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   BFH, 01.07.1987 - II B 204/86   

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https://dejure.org/1987,5108
BFH, 01.07.1987 - II B 204/86 (https://dejure.org/1987,5108)
BFH, Entscheidung vom 01.07.1987 - II B 204/86 (https://dejure.org/1987,5108)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 1987 - II B 204/86 (https://dejure.org/1987,5108)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begehren der Feststellung eines Vermögenssteuerbescheids als verwaltungsrechtlichen Nichtakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 50
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 127.84

    Feststellungsklage - Steuerbescheid - Mangelnde Bekanntgabe - Nichtakt -

    Auszug aus BFH, 01.07.1987 - II B 204/86
    In einem Falle dieser Art richtet sich die Zulässigkeit der Klage nach der ersten Alternative des § 41 Abs. 1 FGO (Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses), denn mit ihr wird nicht die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes (zweite Alternative des § 41 Abs. 1 FGO), sondern die Feststellung begehrt, daß der Verwaltungsakt nicht wirksam (geworden) ist und demzufolge die mit ihm beabsichtigte Regelung nicht erreicht hat, es sich also um einen nicht existent gewordenen Bescheid (Nichtakt) handelt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 21. November 1986 8 C 127.84, Bayerische Verwaltungsblätter - BayVBl - 1987, 217, 219).
  • BFH, 25.05.1976 - VIII R 66/74

    Klage - Feststellung der Nichtigkeit - Einheitlicher Steuerbescheid -

    Auszug aus BFH, 01.07.1987 - II B 204/86
    Ihre Klage ist zwar zulässig, denn mit ihr kann auch die Unwirksamkeit eines Steuerbescheids wegen fehlerhafter Zustellung geltend gemacht werden (§ 41 FGO; BFH-Urteil vom 25. Mai 1976 VIII R 66/74, BFHE 119, 36, 40, BStBl II 1976, 606).
  • BFH, 08.07.1998 - I R 17/96

    Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen per Telefax

    Aufgrund dieses von B verursachten Rechtsscheins muß B sich so behandeln lassen, als habe er die Bediensteten der Postfiliale in K zu seinen Empfangsvertretern bestellt (vgl. BFH-Beschluß vom 1. Juli 1987 II B 204/86, BFH/NV 1988, 50).
  • BFH, 25.02.1999 - IV R 36/98

    Erneute Bekanntgabe eines VA aufgrund nicht ordnungsgemäßer vorheriger

    Die Feststellung, daß ein Verwaltungsakt --mangels ordnungsgemäßer Bekanntgabe-- nicht wirksam geworden ist, richtet sich aber, wie ausgeführt, auf das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 21. November 1986 8 C 127.84, BStBl II 1987, 472, und BFH-Beschluß vom 1. Juli 1987 II B 204/86, BFH/NV 1988, 50).

    Die Gleichartigkeit beider Fallgestaltungen zeigt sich auch darin, daß das Feststellungsinteresse (§ 41 Abs. 1 FGO) bei der nicht ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Verwaltungsaktes aufgrund des von diesem gleichwohl ausgehenden Rechtsscheins grundsätzlich ebenso ohne weiteres bejaht werden kann wie im Fall eines nichtigen Verwaltungsaktes, während es ansonsten besonderer Darlegungen bedarf (vgl. BVerwG-Urteil in BStBl II 1987, 472, und BFH-Beschluß in BFH/NV 1988, 50).

  • FG München, 14.09.2017 - 13 K 3144/15

    Bemessungsgrundlage für Gewerbesteuer

    Aber auch mit einer Feststellungsklage kann die Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes wegen einer fehlerhaften Bekanntgabe und damit das Vorliegen eines Nichtaktes geltend gemacht werden (BFH-Beschluss vom 1. Juli 1987 II B 204/86, BFH/NV 1988, 50; BFH/NV 2005, 231).
  • FG Hamburg, 14.08.2002 - V 285/01

    Keine Vollstreckungsgegenklage - § 767 ZPO - im steuerlichen

    Die Feststellung, dass ein Verwaltungsakt - mangels ordnungsgemäßer Bekanntgabe - nicht wirksam geworden ist, richtet sich aber auf das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Urteil vom 21.11.1986 8 C 127/84, BStBl II 1987, 472; BFH Beschluss vom 1.7.1987 II B 204/86, BFH/NV 1988, 50).

