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Rechtsprechung
   BFH, 19.01.1987 - V B 2/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3301
BFH, 19.01.1987 - V B 2/87 (https://dejure.org/1987,3301)
BFH, Entscheidung vom 19.01.1987 - V B 2/87 (https://dejure.org/1987,3301)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 1987 - V B 2/87 (https://dejure.org/1987,3301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Steuerbevollmächtigten vor dem Bundesfinanzhof

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 316
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.03.1979 - VI R 5/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Steuerbevollmächtigter

    Auszug aus BFH, 19.01.1987 - V B 2/87
    Da sie gleichwohl ohne Mitwirkung eines der vorgenannten Berufsangehörigen die Beschwerde eingelegt haben, war diese als unzulässig zu verwerfen (vgl. zur Unzulässigkeit einer Rechtsmitteleinlegung durch einen Steuerbevollmächtigten auch BFH-Beschluß vom 23. März 1979 VI R 5/79, BFHE 127, 5, BStBl II 1979, 296).
  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    b) Fehlt die Postulationsfähigkeit, so liegt mangels einer Prozeßhandlungsvoraussetzung kein rechtserhebliches Handeln und damit keine wirksame Prozeßhandlung vor (vgl. BFH-Beschluß vom 19. Januar 1987 V B 2/87, BFH/NV 1987, 316).
  • BFH, 13.12.2000 - IV B 33/00

    Änderung der Streitwertfestsetzung

    Hat nur ein (ehemaliger) Gesellschafter im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung die Aufhebung des Feststellungsbescheides begehrt, so ist der diesem Gesellschafter zugerechnete Gewinnanteil Bemessungsgrundlage für die Streitwertberechnung (BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1979 I E 1/79, BFHE 128, 23, BStBl II 1979, 608, und vom 26. März 1985 IV R 187/84, BFH/NV 1987, 316).
  • BFH, 12.03.1999 - XI E 1/99

    Unrichtige Sachbehandlung; Streitwert bei Aufforderung zur Buchführung

    Der Kostenbeamte hat den Wert des Streits über die Aufforderung zur Buchführung zu Recht gemäß § 13 Abs. 1 GKG mit 8 000 DM angesetzt (BFH-Beschluß vom 14. Mai 1985 IV R 191/83, BFH/NV 1987, 316; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., Vor § 135 FGO Tz. 103 "Buchführung"; Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 135 Rz. 35 "Buchführung").
  • BFH, 19.11.1999 - II B 127/99

    NZB; persönliche Einlegung

    Die von ihm persönlich eingelegte Beschwerde ist daher unwirksam (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 1987 V B 2/87, BFH/NV 1987, 316).
  • FG Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 9 K 236/92

    Sonstige Bezüge einer gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft (KG) aus Anteilen

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  • BFH, 19.11.1996 - IV B 98/95

    Möglichkeit der Einlegung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz

    Bei Klage nur eines Gesellschafters gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid ist der Streitwert lediglich von dem Betrag zu berechnen, um den dessen Gewinnanteil zu vermindern wäre (Senatsbeschluß vom 26. März 1985 IV R 187/84, BFH/NV 1987, 316).
  • BFH, 05.01.1989 - V R 18/87

    Einlegung einer Revision durch eine nicht vor dem Bundesfinanzhof

    Der Senat folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des BFH zur fehlenden Postulationsfähigkeit eines Steuerbevollmächtigten (vgl. Beschlüsse vom 23. März 1979 VI R 5 /79, BFHE 127, 5, BStBl II 1979, 296; vom 24. Juni 1986 IV B 82/86, BFH /NV 1988, 45; vom 19. Januar 1987 V B 2/87, BFH / NV 1987, 316).
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Rechtsprechung
   BFH, 09.04.1986 - II B 56/86   

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https://dejure.org/1986,18712
BFH, 09.04.1986 - II B 56/86 (https://dejure.org/1986,18712)
BFH, Entscheidung vom 09.04.1986 - II B 56/86 (https://dejure.org/1986,18712)
BFH, Entscheidung vom 09. April 1986 - II B 56/86 (https://dejure.org/1986,18712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 316
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 07.12.1999 - I B 113/99

    Verfahrensunterbrechung; vorläufiger Insolvenzverwalter

    Prozesshandlungen eines nicht ordnungsgemäß vertretenen Beteiligten, der nicht selbst Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist, sind unwirksam und führen zur Unzulässigkeit des durch die Prozesshandlung eingelegten Rechtsmittels (s. BFH-Beschluss vom 9. April 1986 II B 56/86, BFH/NV 1987, 316; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 62 Rz. 76 f.).
  • BFH, 20.08.1997 - I R 25/97

    Vertretungsbefugnis vor dem Bundesfinanzhof (BFH)

    Prozeßhandlungen eines nicht ordnungsgemäß vertretenen Beteiligten, der nicht selbst Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist, sind unwirksam und führen zur Unzulässigkeit des durch die Prozeßhandlung eingelegten Rechtsmittels (s. BFH-Beschluß vom 9. April 1986 II B 56/86, BFH/NV 1987, 316; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 62 Rz. 76 f.).
  • BFH, 11.06.1996 - I R 1/96

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

    Prozeßhandlungen eines nicht ordnungsgemäß vertretenen Beteiligten, der nicht selbst Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist, sind unwirksam und führen zur Unzulässigkeit des durch die Prozeßhandlung eingelegten Rechtsmittels (s. BFH-Beschluß vom 9. April 1986 II B 56/86, BFH/NV 1987, 316; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., 1993, § 62 Rz. 76 f.).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.03.1985 - IV R 187/84   

