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Rechtsprechung
   BFH, 12.01.1988 - VII R 55/84   

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https://dejure.org/1988,4778
BFH, 12.01.1988 - VII R 55/84 (https://dejure.org/1988,4778)
BFH, Entscheidung vom 12.01.1988 - VII R 55/84 (https://dejure.org/1988,4778)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 1988 - VII R 55/84 (https://dejure.org/1988,4778)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Aufrechnung gegen Lohnsteuererstattungsansprüche mit Einkommensteueransprüchen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 453
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.03.1976 - VII R 106/73

    Übergang zum Feststellungsbegehren - Zulässigkeit im Revisionsverfahren - Kläger

    Auszug aus BFH, 12.01.1988 - VII R 55/84
    Er stellt keine Klageänderung i. S. des § 67 FGO dar, die gemäß § 123 FGO im Revisionsverfahren unzulässig wäre (vgl. Urteil des Senats vom 23. März 1976 VII R 106/73, BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459, 460).

    Die Vorschrift ist jedoch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, der insoweit dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) folgt, auf Verpflichtungsklagen entsprechend anwendbar (BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459, 460; BVerwG zu § 113 Abs. 1 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -: Urteil vom 6. September 1962 VIII C 78/60, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1963, 553).

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus BFH, 12.01.1988 - VII R 55/84
    Der Senat kann diese Frage - ebenso wie das BVerwG im Urteil vom 22. April 1977 VII C 17.74 (BVerwGE 52, 313, 316) - offenlassen.
  • BFH, 12.05.1987 - VII R 203/83

    Überzahlung von Steuern - Festsetzung - Verfahren - Abrechnungsbescheid

    Auszug aus BFH, 12.01.1988 - VII R 55/84
    Diese Feststellung beträfe den im Erhebungsverfahren ergangenen Abrechnungsbescheid, während die Verzinsungstatbestände des § 236 AO 1977 das Ergehen von Rechtsbehelfsentscheidungen oder gerichtlichen Entscheidungen im Festsetzungsverfahren voraussetzen (vgl. Urteil des Senats vom 12. Mai 1987 VII R 203/83, BFHE 150, 298, BStBl II 1987, 702; Höllig in Koch, Abgabenordnung - AO 1977, 3. Aufl., § 236 Anm. 4).
  • BVerwG, 06.09.1962 - VIII C 78.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 12.01.1988 - VII R 55/84
    Die Vorschrift ist jedoch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, der insoweit dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) folgt, auf Verpflichtungsklagen entsprechend anwendbar (BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459, 460; BVerwG zu § 113 Abs. 1 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -: Urteil vom 6. September 1962 VIII C 78/60, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1963, 553).
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 45/96

    Verlust des Rechtsmittels bei Berufungsrücknahme mehrerer Prozeßbevollmächtigter

    Die Einlegung der Berufung durch die erstmals tätigen Prozeßbevollmächtigten wirkte danach für den Kläger, die von den schon in der ersten Instanz tätigen Prozeßbevollmächtigten für den Kläger ebenfalls eingelegte Berufung entfaltete keine zusätzliche Wirkung (s BFH in BFH/NV 1988, 453).

    Diese Erklärung betraf damit das gesamte Prozeßrechtsverhältnis, auch soweit dies durch Erklärungen der anderen Prozeßbevollmächtigten begründet worden war (s BFH in BFH/NV 1988, 453).

  • BFH, 02.11.2000 - X R 156/97

    Fortsetzungsfeststellungsklage; LSt-Ermäßigungsverfahren

    Über die Kosten des Verfahrens hätte der BFH dann gemäß § 138 Abs. 1 FGO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands zu entscheiden (BFH-Urteil vom 12. Januar 1988 VII R 55/84, BFH/NV 1988, 453).
  • BFH, 02.06.1992 - VII R 35/90

    Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters durch Besetzung der Senate des

    Im Streitfall ist die Fortsetzungsfeststellungsklage aber unzulässig, weil es an dem hierfür erforderlichen Feststellungsinteresse fehlt (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 1988 VII R 55/84, BFH/NV 1988, 453, 454).
  • BFH, 15.05.1997 - IV R 46/96
    Im Streitfall liegt aber schon deshalb kein Fall einer Fortsetzungsfeststellungsklage vor, weil sich das ursprüngliche Klagebegehren nicht i. S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO durch Zurücknahme eines Verwaltungsaktes oder anders erledigt hat (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 1988 VII R 55/84, BFH/NV 1988, 453).
  • FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 50163/03

    Ausfall eines vom Gesellschafter-Geschäftsführer gewährten

    In einem solchen Fall muss bereits zu dem Zeitpunkt, in dem der Grund für die Aufwendungen gelegt wird, der dargestellte berufliche Zusammenhang bestehen (vgl. BFH, Urteil vom 20. Dezember 1988, VII R 55/84, BFH/NV 1990, S. 23).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13
    Die Rücknahme der Beschwerde erfolgte wirksam in Einzelvertretung der Antragsgegnerin seitens Rechtsanwalt B., Hamburg, da anerkannt ist, dass jeder (von mehreren) bestellte Vertreter ein eingeleitetes Rechtsmittelverfahren durch entsprechende Rücknahmeerklärung beenden kann (BGH FamRZ 2007, 1313f. mit Verweis auf BFH BFH/NV 1988, 453):.
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Rechtsprechung
   BFH, 08.01.1988 - V B 69/87   

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https://dejure.org/1988,18687
BFH, 08.01.1988 - V B 69/87 (https://dejure.org/1988,18687)
BFH, Entscheidung vom 08.01.1988 - V B 69/87 (https://dejure.org/1988,18687)
BFH, Entscheidung vom 08. Januar 1988 - V B 69/87 (https://dejure.org/1988,18687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 453
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.11.1967 - VI B 26.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 08.01.1988 - V B 69/87
    In der Beschwerdeschrift - bzw. in einem weiteren innerhalb der Monatsfrist einzureichenden Schriftsatz (vgl. BFH-Beschluß vom 22. September 1967 VI B 26/67, BFHE 90, 101, BStBl III 1967, 787) - muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt oder die Entscheidung des BFH, von der das Urteil abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden.
  • BFH, 22.09.1967 - VI B 25/67

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 08.01.1988 - V B 69/87
    In der Beschwerdeschrift - bzw. in einem weiteren innerhalb der Monatsfrist einzureichenden Schriftsatz (vgl. BFH-Beschluß vom 22. September 1967 VI B 26/67, BFHE 90, 101, BStBl III 1967, 787) - muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt oder die Entscheidung des BFH, von der das Urteil abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden.
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Rechtsprechung
   BFH, 18.12.1987 - X B 13/87   

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https://dejure.org/1987,10094
BFH, 18.12.1987 - X B 13/87 (https://dejure.org/1987,10094)
BFH, Entscheidung vom 18.12.1987 - X B 13/87 (https://dejure.org/1987,10094)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 1987 - X B 13/87 (https://dejure.org/1987,10094)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 453
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 02.06.2005 - X B 126/04

    Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens bei mehrfacher Einlegung eines

    In einem solchen Fall liegt nur ein (fristgerecht eingelegtes) Rechtmittel vor, denn durch die erneute Beschwerdeeinlegung wurde lediglich die vorangegangene Beschwerdeeinlegung wiederholt (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1987 X B 13/87, BFH/NV 1988, 453).
  • BFH, 10.04.2001 - X R 9/01

    Revisionsrücknahme

    Dabei kann der Senat unentschieden lassen, ob ein Revisionsverfahren in Fällen, in denen mehrere Personen unabhängig voneinander Revision erhoben haben, durch die Rücknahmeerklärung nur einer Person stets insgesamt beendet wird (so Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1987 X B 13/87, BFH/NV 1988, 453) oder ob sich die Rücknahme auf den "Einlegungsakt" der zurücknehmenden Person beschränken kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1986 III R 24/86, BFH/NV 1986, 683, und vom 21. Januar 1992 IX R 85/90, BFH/NV 1993, 375).
  • BFH, 10.04.2001 - X R 10/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittel - Prozesskostenhilfe - Prozessvollmacht

    Dabei kann der Senat unentschieden lassen, ob ein Revisionsverfahren in Fällen, in denen mehrere Personen unabhängig voneinander Revision erhoben haben, durch die Rücknahmeerklärung nur einer Person stets insgesamt beendet wird (so Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1987 X B 13/87, BFH/NV 1988, 453) oder ob sich die Rücknahme auf den "Einlegungsakt" der zurücknehmenden Person beschränken kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1986 III R 24/86, BFH/NV 1986, 683, und vom 21. Januar 1992 IX R 85/90, BFH/NV 1993, 375).
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