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   BFH, 22.10.1986 - I R 254/83   

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https://dejure.org/1986,2582
BFH, 22.10.1986 - I R 254/83 (https://dejure.org/1986,2582)
BFH, Entscheidung vom 22.10.1986 - I R 254/83 (https://dejure.org/1986,2582)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 1986 - I R 254/83 (https://dejure.org/1986,2582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur und verfahrensrechtliche Bedeutung einer Nichtveranlagungsverfügung - Anspruch auf ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Einkommensteuerbescheids

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 10
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 04.06.1986 - IX R 52/82

    Einkommensteuererklärung - Erkennbar berechtigtes Interesse - Veranlagung -

    Auszug aus BFH, 22.10.1986 - I R 254/83
    Zwar ist nach dem Urteil des IX. Senats des BFH vom 4. Juni 1986 IX R 52/82 BFHE 147, 393 BStBl II 1987, 3 auch im Falle einer Amtsveranlagung die Abgabe der Steuererklärung als Antrag auf Steuerfestsetzung anzusehen, falls ein berechtigtes Interesse an einer Steuerfestsetzung dargetan ist.
  • BFH, 13.11.1985 - II R 208/82

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus BFH, 22.10.1986 - I R 254/83
    Der BFH hat an der bisherigen Rechtsprechung insoweit ausdrücklich festgehalten (Urteil vom 13. November 1985 II R 208/82, BFHE 145, 487, BStBl II 1986, 241).
  • BFH, 26.03.1969 - I R 38/67

    Einordnung der Verfügung eines Finanzamtes über die Freistellung von der

    Auszug aus BFH, 22.10.1986 - I R 254/83
    Auch der erkennende Senat hat einen Freistellungsbescheid nur dann angenommen, wenn nach dem Willen des FA der Steuerpflichtige davon unterrichtet werden sollte, daß eine Steuer von ihm aufgrund des geprüften Sachverhalts dem Grunde nach überhaupt nicht oder für einen bestimmten Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum nicht gefordert werde (Urteil vom 26. März 1969 I R 38/67, BFHE 95, 482, BStBl II 1969, 473; vgl. auch Urteil vom 23. Januar 1985 I R 284/81, BFH/NV 1985, 14).
  • BFH, 30.10.1952 - IV 173/52 U

    Wirksamkeit eines Einkommensteuervorauszahlungsbescheids - Zurechnung von

    Auszug aus BFH, 22.10.1986 - I R 254/83
    Im Urteil vom 12. Dezember 1963 IV 171/62 S, BFHE 78, 567, BStBl III 1964, 215 hat der IV. Senat unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (Urteil vom 30. Oktober 1952 IV 173/52 U, BFHE 57, 75, BStBl III 1953, 30) hierzu ausgeführt, daß ein Steuerbescheid (Freistellungsbescheid) einen entsprechenden Willensakt der Behörde voraussetze, mit der Nichtveranlagungsverfügung aber das FA bewußt entschieden habe, daß vom Erlaß eines den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen begründenden, auf null DM lautenden Steuerbescheides (Freistellungsbescheids) abgesehen werde.
  • BFH, 05.12.1952 - III 303/51 U
    Auszug aus BFH, 22.10.1986 - I R 254/83
    Im Urteil vom 12. Dezember 1963 IV 171/62 S, BFHE 78, 567, BStBl III 1964, 215 hat der IV. Senat unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (Urteil vom 30. Oktober 1952 IV 173/52 U, BFHE 57, 75, BStBl III 1953, 30) hierzu ausgeführt, daß ein Steuerbescheid (Freistellungsbescheid) einen entsprechenden Willensakt der Behörde voraussetze, mit der Nichtveranlagungsverfügung aber das FA bewußt entschieden habe, daß vom Erlaß eines den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen begründenden, auf null DM lautenden Steuerbescheides (Freistellungsbescheids) abgesehen werde.
  • BFH, 12.12.1963 - IV 171/62 S

