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   BFH, 14.01.1987 - II R 208/84   

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https://dejure.org/1987,7450
BFH, 14.01.1987 - II R 208/84 (https://dejure.org/1987,7450)
BFH, Entscheidung vom 14.01.1987 - II R 208/84 (https://dejure.org/1987,7450)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 1987 - II R 208/84 (https://dejure.org/1987,7450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 148
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.01.1983 - IV R 158/80

    Bilanzierung - Erbbaurechtsverhältnis - Erbbauberechtigter

    Auszug aus BFH, 14.01.1987 - II R 208/84
    Sie stellt den Gesichtspunkt in den Vordergrund, daß das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück durch den Inhaber des Erbbaurechts auf Zeit genutzt wird, vergleichbar einem Miet- oder Pachtverhältnis (vgl. das Urteil vom 20. Januar 1983 IV R 158/78, BFHE 138, 53, BStBl II 1983, 413).
  • BFH, 26.11.1986 - II R 190/81

    Zur Bewertung eines Erbbauzinsanspruches und zur Behandlung einer

    Auszug aus BFH, 14.01.1987 - II R 208/84
    Der erkennende Senat hat sich in seinen Urteilen vom 26. November 1986 II R 190/81 (BFHE 148, 324) und II R 32/83 (BFHE 148, 180) grundsätzlich mit der Frage der Behandlung der Erbbauzinsen bei der Festsetzung der ErbSt befaßt und in diesem Zusammenhang auch die Verfassungsmäßigkeit der Gesamtregelung des § 92 BewG bejaht.
  • BFH, 13.11.1981 - III R 69/80

    Erbbauzins - Vermögensteuerhauptveranlagung - Erbbaurecht - Begrenzung des

    Auszug aus BFH, 14.01.1987 - II R 208/84
    Daß das FG § 110 Abs. 1 Nr. 4 BewG unrichtig ausgelegt haben könnte, ist nicht ersichtlich (vgl. das Urteil vom 13. November 1981 III R 69/80, BFHE 134, 569, 572, BStBl II 1982, 184).
  • BFH, 11.06.1986 - II B 49/83

    Einheitsbewertung von Grundbesitz - Verfassungsmäßigkeit - Hauptfeststellung für

    Auszug aus BFH, 14.01.1987 - II R 208/84
    Daß dies bewertungsrechtlich nicht der Fall ist, ist eine Folge des von dem erkennenden Senat bis 1979 noch hingenommenen Zurückbleibens der nach Wertverhältnissen 1964 festgestellten Einheitswerte für den Grundbesitz hinter den gemeinen Werten vom Veranlagungszeitpunkt 1974 (vgl. den Senatsbeschluß vom 11. Juni 1986 II B 49/83, BFHE 146, 474, BStBl II 1986, 782).
  • BFH, 26.11.1986 - II R 32/83

    Erbschaftsteuerpflicht für Erbbauzinsansprüche

    Auszug aus BFH, 14.01.1987 - II R 208/84
    Der erkennende Senat hat sich in seinen Urteilen vom 26. November 1986 II R 190/81 (BFHE 148, 324) und II R 32/83 (BFHE 148, 180) grundsätzlich mit der Frage der Behandlung der Erbbauzinsen bei der Festsetzung der ErbSt befaßt und in diesem Zusammenhang auch die Verfassungsmäßigkeit der Gesamtregelung des § 92 BewG bejaht.
  • FG Hamburg, 22.05.1997 - II 160/95

    Streit im Normenkontrollverfahren um die Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes

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  • BFH, 30.09.1998 - II R 47/97

    Sonstiges Vermögen; Kapitalwert eines Erbbauzinsanspruchs

    Der Senat hat sich wiederholt mit den Einwänden gegen die gesonderte Erfassung des Rechts auf Erbbauzinsen auseinandergesetzt (vgl. Urteile vom 26. November 1986 II R 32/83, BFHE 148, 180, BStBl II 1987, 101; vom 14. Januar 1987 II R 208/84, BFH/NV 1988, 148, sowie vom 8. April 1987 II R 175/82, BFH/NV 1988, 568) und dabei auf der Grundlage des geltenden Rechts keine Möglichkeit gesehen, den Einwänden gegen den Ansatz des Kapitalwerts der Erbbauzinsansprüche dem Grunde nach oder zumindest in der Höhe zu entsprechen.

    Nach § 92 Abs. 5 Satz 1 BewG sind die Kapitalwerte der Erbbauzinsansprüche bei der Ermittlung des sonstigen Vermögens als eigene Wirtschaftsgüter ggf. neben einem Teil des Werts des Grund und Bodens zu erfassen (BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 148).

  • BFH, 17.12.1997 - III R 32/97

    Abzugsbegehren bei der Einkommensteuer auf Grund größerer Aufwendungen als die

    Denn jedenfalls steht im Streitfall schon nicht fest, daß die einzelnen Kuranwendungen der Kläger ärztlich verordnet worden sind und daß eine ausreichende Überwachung ihrer Durchführung und ihrer Wirkungen stattgefunden hat (vgl. z. B. Senatsurteil in BFH/NV 1988, 148).
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