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   BFH, 02.07.1986 - I R 5/83   

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https://dejure.org/1986,3242
BFH, 02.07.1986 - I R 5/83 (https://dejure.org/1986,3242)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1986 - I R 5/83 (https://dejure.org/1986,3242)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1986 - I R 5/83 (https://dejure.org/1986,3242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermessensfehlerhaftigkeit der Ablehnung eines Erlassantrages - Verhinderung der Entstehen von Säumniszuschlägen durch einen Vollstreckungsaufschub

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 684
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu

    Auszug aus BFH, 02.07.1986 - I R 5/83
    Wollte man allgemein das Vorliegen der Konkursgründe voraussetzen, so ergäben sich Anforderungen, die über die Voraussetzungen abgabenrechtlicher Billigkeitsmaßnahmen hinausgehen (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489).

    Es kann ferner nicht außer acht gelassen werden, daß in der Praxis bisweilen Maßnahmen des Vollstreckungsaufschubs statt nicht durchgeführter, aber möglich gewesener Billigkeitsmaßnahmen wie Erlaß oder Stundung eingesetzt werden, so daß es einer gesonderten Prüfung der bei Steuerfälligkeit und Gewährung des Vollstreckungsaufschubs bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen im Hinblick auf eine mögliche Erlaßsituation bedarf (Urteil in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489).

  • BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72

    Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 02.07.1986 - I R 5/83
    Ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen ist geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht mehr zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. Urteile des BFH vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727, und vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).

    Ein Erlaßgrund wegen sachlicher Unbilligkeit besteht nach der Rechtsprechung des BFH insbesondere dann, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und die Ausübung eines Druckes zur Zahlung damit ihren Sinn verliert (Urteil in BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727).

  • BFH, 14.09.1978 - V R 35/72

    Vollziehung eines Steuerbescheids - Aufhebung der Vollziehung -

    Auszug aus BFH, 02.07.1986 - I R 5/83
    Ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen ist geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht mehr zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. Urteile des BFH vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727, und vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).
  • BFH, 08.03.1984 - I R 44/80

    Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und

    Auszug aus BFH, 02.07.1986 - I R 5/83
    Im Urteil vom 8. März 1984 I R 44/80 (BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415) hat der erkennende Senat die Voraussetzungen dieser Erlaßsituation im einzelnen dargestellt.
  • BFH, 15.06.1983 - I R 76/82

    Einvernehmen des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahrs kann zu versagen

    Auszug aus BFH, 02.07.1986 - I R 5/83
    Ein derartiger Ermessensfehler ist unter anderem dann gegeben, wenn die Steuerbehörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt nicht einwandfrei und erschöpfend ermittelt und dadurch bei ihrer Entscheidung rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte außer acht gelassen hat, die sie nach Sachlage hätte berücksichtigen müssen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juni 1983 I R 76/82, BFHE 139, 146, BStBl II 1983, 672 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 15.03.1979 - IV R 174/78

    Bei Vollstreckungsaufschub entstehen Säumniszuschläge; besteht Streit hierüber,

    Auszug aus BFH, 02.07.1986 - I R 5/83
    Denn es handelt sich hierbei um eine ausschließlich auf das Vollstreckungsverfahren beschränkte Maßnahme, die die Steuerforderung unberührt läßt (BFH-Urteil vom 15. März 1979 IV R 174/78, BFHE 127, 311, BStBl II 1979, 429).
  • BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75

    Bemessung von Säumniszuschlägen - Rechtsbehelfsverfahren - Herabsetzung der

    Auszug aus BFH, 02.07.1986 - I R 5/83
    Säumniszuschläge sind ein Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Steuern und entstehen kraft Gesetzes bei unterbliebener Zahlung, ohne daß es auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen ankommt (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75, BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262).
  • BFH, 04.07.1972 - VII R 103/69

    Erstattung von Eingangsabgaben - Berichtigung des Steuerbescheids - Erstattung

    Auszug aus BFH, 02.07.1986 - I R 5/83
    Eine Ermessenseinengung, die nur eine einzige Entscheidung als ermessensfehlerfrei erscheinen läßt, liegt im Streitfall nicht vor (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1972 VII R 103/69, BFHE 106, 268, BStBl II 1972, 806).
  • BFH, 24.09.1976 - I R 41/75

    Uneinbringlichkeit der Kaufpreisforderung - Betriebsveräußerung - Auswirkung auf

    Auszug aus BFH, 02.07.1986 - I R 5/83
    Dagegen rechtfertigen Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Steuervorschrift bewußt in Kauf genommen hat, den Erlaß aus Billigkeitsgründen nicht (BFH-Urteil vom 24. September 1976 I R 41/75, BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 02.07.1986 - I R 5/83
    Die Entscheidung über ein Erlaßbegehren ist eine Ermessensentscheidung, die von den Gerichten nur in den von § 102 FGO gezogenen Grenzen überprüft werden kann (Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Zwar ist die Erhebung von Säumniszuschlägen in der Regel nicht unbillig, wenn die Finanzbehörde bei Gewährung von Vollstreckungsaufschub den Steuerpflichtigen darauf hingewiesen hatte, daß Säumniszuschläge auch weiterhin berechnet würden, wie es vorliegend der Fall war (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Mai 1987 X R 26/81, BFH/NV 1988, 411; vgl. auch Urteil vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684).

    Der BFH hat in diesen Fällen einen Teilerlaß als ermessensgerecht angesehen, weil dadurch berücksichtigt werde, daß neben dem Zweck, Druck auszuüben, die Säumniszuschläge dem zusätzlichen Zweck der Gegenleistung dienen und dieser Zweck unabhängig von der Stundungssituation bestehen geblieben sei (Urteile in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489, unter II. 3. b am Ende; BFH/NV 1989, 71; BFHE 161, 4, unter 3.; zum gleichen Ergebnis kommt der BFH im Urteil vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684, unter 3. b, cc, mit der Begründung, ein Teilerlaß vermeide eine ungerechtfertigte Bevorzugung des Steuerpflichtigen gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die Stundungszinsen zahlen müßten).

  • BFH, 21.02.1991 - V R 105/84

    Rechtsschutzgarantie - Billigkeitserlaß - Aussetzungszinsen

    Dementsprechend durfte die OFD von der Ermittlung absehen (vgl. zu den Ermittlungspflichten BFH-Urteile vom 25. März 1988 III R 186/84, BFH/NV 1989, 426, unter 2.b; vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684, unter 2.; in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489, unter II.2., und vom 15. Juni 1983 I R 76/82, BFHE 139, 146, BStBl II 1983, 672, unter II.2.), ob und inwieweit die angemessene Frist überschritten worden ist sowie ob und inwieweit die lange Verfahrensdauer ganz oder teilweise auf das Verhalten der Klägerinnen zurückzuführen ist (siehe hierzu: Kirchhof in Doehring-Festschrift, a.a.O., S. 446 und in DStZ, a.a.O., S. 56 f.).
  • BFH, 31.07.1991 - I R 143/90

    Verpflichtung des Finanzamtes zum Erlass von Vollstreckungskosten nach § 227 Abs.

    In Betracht kam nur ein Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen, der voraussetzen würde, daß die Einziehung der für die Streitjahre angefallenen Säumniszuschläge mit Rücksicht auf die dem § 240 AO 1977 zugrunde liegenden Zwecke nicht (mehr) zu rechtfertigen ist (BFH-Urteil vom 13. Juli 1976 VIII R 236/72, BFHE 119, 443, BStBl II 1977, 125, 126) oder den Wertungen dieser Vorschrift zuwiderläuft (BFH-Urteile vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58; vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489, und vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684).

    Dagegen rechtfertigen Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes bewußt in Kauf genommen hat, einen Erlaß aus Billigkeitsgründen nicht (BFH in BFH/NV 1987, 684).

    Das gilt im Hinblick auf den vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck jedoch nur, wenn der Steuerpflichtige zur Zahlung der Steuern nicht in der Lage war und die Säumniszuschläge deshalb ihren Zweck als Druckmittel verloren haben (BFH-Urteile in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; in BFH/NV 1987, 684, und vom 21. Oktober 1987 X R 29/81, BFH/NV 1988, 546 m. w. N.).

  • BFH, 26.04.1988 - VII R 127/85

    Erlass der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis wegen unbilliger Härte -

    Säumniszuschläge sind ein Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung der Zahlung fälliger Steuern; sie entstehen kraft Gesetzes bei unterbliebener Zahlung, ohne daß es auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen ankommt (BFH-Urteil vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BFH).

    Es widerspricht daher auch nicht schlechthin den Wertungen des Gesetzes, die während der Einstellung der Zwangsvollstreckung entstandenen Säumniszuschläge einzuziehen (vgl. BFH/NV 1987, 684, 685).

    Es kann ferner nicht außer acht gelassen werden, daß in der Praxis zuweilen Maßnahmen des Vollstreckungsaufschubs statt nicht durchgeführter, aber möglich gewesener Maßnahmen wie Erlaß oder Stundung eingesetzt werden, so daß es einer gesonderten Prüfung der bei Steuerfälligkeit und Gewährung des Vollstreckungsaufschubs bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen im Hinblick auf eine mögliche Erlaßsituation bedarf (vgl. auch BFH/NV 1987, 684, 685; BFH/NV 1987, 555, 557).

  • BFH, 25.08.2010 - X B 149/09

    Gerichtliche Überprüfung einer ablehnenden Ermessensentscheidung - Pflicht des FA

    Er hat sich in dieser Entscheidung vielmehr ausdrücklich den Urteilen vom 23. Mai 1985 V R 124/79 (BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489), vom 2. Juli 1986 I R 5/83 (BFH/NV 1987, 684) und vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84 (BFH/NV 1988, 695) angeschlossen.

    In den zu Grunde liegenden Sachverhalten drängte sich die Frage des Erlasses auch außerhalb der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf, weil ein Vollstreckungsaufschub tatsächlich gewährt (so BFH-Urteile in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489, sowie BFH/NV 1987, 684) bzw. die wirtschaftliche Situation des Steuerpflichtigen offenkundig war (so BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 695).

  • BFH, 07.05.1993 - III R 43/89

    Gerichtliche Überprüfbarkeit des Erlasses von Säumniszuschlägen als

    Die Säumniszuschläge sind ein Druckmittel, um die Zahlung der fälligen Steuerschuld zu erreichen (BFH-Urteil in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; ferner BFH-Urteile vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684; vom 29. Juni 1987 X R 22/81, BFH/NV 1987, 693, und vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695).

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht nur zu erlassen, wenn Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen gegeben war, sondern auch dann, wenn in bezug auf die säumigen Steuerschulden eine (persönliche) Erlaß- oder Stundungssituation bestanden hat (Urteile in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; in BFH/NV 1987, 684; in BFH/NV 1987, 693, und in BFH/NV 1988, 695).

  • BFH, 24.10.1988 - X B 54/88

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Persönliche Unbilligkeit ist gegeben, wenn die Steuererhebung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen vernichten oder ernstlich gefährden würde (BFH-Urteile vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726, 727, und vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH/NV 1987, 684).
  • BFH, 26.01.1988 - VIII R 151/84

    Erlass von Säumniszuschlägen wegen Unbilligkeit - Ordnungsgemäße Ermittlung und

    Dabei müssen die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt werden, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, 513, BStBl II 1985, 489; vom 2. Juli 1986 I R 5/83, BFH / NV 1987, 684, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 08.03.1990 - IV R 34/89

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen

    Ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen ist geboten, wenn ihre Einziehung mit Rücksicht auf ihre Funktion als Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Steuern ihren Sinn deshalb verliert, weil dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuern infolge Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich war (ständige Rechtsprechung; Urteile des BFH in BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415; vom 2. Juli 1986 I R 5/83, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 240, Rechtsspruch 10, und vom 14. Mai 1987 X R 26/81, StRK, Abgabenordnung, § 240, Rechtsspruch 9; BFH-Beschluß vom 4. November 1986 VII B 108/86, StRK, Abgabenordnung, § 258, Rechtsspruch 9; grundsätzlich auch BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; vgl. dazu nachstehend Unterabschn.
  • FG München, 27.02.1997 - 14 K 1625/94

    Anspruch auf Erlass von Umsatzsteuer nebst Säumniszuschlägen; Unbilligkeit der

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  • FG Niedersachsen, 18.08.2010 - 3 K 124/09

    Erlass von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis bei Unbilligkeit der

  • FG Köln, 01.02.2018 - 11 V 3169/17

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis bei sachlicher Unbilligkeit

  • FG Hamburg, 22.05.1997 - II 137/96

    Billigkeitserlass eines Säumniszuschlags zur Umsatzsteuer ; Eingang bei der

  • VG Freiburg, 18.12.2003 - 4 K 589/01

    Vorratsgesellschaft; Steuerberaterkammer; Kammerbeitrag

  • FG München, 24.10.2000 - 6 K 2365/97

    Erlass von Säumniszuschlägen

  • FG Thüringen, 28.01.1997 - III 170/96

    Steuererlass aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten; Säumniszuschläge als

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