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   BFH, 03.05.1985 - VI R 103/82   

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https://dejure.org/1985,2887
BFH, 03.05.1985 - VI R 103/82 (https://dejure.org/1985,2887)
BFH, Entscheidung vom 03.05.1985 - VI R 103/82 (https://dejure.org/1985,2887)
BFH, Entscheidung vom 03. Mai 1985 - VI R 103/82 (https://dejure.org/1985,2887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Aufwendungen, die durch das Dienstverhältnis veranlasst sind - Begründung des objektiven Zusammenhangs von Aufwendungen mit dem Beruf

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 392
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.02.1981 - VI R 30/77

    Arbeitnehmer - Verstoß gegen die Dienstvorschriften - Schadensersatzzahlung -

    Auszug aus BFH, 03.05.1985 - VI R 103/82
    Berufliche Veranlassung in diesem Sinn liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang der Aufwendungen mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. November 1979 VI R 25/78, BFHE 129, 149, BStBl II 1980, 75, und vom 6. Februar 1981 VI R 30/77, BFHE 132, 461, BStBl II 1981, 362).

    Ein Werbungskostenabzug würde auch dann ausscheiden, wenn der Kläger die der X zugeflossenen Gelder letztlich dazu verwendet haben sollte, sich oder einem Dritten (z. B. einem Treugeber) Vorteile zu verschaffen (Urteil in BFHE 132, 461, BStBl II 1981, 362).

  • BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77

    Umfang des Nachweises bei steuerfreien Reisekostenvergütungen durch den

    Auszug aus BFH, 03.05.1985 - VI R 103/82
    Dabei wird das FG zu beachten haben, daß der Kläger die objektive Beweislast (Feststellungslast) für steuermindernde Tatsachen trägt (BFH-Urteil vom 6. März 1980 VI R 65/67, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289).
  • BFH, 20.11.1979 - VI R 25/78

    Aufwendungen für bürgerliche Kleidung - Werbungskosten - Nutzung zur

    Auszug aus BFH, 03.05.1985 - VI R 103/82
    Berufliche Veranlassung in diesem Sinn liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang der Aufwendungen mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. November 1979 VI R 25/78, BFHE 129, 149, BStBl II 1980, 75, und vom 6. Februar 1981 VI R 30/77, BFHE 132, 461, BStBl II 1981, 362).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 03.05.1985 - VI R 103/82
    Ist dies der Fall und sind die Aufwendungen hinsichtlich des privat und beruflich veranlaßten Teils nicht zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise zu trennen, so ist der Gesamtbetrag nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht als Werbungskosten abziehbar (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17).
  • BFH, 08.03.2022 - VI R 19/20

    (Kein Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG bei der

    Ein erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang kann nach der ständigen Rechtsprechung des BFH insbesondere aufgehoben werden, wenn der Arbeitnehmer strafbare Handlungen begeht, die mit seiner Erwerbstätigkeit nur insoweit im Zusammenhang stehen, als diese eine Gelegenheit zu einer Straftat verschafft, er seinen Arbeitgeber bewusst schädigen wollte oder sich oder einen Dritten durch die schädigende Handlung bereichert hat (BFH-Urteil vom 19.03.1987 - IV R 140/84, BFH/NV 1987, 577; Senatsurteile vom 18.09.1987 - VI R 121/84, BFH/NV 1988, 353; vom 03.05.1985 - VI R 103/82, BFH/NV 1986, 392; vom 06.02.1981 - VI R 30/77, BFHE 132, 461, BStBl II 1981, 362, und vom 18.10.2007 - VI R 42/04, BFHE 219, 197, BStBl II 2008, 223).
  • BFH, 02.05.2007 - VI B 139/06

    Aufrechnung

    Im Streitfall ging es darum, ob bei der Einkommensteuerveranlagung 1998 der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) --zusammen veranlagte Ehegatten-- Werbungskosten zu berücksichtigen waren, weil der Ehemann als ehemaliger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit dieser --vertreten durch die neue Geschäftsführerin und spätere Alleininhaberin, die Tochter der Kläger-- am 27. September 1999 eine Vereinbarung getroffen hatte, wonach der Kläger dafür aufzukommen habe, dass mit einer ausländischen Kapitalgesellschaft zum Schaden der GmbH Geschäfte durchgeführt worden sind (vgl. hierzu auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Mai 1985 VI R 103/82, BFH/NV 1986, 270).
  • FG Köln, 29.10.2014 - 5 K 463/12

    Schadensersatzzahlung, Veranlassungszusammenhang, Bindungswirkung

    Eine erwerbsbezogene Veranlassung wird auch dann aufgehoben, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bewusst schädigen wollte oder sich oder einen Dritten durch die schädigende Handlung bereichert hat (vgl. BFH-Urteile vom 03.05.1985 VI R 103/82, BFH/NV 1986, 392, vom 18.09.1987 VI R 121/84, BFH/NV 1988, 353, vom 09.12.2003, VI R 35/96, a.a.O., sowie vom 18.10.2007 VI R 42/04, a.a.O.).
  • FG Köln, 30.06.2009 - 8 K 1265/07

    Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten; Frage der beruflichen Veranlassung

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der Kläger die A-GmbH zum Zwecke der persönlichen Bereicherung dergestalt zwischengeschaltet hätte, dass er einen durch die Straftat bei ihr ankommenden Vermögensvorteil unmittelbar für private Zwecke entnimmt (vergl. zu dieser Fallgestaltung etwa BFH-Urteil vom 3. Mai 1985 VI R 103/82, BFH/NV 1986, 392).
  • BFH, 18.09.1987 - VI R 121/84

    Anforderungen an das Vorliegen von Werbungskosten - Vorliegen einer beruflichen

    Ein Verstoß gegen Straf- und Dienstvorschriften, mit dem eine Schädigung des Arbeitgebers bezweckt oder billigend in Kauf genommen wird, kann aber nicht mehr als im Rahmen der beruflichen Zielvorstellung des Arbeitnehmers liegend angesehen werden (vgl. BFH-Urteile vom 3. Mai 1985 VI R 110/82, BFH/NV 1986, 270, und VI R 103/82, BFH/NV 1986, 392; v. Bornhaupt: in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 700 Schadensersatzleistungen; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 6. Aufl., 1987, § 19 Anm. 12 Schadensersatz).
  • FG Baden-Württemberg, 06.10.2006 - 9 K 418/04

    Ersatz verdeckter Gewinnausschüttungen durch einen ausgeschiedenen

    Durch das BFH-Urteil vom 3. Mai1985 VI R 103/82 (BFH/NV 1986, 392) ist bereits grundsätzlich geklärt, wann Schadensersatzzahlungen eines Geschäftsführers zu Werbungskosten führen und wann eine private Mitveranlassung deren Abzug verbietet.
  • FG Münster, 01.10.2010 - 11 K 3544/07

    Kosten der Strafverteidigung

    Eine erwerbsbezogene Veranlassung wird auch dann aufgehoben, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bewusst schädigen wollte oder sich oder einen Dritten durch die schädigende Handlung bereichert hat (vgl. BFH-Urteile vom 03.05.1985 VI R 103/82, BFH/NV 1986, 392, vom 18.09.1987 VI R 121/84, BFH/NV 1988, 353, vom 09.12.2003, VI R 35/96, a.a.O., sowie vom 18.10.2007 VI R 42/04, BStBl. II 2008, 223).
  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2007 - 13 K 9/07

    Depotkosten einer Schweizer Bank auch bei Hinterziehung der Einkommensteuer als

  • BFH, 09.02.1993 - VIII R 83/91

    Abzugsfähigkeit von Steuerhinterziehungszinsen als Werbungskosten - Tilgung von

  • FG Sachsen, 27.04.2006 - 2 K 1070/05

    Berücksichtigung der Rückzahlung von anlässlich der deutschen Wiedervereinigung

  • FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 319/02

    Vertragliche Abstandszahlung eines angestellten GmbH-Geschäftsführers (EStG § 9

  • BFH, 03.05.1985 - VI R 110/82

    Schadenersatzzahlungen als Werbungskosten - Werbungskosten bei den Einkünften aus

  • FG München, 30.09.1998 - 1 K 774/96
  • FG Hamburg, 21.11.2000 - II 296/98

    Schadensersatzleistungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus

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