Weitere Entscheidung unten: BFH, 03.12.1987

Rechtsprechung
   BFH, 11.12.1987 - III R 183/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4591
BFH, 11.12.1987 - III R 183/84 (https://dejure.org/1987,4591)
BFH, Entscheidung vom 11.12.1987 - III R 183/84 (https://dejure.org/1987,4591)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 1987 - III R 183/84 (https://dejure.org/1987,4591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der betrieblichen Veranlassung von Betriebsausgaben für einen als Arbeitnehmer tätigen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 357
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.03.1983 - I R 209/81

    Lebensversicherung - Altersversorgung - Spitzengruppe - Einmalprämie -

    Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 183/84
    Die betriebliche Veranlassung setzt, wenn die Beträge für die Direktversicherung bei unverändertem Arbeitsentgelt zusätzlich geleistet werden, weiter voraus, daß sie auch den anderen Arbeitnehmern des Betriebs, deren Tätigkeit der des Arbeitnehmer-Ehegatten vergleichbar ist, eingeräumt oder zumindest ernsthaft angeboten worden ist (s. z. B. BFH-Urteil vom 30. März 1983 I R 209/81, BFHE 138, 536, BStBl II 1983, 664).
  • BFH, 08.10.1986 - I R 220/82

    Zur Anerkennung der Aufwendungen für eine Direktversicherung des mitarbeitenden

    Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 183/84
    Dafür ist zunächst erforderlich, daß ein ertragsteuerlich zu beachtendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer-Ehegatten und dem Arbeitgeber-Ehegatten besteht (s. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Oktober 1986 I R 220/82, BFHE 148, 37, BStBl II 1987, 205).
  • BFH, 15.07.1986 - VIII R 134/83

    Nur Kilometer-Pauschbetrag für Fahrten zwischen wohnung und Betriebsstätte, auch

    Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 183/84
    Nach dem Urteil vom 15. Juli 1986 VIII R 134/83 (BFHE 147, 169, BStBl II 1986, 744) können Aufwendungen für die Fahrten zwischen zwei Betriebstätten nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG nur mit 0, 36 DM je Entfernungskilometer als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sich eine Betriebstätte in der Wohnung des Steuerpflichtigen befindet und wenn dieser Teil der Wohnung von der übrigen Wohnung baulich nicht getrennt ist und keine in sich geschlossene Einheit bildet.
  • BFH, 04.11.1986 - VIII R 1/84

    Beschränkte Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

    Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 183/84
    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen für Fahrten eines Unternehmers mit dem betriebseigenen Pkw zwischen mehreren Betriebstätten seines Unternehmens in der Regel in vollem Umfang als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG abzugsfähig, und zwar auch dann, wenn sich eine Betriebstätte und die Wohnung des Unternehmers auf demselben Grundstück oder in demselben Gebäude befinden (Urteile vom 31. Mai 1978 I R 69/76, BFHE 125, 381, BStBl II 1978, 564; vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700, und vom 4. November 1986 VIII R 1/84, BFHE 148, 446, BStBl II 1987, 259).
  • BFH, 29.03.1979 - IV R 137/77

    Zur steuerliche Behandlung von Fahrtkosten, Mehrverpflegungsaufwendungen und

    Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 183/84
    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen für Fahrten eines Unternehmers mit dem betriebseigenen Pkw zwischen mehreren Betriebstätten seines Unternehmens in der Regel in vollem Umfang als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG abzugsfähig, und zwar auch dann, wenn sich eine Betriebstätte und die Wohnung des Unternehmers auf demselben Grundstück oder in demselben Gebäude befinden (Urteile vom 31. Mai 1978 I R 69/76, BFHE 125, 381, BStBl II 1978, 564; vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700, und vom 4. November 1986 VIII R 1/84, BFHE 148, 446, BStBl II 1987, 259).
  • BFH, 31.05.1978 - I R 69/76