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https://dejure.org/1985,7317
BFH, 26.03.1985 - IV R 187/84 (https://dejure.org/1985,7317)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1985 - IV R 187/84 (https://dejure.org/1985,7317)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1985 - IV R 187/84 (https://dejure.org/1985,7317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 316
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.03.1980 - IV E 2/80

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Abschreibungsgesellschaft - Streitwert -

    Auszug aus BFH, 26.03.1985 - IV R 187/84
    In Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (z. B. Beschluß vom 13. März 1980 IV E 2/80, BFHE 130, 363, BStBl II 1980, 520, mit weiteren Nachweisen) der Streitwert nach der vermutlichen einkommensteuerlichen Auswirkung zu schätzen.
  • BFH, 09.05.1979 - I E 1/79

    Gewinnfeststellung - Aufhebung des Feststellungsbescheides - Streitwertberechnung

    Auszug aus BFH, 26.03.1985 - IV R 187/84
    Denn da nur der Kläger als einer von mehreren Gesellschaftern der ehemaligen Gesellschaft Klage erhoben und Revision eingelegt hat, kann im Hinblick darauf, daß gemäß § 13 Abs. 1 GKG für die Bemessung des Streitwerts nur die sich für den jeweiligen Kläger ergebende Bedeutung der Sache maßgeblich ist, nur die vermutliche einkommensteuerrechtliche Auswirkung für den Kläger berücksichtigt werden (BFH-Beschluß vom 9. Mai 1979 I E 1/79, BFHE 128, 23, BStBl II 1979, 608).
  • BFH, 29.09.2005 - IV E 5/05

    Gewinnfeststellungsbescheid; Streitwert

    Bei Klage nur eines Gesellschafters gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid ist der Streitwert nach der Rechtsprechung des Senats aber lediglich von dem Betrag zu berechnen, um den der Gewinnanteil des klagenden Gesellschafters zu vermindern wäre (Senatsbeschlüsse vom 19. November 1996 IV B 98/95, BFH/NV 1997, 432, und vom 26. März 1985 IV R 187/84, BFH/NV 1987, 316).
  • BFH, 13.12.2000 - IV B 33/00

    Änderung der Streitwertfestsetzung

    Hat nur ein (ehemaliger) Gesellschafter im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung die Aufhebung des Feststellungsbescheides begehrt, so ist der diesem Gesellschafter zugerechnete Gewinnanteil Bemessungsgrundlage für die Streitwertberechnung (BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1979 I E 1/79, BFHE 128, 23, BStBl II 1979, 608, und vom 26. März 1985 IV R 187/84, BFH/NV 1987, 316).
  • BFH, 19.11.1996 - IV B 98/95

    Möglichkeit der Einlegung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz

    Bei Klage nur eines Gesellschafters gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid ist der Streitwert lediglich von dem Betrag zu berechnen, um den dessen Gewinnanteil zu vermindern wäre (Senatsbeschluß vom 26. März 1985 IV R 187/84, BFH/NV 1987, 316).
  • FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 2143/02

    Anspruchsberechtigter auf Prozesszinsen bei Steuererstattungsansprüchen

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  • FG Baden-Württemberg, 23.09.1987 - XII K 227/86

    Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen i.R.v. Schätzungsveranlagungen bei den

    Dementsprechend ist ein Steuerbescheid nicht schön allein deswegen nichtig, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt oder weil die in Frage kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind (vgl. auch Urteil des BFH vom 27. April 1978 IV R 187/84, BStBl II 1979, 89 [BFH 27.04.1978 - IV R 187/74] ).
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Rechtsprechung
   BFH, 14.05.1985 - IV R 191/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,17502
BFH, 14.05.1985 - IV R 191/83 (https://dejure.org/1985,17502)
BFH, Entscheidung vom 14.05.1985 - IV R 191/83 (https://dejure.org/1985,17502)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 1985 - IV R 191/83 (https://dejure.org/1985,17502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 316
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 30.09.1983 - IV R 250/82

    Beginn der Buchführungspflicht - Streitwert

    Auszug aus BFH, 14.05.1985 - IV R 191/83
    Anschluß an Beschluß vom 30. September 1983 IV R 250/82.
  • BFH, 27.12.2021 - X S 35/21

    Streitwert für die Anfechtung einer Aufforderung des FA, die Steuererklärung in

    Dieser Auffangstreitwert kommt auch in vergleichbaren Fallgestaltungen zur Anwendung, so beispielsweise beim Streit über das Bestehen einer Steuererklärungspflicht dem Grunde nach bei nicht streitigen Besteuerungsgrundlagen (FG Berlin, Urteil vom 15.03.1988 - VII 27/88, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1988, 504; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.10.1996 - 1 K 52/96, EFG 1997, 138), über das Bestehen einer Buchführungspflicht (BFH-Beschlüsse vom 30.09.1983 - IV R 250/82, BFHE 139, 230, BStBl II 1984, 39, und vom 14.05.1985 - IV R 191/83, BFH/NV 1987, 316), über einen Antrag auf kostenfreie Zusendung amtlicher Steuererklärungsvordrucke (BFH-Beschluss vom 25.03.2003 - VII B 261/01, BFH/NV 2003, 938) oder über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit (BFH-Beschluss vom 23.11.1983 - I E 3/83).
  • BFH, 12.03.1999 - XI E 1/99

    Unrichtige Sachbehandlung; Streitwert bei Aufforderung zur Buchführung

    Der Kostenbeamte hat den Wert des Streits über die Aufforderung zur Buchführung zu Recht gemäß § 13 Abs. 1 GKG mit 8 000 DM angesetzt (BFH-Beschluß vom 14. Mai 1985 IV R 191/83, BFH/NV 1987, 316; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., Vor § 135 FGO Tz. 103 "Buchführung"; Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 135 Rz. 35 "Buchführung").
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