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   BFH, 10.10.1986 - VI R 193/83   

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https://dejure.org/1986,5379
BFH, 10.10.1986 - VI R 193/83 (https://dejure.org/1986,5379)
BFH, Entscheidung vom 10.10.1986 - VI R 193/83 (https://dejure.org/1986,5379)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 1986 - VI R 193/83 (https://dejure.org/1986,5379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an gerichtliche Begründung für Zulassung von Reparaturaufwendungen für die Wiederherstellung eines Konzertflügels zum Werbungskostenabzug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1987, 88
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.09.1980 - VI R 75/80

    Außergewöhnliche Belastung - Unterhalt

    Auszug aus BFH, 10.10.1986 - VI R 193/83
    Das angefochtene Urteil war daher nach § 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO aufzuheben (vgl. dazu Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 118 FGO Tz. 26 a, sowie ferner Urteil des BFH vom 5. September 1980 VI R 75/80, BFHE 131, 475, BStBl II 1981, 31, mit weiteren Hinweisen) und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, damit dieses die bisher unterlassenen Feststellungen nachholt und wertet.
  • BFH, 21.10.1988 - VI R 18/86

    Konzertflügel der Dozentin an einem Konservatorium kann Arbeitsmittel i. S. des §

    Der Senat läßt es dahingestellt, ob er an den Grundsätzen dieser Entscheidung noch in vollem Umfang festhält (vgl. auch Urteil des Senats vom 10. Oktober 1986 VI R 193/83, BFH/NV 1987, 88, und die bei v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. H 100, Stichwort: "Konzertflügel", erwähnte, teilweise widersprüchliche Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und der FG).
  • BFH, 30.04.1993 - VI R 99/89

    Absetzbarkeit der Anschaffungskosten für ein Cembalo bei gemischt privater und

    Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei der Geltendmachung von Musikinstrumenten als Arbeitsmittel verweist der Senat auf sein Urteil vom 10. Oktober 1986 VI R 193/83 (BFH/NV 1987, 88 - Konzertflügel einer Klavierlehrerin -).

    Hierzu sind bisher die erforderlichen Feststellungen (vgl. dazu das BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 88) nicht getroffen worden.

  • FG München, 27.05.2009 - 9 K 859/08

    Werbungskosten: Flügel als Arbeitsmittel einer Musiklehrerin

    Erst unter Berücksichtigung der hierdurch ermittelten, beruflichen Nutzung des Instruments lässt sich das Verhältnis zur verbleibenden, privaten Nutzungsmöglichkeit ableiten, um entscheiden zu können, ob letztere als nur unbedeutend gewertet werden kann (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1986 VI R 193/83, BFH/NV 1987, 88).
  • FG München, 29.07.1999 - 16 K 108/97

    Aufwendungen einer Sonderschullehrerin für die Anschaffung und Instandsetzung

    Geschieht dies nicht, ist die Lebenserfahrung, daß ein Klavier auch privat genutzt wird, nicht widerlegt (vgl. BGH-Urteile vom 10. Oktober 1986 VI R 193/83, BFH/NV 1987, 88 und vom 30. April 1993 VI R 99/89, BFH/NV 1993, 722).
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.1997 - 14 K 21/93

    Abzugsfähigkeit der Renovierung eines Steinway-Flügels durch einen Musiklehrer;

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  • FG Hamburg, 12.12.2000 - VI 137/99

    Abzug von Werbungskosten eines Lehrers für eine zu Fortbildungszwecken mit dem

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  • FG Rheinland-Pfalz, 25.01.1995 - 1 K 1840/93

    Lohnsteuer; Konzertflügel eines Musiklehrers als Arbeitsmittel

    Wird ein Gegenstand - wie dies bei einem Flügel oder einem Klavier grundsätzlich der Fall ist - nach der Lebenserfahrung auch zu privaten Zwecken genutzt, so ist eine Anerkennung als Arbeitsmittel nur möglich, wenn er ausschließlich oder nahezu ausschließlich der - konkreten - Berufsausübung dient und eine private Mitbenutzung nur von ganz untergeordneter Bedeutung ist ( BFH-Urteile vom 30. April 1993 VI R 99/89 , BFH/NV 1993, 722 betreffend das Cembalo eines Musiklehrers; vom 21. Oktober 1988 VI R 18/86 , BStBl II 1989, 356 betreffend den Flügel einer Dozentin an einem städtischen Konservatorium - in Abgrenzung zu einem Gymnasiallehrer; vom 10. Oktober 1986 VI R 193/83 , BFH/NV 1987, 88 betreffend Reparaturaufwendungen eines Gymnasiallehrers für einen Konzertflügel; vom 10. März 1978 VI R 111/76 , BStBl II 1978, 459, jeweils mit weiteren Nachweisen; auch: Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20. April 1993, EFG 1993, 575).
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