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Rechtsprechung
   BFH, 09.09.1986 - VIII R 100/83   

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BFH, 09.09.1986 - VIII R 100/83 (https://dejure.org/1986,2853)
BFH, Entscheidung vom 09.09.1986 - VIII R 100/83 (https://dejure.org/1986,2853)
BFH, Entscheidung vom 09. September 1986 - VIII R 100/83 (https://dejure.org/1986,2853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 105
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.11.1976 - II R 43/67

    Rechtsprechung zur Erbschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 09.09.1986 - VIII R 100/83
    Der Senat folgt mit diesen Überlegungen den in den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 3. November 1976 II R 43/67 (BFHE 120, 549, BStBl II 1977, 159, 160) und vom 8. November 1984 IV R 112/82 (nicht veröffentlicht) entwickelten Gedanken, wonach die Amtsermittlungspflicht durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten begrenzt wird.
  • BVerwG, 23.10.1979 - 7 B 168.79

    Zweifel über die Förderungsvoraussetzung der Nichterhebung eines Schulgeldes

    Auszug aus BFH, 09.09.1986 - VIII R 100/83
    Siehe hierzu auch den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1979 7 B 168/79 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1981, 288), wonach die gerichtliche Aufklärungspflicht dort ihre Grenze findet, wo die Beteiligten ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen.
  • BFH, 08.11.1984 - IV R 112/82
    Auszug aus BFH, 09.09.1986 - VIII R 100/83
    Der Senat folgt mit diesen Überlegungen den in den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 3. November 1976 II R 43/67 (BFHE 120, 549, BStBl II 1977, 159, 160) und vom 8. November 1984 IV R 112/82 (nicht veröffentlicht) entwickelten Gedanken, wonach die Amtsermittlungspflicht durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten begrenzt wird.
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    - der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BFH-Urteile vom 23. Februar 1967 IV 344/65, BFHE 88, 134, BStBl III 1967, 322, und vom 31. August 1967 V 241/64, BFHE 89, 472, BStBl III 1967, 686; in diesem Zusammenhang auch Erwägungen der Prozeßökonomie: BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 100/83, BFH/NV 1987, 105, 106),.

    Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Gedanken der Beweisnähe zu: Die Verantwortung des Steuerpflichtigen für die Aufklärung des Sachverhalts ist um so größer (die von Finanzbehörden und FG um so geringer), je mehr Tatsachen oder Beweismittel der von ihm beherrschten Informations- und/oder Tätigkeitssphäre angehören (vgl. BFH-Urteile in BFHE 138, 527, BStBl II 1983, 760, 761; vom 15. Juli 1986 VII R 145/85, BFHE 147, 208, BStBl II 1986, 857; vom 20. März 1987 III R 172/82, BFHE 149, 536, BStBl II 1987, 679, 680; vom 19. Juni 1985 I R 109/82, BFH/NV 1986, 249, 250; in BFH/NV 1987, 105, sowie Beschluß vom 9. Juli 1986 I B 36/86, BFHE 149, 375, BStBl II 1987, 487).

    dd) Unter diesen Umständen durfte das FG von weiterer Sachaufklärung absehen (vgl. BFH in BFHE 120, 549, BStBl II 1977, 159; Urteil vom 16. April 1980 I R 75/78, BFHE 133, 19, BStBl II 1981, 492, und in BFH/NV 1987, 105; Tipke/Kruse, a. a. O., § 90 AO 1977 Tz. 5).

  • BFH, 30.07.2003 - X R 28/99

    Amtsermittlungspflicht: Verhältnis zur Mitwirkungspflicht

    Dabei ergibt sich aus dem Grundsatz der Prozessökonomie ergänzend, dass das Gericht zwar berechtigt, aber keineswegs stets verpflichtet ist, unter Inkaufnahme eines unverhältnismäßig großen Aufwands Umstände zu ermitteln, die im Wissensbereich der Beteiligten liegen und die diese unter Verletzung ihrer Mitwirkungspflicht nicht preisgeben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. September 1986 VIII R 100/83, BFH/NV 1987, 105).
  • FG Saarland, 14.07.2004 - 1 K 267/03

    Hinzuschätzung - Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben nach § 160 AO 1977 -

    Das Gericht ist auch nicht verpflichtet, Umstände zu ermitteln, die im Wissensbereich der Beteiligten liegen und die diese unter Verletzung ihrer Mitwirkungspflicht nicht preisgeben (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH vom 9. September 1986 VIII R 100/83, BFH/NV 1987, 105, m.w.N.).
  • BFH, 06.05.2005 - XI B 239/03

    Verhältnis Mitwirkungspflicht/Amtsermittlungspflicht

    Aus dem Grundsatz der Prozessökonomie ergibt sich ergänzend, dass das Gericht zwar berechtigt, aber keineswegs stets verpflichtet ist, unter Inkaufnahme eines unverhältnismäßig großen Aufwands Umstände zu ermitteln, die im Wissensbereich der Beteiligten liegen und die diese unter Verletzung ihrer Mitwirkungspflicht nicht preisgeben (BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 100/83, BFH/NV 1987, 105, m.w.N.).
  • FG Saarland, 14.02.2007 - 1 K 1391/03

    Einkommensteuer; Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Auslandsanlage

    Das Gericht ist auch nicht verpflichtet, Umstände zu ermitteln, die im Wissensbereich der Beteiligten liegen und die diese unter Verletzung ihrer Mitwirkungspflicht nicht preisgeben (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH vom 9. September 1986 VIII R 100/83, BFH/NV 1987, 105 , m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2008 - VIII B 127/07

    Inanspruchnahme für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer als gebundene

    Danach ist das Gericht zwar berechtigt, aber keineswegs stets verpflichtet, unter Inkaufnahme eines unverhältnismäßig großen Aufwands Umstände zu ermitteln, die wie hier hinsichtlich der vereinnahmten Scheckzahlungen im Wissensbereich der Beteiligten (somit "in ihrer Sphäre") liegen und die diese unter Verletzung ihrer Mitwirkungspflicht nicht preisgeben (vgl. BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 100/83, BFH/NV 1987, 105, m.w.N.).
  • BFH, 03.05.1999 - VII S 1/99

    USt-Haftung eines GmbH-Geschäftsführers; anteilige Tilgungsquote

    Die Angabe dieser aus den Buchführungsunterlagen der GmbH und den Bankbelegen zu entnehmenden Zahlen war dem Antragsteller als Wissensträger, in dessen Besitz auch die Unterlagen der zwischenzeitlich aufgelösten GmbH übergegangen waren, auch ohne anwaltschaftlichen Beistand, zuzumuten, während weder das FA noch das FG verpflichtet sein kann, unter Inkaufnahme eines unverhältnismäßig großen Aufwandes solche Umstände zu ermitteln, zu denen allein der Beteiligte Zugang hat und die er unter Verletzung seiner Mitwirkungspflicht nicht angibt (vgl. BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 100/83, BFH/NV 1987, 105).
  • BFH, 29.04.1999 - VII B 253/98

    Amtsermittlungsgrundsatz; Mitwirkungspflicht der Beteiligten

    Das Gericht ist nämlich nicht verpflichtet, unter Inkaufnahme eines unverhältnismäßig großen Aufwands (hier: entweder Einholung des Einverständnisses des Ehemanns der Klägerin zur Beiziehung der Scheidungsakten mit nachfolgender Beiziehung dieser Akten oder Einholung eines Rechtskraft- und Notfristzeugnisses beim Amtsgericht bzw. beim Berufungsgericht gemäß § 706 ZPO, wobei fraglich ist, ob ein solches überhaupt auf Anforderung eines Gerichts auszustellen ist, weil allein die Prozeßparteien, nicht aber Dritte, antragsbefugt sind, vgl. Stöber in Zöller, Zivilprozeßordnung, 21. Aufl. 1999, § 706 Rz. 3) Umstände zu ermitteln, die im Wissensbereich der Beteiligten liegen und die diese unter Verletzung ihrer Mitwirkungspflicht nicht preisgeben (vgl. BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 100/83, BFH/NV 1987, 105, m.w.N.).
  • FG München, 11.07.2006 - 6 K 1894/03

    Beweis- und Darlegungslast bei geltend gemachten Betriebausgaben

    Aus dem Grundsatz der Prozessökonomie ergibt sich ergänzend, dass das Gericht keineswegs verpflichtet unter Inkaufnahme eines unverhältnismäßig großen Aufwands Umstände zu ermitteln, die im Wissensbereich der Beteiligten liegen und diese unter Verletzung ihrer Mitwirkungspflicht nicht preisgeben (vgl. Urteil des BFH vom 9. September 1986 VIII R 100/83, BFH/NV 1987, 105).
  • FG Sachsen, 11.11.2002 - 2 V 366/02

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung; Berechtigung zur Schätzung der

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  • FG Sachsen-Anhalt, 11.11.2002 - 2 V 366/02

    Schätzungsberechtigung des Finanzamts; Aussetzung der Vollziehung von

  • FG Sachsen, 16.05.2001 - 5 K 994/98

    Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerfestsetzung eines Gasthofbetreibers;

  • FG Thüringen, 28.05.1998 - II 333/97

    Anspruch auf vollen Kinderfreibetrag bei Verweigerung von Angaben zum Kindsvater

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.05.2001 - 5 K 994/98

    Schätzung des Eigenverbrauchs einer Gastwirtin nach Richtsätzen; Veräußerung des

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Rechtsprechung
   BFH, 22.08.1986 - III B 87/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,15118
BFH, 22.08.1986 - III B 87/86 (https://dejure.org/1986,15118)
BFH, Entscheidung vom 22.08.1986 - III B 87/86 (https://dejure.org/1986,15118)
BFH, Entscheidung vom 22. August 1986 - III B 87/86 (https://dejure.org/1986,15118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 105
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 22.08.1986 - III B 87/86
    Es ist nicht erforderlich, daß der Grund für ein solches Mißtrauen objektiv vorhanden ist (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus BFH, 22.08.1986 - III B 87/86
    durch Beschluß vom 26. März 1986 hat nicht die Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs zur Folge (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, 531, BStBl II 1982, 217).
  • BFH, 14.01.1971 - V B 67/69

    Ablehnung wegen Befangenheit - Rechtsauffassung des Richters

    Auszug aus BFH, 22.08.1986 - III B 87/86
    Mangelnde Sachkunde kann grundsätzlich nicht als Ursache für eine Parteilichkeit eines Richters gelten; denn das Ablehnungsverfahren schützt nicht gegen unrichtige Auffassungen eines Richters (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Januar 1971 V B 67/69, BFHE 101, 207, BStBl II 1971, 243).
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