Rechtsprechung
   BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 1988, 24



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BFH, 07.11.2000 - III R 7/97  

    Bezeichnung der zulagenbegünstigten Wirtschaftsgüter

    Zum Umlaufvermögen gehören diejenigen Wirtschaftsgüter, deren Zweck im Verbrauch liegt, sei es im Betrieb, sei es im Wege einer Weiterveräußerung (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24, 25 f.).
  • BFH, 04.10.1991 - VIII B 93/90  

    Adressat der Prüfungsanordnung bei einer atypisch stillen Gesellschaft i. L.

    Andererseits kann die Vollziehung der streitigen Bescheide nur insoweit ausgesetzt werden, als die Gewinn- oder Verlustanteile derjenigen Gesellschafter betroffen sind, die den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt haben (Beschluß in BFHE 131, 455, BStBl II 1981, 99, zu 3. b; BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 61/84, BFH/ NV 1988, 24, zu 1. a).
  • BFH, 12.10.1993 - VIII R 86/90  

    Erkennbarkeit eines Aufgabegewinns: Formelle Bilanzkontinuität?

    Die Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse ist nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24).
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  • BFH, 02.02.1990 - III R 165/85  

    Fernsehgerät als Umlaufvermögen

    Sind danach beim Anlagevermögen nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches - HGB -), so werden unter das Umlaufvermögen die Wirtschaftsgüter eingereiht, die weder Anlagevermögen noch Rechnungsabgrenzungsposten sind (BFH-Urteil vom 9. April 1981 IV R 24/78, BFHE 133, 67, BStBl II 1981, 481, 483; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 5. Aufl., § 253 Anm. 18; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 6 EStG Anm. 258, m.w.N.), mithin die Wirtschaftsgüter, deren Zweck im Verbrauch oder in der Weiterveräußerung liegt (z.B. BFH-Urteile in BFHE 122, 184, BStBl II 1977, 684, und vom 26. Februar 1987 IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24, 25 f.).
  • BFH, 30.04.1998 - III R 29/93  
    Sind danach beim Anlagevermögen nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches - HGB -), so gehören diejenigen Wirtschaftsgüter zum Umlaufvermögen, deren Zweck im Verbrauch liegt, sei es im Betrieb, sei es im Wege der Weiterveräußerung (s. hierzu z.B. das BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24, 25 f.).
  • FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4033/05  

    Teilwertabschreibungen auf Aktien

    Sind danach beim Anlagevermögen nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB), so werden unter das Umlaufvermögen die Wirtschaftsgüter eingereiht, die weder Anlagevermögen noch Rechnungsabgrenzungsposten sind (BFH-Urteil vom 9.April 1981 IV R 24/78, BFHE 133, 67, BStBl II 1981, 481, 483; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen - ADS -, 6. Aufl., 1995 § 253 Anm.8 mit Hinweis auf ausstehende Einlagen; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, § 6 EStG Anm. 258, m.w.N.), mithin die Wirtschaftsgüter, deren Zweck im Verbrauch oder in der Weiterveräußerung liegt (z. B. BFH-Urteile vom 31. März 1977 V R 44/73, BFHE 122, 184, BStBl II 1977, 684, vom 26.Februar 1987 IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24, 25 f.).
  • BFH, 19.09.2007 - XI B 133/06  

    Erhöhte Absetzung bei dreijähriger Zugehörigkeit eines Pkw zum Anlagevermögen

    Denn eine erhöhte Absetzung nach § 14 BerlinFG setzt nicht nur eine dreijährige Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zu einer Berliner Betriebsstätte voraus, sondern erfordert vielmehr, dass das Wirtschaftsgut während des Drei-Jahres-Zeitraums ununterbrochen zum Anlagevermögen einer in Berlin (West) gelegenen Betriebsstätte gehört; es darf während dieser Zeit auch nicht für eine verhältnismäßig kurze Zwischenzeit Gegenstand des Umlaufvermögens geworden sein (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24, m.w.N.).
  • FG Saarland, 29.09.2009 - 1 K 2247/06  

    Einkommensteuer; Erwerb eines zunächst geleasten Fahrzeugs für betriebliche

    Zum Umlaufvermögen könnten nur Wirtschaftsgüter gehören, deren Zweck im Verbrauch liege, sei es im Betrieb, sei es durch Weiterveräußerung (BFH vom 26. Februar 1987 IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24).
  • FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 36/99  

    Umlauf- oder Anlagevermögen: Zuordnung von Grundstücken

    Ein Wechsel zum Umlaufvermögen ist nach der Rechtsprechung des BFH schon dann gegeben, wenn der Vermögensgegenstand "seinem bisherigen Wirkungskreis entzogen wird" um ihn zum Verkauf herzurichten und auszustellen oder einem Händler zu übergeben" (BFH-Urteile vom 26. November 1994 - VIII R 61-62/73 -, aaO. und vom 08. Februar 1972 - VIII R 9/67 -, BStBl II 1972, 528 und vom 26. Januar 1987 - IV R 61/84 -, BFH/NV 1988, 24; a.A. Beckscher Kommentar, § 247 Rdn. 361).
  • FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 109/95  

    Zugehörigkeit eines mit Reihenhäusern bebauten, vormals als Bauhof genutzten

    Ein Wechsel zum Umlaufvermögen ist nach der Rechtsprechung des BFH schon dann gegeben, wenn der Vermögensgegenstand "seinem bisherigen Wirkungskreis entzogen wird" um ihn zum Verkauf herzurichten und auszustellen oder einem Händler zu übergeben" (BFH-Urteile vom 26. November 1994 - VIII R 61-62/73 a.a.O. und vom 08. Februar 1972 - VIII R 9/67, BStBl II 1972, 528 und vom 26. Januar 1987 - IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24; a.A. Beck'scher Kommentar. § 247 Anm. 361).
  • FG Hessen, 18.11.1999 - 4 K 6280/97  

    Anlagevermögen; Umlaufvermögen; Aktie; Kapitalbeteiligung - Abgrenzung

  • FG Hessen, 18.11.1999 - 4 K 5476/97  

    Teilwertabschreibung; Beteiligung; Sanierung; Konkurs; Kapitalzuführung -

  • FG Nürnberg, 28.11.2001 - III 195/99  

    Zugehörigkeit eines gebraucht erworbenen Flugzeuges zum Umlauf- oder

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