Rechtsprechung
   BFH, 05.02.1987 - IV R 121/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3645
BFH, 05.02.1987 - IV R 121/83 (https://dejure.org/1987,3645)
BFH, Entscheidung vom 05.02.1987 - IV R 121/83 (https://dejure.org/1987,3645)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 1987 - IV R 121/83 (https://dejure.org/1987,3645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,3645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entstehen eines steuerbegünstigten Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines selbstständigen Teils des der Berufsausübung dienenden Vermögens durch einen freiberuflich Tätigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 571
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.11.1985 - IV R 44/83

    Einkommensteuer - Tarifbegünstigung - Vermögensübertragung

    Auszug aus BFH, 05.02.1987 - IV R 121/83
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, setzt die Annahme der Veräußerung oder Aufgabe einer Praxis oder Teilpraxis voraus, daß der Veräußerer die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt (Urteile vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335, und Beschluß vom 6. Februar 1986 IV S 14/85, BFH/NV 1986, 336).

    Wie der Senat im Urteil in BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335 dargelegt hat, folgt dies daraus, daß die Steuerbegünstigung des § 18 Abs. 3 und des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 1 EStG nur eingreift, wenn alle wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit auf den Praxiserwerber übertragen oder in das Privatvermögen überführt werden.

    Zu den vermögensmäßigen Grundlagen einer freiberuflichen Praxis gehören aber insbesondere immaterielle Wirtschaftsgüter wie die Beziehungen des Praxisinhabers zu seinen bisherigen Mandanten und das durch den Praxisnamen bestimmte Wirkungsfeld (BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661, und BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335).

    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil in BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335.

  • BFH, 06.02.1986 - IV S 14/85

    Steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn aus betriebsgebundenen Vermögen einer

    Auszug aus BFH, 05.02.1987 - IV R 121/83
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, setzt die Annahme der Veräußerung oder Aufgabe einer Praxis oder Teilpraxis voraus, daß der Veräußerer die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt (Urteile vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335, und Beschluß vom 6. Februar 1986 IV S 14/85, BFH/NV 1986, 336).

    Dies ergibt sich schon daraus, daß der Kläger in den Folgejahren aus der Betreuung dieser Mandanten Einkünfte in nicht unerheblicher Höhe erzielt hat (vgl. hierzu auch BFH/NV 1986, 336).

  • BFH, 14.03.1975 - IV R 78/71

    Veräußerungsgewinn - Steuerliche Begünstigung - Freiberufliche Praxis -

    Auszug aus BFH, 05.02.1987 - IV R 121/83
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, setzt die Annahme der Veräußerung oder Aufgabe einer Praxis oder Teilpraxis voraus, daß der Veräußerer die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt (Urteile vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335, und Beschluß vom 6. Februar 1986 IV S 14/85, BFH/NV 1986, 336).

    Zu den vermögensmäßigen Grundlagen einer freiberuflichen Praxis gehören aber insbesondere immaterielle Wirtschaftsgüter wie die Beziehungen des Praxisinhabers zu seinen bisherigen Mandanten und das durch den Praxisnamen bestimmte Wirkungsfeld (BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661, und BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335).

  • BFH, 27.07.1978 - IV R 153/77

    Abfindung an Bauunternehmer wegen Nichtdurchführung eines Bauvorhabens ist keine

    Auszug aus BFH, 05.02.1987 - IV R 121/83
    Es trifft zwar zu, daß nach der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. die Urteile des Senats vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9, und vom 27. Juli 1978 IV R 153/77, BFHE 126, 165, BStBl II 1979, 69) eine Entschädigung auch vorliegen kann, wenn der Steuerpflichtige bei dem zum Einnahmeausfall führenden Ereignis, z. B. der Aufgabe einer ihm günstigen Rechtsposition, mitgewirkt hat.

    Wie der Senat schon im Urteil in BFHE 126, 165, BStBl II 1979, 69 ausgeführt hat, setzt im betrieblichen Bereich die Annahme einer Entschädigung u. a. voraus, daß der Steuerpflichtige von einem Außenstehenden an der Verwirklichung seines Gewinnstrebens gehindert worden ist und dafür eine Entschädigung erhält.