    Abgrenzung zwischen voll abziehbaren Reisekosten und beschränkt abziehbaren

    Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 183/84
    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen für Fahrten eines Unternehmers mit dem betriebseigenen Pkw zwischen mehreren Betriebstätten seines Unternehmens in der Regel in vollem Umfang als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG abzugsfähig, und zwar auch dann, wenn sich eine Betriebstätte und die Wohnung des Unternehmers auf demselben Grundstück oder in demselben Gebäude befinden (Urteile vom 31. Mai 1978 I R 69/76, BFHE 125, 381, BStBl II 1978, 564; vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700, und vom 4. November 1986 VIII R 1/84, BFHE 148, 446, BStBl II 1987, 259).
  • BFH, 27.10.1993 - I R 99/92

    Einkommensteuer; Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte bei einem Freiberuflicher (§ 4

    Seit der Entscheidung des VIII.Senats vom 15. Juli 1986 VIII R 134/83 (BFHE 147, 169, BStBl II 1986, 744) behandelt die höchstrichterliche Rechtsprechung für die Frage des begrenzten oder unbegrenzten Fahrtkostenabzugs ein häusliches Arbeitszimmer als Teil der Wohnung und nicht als selbständige Arbeits- oder Beschäftigungsstätte mit der Folge, daß auch eine vom häuslichen Arbeitszimmer aus angetretene Fahrt als Fahrt von der Wohnung zur Beschäftigungsstätte beurteilt wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. September 1990 X R 44/89, BFHE 162, 77 [BFH 19.09.1990 - X R 44/89], BStBl II 1991, 97; vom 19. September 1990 X R 110/88, BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208; vom 7. November 1991 IV R 110/88, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1975, § 4 Abs. 5, Rechtsspruch 40; BFH-Beschluß vom 26. Mai 1992 IV B 96/91, BFH/NV 1992, 661; BFH-Urteile vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23; vom 11. Dezember 1987 III R 183/84, BFH/NV 1988, 357).

    Bei räumlicher Einbindung des Büros in die Wohnung wird als unerheblich angesehen, daß der größte Teil des Gesamtumsatzes vom häuslichen Arbeitszimmer aus getätigt wird (BFH in BFH/NV 1988, 357).

    Die Feststellung, daß der Kläger einen wesentlichen Teil seiner Arbeitsleistung im privaten Büroraum erbringt, ist als alleiniges Abgrenzungskriterium nicht geeignet (vgl. BFH in BFH/NV 1988, 357).

  • BFH, 07.12.1988 - X R 15/87

    1. Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - 2. Kilometerpauschale bei

    Danach ist der uneingeschränkte Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, wenn die Betriebsstätte nur ein baulich nicht getrennter Teil der Wohnung ist, keine in sich geschlossene Einheit bildet und die Wohnung dem Ganzen das Gepräge gibt (Urteil in BFHE 147, 169, BStBl II 1986, 744; desgleichen im Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 183/84, BFH/NV 1988, 357, 358; vgl. auch die Bestätigung dieser Ansicht durch BFH-Urteil vom 4. November 1986 VIII R 1/84, BFHE 148, 446, BStBl II 1987, 259, 261, wonach es darauf ankommt, ob die Betriebsstätte am Ort der Wohnung in diese integriert ist).
  • BFH, 28.10.1998 - IV B 21/98

    Fahrten zwischen Wohnhaus mit Bürotrakt und Praxis

    Der Charakter dieser Fahrten verliert sich nach der Rechtsprechung des BFH selbst dann nicht, wenn in dem häuslichen Büro familienfremde Arbeitskräfte angestellt sind, Kunden oder Mandanten empfangen werden oder sogar der größte Teil des Umsatzes von dort aus getätigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1987 III R 183/84, BFH/NV 1988, 357, und vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.1998 - IV B 42/98

    Abzug der Kosten für Fahrten zwischen mehreren Betriebsstätten

    Der Charakter dieser Fahrten verliert sich nach der Rechtsprechung des BFH selbst dann nicht, wenn in dem häuslichen Büro familienfremde Arbeitskräfte angestellt sind, Kunden oder Mandanten empfangen werden oder sogar der größte Teil des Umsatzes von dort aus getätigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1987 III R 183/84, BFH/NV 1988, 357, und vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 14 K 147/00

    Beschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten für die Fahrten eines freiberuflichen

    Der Charakter dieser Fahrten verliert sich nach der Rechtsprechung des BFH selbst dann nicht, wenn in dem häuslichen Büro familienfremde Arbeitskräfte angestellt sind, Kunden oder Mandanten empfangen werden oder sogar der größte Teil des Umsatzes von dort aus getätigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1987 III R 193/84, BFH/NV 1988, 357, und vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 6 K 184/91

    Einkommensteuer; Zahlungen aufgrund einer Direktversicherung zugunsten des

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tätigkeiten ihrer Art. nach ähnlich waren, sondern allein darauf, ob sich eine Tätigkeit in ihrer Wertigkeit und Bedeutung für den Betrieb von der anderen Tätigkeit deutlich abhebt ( BFH-Urteil vom 11.12.1987 III R 183/84 , BFH/NV 1988, 357).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.07.1997 - 1 K 1699/95

    Einkommensteuer; Abzugsbeschränkung für betriebliche Pkw-Fahrten

    Bei räumlicher Einbindung des Büros in die Wohnung ist es auch unerheblich, daß der größte Teil des Gesamtumsatzes vom häuslichen Arbeitszimmer aus getätigt wird ( BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 - III R 183/84 , BFH/NV 1988, 357).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.1997 - 1 K 180/95

    Förderung der Anschaffung und Herstellung von neuen, abnutzbaren beweglichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Niedersachsen, 15.11.1990 - II 714/89

    Berücksichtigung von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Begriff der

    Aus dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG ("Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte") hat die Rechtsprechung zwar hergeleitet, daß ein unbeschränkter Betriebsausgabenabzug für Fahrtkosten besteht, die dem Betriebsinhaber bei Fahrten zwischen Betriebsstätten innerhalb des Unternehmens entstehen, daß dies im Regelfall selbst dann gilt, wenn sich eine Betriebsstätte und die Wohnung auf demselben Grundstück befinden (BFH-Urteile vom 31.5.1978 I R 69/76, BStBl II 1978, 564; vom 29.3.1979 IV R 137/77, BStBl II 1979, 700; vom 15.7.1986 VIII R 134/83, BStBl II 1986, 744, vom 11.12.1987 III 183/84, BFH/NV 1988, 357) und daß bei einer Wohnung auf demselben Grundstück nur dann ausnahmsweise Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht vorliegen, wenn sich die Betriebsstätte in der Wohnung des Gewerbetreibenden befindet und dieser Teil der Wohnung von der übrigen Wohnung baulich nicht getrennt ist und keine in sich geschlossene Einheit bildet, so insbesondere, wenn die Betriebsstätte lediglich in einem häuslichen Arbeitszimmer besteht (BFH-Urteil vom 11.12.1987 III R 183/84; vom 15. Juli 1986 VIII R 134/83; vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BStBl II 1989, 421).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 03.12.1987 - IV R 3/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,18944
BFH, 03.12.1987 - IV R 3/87 (https://dejure.org/1987,18944)
BFH, Entscheidung vom 03.12.1987 - IV R 3/87 (https://dejure.org/1987,18944)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 1987 - IV R 3/87 (https://dejure.org/1987,18944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,18944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 357
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.12.1987 - IV R 4/87

    Andere land-oder forstwirtschaftliche Nutzung in geringem Umfang i. S. des § 8c

    Auszug aus BFH, 03.12.1987 - IV R 3/87
    Anmerkung: Die Entscheidung entspricht inhaltlich der amtlich veröffentlichten Entscheidung vom 3. Dezember 1987 IV R 4/87 (BStBl II 1988, 269).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht