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   BFH, 28.10.1987 - V B 71/85   

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https://dejure.org/1987,16010
BFH, 28.10.1987 - V B 71/85 (https://dejure.org/1987,16010)
BFH, Entscheidung vom 28.10.1987 - V B 71/85 (https://dejure.org/1987,16010)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - V B 71/85 (https://dejure.org/1987,16010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 535
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 28.10.1987 - V B 71/85
    Auf die Revision des Beklagten und Beschwerdegegners (das Finanzamt - FA -) verwies der BFH die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG mit der Begründung zurück, die Vorentscheidung stehe in einem inhaltlichen Widerspruch zur Senatsrechtsprechung, insbesondere zu den Grundsätzen im BFH-Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76 (BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).

    Die Vorentscheidung weiche einmal vom Urteil in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495 ab.

    Soweit die Klin. Divergenz zum Senatsurteil in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495 geltend macht, genügt die Nichtzulassungsbeschwerde ebenfalls nicht den formellen Anforderungen.

    Die Herausarbeitung eines abstrakten Rechtssatzes kann allenfalls für die Senatsentscheidung in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495 angenommen werden, und zwar auch nur dann, wenn man die auf die anschließend zu behandelnde Entscheidung (BFHE 141, 355, BStBl II 1984, 686) bezogenen Bemerkungen in der Beschwerdeschrift des Inhalts mitberücksichtigt, daß auch in dieser Entscheidung der BFH der Vorinstanz angelastet habe, nicht festgestellt zu haben, ob zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern eine Vereinbarung darüber getroffen worden sei, daß als Vergütung für geleistete Dienste zusätzlich ein Sachlohn gewährt werden solle.

  • BFH, 06.06.1984 - V R 33/83

    Entgeltliche Leistung - Sachzuwendung - Gegenleistung - Tauschähnlicher Umsatz -

    Auszug aus BFH, 28.10.1987 - V B 71/85
    Eine Abweichung der Vorentscheidung sei zum anderen im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 6. Juni 1984 V R 33/83 (BFHE 141, 355, BStBl II 1984, 686) gegeben.

    Die Herausarbeitung eines abstrakten Rechtssatzes kann allenfalls für die Senatsentscheidung in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495 angenommen werden, und zwar auch nur dann, wenn man die auf die anschließend zu behandelnde Entscheidung (BFHE 141, 355, BStBl II 1984, 686) bezogenen Bemerkungen in der Beschwerdeschrift des Inhalts mitberücksichtigt, daß auch in dieser Entscheidung der BFH der Vorinstanz angelastet habe, nicht festgestellt zu haben, ob zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern eine Vereinbarung darüber getroffen worden sei, daß als Vergütung für geleistete Dienste zusätzlich ein Sachlohn gewährt werden solle.

    Nicht anders verhält es sich, soweit die Klin. Divergenz in Beziehung auf das Urteil in BFHE 141, 355, BStBl II 1984, 686 geltend gemacht hat.

  • BFH, 17.09.1981 - V B 43/80

    Gewährung von Personalrabatt ist keine umsatzsteuerbare Leistung, sondern

    Auszug aus BFH, 28.10.1987 - V B 71/85
    Bei freiwilligen Sachzuwendungen sei es dagegen unmöglich, einen ideellen Arbeitsanteil zu bestimmen, in dem die Gegenleistung gesehen werden könnte (BFH-Beschluß vom 17. September 1981 V B 43/80, BFHE 134, 65, BStBl II 1981, 775).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 28.10.1987 - V B 71/85
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist unter grundsätzlicher Bedeutung zu verstehen, daß die im Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung durch den BFH aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit bzw. der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 28.10.1987 - V B 71/85
    In dieser Hinsicht hätte die Klin. abstrakte Rechtssätze aus der Vorentscheidung und der BFH-Entscheidung einander gegenüberstellen müssen, aus denen sich die von der Klin. angenommene Abweichung ergeben soll (vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 08.11.2005 - X B 105/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Vielmehr ist die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nur dann zu bejahen, wenn die im Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung durch den BFH aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit bzw. der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (BFH-Beschluss vom 28. Oktober 1987 V B 71/85, BFH/NV 1988, 535).
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