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   BFH, 02.07.1987 - VII R 162/84   

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https://dejure.org/1987,3045
BFH, 02.07.1987 - VII R 162/84 (https://dejure.org/1987,3045)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1987 - VII R 162/84 (https://dejure.org/1987,3045)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1987 - VII R 162/84 (https://dejure.org/1987,3045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ermessensausübung des Finanzamtes - Überprüfbarkeit der Ermessensausübung des Finanzamtes durch das Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 220
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 02.07.1987 - VII R 162/84
    Daß sich die KG durch eine sog. Globalzession ihrer Forderungen nicht der zur Tilgung von Steuerschulden benötigten Mittel entledigen kann, ergibt sich aus dem Urteil des BFH vom 26. April 1984 V R 128/79 (BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, Ziff. 4 Buchst. b der Entscheidungsgründe).

    Da die Umsatzsteuer - anders als vom FG angenommen - nicht vorrangig (wie die Lohnsteuer), sondern in etwa dem gleichen Verhältnis wie die gesamten, also auch die übrigen Verbindlichkeiten, zu tilgen ist (sog. anteilige Tilgung vgl. Urteil in BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776), hätte das FG zu der Frage des Verschuldens des Klägers (§ 69 AO 1977) prüfen müssen, ob das Verhältnis der gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu den hierauf erbrachten Zahlungen in etwa demjenigen entspricht, mit dem die Umsatzsteuerschulden getilgt wurden.

  • BFH, 23.04.1985 - VIII R 300/81

    Festsetzung der Höhe des Streitwertes in einem Gewinnfeststellungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 02.07.1987 - VII R 162/84
    Verfügte schließlich der Kläger - wie auch in der Revision geltend gemacht - nicht über die erforderliche Zeit und Übersicht zur Wahrnehmung der Geschäftsführertätigkeit in dem vorstehend beschriebenen Umfang, so liegt das Verschulden darin, daß er es unterlassen hat, sich die erforderliche Übersicht zu verschaffen oder mit der Wahrnehmung der steuerlichen Belange der GmbH einen sachkundigen Berater zu betrauen oder zumindest in dem benötigten Umfang zuzuziehen (vgl. Urteil des BFH vom 22. Januar 1985 VII R 110/78, BFH/NV 1986, 18).
  • BFH, 07.11.1963 - V 45/61
    Auszug aus BFH, 02.07.1987 - VII R 162/84
    Ist der Geschäftsführer nicht in der Lage, seiner Rechtsstellung gemäß die Gesellschaft zu vertreten (vgl. § 35 i.V.m. § 43 Abs. 1 GmbHG) und zu handeln, so muß er als Geschäftsführer zurücktreten und darf nicht im Rechtsverkehr den Eindruck erwecken, als sorge er für die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte der GmbH (Urteil des BFH vom 7. November 1963 V 45/61, HFR 1964, 96).
  • BFH, 26.03.1985 - VII R 139/81

    Geschäftsführerhaftung - Berechnung der Haftungssumme - Umsatzsteuerrückstand -

    Auszug aus BFH, 02.07.1987 - VII R 162/84
    War dies nicht der Fall, so läge im Umfang des die durchschnittliche Tilgungsquote (bei sämtlichen Verbindlichkeiten) unterschreitenden Differenzbetrages eine schuldhafte Pflichtverletzung des Geschäftsführers vor, für welche dieser nach §§ 109, 105, 103 AO als Haftungsschuldner einzustehen hätte (vgl. Urteile des BFH vom 26. März 1985 VII R 139/81, BFHE 143, 488, BStBl II 1985, 539, und vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657).
  • BFH, 12.06.1986 - VII R 192/83

    Umsatzsteuer - Höhe des Haftungsbetrag - Unzureichende Mittel zur Tilgung

    Auszug aus BFH, 02.07.1987 - VII R 162/84
    War dies nicht der Fall, so läge im Umfang des die durchschnittliche Tilgungsquote (bei sämtlichen Verbindlichkeiten) unterschreitenden Differenzbetrages eine schuldhafte Pflichtverletzung des Geschäftsführers vor, für welche dieser nach §§ 109, 105, 103 AO als Haftungsschuldner einzustehen hätte (vgl. Urteile des BFH vom 26. März 1985 VII R 139/81, BFHE 143, 488, BStBl II 1985, 539, und vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657).
  • BFH, 22.01.1985 - VII R 110/78

    Haftung des Vertreters einer KG für zu Unrecht gewährte Erstattungen wegen

    Auszug aus BFH, 02.07.1987 - VII R 162/84
    Verfügte schließlich der Kläger - wie auch in der Revision geltend gemacht - nicht über die erforderliche Zeit und Übersicht zur Wahrnehmung der Geschäftsführertätigkeit in dem vorstehend beschriebenen Umfang, so liegt das Verschulden darin, daß er es unterlassen hat, sich die erforderliche Übersicht zu verschaffen oder mit der Wahrnehmung der steuerlichen Belange der GmbH einen sachkundigen Berater zu betrauen oder zumindest in dem benötigten Umfang zuzuziehen (vgl. Urteil des BFH vom 22. Januar 1985 VII R 110/78, BFH/NV 1986, 18).
  • BFH, 18.08.1999 - VII B 106/99

    Haftungsbescheid

    Mangelhaftes Überwachen der zur Pflichterfüllung herangezogenen Personen hat der Senat regelmäßig als grob fahrlässige Pflichtverletzung ("Überwachungsverschulden") eingestuft, gleichwohl jedoch betont, daß die Entscheidung, welche Überwachungsmaßnahmen von einem Geschäftsführer zu treffen sind, wenn er die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten auf andere überträgt, weitgehend von den Umständen des Einzelfalles abhängt (vgl. Entscheidungen des Senats vom 5. März 1985 VII R 134/80, BFH/NV 1986, 61; vom 2. Juli 1987 VII R 162/84, BFH/NV 1988, 220; in BFHE 175, 509, BStBl II 1995, 278, und in BFH/NV 1996, 2).
  • BFH, 08.05.1990 - VII B 173/89

    Eingeschränkte Haftung des AG-Vorstandsvorsitzenden für Umsatzsteuerrückstände

    »Im PKH-Verfahren: Zur (wesentlich eingeschränkten Möglichkeit der) Haftung eines Vorstandsvorsitzenden einer AG für Umsatzsteuerrückstände, wenn für die steuerlichen Belange (Ressort Finanzen und Rechnungswesen) ein Prokurist (gleichzeitig Generalbevollmächtigter der AG) durch den Aufsichtsrat bestellt war und ab Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten in der Erklärung von Steuern dem Prokuristen ein zusätzlicher Mitarbeiter zur Überwachung zur Seite gestellt worden war (vgl. BFH vom 26.4.1984 - V R 128/79 - und vom 2.7.1987 - VII R 162/84 -).«.

    Es ist daher bei der hier gebotenen summarischen Beurteilung zweifelhaft, ob dem Kläger hinsichtlich der unrichtigen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und der unzureichenden Umsatzsteuervorauszahlung für Januar 1985 trotz Beistellung dieses zusätzlichen Mitarbeiters noch ein auf grober Fahrlässigkeit (vgl. § 69 Satz 1 AO 1977 ) beruhendes Überwachungsverschulden angelastet werden kann (vgl. hierzu das Urteil des BEH vom 2. Juli 1987 - VII R 162/84 -, BFH/NV 1988, 221 unter Ziff. II Nr. 1).

  • BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH steht der steuerlichen Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nicht entgegen, daß sie durch die Eheschließung begründet wurde, sofern beide Ehegatten bei der Eheschließung bereits an verschiedenen Orten berufstätig waren (Urteile vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654; vom 20. März 1980 IV R 11/76, BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455; vom 22. September 1988 VI R 184/85, BFH/NV 1988, 220; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321).
  • BFH, 25.04.1989 - VII S 15/89

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung einbehaltener und

    Soweit intern für den steuerlichen Bereich andere Mitarbeiter - z. B. Handlungsbevollmächtigte - zuständig sind, muß der Geschäftsführer diese überwachen und insbesondere für die pünktliche Erledigung der Steuerangelegenheiten sorgen (Senat, Urteil vom 10. Mai 1988 VII R 24/85, BFH/NV 1989, 72, 74; vgl. auch Urteil vom 2. Juni 1987 VII R 162/84, BFH/NV 1988, 220 f.).
  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2245/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen

    Welche Überwachungsmaßnahmen von einem Geschäftsführer zu treffen sind, wenn er die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten Mitarbeitern überträgt, ist dabei weitgehend von den Umständen des Einzelfalles abhängig (vgl. BFH, Urteile v. 05.03.1985, VII R 134/80, juris; v. 16.04.1985, VII R 132/80, juris; v. 07.05.1985, VII R 111/78, juris; v. 11.11.1986, VII R 201/83, juris; v. 02.07.1987, VII R 162/84, juris; v. 10.05.1988, VII R 24/85, juris; v. 29.05.1990, VII R 81/89, juris; v. 30.08.1994, VII R 101/92, juris; v. 23.06.1998, VII R 4/98, juris; Beschlüsse v. 05.03.1998, VII B 36/97, juris; v. 21.08.2000, VII B 260/99, juris).
  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 531/17

    Gewerbesteuer - Haftungsbescheid gegenüber der nominellen Geschäftsführerin bei

    Mangelhaftes Überwachen der zur Pflichterfüllung herangezogenen Personen hat der Senat regelmäßig als grob fahrlässige Pflichtverletzung ("Überwachungsverschulden") eingestuft, gleichwohl aber stets betont, daß die Entscheidung, welche Überwachungsmaßnahmen von einem Geschäftsführer zu treffen sind, wenn er die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten auf Mitarbeiter überträgt, weitgehend von den Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. Entscheidungen des Senats vom 5. März 1985 VII R 134/80, BFH/NV 1986, 61; vom 16. April 1985 VII R 132/80, BFH/NV 1987, 273, 274; vom 7. Mai 1985 VII R 111/78, BFH/NV 1987, 210; vom 11. November 1986 VII R 201/83, BFH/NV 1987, 212, 213; vom 2. Juli 1987 VII R 162/84, BFH/NV 1988, 220, 221; vom 10. Mai 1988 VII R 24/85, BFH/NV 1989, 72, 74; vom 25. April 1989 VII S 15/89, BFH/NV 1989, 757; vom 8. Mai 1990 VII B 173/79, BFH/NV 1991, 12, 13, und vom 29. Mai 1990 VII R 81/89, BFH/NV 1991, 283, 284).
  • BFH, 12.07.1988 - VII R 4/88

    Die Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden bemißt sich auch bei

    Denn zu diesem Zeitpunkt war die Vorauszahlungsschuld für den Umsatz aus den Anlageveräußerungen vom Juli 1982 zur Zahlung fällig (vgl. auch Urteil des BFH vom 2. Juli 1987 VII R 162/84, BFH/NV 1988, 220 unter Ziff. 3).
  • FG Baden-Württemberg, 04.10.1994 - 6 V 22/94

    Abgabenordnung; Haftungsbescheid

  • FG Saarland, 24.08.2001 - 1 K 129/00

    Nochmalige Inhaftungnahme nach Ergehen des Umsatzsteuerjahressteuerbescheides -

  • FG Sachsen, 24.09.2014 - 8 K 1883/12

    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH als Haftungsschuldner wegen der

  • FG Düsseldorf, 04.05.2000 - 8 K 4994/97

    Geschäftsführerhaftung; quotale Tilgung; Bauträger; Verwaltungskosten -

  • FG München, 07.12.2006 - 14 K 3654/05

    Verantwortlichkeit des "Director" für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten

  • BFH, 08.05.1990 - VII B 173/79

    Verletzung der ordnungsgemäßen Wahrnehmung steuerlicher Angelegenheiten -

  • FG Sachsen, 23.01.2003 - 2 K 157/01

    Keine Pflicht des Geschäftsführers zur sofortigen Bereithaltung von Mitteln zur

  • FG Köln, 10.05.2001 - 15 K 3417/93

    Gesellschafterhaftung für rückständige Umsatzsteuer einer ehemaligen GmbH & Co.

  • VG München, 07.08.2008 - M 10 K 07.3861

    Bestimmtheit des Fristbeginns

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