Rechtsprechung
   BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3785
BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83 (https://dejure.org/1988,3785)
BFH, Entscheidung vom 29.03.1988 - IX R 55/83 (https://dejure.org/1988,3785)
BFH, Entscheidung vom 29. März 1988 - IX R 55/83 (https://dejure.org/1988,3785)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - "Gewinnerzielungsabsicht" oder "Liebhaberei"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 636
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 21.10.1980 - VIII R 81/79

    Werbungskosten - Vermietung

    Auszug aus BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83
    Nach den Gesamtumständen sei der Schluß gerechtfertigt, daß die Aufwendungen, die mit dem Objekt in wirtschaftlichem Zusammenhang ständen, nicht durch das Streben nach Erzielung von Einnahmen (§ 9 EStG), sondern durch persönliche Motive (§ 12 EStG) veranlaßt seien (Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Dezember 1976 VIII R 99/72, BFHE 121, 50, BStBl II 1977, 305; vom 22. Januar 1980 VIII R 134/78, BFHE 130, 261, BStBl II 1980, 447, und vom 21. Oktober 1980 VIII R 81/79, BFHE 132, 518, BStBl II 1981, 452).

    Das FG folge den Klägern nicht, daß sie die Wasserburg in erster Linie in der Absicht erworben hätten, sich für eigene Wohnzwecke - "zur Befriedigung eines unabweisbaren Lebensbedürfnisses" (Urteil in BFHE 132, 518, BStBl II 1981, 452) - ein neues Haus zu kaufen und auszubauen.

  • BFH, 20.03.1984 - IX R 8/80

    Dauernde Last - Aufwendungen für Beerdigung - Beerdigung eines

    Auszug aus BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83
    Dies scheitert schon am Fehlen eines Berechtigten (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1984 IX R 8/80, BFHE 140, 566, BStBl II 1985, 43).

    Auch eine dauernde Last gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG setzt nach ständiger Rechtsprechung eine rechtliche Verpflichtung des Betroffenen voraus (vgl. Urteil in BFHE 140, 566, BStBl II 1985, 43).

  • BFH, 26.04.1985 - VI R 68/82

    Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen

    Auszug aus BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83
    Dienen solche Räume jedoch sowohl der Denkmalpflege als auch privaten Wohnzwecken, so ist ihr Nutzungswert bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 2 EStG zu erfassen, wenn die Erfüllung des Wohnbedürfnisses nicht von nur untergeordneter Bedeutung ist (Anlehnung an BFH-Urteil vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467).
  • BFH, 13.03.1985 - I R 94/81

    Voraussetzungen des Abzugs der Zahlungen von Eltern an Kinder von Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83
    Ob der Sachverhalt unter die von den Klägern genannten sog. Milderungserlasse der Verwaltungsbehörden fällt, ist nicht im vorliegenden Besteuerungsverfahren, sondern nur in den für Billigkeitsmaßnahmen vorgesehenen Verfahren zu prüfen (BFH-Urteile vom 28. November 1980 VI R 226/77, BFHE 132, 264, BStBl II 1981, 319; vom 13. März 1985 I R 94/81, BFH / NV 1986, 91).
  • BFH, 22.01.1980 - VIII R 134/78

    Zur Besteuerung des Nutzungswertes einer in Spanien belegenen eigengenutzten

    Auszug aus BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83
    Nach den Gesamtumständen sei der Schluß gerechtfertigt, daß die Aufwendungen, die mit dem Objekt in wirtschaftlichem Zusammenhang ständen, nicht durch das Streben nach Erzielung von Einnahmen (§ 9 EStG), sondern durch persönliche Motive (§ 12 EStG) veranlaßt seien (Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Dezember 1976 VIII R 99/72, BFHE 121, 50, BStBl II 1977, 305; vom 22. Januar 1980 VIII R 134/78, BFHE 130, 261, BStBl II 1980, 447, und vom 21. Oktober 1980 VIII R 81/79, BFHE 132, 518, BStBl II 1981, 452).
  • BFH, 24.09.1985 - IX R 32/80

    Voraussetzung zur Anerkennung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften

    Auszug aus BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83
    Dem hat sich der erkennende Senat im Urteil vom 24. September 1985 IX R 32/80 (BFH / NV 1986, 449) angeschlossen.
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83
    Nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 (unter Abschnitt C IV 3 c aa Abs. 2 der Gründe) setzt die Anerkennung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung voraus, daß die Nutzungsüberlassung auf Dauer gesehen nachhaltig der Erzielung von Einnahmeüberschüssen dienen soll.
  • BFH, 14.12.1976 - VIII R 99/72

    Ansetzung von Einkünften - Nutzung der Wohnung im eigenen Haus - Ausübung einer

    Auszug aus BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83
    Nach den Gesamtumständen sei der Schluß gerechtfertigt, daß die Aufwendungen, die mit dem Objekt in wirtschaftlichem Zusammenhang ständen, nicht durch das Streben nach Erzielung von Einnahmen (§ 9 EStG), sondern durch persönliche Motive (§ 12 EStG) veranlaßt seien (Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Dezember 1976 VIII R 99/72, BFHE 121, 50, BStBl II 1977, 305; vom 22. Januar 1980 VIII R 134/78, BFHE 130, 261, BStBl II 1980, 447, und vom 21. Oktober 1980 VIII R 81/79, BFHE 132, 518, BStBl II 1981, 452).
  • BFH, 23.11.1967 - IV R 143/67

    Grabpflegekosten - Testamentarische Anordnung - Erbe - Dauernde Last

    Auszug aus BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83
    Denn eine dauernde Last setze das Vorhandensein eines Berechtigten voraus, dem die Leistung zufließe (BFH-Urteil vom 23. November 1967 IV R 143/67, BFHE 91, 149, BStBl II 1968, 259).
  • BFH, 07.04.1987 - IX R 140/84

    Verfahren - Revision - Revisionsbegründung - Einfamilienhaus - Beginn der

    Auszug aus BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83
    Die Kläger haben nach § 21 Abs. 2 EStG den Nutzungswert ihrer Wohnung mit allen Räumen zu versteuern, die von ihnen tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt die Senatsurteile vom 7. April 1987 IX R 133-135/84, BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565, und IX R 140/84, BFHE 150, 16, BStBl II 1987, 567).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 226/77

    Unterhaltsleistung - Übergangsregelung - Anfechtungsverfahren -

  • BFH, 15.06.1983 - III R 184/81

    Unterhaltungslast - Denkmalschutz - Ermittlung des Gesamtvermögens -

  • BFH, 21.01.1986 - IX R 7/79

    Kostenmiete - Rohmietwert - Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung -

  • BFH, 15.01.1991 - IX S 6/90

    Zulässigkeit wiederholter Anträge auf Aussetzung der Vollziehung im

    Ihr nunmehr an den Bundesfinanzhof (BFH) gerichtetes Aussetzungsbegehren stützen die Antragsteller auf dieselben Gründe wie die Revision (Az. IX R 21/89) gegen das FG-Urteil, insbesondere die Entscheidung des BFH vom 29. März 1988 IX R 55/83 (BFH/NV 1988, 636).

    Die Antragsteller haben ihr erneutes Aussetzungsbegehren maßgeblich auf das inzwischen ergangene Senats-Urteil in BFH/NV 1988, 636 gestützt, das dem FG bei Erlaß seiner Entscheidung offenbar noch nicht bekannt war, jedenfalls von ihm nicht berücksichtigt wurde.

  • BFH, 27.05.2004 - IV R 30/02

    Restaurierung von als Denkmal geschützten Wandmalereien in einem Gutshaus

    Die Anschaffungskosten der Wandmalerei sowie ihr bleibender Wert wirken sich für den anzusetzenden Nutzungswert durchaus erhöhend aus (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1988 IX R 55/83, BFH/NV 1988, 636).
  • BFH, 31.03.1998 - IX R 18/96

    Ermittlung der Kostenmiete

    Werden sie nicht oder nur ganz geringfügig zu Wohnzwecken genutzt, ist insoweit kein Rohmietwert anzusetzen (Senatsurteil vom 29. März 1988 IX R 55/83, BFH/NV 1988, 636).
  • FG Niedersachsen, 25.04.2002 - 14 K 691/98

    Abzugsfähigkeit der Kosten für die Restaurierung von Wandmalereien als

    § 33 EStG in Verbindung mit dem Erlass des Niedersächsischen Ministers der Finanzen zur Anwendung des § 33 EStG auf Aufwendungen zur Erhaltung schutzwürdiger Kulturwerte vom 8. August 1960, BStBl II 1960, 175 und nachfolgende, sogenannte Milderungserlasse, enthalten Regelungen, die nicht im Festsetzungsverfahren geprüft werden, sondern in das Billigkeitsverfahren gemäß § 163 AO gehören (BFH-Urteil vom 29. März 1988 IX R 55/83, BFH/NV 1988, 636).
  • BFH, 22.10.1993 - IX R 111/91

    Eigentum - Kostenmiete - Denkmalschutz

    Der Senat hat zudem bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt, bei unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäuden sei der Ansatz der Kostenmiete naheliegend (Urteile vom 29. März 1988 IX R 55/83, BFH/NV 1988, 636; vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/NV 1991, 533; vom 19. November 1991 IX R 163/88, BFH/NV 1992, 303).
  • BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86

    Werbungskostenabzug für den von der Renovierung betroffenen Gebäudeteil

    Auch dann muß aber der Eigentümer den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung erfüllen (vgl. das Senats-Urteil vom 31. März 1987 IX R 55/83, BFH/NV 1987, 645, Nr. 2d der Gründe).
  • BFH, 15.01.1991 - IX R 21/89

    Abgrenzung von Liebhaberei und der Absicht einen Totalüberschuss zu erzielen im

    Wie der erkennende Senat in dem zu einem ähnlichen Fall ergangenen Urteil in BFH/NV 1988, 636 ausgesprochen und näher ausgeführt hat, läßt sich das Vorliegen sog. Liebhaberei wegen verhältnismäßig hoher Renovierungsaufwendungen an einem teils selbstgenutzten, teils vermieteten Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, erst entscheiden, wenn der Nutzungswert der selbstbewohnten Räume zutreffend ermittelt ist.
  • BFH, 19.09.1990 - IX R 72/85

    Besteuerung des Nutzungswertes einer Immobilie in Spanien

    Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die Überschußerzielungsabsicht zu verneinen, wenn das Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung durch den Nutzenden negativ ist, wobei steuerfreie Veräußerungsgewinne außer Betracht bleiben (Senatsurteile vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774; vom 29. März 1988 IX R 55/83, BFH/NV 1988, 636, und vom 10. August 1988 IX R 20/84, BFH/NV 1989, 160).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 170/88

    Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzwertes einer Wohnung durch

    Für die Annahme der letztgenannten Fallgestaltung ist außer verhältnismäßig hohen Herstellungskosten des Gebäudes auch bedeutsam, ob wegen der besonderen Gestaltung oder Ausstattung des Grundstücks die Voraussetzungen für eine Bewertung des Grundstücks im Sachwertverfahren vorliegen (vgl. ferner z. B. die BFH-Urteile vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456; vom 26. Januar 1988 IX R 123/84, BFH/NV 1988, 635, und vom 29. März 1988 IX R 55/83, BFH/NV 1988, 636).
  • BFH, 19.03.1991 - IX R 55/85

    Anforderungen an Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzungswerts einer

    Auch in den Urteilen zu teilweise selbstgenutzten, teilweise vermieteten historischen Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, ist der Senat vom Ansatz der Kostenmiete als naheliegend ausgegangen (Urteile vom 29. März 1988 IX R 55/83, BFH/NV 1988, 636, und vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 19.11.1991 - IX R 163/88

    Ermittlung eines nach § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • BFH, 13.03.1990 - IX R 66/86

    Anforderungen an den sofortigen Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht