des § 63 Abs. 1 GKG a.F. ist (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juli 1986 VII E 4/85, BFH/NV 1986, 693).
  • BFH, 18.11.2003 - IV E 1/03

    Fälligkeit der Gerichtsgebühr trotz Verfassungsbeschwerde

  • BFH, 19.07.2002 - VIII E 4/02

    Einkommensteuer - Gerichtskosten - Kommanditist - Feststellung - Verlustabzug -

  • BFH, 17.08.2000 - VII E 7/00

    Anfall der Gerichtskosten - Fälligkeit

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Rechtsprechung
   BFH, 21.01.1985 - IV R 47/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,10717
BFH, 21.01.1985 - IV R 47/83 (https://dejure.org/1985,10717)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1985 - IV R 47/83 (https://dejure.org/1985,10717)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1985 - IV R 47/83 (https://dejure.org/1985,10717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 693
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 04.12.1987 - VI R 61/87
    NV: Nehmen beide Prozeßbeteiligte ihre Rechtsmittel zurück (hier jeweils Revisionen), sind die Kosten dieses Verfahrens entsprechend den Revisionsanträgen aufzuteilen (vgl. BFH vom 21.1.1985 IV R 47/83).
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Rechtsprechung
   BFH, 22.07.1986 - IX R 202/84   

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https://dejure.org/1986,14401
BFH, 22.07.1986 - IX R 202/84 (https://dejure.org/1986,14401)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1986 - IX R 202/84 (https://dejure.org/1986,14401)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1986 - IX R 202/84 (https://dejure.org/1986,14401)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 693
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 11.10.2000 - I R 72/99

    Kostenpflicht bei Revisionsverfahren

    Diese Kostenpflicht auch hinsichtlich des Anschlussrechtsmittels tritt jedoch dann nicht ein, wenn sich die Erfolglosigkeit des Anschlussrechtsmittels unabhängig von der Rücknahme des Hauptrechtsmittels aus dem eigenen Verhalten des Anschlussrechtsmittelführers ergibt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1986 IX R 202/84, BFH/NV 1986, 693; Brand in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 136 FGO Rz. 88 ff., m.w.N.).
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