    Voraussetzungen für eine Verjährungsunterbrechung

    Auszug aus BFH, 22.10.1986 - I R 254/83
    Im Urteil vom 12. Dezember 1963 IV 171/62 S, BFHE 78, 567, BStBl III 1964, 215 hat der IV. Senat unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (Urteil vom 30. Oktober 1952 IV 173/52 U, BFHE 57, 75, BStBl III 1953, 30) hierzu ausgeführt, daß ein Steuerbescheid (Freistellungsbescheid) einen entsprechenden Willensakt der Behörde voraussetze, mit der Nichtveranlagungsverfügung aber das FA bewußt entschieden habe, daß vom Erlaß eines den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen begründenden, auf null DM lautenden Steuerbescheides (Freistellungsbescheids) abgesehen werde.
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BFH, 22.10.1986 - I R 254/83
    Denn mit einer derartigen Belehrung gibt die Behörde unmißverständlich zu erkennen, daß sie eine Mitteilung als Regelungsverfügung verstanden wissen will (vgl. hierzu Urteile des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 13. Juli 1973 VII C 6.72, BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] und vom 26. Oktober 1978 5 C 52.77, BVerwGE 57, 26).
  • BFH, 23.01.1985 - I R 284/81

    Zulässigkeit der Einordnung eines Nichtveranlagungsbescheides als Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 22.10.1986 - I R 254/83
    Auch der erkennende Senat hat einen Freistellungsbescheid nur dann angenommen, wenn nach dem Willen des FA der Steuerpflichtige davon unterrichtet werden sollte, daß eine Steuer von ihm aufgrund des geprüften Sachverhalts dem Grunde nach überhaupt nicht oder für einen bestimmten Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum nicht gefordert werde (Urteil vom 26. März 1969 I R 38/67, BFHE 95, 482, BStBl II 1969, 473; vgl. auch Urteil vom 23. Januar 1985 I R 284/81, BFH/NV 1985, 14).
  • BFH, 27.11.1984 - VIII R 376/83

    Rechtmäßigkeit des Erlassen von neuen Steuerbescheiden nach der ersatzlosen

    Auszug aus BFH, 22.10.1986 - I R 254/83
    Denn der Hinweis auf das unter der Eingangsstufe des Tarifs liegende zu versteuernde Einkommen bringt zum Ausdruck, daß keine Steuer geschuldet wird, so daß auch nach dem BFH-Urteil vom 27. November 1984 VIII R 376/83 (BFH/NV 1985, 13) das zum Wesen eines Freistellungsbescheides nach § 155 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 Stellung nimmt, ein derartiger Bescheid ohne ausdrückliche Festsetzung der Steuer auf null DM vorliegen würde.
  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 52.77

    Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten - Hilfeempfänger - Mehrheit von Erben -

    Auszug aus BFH, 22.10.1986 - I R 254/83
    Denn mit einer derartigen Belehrung gibt die Behörde unmißverständlich zu erkennen, daß sie eine Mitteilung als Regelungsverfügung verstanden wissen will (vgl. hierzu Urteile des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 13. Juli 1973 VII C 6.72, BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] und vom 26. Oktober 1978 5 C 52.77, BVerwGE 57, 26).
  • BFH, 16.04.2014 - I R 2/12

    Sog. cum/ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit

    Ein solcher Bescheid ist als Steuerbescheid i.S. des § 155 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 3 AO zu werten (z.B. Senatsurteil vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, BFH/NV 1988, 10; BFH-Urteil vom 9. April 2008 II R 31/06, BFH/NV 2008, 1435): Das FA lehnt es ab, auf der Grundlage der Steuererklärung der Klägerin eine Steuerveranlagung (§ 31 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes --KStG 2002-- i.V.m. § 25 Abs. 1 EStG 2002 n.F.) durchzuführen, die nach der Rechtsauffassung der Klägerin in einem sich anschließenden Erhebungsverfahren (§ 31 Abs. 1 Satz 1 KStG 2002 i.V.m. § 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 EStG 2002 n.F.) bei der Ermittlung der verbleibenden Körperschaftsteuer (Anrechnung der Kapitalertragsteuer auf die festzusetzende Körperschaftsteuer) zu einer Steuererstattung führen würde.
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2016 - 9 LB 193/15

    Bestimmung der Rechtsnatur einer Nichtveranlagungsmitteilung; Auslegung einer

    Der in der Verwaltungspraxis für unterschiedliche Fallgestaltungen verwendete Begriff der Nichtveranlagungsverfügung umfasst sowohl den bloßen innerdienstlichen Vermerk der steuerhebenden Behörde als auch die schriftliche Mitteilung an den Steuerpflichtigen, dass eine Veranlagung nicht durchgeführt werde (BFH, Urteil vom 22.10.1986 - I R 254/83 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Eine Nichtveranlagungsmitteilung kann im Einzelfall als Verwaltungsakt in Form eines Freistellungsbescheids im Sinne des § 155 Abs. 1 Satz 3 Alt. 1 AO auszulegen sein (BFH, Urteile vom 22.10.1986, a.a.O., Rn. 13; vom 12.5.1989, a.a.O., Rn. 12; Rüsken, in: Klein, AO, 11. Aufl. 2012, § 155 Rn. 35; Seer, in: Tipke/Kruse, AO, Stand: Aug. 2013, § 155 Rn. 13).

    Bei der Auslegung, ob eine Behörde einen Freistellungsbescheid erlassen hat, der eine verbindliche Feststellung über die Steuerpflicht enthält, kommt es darauf an, ob der Adressat aus der Mitteilung selbst oder aus den Umständen ihres Erlasses objektiv schließen muss, dass eine einseitige, verbindliche, der Rechtsbeständigkeit fähige Regelung kraft hoheitlicher Gewalt gewollt ist (vgl. BFH, Urteile vom 22.10.1986, a.a.O., Rn. 14; vom 9.4.2008, a.a.O., Rn. 12).

    Es genügt, wenn der Anschein eines entsprechenden Entscheidungswillens erweckt wird (vgl. BFH, Urteile vom 22.10.1986, a.a.O., Rn. 12; vom 9.4.2008, a.a.O., Rn. 13; Beschluss vom 9.10.2013 - X B 239/12 - juris Rn. 8 f.).

    Zwar kann es insoweit bedeutsam sein, ob eine Nichtveranlagungsmitteilung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist, weil die Behörde mit einer derartigen Belehrung unmissverständlich zu erkennen gibt, dass sie eine Mitteilung als Regelungsverfügung verstanden wissen will (vgl. BFH, Urteile vom 22.10.1986, a.a.O., Rn. 17; vgl. auch BFH, Urteil vom 12.5.1989, a.a.O., Rn. 13).

    Eine entscheidende Bedeutung kommt der äußeren Form eines Schreibens nur dann zu, wenn der erklärte Wille der Steuerbehörde, wie ihn der Adressat bei objektiver Würdigung verstehen konnte, den Charakter der Verfügung als verbindliche Regelung eines Einzelfalls nicht hinreichend klar erkennen lässt (vgl. BFH, Urteil vom 22.10.1986, a.a.O., Rn. 17; BFH, Urteil vom 9.4.2008, a.a.O., Rn. 15).

  • BFH, 09.04.2008 - II R 31/06

    Auslegung eines Schreibens des Finanzamts als Freistellungsbescheid - Definition:

    a) Ein Freistellungsbescheid ist begrifflich ein Steuerbescheid, der nach dem Willen des FA den Steuerpflichtigen davon unterrichtet, dass eine Steuer von ihm aufgrund des geprüften Sachverhalts dem Grunde nach überhaupt nicht oder für einen bestimmten Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum nicht gefordert werde (BFH-Urteile in BFHE 95, 482, BStBl II 1969, 473; vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, BFH/NV 1988, 10).

    Hierbei kommt es darauf an, ob für den Adressaten aus der Mitteilung selbst oder aus den Umständen ihres Erlasses objektiv erkennbar ist, dass eine einseitige, verbindliche, der Rechtsbeständigkeit fähige Regelung kraft hoheitlicher Gewalt gewollt ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 10).

    Es reicht aus, wenn der Anschein eines entsprechenden Entscheidungswillens erweckt wird (BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 10).

    Der äußeren Form kommt entscheidende Bedeutung zu, wenn der Wortlaut nicht eindeutig ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 10); dies ist nicht der Fall.

  • BFH, 18.03.2014 - VIII R 9/10

    Keine wirksame Bekanntgabe einer im Wege des sog. Ferrari-Fax-Verfahrens

    Insbesondere das Streichen der Rechtsbehelfsbelehrung zeigt, dass sich an die Übersendung der Bescheidkopie keine Rechtsfolgen knüpfen sollten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, BFH/NV 1988, 10).
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

    a) Ein Freistellungsbescheid ist begrifflich ein Steuerbescheid, der nach dem Willen des FA den Steuerpflichtigen davon unterrichtet, dass eine Steuer von ihm aufgrund des geprüften Sachverhalts dem Grunde nach überhaupt nicht oder für einen bestimmten Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum nicht gefordert werde (BFH-Urteile vom 9. April 2008 II R 31/06, BFH/NV 2008, 1435; vom 26. März 1969 I R 38/67, BStBl II 1969, 473; vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, BFH/NV 1988, 10).

    Hierbei kommt es darauf an, ob für den Adressaten aus dem Verwaltungsakt selbst oder aus den Umständen seines Erlasses objektiv erkennbar ist, dass eine einseitige, verbindliche, der Rechtsbeständigkeit fähige Regelung kraft hoheitlicher Gewalt gewollt ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 10; BFH-Beschluss vom 22. Juli 2008 II B 18/08, juris).

    Es reicht aus, wenn der Anschein eines entsprechenden Entscheidungswillens erweckt wird (BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 10).

  • FG Münster, 16.02.2006 - 8 K 1785/03

    Rechtmäßigkeit einer Grunderwerbsteuerfestsetzung im Zusammenhang mit einer

    In einem derartigen Fall entscheidet das FA bewusst, vom Erlass eines den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen begründenden, auf 0 DM/EUR lautenden Steuerbescheides (Freistellungsbescheides) abzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, BFH/NV 1988, 10, 11).

    Übertragen auf den Streitfall bedeutet dies, dass für die Frage, ob der materielle Inhalt des Schreibens des FA vom 22.02.1999 einem Bescheid über die Freistellung von Grunderwerbsteuer gleichsteht, es darauf ankommt, ob für die Klin. aus jenem Antwortschreiben selbst oder aus den Umständen seiner Fertigung objektiv erkennbar war, dass eine einseitige, verbindliche, der Rechtsbeständigkeit fähige Regelung kraft hoheitlicher Gewalt gewollt war (vgl. BFH-Urteil vom 22.10.1986 I R 254/83 a.a.O.:.

  • FG Nürnberg, 16.06.2016 - 4 K 1902/15

    Nichtangabe einer Kunstsammlung mit erheblichen Wert bei Erklärung der Schenkung

    Ein Freistellungsbescheid im Sinn des § 155 Abs. 1 S. 3 AO ist begrifflich ein Steuerbescheid, der nach dem Willen des Finanzamts den Steuerpflichtigen davon unterrichtet, dass eine Steuer von ihm aufgrund des geprüften Sachverhalts dem Grunde nach überhaupt nicht oder für einen bestimmten Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum nicht gefordert werde (BFH-Urteile vom 26.03.1969 I R 38/67, BStBl II 1969, 473; vom 22.10.1986 I R 254/83, BFH/NV 1988, 10, und vom 09.04.2008 II R 31/06, BFH/NV 2008, 1435).

    Hierbei kommt es darauf an, ob für den Adressaten aus der Mitteilung selbst oder aus den Umständen ihres Erlasses objektiv erkennbar ist, dass eine einseitige, verbindliche, der Rechtsbeständigkeit fähige Regelung kraft hoheitlicher Gewalt gewollt ist (BFH-Urteil vom 22.10.1986 I R 254/83, BFH/NV 1988, 10).

  • BFH, 12.05.1989 - III R 200/85

    NV-Verfügung - Absehen von einer Veranlagung - Antrag auf Steuerfestsetzung -

    a) Da der gesetzlich nicht definierte Begriff der NV-Verfügung in der Verwaltungspraxis für unterschiedliche Fallgestaltungen verwendet wird, läßt sich die Frage nach der Rechtsnatur, dem Regelungsinhalt und der verfahrensrechtlichen Bedeutung einer derartigen Verfügung nicht einheitlich beantworten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, BFH/NV 1988, 10).

    Für einen Bindungswillen der Behörde spricht nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 10 insbesondere, daß die NV-Verfügung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist.

    Ohne Erfolg beruft sich die Revision in diesem Zusammenhang auf die noch zur Reichsabgabenordnung (AO) ergangene Rechtsprechung, nach der eine NV-Verfügung jederzeit vom FA aufgehoben werden konnte (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1979 VIII R 175/77, BFHE 129, 240, BStBl II 1980, 193, und die Rechtsprechungsnachweise im Urteil in BFH/NV 1988, 10 unter 2a).

