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Rechtsprechung
   BFH, 02.12.1986 - VIII R 148/85   

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https://dejure.org/1986,6576
BFH, 02.12.1986 - VIII R 148/85 (https://dejure.org/1986,6576)
BFH, Entscheidung vom 02.12.1986 - VIII R 148/85 (https://dejure.org/1986,6576)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 1986 - VIII R 148/85 (https://dejure.org/1986,6576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Gerichts zur Bestellung eines Prozesspflegers auf Antrag einer nicht prozessfähigen Partei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 379
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.03.1980 - I R 111/79

    Beiladung - GmbH - Löschung aus dem Handelsregister - Auflösung einer GmbH

    Auszug aus BFH, 02.12.1986 - VIII R 148/85
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. März 1980 I R 111/79 (BFHE 130, 477, BStBl II 1980, 587), auf das sich der Antragsteller beruft, betraf einen anderen Sachverhalt, nämlich den, daß in einem von einer GmbH & Co. KG geführten Steuerprozeß die nicht mehr prozeßfähige Komplementär-GmbH notwendig beigeladen werden mußte.
  • FG Münster, 11.05.2011 - 9 V 3872/10

    Prozessvollmacht erlischt mit Auflösung der antragstellenden Gesellschaft in der

    Für den Fall, dass ein nicht prozessfähiger Beteiligter selbst klagen will, hat er sie dagegen abgelehnt (vgl. BFH-Beschluss vom 12.7.1999 IX S 8/99, BFH/NV 1999, 1631, unter 1.; BFH, Entscheidung des Vorsitzenden vom 2.12.1986 VIII R 148/85, BFH/NV 1987, 379).

    Hiermit sei allein die Situation einer notwendigen Beiladung vergleichbar, da das Verfahren ohne eine solche nicht fortgeführt werden könne (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1631, unter 1.; BFH, Entscheidung des Vorsitzenden in BFH/NV 1987, 379).

  • FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10

    Handlungsfähigkeit einer aufgelösten Limited

    Für den Fall, dass ein nicht prozessfähiger Beteiligter selbst klagen will, hat er sie dagegen abgelehnt (vgl. BFH-Beschluss vom 12.7.1999 IX S 8/99, BFH/NV 1999, 1631, unter 1.; BFH, Entscheidung des Vorsitzenden vom 2.12.1986 VIII R 148/85, BFH/NV 1987, 379).

    Hiermit sei allein die Situation einer notwendigen Beiladung vergleichbar, da das Verfahren ohne eine solche nicht fortgeführt werden könne (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1631, unter 1.; BFH, Entscheidung des Vorsitzenden in BFH/NV 1987, 379).

  • BFH, 12.07.1999 - IX S 8/99

    Prozessunfähiger Kl., Prozessvertreter

    Nach Wortlaut und Zweck erschöpft sich die Vorschrift des § 57 ZPO darin, dem Kläger einen prozeßfähigen Gegner gegenüberzustellen, damit er seinen Anspruch geltend machen kann (vgl. BFH, Entscheidung des Vorsitzenden vom 2. Dezember 1986 VIII R 148/85, BFH/NV 1987, 379).

    Deshalb ist die Vorschrift im Steuerrecht bisher nur entsprechend angewandt worden, wenn eine mangels Vertretung prozeßunfähige GmbH beigeladen werden muß (BFH-Urteil vom 26. März 1980 I R 111/79, BFHE 130, 477, BStBl II 1980, 587), nicht aber, wenn eine nicht prozeßfähige GmbH ihrerseits klagen will (BFH in BFH/NV 1987, 379).

  • BFH, 10.03.2016 - X S 47/15

    Bestellung eines Prozesspflegers im finanzgerichtlichen Verfahren - Prüfung der

    Deshalb ist die Vorschrift im Steuerrecht bisher nicht entsprechend angewandt worden, wenn eine nicht prozessfähige GmbH ihrerseits klagen will (Entscheidung des Vorsitzenden des VIII. Senats des BFH vom 2. Dezember 1986 VIII R 148/85, BFH/NV 1987, 379).
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Rechtsprechung
   BFH, 10.03.1987 - IX B 48/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,18136
BFH, 10.03.1987 - IX B 48/85 (https://dejure.org/1987,18136)
BFH, Entscheidung vom 10.03.1987 - IX B 48/85 (https://dejure.org/1987,18136)
BFH, Entscheidung vom 10. März 1987 - IX B 48/85 (https://dejure.org/1987,18136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 379
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.01.1979 - VIII R 149/77

    Ermittlung der Besteuerungsgrundlage - Steuerfahndungsprüfung - Hemmung der

    Auszug aus BFH, 10.03.1987 - IX B 48/85
    Die Fahndungsprüfung erfüllt die Voraussetzungen einer Betriebsprüfung i. S. von § 146a Abs. 3 AO (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 1979 VIII R 149/77, BFHE 127, 128, BStBl II 1979, 453).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 10.03.1987 - IX B 48/85
    Ernstliche Zweifel i. S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182; seitdem ständige Rechtsprechung des BFH).
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Rechtsprechung
   BFH, 04.11.1986 - VII B 120/86   

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https://dejure.org/1986,5706
BFH, 04.11.1986 - VII B 120/86 (https://dejure.org/1986,5706)
BFH, Entscheidung vom 04.11.1986 - VII B 120/86 (https://dejure.org/1986,5706)
BFH, Entscheidung vom 04. November 1986 - VII B 120/86 (https://dejure.org/1986,5706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 379
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.11.1969 - I B 50/69

    Finanzgerichtliches Verfahren - Antrag auf Beweissicherung -

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VII B 120/86
    Einem im Rahmen eines Finanzstreitverfahrens gestellten Antrag auf Beweissicherung kann nur unter den Voraussetzungen der §§ 485 bis 487 ZPO entsprochen werden; das Amtsermittlungsprinzip rechtfertigt keine andere Beurteilung (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. November 1969 I B 50/69, BFHE 97, 288 f., BStBl II 1970, 96; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 1977, § 82 Anm. 2 M = S. 257).
  • BFH, 29.01.1973 - VIII S 1/73

    Finanzgerichtsbarkeit - Verweisung an das zuständige Gericht - Örtliche

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VII B 120/86
    Dem Hilfsantrag auf Verweisung, den der Antragsteller entgegen seiner Annahme erst in der Beschwerdeinstanz gestellt hat, kann nicht entsprochen werden, weil für eine Verweisung nach § 70 FGO, die an sich auch im Beschlußverfahren möglich ist (BFH-Beschluß vom 29. Januar 1973 VIII S 1/73, BFHE 108, 292 f., BStBl II 1973, 457) - auch auf einen erst in der Beschwerdeinstanz gestellten Antrag (Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 70 FGO Tz. 1), wenn ein Aufhebungsgrund vorliegt -, nach der Zurückweisung der Beschwerde kein Raum mehr ist.
  • BFH, 28.02.1997 - I B 7/97
    Zum anderen kann hohes Alter der zu vernehmenden Person zwar die Zulässigkeit des Antrags auf Beweissicherung begründen, weil dann, wenn diese Person nicht mehr besonders rüstig ist, die Gefahr des Beweismittelverlustes besteht (vgl. BFH-Beschluß vom 4. November 1986 VII B 120/86, BFH/NV 1987, 379, m.w.N.).

    Die Besorgnis, daß das Beweismittel durch alsbaldigen Tod des Zeugen verlorengehen könne, ist jedoch nur bei dessen entsprechend reduziertem Gesundheitszustand gegeben (allgemeine Ansicht; vgl. Stein/Jonas/Leipold, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 485 Rdnr. 7; Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze, 2. Aufl., § 485 Anm. B III c 1; Zöller/Herget, Zivilprozeßordnung, 18. Aufl., § 485 Rdnr. 5, m.w.N.; Schreiber in Münchener Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 485 Rdnr. 8; auch BFH-Beschluß in BFH/NV 1987, 379).

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