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   BFH, 04.12.1987 - VI R 134/84   

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https://dejure.org/1987,13935
BFH, 04.12.1987 - VI R 134/84 (https://dejure.org/1987,13935)
BFH, Entscheidung vom 04.12.1987 - VI R 134/84 (https://dejure.org/1987,13935)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1987 - VI R 134/84 (https://dejure.org/1987,13935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Festsetzung eines Zuschlags wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 279
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.04.1987 - IV R 192/85

    Festsetzung von Verspätungszuschlag - Hinreichende Bestimmtheit -

    Auszug aus BFH, 04.12.1987 - VI R 134/84
    Zusätzlich setzen sie sich mit dem Urteil des IV. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. April 1987 IV R 192/85 (BFHE 149, 418, BStBl II 1987, 540) auseinander.

    Der IV. Senat des BFH hat in seinem Urteil in BFHE 149, 418, BStBl II 1987, 540 entschieden, daß ein gegen zusammenveranlagte Ehegatten (§ 26b des Einkommensteuergesetzes - EStG -) gerichteter und äußerlich mit dem Einkommensteuerbescheid verbundener Bescheid über die Festsetzung eines Zuschlags wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung inhaltlich hinreichend bestimmt i.S. des § 119 Abs. 1 AO 1977 ist.

    Ferner hat der IV. Senat im Urteil in BFHE 149, 418, BStBl II 1987, 540 entschieden, daß die Bekanntgabe eines Bescheides über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages gegenüber zusammenveranlagten Ehegatten bereits vor dem 1. Januar 1986 in Kraft getretenen Änderung des § 155 Abs. 3 AO 1977 (Art. 1 Nr. 22 des Steuerbereinigungsgesetzes vom 19. Dezember 1985 - StBereinG 1985 -, BGBl I 1985, 2436, BStBl I 1985, 735) wirksam in der Ausfertigung eines zusammengefaßten Bescheids dann erfolgen konnte, wenn der Einkommensteuerbescheid selbst in dieser Weise habe wirksam bekanntgemacht werden dürfen.

  • BFH, 19.05.1987 - VIII R 39/83

    Gesamtschuldner - Einkommensteuererklärung - Zusammenveranlagte Eheleute -

    Auszug aus BFH, 04.12.1987 - VI R 134/84
    Zum gleichen Ergebnis sind auch der VIII. Senat des BFH (Urteil vom 19. Mai 1987 VIII R 39/83, BFHE 149, 518, BStBl II 1987, 590) und der III. Senat des BFH (Urteil vom 28. August 1987 III R 230/83, BStBl II 1987, 863) gelangt.

    Nichts anderes besagen auch die Ausführungen in BFHE 149, 518, BStBl II 1987, 590, wo ausdrücklich auf die äußerliche Verbindung des Bescheids über die Festsetzung des Verspätungszuschlages mit dem Einkommensteuerbescheid abgestellt worden ist.

    Der Gesetzgeber geht, wie sich aus § 276 Abs. 4 AO 1977 ergibt, offensichtlich davon aus, daß die Aufteilungsvorschriften der §§ 268 ff. AO 1977 - ebenso wie bei der Einkommensteuer selbst - auch für die Aufteilung eines einheitlich gegen beide Ehegatten festgesetzten Verspätungszuschlags genügen (vgl. auch Urteil in BFHE 149, 518, BStBl II 1987, 590).

  • BFH, 31.07.1987 - VI R 110/86
    Auszug aus BFH, 04.12.1987 - VI R 134/84
    Am selben Tage ist in der Sache VI R 110/86 ein Urteil ergangen, das zum selben Ergebnis wie die obige Entscheidung VI R 134/84 (Rechtssatz zu 1.) gelangt ist.

    Vom Abdruck des Urteils VI R 110/86 wird deshalb abgesehen.

  • BFH, 16.01.1986 - III R 197/81

    Unwirksamkeit von Einkommensteuerbescheiden mangels ordnungsgemäßer Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 04.12.1987 - VI R 134/84
    Wenn die Kläger jetzt zusätzlich die Rechtswidrigkeit des Bescheids über die Festsetzung des Verspätungszuschlags geltend machen wollen, würde es sich um eine Klageänderung handeln (Hübschmann / Hepp / Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 67 FGO Anm. 3; BFH-Urteil vom 16. Januar 1986 III R 197/81, BFH/NV 1986, 379).
  • BFH, 28.08.1987 - III R 230/83

    Verspätungszuschlag - Zusammenveranlagung - Gesamtschuldner - Zusammengefaßter

    Auszug aus BFH, 04.12.1987 - VI R 134/84
    Zum gleichen Ergebnis sind auch der VIII. Senat des BFH (Urteil vom 19. Mai 1987 VIII R 39/83, BFHE 149, 518, BStBl II 1987, 590) und der III. Senat des BFH (Urteil vom 28. August 1987 III R 230/83, BStBl II 1987, 863) gelangt.
  • BFH, 02.10.1987 - VI R 1/86

    Festsetzung der Verspätungszuschläge in einem einheitlichen Betrag - Wesen der

    Auszug aus BFH, 04.12.1987 - VI R 134/84
    auch das in BFH/NV 1988, 143 veröffentlichte Urteil vom 2. Oktober 1987 VI R 1/86.
  • FG München, 29.12.2003 - 8 K 4428/00

    Doppelte Haushaltsführung; Angemessenheit von Mietaufwendungen; AfA für

    Ergänzend wird noch ausgeführt, dass der VspZ gegen die Kl (Eheleute!) jeweils in einem einheitlichen Betrag festgesetzt werden durfte (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1987 VI R 134/84, BFH/NV 1988, 279).
  • BFH, 25.11.1988 - VI R 154/85

    Rechtmäßigkeit eines Verspätungszuschlags zur Einkommenssteuer wegen

    Zutreffend ist das FG stillschweigend davon ausgegangen, daß der Verspätungszuschlag gegen die Kläger in einem einheitlichen Betrag festgesetzt werden konnte (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. April 1987 IV R 192/85, BFHE 149, 418, BStBl II 1987, 540, und vom 4. Dezember 1987 VI R 134/84, BFH/NV 1988, 279 m.w.N.).
  • BFH, 25.11.1988 - VI R 137/85

    Festsetzung eines einheitlichen Verspätungszuschlags wegen verschuldeter Säumnis

    Zu Recht ist das FG stillschweigend davon ausgegangen, daß der Verspätungszuschlag gegen die Kläger in einem einheitlichen Betrag festgesetzt werden konnte (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. April 1987 IV R 192/85, BFHE 149, 418, BStBl II 1987, 540, und vom 4. Dezember 1987 VI R 134/84, BFH/NV 1988, 279, m. w. N.).
  • BFH, 31.07.1987 - VI R 193/85

    Festsetzung eines Zuschlags wegen verspäteter Einreichung einer Steuererklärung

    Anmerkung: Von der Wiedergabe der Urteilsgründe zu 1. wurde abgesehen, da sich der VI. Senat mit der gleichen Frage (im wesentlichen inhaltsgleich aber) ausführlicher im obigen Urteil VI R 134/84 (BFH/NV 1988, 279) befaßt hat.
  • BFH, 02.10.1987 - VI R 110/84

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen mangels Abgabe einer

    Anmerkung: Vom Abdruck der Urteilsgründe zu 1 wurde abgesehen, da sich der VI. Senat mit der gleichen Frage (im wesentlichen inhaltsgleich aber) ausführlicher im obigen Urteil VI R 134/84 (BFH/NV 1988, 279 befaßt hat.
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