  • BFH, 15.11.2005 - VII R 55/04

    Nachträgliche Prüfung von Ursprungsnachweisen

    Ob ein Verwaltungsakt oder lediglich --wie vom FG Hamburg in den genannten Entscheidungen angenommen-- eine behördliche Meinungsäußerung ohne Regelungscharakter vorliegt, ist --in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs-- danach zu beurteilen, wie der Adressat nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der behördlichen Äußerung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (vgl. Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., Vor § 40 Rz. 44, m.w.N.; Klein/Brockmeyer, Abgabenordnung, 8. Aufl., § 118 Rz. 26; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, BFH/NV 1988, 10; vom 30. November 1999 IX R 57/98, BFH/NV 2000, 678, m.w.N.).

    Zwar verleiht nicht allein eine beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung einer behördlichen Äußerung den Charakter eines Verwaltungsakts (Senatsurteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542); jedoch gibt jedenfalls in Zweifelsfällen die Behörde mit der Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung unmissverständlich zu erkennen, dass sie eine Mitteilung als Regelung verstanden wissen will (Senatsurteil vom 16. Oktober 1986 VII R 122/83, BFHE 148, 372; BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 10, m.w.N.).

  • BFH, 09.10.2013 - X B 239/12

    Keine Revisionszulassung wegen fehlerhafter Auslegung von behördlichen Äußerungen

    bb) Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung, die auch von den Klägern in ihrer Beschwerdeschrift angeführt wird, entschieden, dass es für die Prüfung, ob die Finanzbehörde einen Verwaltungsakt erlassen hat, darauf ankommt, ob für den Adressaten aus der Mitteilung selbst oder aus den Umständen ihres Erlasses objektiv erkennbar ist, dass eine einseitige, verbindliche, der Rechtsbeständigkeit fähige Regelung kraft hoheitlicher Gewalt gewollt sei (BFH-Urteile vom 9. April 2008 II R 31/06, BFH/NV 2008, 1435, und vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, BFH/NV 1988, 10).

    Auch kann dem Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung indizielle Bedeutung gegen das Vorliegen eines Verwaltungsaktes zukommen, ohne dass allerdings bereits allein dadurch der Regelungscharakter genommen wird (BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 10, und vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980).

  • BFH, 06.03.2013 - I R 2/12

    Cum-Ex-Skandal: Finanzämter sind hilflos gegenüber Steuertricks

  • BFH, 23.05.2000 - XI B 92/99

    Freistellungsbescheid i.S.d. § 155 Abs. 1 Satz 3 AO

  • BFH, 04.10.1989 - V R 39/84

    Begriff der Sachurteilsvoraussetzungen - Anforderungen an die Bekanntgabe von

  • FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 22213/07

    Auslegung eines Schreibens einer Finanzbehörde bzgl. der Ablehnung eines Antrags

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 436/05

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baumaßnahmen im Fördergebiet;

  • BFH, 17.04.2007 - VI B 136/06

    NV-Verfügung

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baukosten nach dem

  • BFH, 15.10.2014 - X B 38/14

    Ab Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes kein Vertrauensschutz auf frühere

  • FG Düsseldorf, 24.10.2012 - 7 K 2010/12

    Rechtliche Bedeutung von Mitteilungen im Erläuterungsteil des

  • FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 10 K 752/10

    Festsetzung der Einkommensteuer vor Festsetzungsverjährung

  • FG Köln, 06.08.2014 - 12 K 791/11

    Rückforderung einer Steuererstattung

  • FG Düsseldorf, 17.11.2010 - 4 K 1775/10

    Klageerhebung durch fremdsprachige Klageschrift - Übersetzung nach Ablauf der

  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - 4 K 1236/07

    Bezeichnung des Inhaltsadressaten und des Bekanntgabeempfängers in einer

  • FG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 K 254/20

    Keine Änderung von Feststellungsbescheiden

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2013 - 4 V 1522/13

    Rentner sind auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet,

  • FG Köln, 26.02.2010 - 15 K 3427/06

    Nachträglicher Antrag auf getrennte Veranlagung

  • FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 699/15

    Einordnung eines finanzamtlichen Schreibens als Verwaltungsakt - Anordnung einer

  • FG München, 27.09.2000 - 10 K 1921/00

    Auslegung eines Schreibens des Finanzamts als Einspruchsentscheidung;;

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