    Die Gleichartigkeit beider Fallgestaltungen zeigt sich auch darin, dass das Feststellungsinteresse (§ 41 Abs. 1 FGO ) bei der nicht ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Verwaltungsaktes aufgrund des von diesem gleichwohl ausgehenden Rechtsscheins grundsätzlich ebenso ohne weiteres bejaht werden kann wie im Fall eines nichtigen Verwaltungsaktes, während es ansonsten besonderer Darlegungen bedarf (vgl. BVerwG-Urteil vom 21.11.1986 8 C 127/84, a.a.O., und BFH-Beschluss vom 1.7.1987 II B 204/86, a.a.O.; BFH-Urteil vom 25.2.1999 IV R 36/98, BFH/NV 1999, 1117 ).

  • BFH, 16.09.2004 - VII B 20/04

    Bekanntgabemängel; Revisionszulassungsgründe

    Aber auch mit einer Feststellungsklage kann die Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes wegen einer fehlerhaften Bekanntgabe und damit das Vorliegen eines Nichtaktes geltend gemacht werden (BFH-Beschluss vom 1. Juli 1987 II B 204/86, BFH/NV 1988, 50).
  • FG München, 25.07.2017 - 5 K 3197/13

    Auflösung der Rücklage

    In den Fällen der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ergibt sich das berechtigte Feststellungsinteresse bereits aus dem von diesem ausgehenden Rechtsschein, so dass dieses ohne weiteres bejaht werden kann (BFH in BFH/NV 1999, 1117 und BFH-Beschluss vom 1. Juli 1987 II B 204/86, BFH/NV 1988, 50).
  • BFH, 07.02.2008 - X B 39/07

    Analoge Anwendung der §§ 68 und 127 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    c) Ebenso wenig haben die Kläger substantiiert eine Divergenz zu den Entscheidungen des BFH vom 1. Juli 1987 II B 204/86 (BFH/NV 1988, 50) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1986 8 C 127.84 (BStBl II 1987, 472) dadurch herausgearbeitet, dass sie lediglich darauf hinweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung "ein nichtiger Steuerbescheid nicht existent" sei.
  • BFH, 14.11.2022 - XI B 106/21

    Feststellungsklage; fehlendes Feststellungsinteresse bei Eintritt sowohl der

    Dies entspricht auch der weiteren Rechtsprechung des BFH, nach der auch bei der Feststellung der Nichtbekanntgabe eines Verwaltungsaktes ein Feststellungsinteresse erforderlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 01.07.1987 - II B 204/86, BFH/NV 1988, 50, Rz 10; zur Nichtigkeitsfeststellungsklage BFH-Urteil vom 11.04.1991 - V R 86/85, BFHE 164, 219, BStBl II 1991, 729, Rz 19 ff.).
  • FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 446/90

    Höhe des Verlustabzuges bei Einkommensteuer-Festsetzungen; Zulässigkeit eines

    Unter diesen Umständen muß sich der Bevollmächtigte nach Treu und Glauben (vgl. Beschluß des BFH vom 1. Juli 1987 II B 204/86, BFH/NV 1988, 50, 51) - aufgrund seiner eigenen Angaben - so behandeln lassen, als hätte er die Adressierung allein an die Partnerschaft gewünscht, selbst wenn er (für den Empfänger nicht erkennbar) die Hinzufügung seines persönlichen Namens im Anschriftenfeld noch für zusätzlich erforderlich gehalten hätte.
  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2004 - 2 K 505/04

    Bekanntgabe eines Änderungsbescheids im Klageverfahren an im Briefkopf sowie in

    Beide Möglichkeiten der Entgegennahme von Willenserklärungen kommen auch bei der Bekanntgabe von Änderungsbescheiden in Betracht (vgl. Urteile des BFH vom 8. Juli 1998 I R 17/96, BStBl II 1999, 48, 50; Beschluss des BFH vom 1. Juli 1987 II B 204/86, BStBl II 1988, 50).
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