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   BFH, 15.12.1987 - II R 130/85   

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https://dejure.org/1987,5100
BFH, 15.12.1987 - II R 130/85 (https://dejure.org/1987,5100)
BFH, Entscheidung vom 15.12.1987 - II R 130/85 (https://dejure.org/1987,5100)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - II R 130/85 (https://dejure.org/1987,5100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inhalt der gerichtlichen Entscheidung aufgrund der freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung des Gericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 230
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 06.12.1978 - I R 131/75

    Erweiterung einer Betriebsprüfung - Betriebsprüfung - Prüfungsfeststellung

    Auszug aus BFH, 15.12.1987 - II R 130/85
    Diese Vorschrift verpflichtet das FG, nicht nur das Ergebnis der mündlichen Verhandlung, sondern auch den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Dezember 1978 I R 131/75, BFHE 126, 379, BStBl II 1979, 162).
  • BFH, 04.08.1999 - IV B 96/98

    Verfahrensrüge

    a) Die dortige Regelung, daß das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entscheidet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dahin auszulegen, daß neben dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung auch der gesamte Akteninhalt vollständig zu berücksichtigen ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1987 II R 130/85, BFH/NV 1989, 230; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 96 Rz. 8).
  • BFH, 27.01.1998 - VIII R 73/96

    Produkte zur Eisherstellung - Entwicklungsprovision - Verkaufsprovision -

    Diese Vorschrift verpflichtet das FG nicht nur, das Ergebnis der mündlichen Verhandlung, sondern auch den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Dezember 1978 I R 131/75, BFHE 126, 379, BStBl II 1979, 162, und vom 15. Dezember 1987 II R 130/85, BFH/NV 1989, 230, 231).

    Zu einer Auseinandersetzung mit dem in Widerspruch zu den Zeugenaussagen stehenden Schreiben der Firma E im Rahmen der Beweiswürdigung bestand für das FG insbesondere deshalb Anlaß, weil es bei seiner Entscheidung allein von der die Klägerin treffenden Feststellungslast ausging und seinen Urteilsspruch auf die Nichterweislichkeit des von der Klägerin vorgetragenen Sachverhalts gestützt hat (vgl. hierzu BFH/NV 1989, 230).

  • BFH, 19.04.2005 - IV B 207/03

    Unterscheidung eines Verfahrensfehlers vom materiellrechtlichen Fehler

    a) Die Regelung, wonach das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entscheidet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dahin auszulegen, dass neben dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung auch der gesamte Akteninhalt vollständig zu berücksichtigen ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1987 II R 130/85, BFH/NV 1989, 230, und Senatsbeschluss vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70).
  • BFH, 27.09.2001 - V R 70/00

    Zeugenvernehmung; Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens

    Die dafür maßgebenden Gründe hätten aber im Urteil dargestellt werden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1987 II R 130/85, BFH/NV 1989, 230).
  • BFH, 09.05.1996 - V R 24/95

    Anforderungen an die Gewinnung der Überzeugung des Gerichts aus dem

    Zum Gesamtergebnis des Verfahrens gehört auch die Auswertung des Inhalts der dem Gericht vorliegenden Akten (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 15. Dezember 1987 II R 130/85, BFH/NV 1989, 230, m. N.).
  • BFH, 13.03.1996 - II R 28/94

    Pflicht des Finanzgerichts zur vollständigen und einwandfreien Berücksichtigung

    Diese Vorschrift verpflichtet das FG, u. a. auch den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 15. Dezember 1987 II R 130/85, BFH/NV 1989, 230, und vom 6. Dezember 1978 I R 131/75, BFHE 126, 339, BStBl II 1979, 162).
  • BFH, 24.10.1995 - III B 171/93
    Diesem Vorbringen ist die Rüge eines Verstoßes gegen das Gebot des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO zu entnehmen, aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens zu entscheiden, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Inhalts der beigezogenen Steuerakten (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1978 I R 131/75, BFHE 126, 379, BStBl II 1979, 162, [BFH 06.12.1978 - I R 131/75] und vom 15. Dezember 1987 II R 130/85, BFH/NV 1989, 230; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 96 Rz. 8 m. w. N.).
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