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   BFH, 17.02.1986 - VI R 94/85   

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https://dejure.org/1986,7142
BFH, 17.02.1986 - VI R 94/85 (https://dejure.org/1986,7142)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1986 - VI R 94/85 (https://dejure.org/1986,7142)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1986 - VI R 94/85 (https://dejure.org/1986,7142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 743
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.01.1984 - I R 196/83

    Prozeßbevollmächtigter - Fristenkontrollbuch - Frist - Führung eines

    Auszug aus BFH, 17.02.1986 - VI R 94/85
    Insbesondere ist weder dargelegt worden, der Bürobetrieb sei durch Führung eines Fristenkontrollbuches oder durch vergleichbare Einrichtungen sowie durch entsprechende Anweisungen an das Büropersonal so organisiert gewesen, daß Fristversäumnisse in aller Regel ausgeschlossen waren (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1984 I R 196/83, BFHE 140, 46, BStBl II 1984, 441), noch, welche außergewöhnlichen, nicht zu vertretenden Umstände gleichwohl dazu geführt hätten, daß ein rechtzeitiger Antrag auf Fristverlängerung auch durch ein nicht verhindertes Sozietätsmitglied nicht habe gestellt werden können.
  • BFH, 15.02.1984 - II R 57/83

    Wiedereinsetzung - Fristversäumnis

    Auszug aus BFH, 17.02.1986 - VI R 94/85
    Werden alle Mitglieder einer Sozietät zur Prozeßführung bevollmächtigt, so muß die Partei das Verschulden eines jeden Sozietätsmitglieds unabhängig von der internen Arbeitsverteilung gegen sich gelten lassen (Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. November 1972 IV ZB 37/72, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1973, 308; BFH-Beschluß vom 15. Februar 1984 II R 57/83, BFHE 140, 158, BStBl II 1984, 320).
  • BFH, 25.04.1968 - VI R 76/67

    Steuersachen - Berufsmäßiges Auftreten - Persönliche Verhältnisse - Gesetzliche

    Auszug aus BFH, 17.02.1986 - VI R 94/85
    Dies gilt bei einem Prozeßbevollmächtigten, der sich von Berufs wegen mit der Bearbeitung ihm anvertrauter Sachen befaßt, aber nur dann, wenn die Erkrankung nicht vorauszusehen und ihre Wirkung auch durch vorsorgliche Maßnahmen nicht zu beseitigen war (BFH-Beschluß vom 25. April 1968 VI R 76/67, BFHE 92, 320, BStBl II 1968, 585).
  • BFH, 29.09.1971 - I R 174/70

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus BFH, 17.02.1986 - VI R 94/85
    Eine Fristversäumung ist unverschuldet, wenn sie auch durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschluß vom 29. September 1971 I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19).
  • BFH, 03.08.1977 - II R 59/77

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Unentschuldbarkeit - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 17.02.1986 - VI R 94/85
    Sind mehrere mit der Prozeßführung beauftragte Personen in einer Sozietät zusammengeschlossen, gehört zu den für den Fall der Verhinderung des die Sache tatsächlich bearbeitenden Sozietätsmitglieds zu treffenden Vorkehrungen jedenfalls, daß die Übernahme solcher fristwahrender Maßnahmen durch die anderen Sozietätsmitglieder sichergestellt ist, die keinen großen Arbeitsaufwand erfordern (vgl. BFH-Beschluß vom 3. August 1977 II R 59/77, BFHE 123, 13, BStBl II 1977, 768).
  • BGH, 24.11.1972 - IV ZB 37/72

    Mandatverhältnisse in einer Anwaltssozietät - Bearbeitung des Mandates nur durch

    Auszug aus BFH, 17.02.1986 - VI R 94/85
    Werden alle Mitglieder einer Sozietät zur Prozeßführung bevollmächtigt, so muß die Partei das Verschulden eines jeden Sozietätsmitglieds unabhängig von der internen Arbeitsverteilung gegen sich gelten lassen (Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. November 1972 IV ZB 37/72, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1973, 308; BFH-Beschluß vom 15. Februar 1984 II R 57/83, BFHE 140, 158, BStBl II 1984, 320).
  • BGH, 10.01.1973 - IV ZB 92/72

