Rechtsprechung
   BFH, 14.07.1987 - VII B 45/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4532
BFH, 14.07.1987 - VII B 45/87 (https://dejure.org/1987,4532)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1987 - VII B 45/87 (https://dejure.org/1987,4532)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - VII B 45/87 (https://dejure.org/1987,4532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.07.1977 - VII R 99/74

    Eintritt der Unanfechtbarkeit - Antrag auf Maßnahmen - Entscheidung in getrennten

    Auszug aus BFH, 14.07.1987 - VII B 45/87
    Ebenso gibt die Streitsache keinen Anlaß, abschließend dazu Stellung zu nehmen, ob eine Erlaßmaßnahme erst gewährt werden kann, wenn die Verwaltung vorher die Rücknahme eines rechtswidrigen, unanfechtbar gewordenen Verwaltungsaktes abgelehnt hat (vgl. § 130 AO 1977), was im übrigen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Juli 1977 VII R 99/74 (BFHE 122, 440, BStBl II 1977, 855) nicht angenommen werden kann (vgl. den dritten Absatz unter Ziff. 1 der Entscheidungsgründe).
  • VGH Bayern, 21.09.2009 - 4 BV 07.498

    Säumniszuschlag; Nichtiger Gewerbesteuermessbescheid; Rechtswidriger

    Da der Billigkeitserlass nicht dazu bestimmt ist, die Folgen der Versäumnis eines Rechtsbehelfs auszugleichen (BFH vom 11.8.1987 BStBl. II 1988, 512 ), müsste der Kläger das seinerseits Erforderliche getan haben, um sich gegen das Entstehen der Säumniszuschläge zu wehren (vgl. BFH vom 30.4.1981 BStBl. II 1981, 611; BFH vom 14.7.1987 BFH/NV 1988, 212).
  • BFH, 31.01.2002 - VII B 312/00

    Erlassverfahren; Festsetzung von Haftungsschulden

    Denn ein Erlass nach Maßgabe des § 227 AO 1977 wegen sachlicher Unbilligkeit kommt bei Unanfechtbarkeit des den Steuerpflichtigen belastenden Verwaltungsaktes nur dann in Betracht, wenn der unanfechtbare Verwaltungsakt offensichtlich und eindeutig fehlerhaft ist und hinzu kommt, dass der in Anspruch Genommene das seinerseits Erforderliche getan hat, um die richtige Festsetzung zu erreichen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juli 1987 VII B 45/87, BFH/NV 1988, 212, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2004 - X B 175/03

    Divergenz

    b) Die Zulassung der Revision wegen Divergenz zu dem Beschluss des BFH vom 14. Juli 1987, VII B 45/87, BFH/NV 1988, 212 kommt nicht in Betracht, weil mit dem Beschluss über die Zulassung der Revision über keine revisible Rechtsfrage entschieden worden ist (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 115 Rz. 50).
  • BFH, 23.04.1999 - VII B 214/97

    Haftungsbescheid-Steuerbescheid

    Danach ist eine derartige Überprüfung im Billigkeitsverfahren möglich, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder zumutbar war, sich gegen deren Fehlerhaftigkeit zu wenden (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 4. Mai 1995 V R 83/93, BFH/NV 1996, 190; Beschluß vom 14. Juli 1987 VII B 45/87, BFH/NV 1988, 212).
  • FG Hessen, 10.06.2008 - 1 K 2204/04

    Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei doppelter Besteuerung; Lohn;

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.7.1987 VII B 45/87, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1988, 212, komme ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit in Betracht, wenn ein unanfechtbarer Verwaltungsakt offensichtlich und eindeutig fehlerhaft sei und der in Anspruch genommene das seinerseits Erforderliche getan habe, um die richtige Feststellung zu erreichen.
  • BFH, 13.11.1996 - II B 36/96

    Anforderungen an die schlüssige Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör -

    Denn dies richtet sich danach, ob einer für die Entscheidung über die Revision (in der Sache selbst) maßgebende Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung zukommt, die eine Überprüfung des finanzgerichtlichen Urteils in einem Revisionsverfahren rechtfertigt (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Juli 1987 VII B 45/87, BFH/NV 1988, 212).
  • FG München, 19.03.2009 - 14 K 4678/06

    Erlass von Haftungsschulden

    Hinzu kommt, dass der in Anspruch Genommene das seinerseits Erforderliche getan haben muss, um die richtige Festsetzung zu erreichen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2002 VII B 312/00, BFH/NV 2002, 889 und vom 14. Juli 1987 VII B 45/87, BFH/NV 1988, 212, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 27.08.2003 - V 11/01

    Erlass von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen nach Bestandskraft der

    Ein Erlass nach Maßgabe des § 227 AO wegen sachlicher Unbilligkeit kommt bei Unanfechtbarkeit des den Steuerpflichtigen belastenden Verwaltungsaktes nur dann in Betracht, wenn der unanfechtbare Verwaltungsakt offensichtlich und eindeutig fehlerhaft ist und hinzu kommt, dass der in Anspruch Genommene das seinerseits Erforderliche getan hat, um die richtige Festsetzung zu erreichen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 14.7.1987 VII B 45/87, BFH/NV 1988, 212).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht