Weitere Entscheidung unten: BFH, 12.06.1986

Rechtsprechung
   BFH, 02.07.1986 - IX R 166/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,16515
BFH, 02.07.1986 - IX R 166/85 (https://dejure.org/1986,16515)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1986 - IX R 166/85 (https://dejure.org/1986,16515)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1986 - IX R 166/85 (https://dejure.org/1986,16515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 38
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 02.07.1986 - IX R 166/85
    Dagegen fällt eine lückenhafte Begründung eines finanzgerichtlichen Urteils nicht unter § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (BFH-Urteil vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.1989 - III R 49/89

    Missachtung eines selbständigen Angriffsmittels oder Verteidigungsmittels als

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Rüge eines Verfahrensmangels nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nur dann schlüssig dargelegt, wenn geltend gemacht wird, daß eine Begründung (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO) überhaupt fehle oder daß das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen habe (Beschluß des BFH vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, m. w. N.; vgl. auch Beschlüsse des BFH vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 38; vom 17. September 1987 IV R 161/85, BFH/NV 1989, 245).
  • BFH, 05.02.1988 - VI R 65/86

    Geltendmachung des Verfahrensmangels der fehlenden Entscheidungsgründe -

    Dagegen fällt eine lückenhafte Begründung des finanzgerichtlichen Urteils nicht unter § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (BFH-Beschluß vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 39).
  • BFH, 09.06.1988 - VI R 77/86

    Nichtigkeit der Anordnung einer Lohnsteuer-Außenprüfung

    Dagegen fällt eine lückenhafte Begründung des finanzgerichtlichen Urteils nicht unter § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (BFH-Beschluß vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 39).
  • BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94

    Vorliegen eines Fehlens von Entscheidungsgründen als Revisionsgrund

    Dagegen stellt die Rüge des Klägers, das FG habe das sachliche Recht falsch angewandt, insbesondere das Senatsurteil vom 15. Oktober 1983 IV R 66/86 (BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260) falsch interpretiert, keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar (BFH-Beschluß vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 38).
  • BFH, 11.06.1987 - IX R 159/86
    NVS: Die Rüge der unterlassenen notwendigen Beiladung der anderen Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts stellt keinen wesentlichen Verfahrensmangel der nicht gesetzmäßigen Vertretung nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO dar (so auch BFH-Beschluß vom 2.7.1986 IX R 166/85).2.
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Rechtsprechung
   BFH, 12.06.1986 - VI R 25/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,12329
BFH, 12.06.1986 - VI R 25/86 (https://dejure.org/1986,12329)
BFH, Entscheidung vom 12.06.1986 - VI R 25/86 (https://dejure.org/1986,12329)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - VI R 25/86 (https://dejure.org/1986,12329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.10.1970 - V R 115/67

    Beteiligter - Mündliche Verhandlung - Verzicht - Erlaß eines Vorbescheids

    Auszug aus BFH, 12.06.1986 - VI R 25/86
    Er will sich dann vielmehr offensichtlich die Möglichkeit einer mündlichen Verhandlung im Anschluß an den Erlaß eines Vorbescheids offenhalten (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1970 V R 115/67, BFHE 100, 432, BStBl II 1971, 113).

    Dies hat der BFH bereits in dem Urteil in BFHE 100, 432, BStBl II 1971, 113 durch den Hinweis auf "§ 119 Nr. 4 FGO" zum Ausdruck gebracht.

  • BFH, 25.08.1982 - I R 120/82

    Mündliche Verhandlung - Beteiligte

    Auszug aus BFH, 12.06.1986 - VI R 25/86
    Er hat dies durch Urteil vom 25. August 1982 I R 120/82 (BFHE 136, 518, BStBl II 1983, 46) bestätigt.
  • BFH, 15.11.1974 - VI R 107/74

    Beteiligter - Prozeßbevollmächtigter - Vertretung - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 12.06.1986 - VI R 25/86
    In diesen Fällen geht die Rechtsprechung schon immer davon aus, daß der Beteiligte nicht nach den Vorschriften des Gesetzes i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO vertreten war (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 15. November 1974 VI R 107/74, BFHE 114, 457, BStBl II 1975, 335).
  • BFH, 08.10.1998 - VIII R 67/96

    Beiladung; Verzicht auf mündliche Verhandlung

    Die BFH-Rechtsprechung hat im Gegenteil in Einzelfällen aus der Verbindung eines Verzichts auf mündliche Verhandlung mit einem Antrag auf Erlaß eines Gerichtsbescheids gefolgert, daß nicht wirksam auf mündliche Verhandlung verzichtet wurde (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1970 V R 115/67, BFHE 100, 432, BStBl II 1971, 113, und vom 12. Juni 1986 VI R 25/86, BFH/NV 1987, 38).

    Zudem muß ein Verfahrensfehler, der sowohl zum Erfolg einer zulassungsfreien Revision als auch zum Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde führen könnte, vorrangig mit der (zulassungsfreien) Revision geltend gemacht werden (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 38, und Gräber, a.a.O., § 119 Rz. 19).

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