    Fristenwesen - Fristwahrung - Fristversäumung - Vorsorge - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BFH, 17.02.1986 - VI R 94/85
    Inwieweit von einem Prozeßbevollmächtigten erwartet werden muß, daß er Vorsorge für seinen plötzlichen persönlichen Ausfall trifft, hängt von seinen praktischen Möglichkeiten ab (BGH-Beschluß vom 10. Januar 1973 IV ZB 92/72, HFR 1973, 401).
  • BFH, 06.05.2008 - VIII B 27/08

    Wiedereinsetzung bei Vertretung des Rechtsmittelführers durch eine Sozietät -

    Bei Vertretung des Rechtsmittelführers durch eine Sozietät --wie im Streitfall-- setzt eine Wiedereinsetzung in die durch den bearbeitenden Sozius wegen Krankheit versäumte (Rechtsmittelbegründungs-)Frist die glaubhaft gemachte Darlegung voraus, dass dieser für den Fall der Verhinderung (z.B. plötzliche schwere Erkrankung) Vorkehrungen für eine Übernahme fristwahrender --nicht aufwendiger-- Maßnahmen durch die anderen Sozietätsmitglieder getroffen hat (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Februar 1986 VI R 94/85, BFH/NV 1986, 743; vom 29. März 2005 VI B 198/04, BFH/NV 2005, 1349).

    Da derartige Vorkehrungen im Rahmen der Steuerberatersozietät zumutbar und erforderlich waren, käme eine Wiedereinsetzung nur in Betracht, wenn die Frist trotz ausreichender Vorsorgemaßnahmen aus nicht zu vertretenden Gründen versäumt worden wäre (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1986, 743; in BFH/NV 2005, 1349).

  • BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01

    Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Verfristung - Zurechenbarkeit des

    Dies hat zur Folge, dass sich der Beteiligte unabhängig von der internen Arbeitsverteilung das Verschulden eines jeden Sozietätsmitglieds zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1972 - IV ZB 37/72 - VersR 1973, 231 ; Beschluss vom 4. Juli 1975 - IV ZB 22/75 - VersR 1975, 1028 ; BFH, Beschluss vom 17. Februar 1986 - VI R 94/85 - BFH/NV 1986, 743 ).

    In einer Anwaltssozietät müssen vielmehr Vorkehrungen getroffen werden, dass ein anderes Sozietätsmitglied zumindest die unaufschiebbaren, insbesondere fristgebundenen, Arbeiten eines erkrankten Sozietätsmitglieds in angemessener Weise und zeitgerecht erledigt (vgl. BFH, Beschluss vom 3. August 1977 - II R 59/77 - BStBl II 1977, 768 ; Beschluss vom 18. Dezember 1981 - III R 107/81 - juris; Beschluss vom 17. Februar 1986 - a.a.O.).

  • BFH, 29.03.2005 - VI B 198/04

    Wiedereinsetzung: Verhinderung eines Sozietätsmitglieds

    Der Senat kann offen lassen, ob die angeführte Krankheit einen hinreichenden Entschuldigungsgrund für die Fristversäumnis darstellt (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 II R 60/01, BFH/NV 2003, 482; vom 17. Februar 1986 VI R 94/85, BFH/NV 1986, 743).
  • BFH, 24.06.2009 - X B 240/08

    Wiedereinsetzung bei Verhinderung eines Angehörigen einer Sozietät - Wirkung der

    Da derartige Vorkehrungen im Rahmen der Steuerberatersozietät zumutbar und erforderlich waren, käme eine Wiedereinsetzung nur in Betracht, wenn die Frist trotz ausreichender Vorsorgemaßnahmen aus nicht zu vertretenden Gründen versäumt worden wäre (BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 1986 VI R 94/85, BFH/NV 1986, 743; vom 29. März 2005 VI B 198/04, BFH/NV 2005, 1349).
  • FG München, 13.06.2022 - 7 K 2347/21

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 27, 28 und § 38 KStG

    Sind mehrere Anwälte bevollmächtigt, darf keinem von ihnen ein Verschulden zur Last fallen (BFH-Urteil vom 17. Februar 1986 VI R 94/85, BFH/NV 1986, 743) und zwar auch dann nicht, wenn im Innenverhältnis die Sachbearbeitung nur einem Anwalt obliegt (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 12. Oktober 1976 III ZB 12/76, VersR 1977, 81).
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