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   BFH, 09.04.1987 - IV R 42/84   

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https://dejure.org/1987,7443
BFH, 09.04.1987 - IV R 42/84 (https://dejure.org/1987,7443)
BFH, Entscheidung vom 09.04.1987 - IV R 42/84 (https://dejure.org/1987,7443)
BFH, Entscheidung vom 09. April 1987 - IV R 42/84 (https://dejure.org/1987,7443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 37
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.06.1986 - IV R 177/84

    Voraussetzungen für die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Ermessen des Tatgerichts

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 42/84
    Nach der Rechtsprechung ist ein Gericht nur dann verpflichtet, ein Obergutachten einzuholen, wenn das oder die vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen und deshalb nicht zu überzeugen vermögen (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 26. Juni 1986 IV R 177/84, BFH / NV 1986, 685, und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1986 III ZR 245/84, Wertpapier-Mitteilungen / Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1986, 605, 607).
  • BFH, 16.06.1971 - IV R 84/70

    Grund und Boden - Aufstehendes Holz - Forstwirtschaftiche Nutzung - Einheitlicher

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 42/84
    Nach dem Urteil des BFH vom 16. Juni 1971 IV R 84/70 (BFHE 105, 5, BStBl II 1972, 451) ist bei der Ermittlung des Bestandswertes für das aufstehende Holz die sog. konventionelle Methode anzuwenden.
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 245/84

    Außerordentliche Kündigung eines betriebsbezogenen Kredits; Einholung eines

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 42/84
    Nach der Rechtsprechung ist ein Gericht nur dann verpflichtet, ein Obergutachten einzuholen, wenn das oder die vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen und deshalb nicht zu überzeugen vermögen (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 26. Juni 1986 IV R 177/84, BFH / NV 1986, 685, und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1986 III ZR 245/84, Wertpapier-Mitteilungen / Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1986, 605, 607).
  • BFH, 16.12.1981 - I R 131/78

    Verteilung des Überpreises - Teilwert eines Grundstücks - Bebautes Grundstück

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 42/84
    Nach der Rechtsprechung ist bei einer Mehrheit von Wirtschaftsgütern, für die ein Gesamtkaufpreis bezahlt worden ist, eine aus Rechtsgründen erforderliche Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf die einzelnen Wirtschaftsgüter im Zweifel nach dem Verhältnis der Teilwerte vorzunehmen (vgl. u. a. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1981 I R 131/78, BFHE 135, 185, BStBl II 1982, 320).
  • BFH, 10.10.2000 - IX R 86/97

    Gesamtkaufpreis

    Der BFH als Revisionsgericht hat aber zu prüfen, ob das FG bei seiner Wertermittlung die zutreffende Methode angewandt hat (vgl. BFH-Urteile vom 9. April 1987 IV R 42/84, BFH/NV 1988, 37, und in BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252).
  • BFH, 23.09.1998 - XI R 71/97

    "Künstlerische Tätigkeit" i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

    Da das Gutachten keine groben Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, mußte sich das Erfordernis einer weiteren Begutachtung dem FG nicht aufdrängen (vgl. BFH-Urteile vom 9. April 1987 IV R 42/84, BFH/NV 1988, 37; vom 6. Dezember 1988 VII R 43/86, BFH/NV 1989, 475).
  • FG Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 6 K 53/90

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Baumbestandes ;

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  • BFH, 15.03.2001 - IV B 72/00

    Zugehörigkeit zur landwirtschaftlichen Nutzung; Einzelveräußerungspreis

    Der BFH hat diesen Grundsatz in den vom Kläger angeführten Urteilen vom 27. Juni 1995 IX R 130/90 (BFHE 178, 151, BStBl II 1996, 215), vom 9. April 1987 IV R 332/84 (BFH/NV 1987, 763) und vom 9. April 1987 IV R 42/84 (BFH/NV 1988, 37) auf die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises bezogen, wenn es auf die genaue Ermittlung der auf die einzelnen Wirtschaftsgüter entfallenden Gewinne ankam.
  • BFH, 13.04.1989 - IV R 204/85

    Anforderungen an Versteuerung des bei einerVeräußerung erzielten Gesamterlöses

    Da hiernach Widersprüche bei der Wertermittlung nicht bestehen, war entgegen der Auffassung der Revision auch ein weiteres Gutachten nicht erforderlich (vgl. dazu BFH-Urteil vom 9. April 1987 IV R 42/84, BFH/NV 1988, 37).
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