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   BFH, 11.08.1987 - IX R 143/86   

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https://dejure.org/1987,4213
BFH, 11.08.1987 - IX R 143/86 (https://dejure.org/1987,4213)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1987 - IX R 143/86 (https://dejure.org/1987,4213)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1987 - IX R 143/86 (https://dejure.org/1987,4213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Einkommens für die Einkommensteuer - Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 292
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86

    Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX R 143/86
    Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 31. März 1987 IX R 111/86 (BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668) entschieden hat, kann bei planmäßiger Abwicklung des "X-Mietkauf-Modells" bis zum Ablauf der fünfjährigen Optionsfrist kein Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt werden, wenn man die Steuerersparnis und den Veräußerungsgewinn außer Betracht läßt.
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX R 143/86
    Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige, weil er positive Einkünfte mit den Werbungskostenüberschüssen ausgleichen will (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, 291).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX R 143/86
    Kennzeichnend für die Einkunftsarten ist, wie der Große Senat im Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766 in Abschn. C IV 3 c aa) 1) ausgeführt hat, daß die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen.
  • BFH, 21.12.1981 - II R 124/79

    Zur Grunderwerbsteuer, wenn Grundstückskaufvertrag und Gebäudeerrichtungsvertrag

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX R 143/86
    Das Urteil des FG weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Dezember 1981 II R 124/79 (BFHE 135, 217, BStBl II 1982, 330, 332) insofern ab, als nach diesem Urteil Verträge bei Bauherrenmodellen unter Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragsparteien, ihres Verhaltens vor und bei Vertragsschluß und der tatsächlichen Abwicklung der Verträge zu ermitteln seien.
  • BFH, 13.11.1979 - VIII R 93/73

    Entkräftung des Beweises des ersten Anscheins - Erwerb in Abbruchabsicht -

    Auszug aus BFH, 11.08.1987 - IX R 143/86
    Ob sein Vortrag es rechtfertigt, den Gegenbeweis als erbracht anzusehen, ist eine Frage der Sachverhalts- und Beweiswürdigung, die das Revisionsgericht zwar nachprüfen, aber nicht selbst vornehmen kann (BFH-Urteil vom 13. November 1979 VIII R 93/73, BFHE 129, 53, BStBl II 1980, 69).
  • BFH, 05.11.1993 - VI R 24/93

    1. Emeritenbezüge sind Einkünfte aus früheren Dienstleistungen; Aufwendungen für

    Die Annahme, Aufwendungen seien durch eine Einkunftsart veranlaßt, setzt auf jeden Fall eine auf die Erzielung von positiven Einkünften und mithin von Einnahmen gerichtete Tätigkeit voraus (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766, Abschn. C IV.3.c, aa) (1); Urteile vom 7. Oktober 1986 IX R 93/82, BFHE 148, 495, BStBl II 1987, 330; vom 11. August 1987 IX R 143/86, BFH/NV 1988, 292, 293).
  • BFH, 28.10.1999 - VIII R 7/97

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften aus Aktien

    Das FG hätte vielmehr bei seiner Tatsachenwürdigung und Prognose den Umstand beachten müssen, daß X in Betracht des jederzeit ausübbaren Ankaufsrechts des Y stets und auch kurzfristig gewärtigen mußte, sein (wirtschaftliches) Eigentum an den Aktien an Y zu verlieren (vgl. hierzu auch die zu den vergleichbaren Fällen des sog. Mietkaufmodells bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ergangenen BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, unter 2. der Gründe, und IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, unter 2. der Gründe; vom 11. August 1987 IX R 143/86, BFH/NV 1988, 292, unter 3. der Gründe; vom 30. Oktober 1990 IX R 92/89, BFH/NV 1991, 390; vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).
  • FG Hessen, 24.08.1995 - 11 K 5112/91

    Schriftform bei Klageerhebung; Anforderungen an die Unterschrift; Absicht zur

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