Rechtsprechung
   BFH, 01.07.1987 - II B 204/86   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 1988, 50



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BFH, 08.07.1998 - I R 17/96  

    Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen per Telefax

    Aufgrund dieses von B verursachten Rechtsscheins muß B sich so behandeln lassen, als habe er die Bediensteten der Postfiliale in K zu seinen Empfangsvertretern bestellt (vgl. BFH-Beschluß vom 1. Juli 1987 II B 204/86, BFH/NV 1988, 50).
  • BFH, 25.02.1999 - IV R 36/98  

    Erneute Bekanntgabe eines VA aufgrund nicht ordnungsgemäßer vorheriger

    Die Feststellung, daß ein Verwaltungsakt --mangels ordnungsgemäßer Bekanntgabe-- nicht wirksam geworden ist, richtet sich aber, wie ausgeführt, auf das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 21. November 1986 8 C 127.84, BStBl II 1987, 472, und BFH-Beschluß vom 1. Juli 1987 II B 204/86, BFH/NV 1988, 50).

    Die Gleichartigkeit beider Fallgestaltungen zeigt sich auch darin, daß das Feststellungsinteresse (§ 41 Abs. 1 FGO) bei der nicht ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Verwaltungsaktes aufgrund des von diesem gleichwohl ausgehenden Rechtsscheins grundsätzlich ebenso ohne weiteres bejaht werden kann wie im Fall eines nichtigen Verwaltungsaktes, während es ansonsten besonderer Darlegungen bedarf (vgl. BVerwG-Urteil in BStBl II 1987, 472, und BFH-Beschluß in BFH/NV 1988, 50).

  • BFH, 07.02.2008 - X B 39/07  

    Analoge Anwendung der §§ 68 und 127 FGO im

    c) Ebenso wenig haben die Kläger substantiiert eine Divergenz zu den Entscheidungen des BFH vom 1. Juli 1987 II B 204/86 (BFH/NV 1988, 50) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1986 8 C 127.84 (BStBl II 1987, 472) dadurch herausgearbeitet, dass sie lediglich darauf hinweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung "ein nichtiger Steuerbescheid nicht existent" sei.
mehr
  • BFH, 16.09.2004 - VII B 20/04  

    Bekanntgabemängel; Revisionszulassungsgründe

    Aber auch mit einer Feststellungsklage kann die Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes wegen einer fehlerhaften Bekanntgabe und damit das Vorliegen eines Nichtaktes geltend gemacht werden (BFH-Beschluss vom 1. Juli 1987 II B 204/86, BFH/NV 1988, 50).
  • FG Hamburg, 14.08.2002 - V 285/01  

    Keine Vollstreckungsgegenklage - § 767 ZPO - im steuerlichen

    Die Feststellung, dass ein Verwaltungsakt - mangels ordnungsgemäßer Bekanntgabe - nicht wirksam geworden ist, richtet sich aber auf das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Urteil vom 21.11.1986 8 C 127/84, BStBl II 1987, 472; BFH Beschluss vom 1.7.1987 II B 204/86, BFH/NV 1988, 50).

    Die Gleichartigkeit beider Fallgestaltungen zeigt sich auch darin, dass das Feststellungsinteresse (§ 41 Abs. 1 FGO ) bei der nicht ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Verwaltungsaktes aufgrund des von diesem gleichwohl ausgehenden Rechtsscheins grundsätzlich ebenso ohne weiteres bejaht werden kann wie im Fall eines nichtigen Verwaltungsaktes, während es ansonsten besonderer Darlegungen bedarf (vgl. BVerwG-Urteil vom 21.11.1986 8 C 127/84, a.a.O., und BFH-Beschluss vom 1.7.1987 II B 204/86, a.a.O.; BFH-Urteil vom 25.2.1999 IV R 36/98, BFH/NV 1999, 1117 ).

  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2004 - 2 K 505/04  

    Bekanntgabe eines Änderungsbescheids im Klageverfahren an im Briefkopf sowie in

    Beide Möglichkeiten der Entgegennahme von Willenserklärungen kommen auch bei der Bekanntgabe von Änderungsbescheiden in Betracht (vgl. Urteile des BFH vom 8. Juli 1998 I R 17/96, BStBl II 1999, 48, 50; Beschluss des BFH vom 1. Juli 1987 II B 204/86, BStBl II 1988, 50).
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