  • BFH, 14.05.1970 - IV 136/65

    Veräußerung einer Teilpraxis - Steuerbevollmächtigter - Einheitliche Praxis -

    Auszug aus BFH, 05.02.1987 - IV R 121/83
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, setzt die Annahme der Veräußerung oder Aufgabe einer Praxis oder Teilpraxis voraus, daß der Veräußerer die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt (Urteile vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335, und Beschluß vom 6. Februar 1986 IV S 14/85, BFH/NV 1986, 336).
  • BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des

    Auszug aus BFH, 05.02.1987 - IV R 121/83
    Es trifft zwar zu, daß nach der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. die Urteile des Senats vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9, und vom 27. Juli 1978 IV R 153/77, BFHE 126, 165, BStBl II 1979, 69) eine Entschädigung auch vorliegen kann, wenn der Steuerpflichtige bei dem zum Einnahmeausfall führenden Ereignis, z. B. der Aufgabe einer ihm günstigen Rechtsposition, mitgewirkt hat.
  • BFH, 27.04.1978 - IV R 102/74

    Zur Frage, wann Teilpraxisveräußerung im Sinne des § 18 Abs. 3 EStG vorliegen

    Auszug aus BFH, 05.02.1987 - IV R 121/83
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, setzt die Annahme der Veräußerung oder Aufgabe einer Praxis oder Teilpraxis voraus, daß der Veräußerer die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt (Urteile vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335, und Beschluß vom 6. Februar 1986 IV S 14/85, BFH/NV 1986, 336).
  • BFH, 29.03.2006 - X R 55/04

    Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG für Handelsvertreterausgleichszahlung nach §

    Das FA bezieht sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Februar 1987 IV R 121/83 (BFH/NV 1987, 571) wonach keine steuerbegünstigte Praxisveräußerung vorliegt, wenn ein Steuerberater weiterhin ca. 20 v.H. seiner Mandanten betreut.

    Zwar führt nach der Rechtsprechung nur die Veräußerung eines Teilbetriebs, d.h. eines organisch geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten, für sich allein lebensfähigen Teils eines Gesamtbetriebs, zu einem nach §§ 16, 34 EStG begünstigten Gewinn (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1987, 571, und vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808).

    Im Streitfall hat der Kläger jedoch --anders als der Steuerbevollmächtigte im dem Urteil in BFH/NV 1987, 571 zugrunde liegenden Streitfall-- keinen Teil seines Mandantenstamms (Kundenstamms) veräußert, sondern für die Teilbeendigung seiner Vertragsbeziehungen mit der Versicherung von dieser einen entsprechend den Vorgaben des § 89b HGB berechneten Ausgleichsanspruch erhalten.

  • BFH, 24.10.1990 - X R 161/88

    Streikunterstützungen unterliegen nicht der Einkommensteuer (Änderung der

    Aus diesem Grund wird z.B. weder die eigene Krankheit (BFH-Urteil vom 5. Februar 1987 IV R 121/83, BFH/NV 1987, 571) noch die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach Eheschließung (BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 X R 46/86, BFHE 161, 370, BStBl II 1990, 1.020) als Zwangslage i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG beurteilt.
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 120/88

    Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb

    Die Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungsbereich ist deshalb unbedingt erforderlich, weil es in diesem Falle gerade der eigene, von der übrigen Praxis abgegrenzte örtliche Wirkungsbereich ist, der dem organisatorisch selbständigen Büro trotz der sachlich einheitlichen freiberuflichen Praxis das Gepräge einer selbständigen Teilpraxis verleiht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335, und vom 5. Februar 1987 IV R 121/83, BFH/NV 1987, 571).

    Entsprechendes gilt für die Fälle der Senatsurteile vom 14. März 1975 IV R 78/71 (BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661), vom 27. April 1978 IV R 102/74 (BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562) und in BFH/NV 1987, 571, in denen jeweils die bisherige freiberufliche (steuerberatende) Tätigkeit nach Veräußerung eines Teils der Mandantschaft am gleichen Ort fortgesetzt worden war.

  • BFH, 09.07.1992 - XI R 5/91

    Tarifbegünstigung bei Umwandlung von Pensionsansprüchen in Abfindung

    Ist dies der Fall, muß der Steuerpflichtige bei Aufgabe seiner Rechte aber unter erheblichem wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Druck gehandelt haben; keinesfalls darf er das schadenstiftende Ereignis, im Streitfall die Aufgabe einer vertraglich gesicherten Position, aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (BFH-Urteil vom 5. Februar 1987 IV R 121/83, BFH/NV 1987, 571; vom 21. Juni 1990 X R 45/86, BFH/NV 1991, 88, und vom 21. Juni 1990 X R 46/86, BFHE 161, 370, BStBl II 1990, 1020; vom 24. Oktober 1990 X R 161/88, BFHE 162, 329, BStBl II 1991, 337, und vom 18. September 1991 XI R 8/90, BFHE 165, 285, BStBl II 1992, 34).
  • BFH, 08.06.2000 - IV R 63/99

    Teilpraxisveräußerung; Zurückbehaltung eines Mandantenstamms

    Die Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit ist deshalb erforderlich, weil es gerade der eigene, von der übrigen Praxis abgegrenzte örtliche Wirkungsbereich ist, der dem organisatorisch selbständigen Büro trotz der sachlich einheitlichen freiberuflichen Praxis das Gepräge einer selbständigen Teilpraxis verleiht (vgl. Senatsurteile in BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335; vom 5. Februar 1987 IV R 121/83, BFH/NV 1987, 571, und in BFHE 158, 257, BStBl II 1990, 55).
  • FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97

    Veräußerung eines Teil-Mandantenstamms

    - in der Veräußerung von 80 % des Mandantenstammes eines Steuerberaters unter Fortführung der verkleinerten Praxis am unveränderten Ort (BFH/NV 1987, 571).

    Der BFH sieht selbst in der Veräußerung von 80 % des Mandantenstamms eines Steuerberaters unter Fortführung der verkleinerten Praxis am unveränderten Ort keine tarifbegünstigte Teilpraxisveräußerung i.S. des § 18 Abs. 3 EStG, sondern laufenden, dem normalen Steuersatz unterliegenden Gewinn (BFH vom 5.2.1987, BFH/NV 1987, 571).

  • BFH, 27.11.1991 - X R 10/91

    Konkretisierung des Begriffs Entschädigung im Sinne der Einkünfte aus

    Sie hat eine vertraglich gesicherte Position aufgrund eigener, freiwillig getroffener Entscheidung gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Ablösesumme aufgegeben (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 1978 IV R 153/77, BFHE 126, 165, 168, BStBl II 1979, 69; vom 5. Februar 1987 IV R 121/83, BFH/NV 1987, 571).
  • FG Hamburg, 09.08.2000 - I 142/98

    Praxisveräußerung unter Zurückbehaltung

    b) mit der Veräußerung auch die Tätigkeit selbst wenigstens für eine gewisse Zeit am Ort der bisherigen Tätigkeiten ihr Ende findet (ständige Rechtsprechung des BFH, vergleiche BFH-Urteil vom 7. November 1985 - IV R 44/83, BStBl II 1986, 335 ; BFH-Urteil vom 5. Februar 1987 - IV R 121/83, BFH/NV 1987, 571.

    Bei Zurückhalten von 20 % der Mandantenschaft einer Steuerberaterpraxis ist der Bundesfinanzhof davon ausgegangen, dass kein unwesentlicher Teil der vermögensmäßigen Grundlagen von der Veräußerung ausgenommen worden sei, wobei im Urteil des BFH vom 5. Februar 1987 (IV 4 R 121/83, BFH/NV 1987, 571) nicht deutlich wird, ob auf das Umsatzvolumen abgestellt worden ist.

  • BFH, 10.09.1998 - IV R 19/96

    Begünstigte Entschädigung; Abfindung wegen Beendigung eines

    Sie hat vielmehr eine vertraglich gesicherte Position aufgrund eigener, freiwillig getroffener Entscheidung gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Ablösesumme aufgegeben (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 1978 IV R 153/77, BFHE 126, 165, 168, BStBl II 1979, 69; vom 5. Februar 1987 IV R 121/83, BFH/NV 1987, 571, und in BFH/NV 1992, 455).
  • FG Düsseldorf, 17.04.2002 - 16 K 5662/99

    Prozessstandschaft; Vertretung; Anwaltssozietätsanteil; Praxisveräußerung;

    Ebensowenig stellt die Veräußerung eines Teils des Mandantenstamms eines Steuerberaters eine gemäß § 18 Abs. 3 EStG tarifbegünstigte Teilbetriebsveräußerung dar - auch hier ist und bleibt die Tätigkeit gleichartig (vgl. BFH-Urteil vom 5.2.1987 IV R 121/83, BFH/NV 1987, 571; siehe auch Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 11.2.1998 II 1205/97, EFG 1998, 741).
  • BFH, 15.12.1989 - VI R 4/85

    Unterwerfen außerordentlicher Einkünfte auf Antrag unter einen ermäßigten

  • BFH, 02.09.1988 - X B 25/88

    Als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlte Entschädigungen als

  • FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 738/91

    Beurteilung der Aufgabe einer Durchgangsarztpraxis; Voraussetzungen an die

  • FG Baden-Württemberg, 03.12.1997 - 14 V 16/97

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht