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   BFH, 25.04.1988 - X B 180/87   

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https://dejure.org/1988,4228
BFH, 25.04.1988 - X B 180/87 (https://dejure.org/1988,4228)
BFH, Entscheidung vom 25.04.1988 - X B 180/87 (https://dejure.org/1988,4228)
BFH, Entscheidung vom 25. April 1988 - X B 180/87 (https://dejure.org/1988,4228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 251
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.03.1985 - V B 16/84

    Mitwirkungspflicht der Beteiligten im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus BFH, 25.04.1988 - X B 180/87
    Zwar ist der Antragsteller, wenn seine Angaben ergänzungsbedürftig sind, darauf hinzuweisen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. März 1985 V B 16/84, BFH/NV 1985, 47), dies jedoch nur dann, wenn der Antragsteller erkennbar und in einer ihm zumutbaren Weise seine Mitwirkungsobliegenheit erfüllt.
  • BSG, 30.04.1982 - 7 BH 10/82

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Ablauf der Rechtsmittelfrist; Vordruck für

    Auszug aus BFH, 25.04.1988 - X B 180/87
    Die Verwendung des Vordrucks soll es dem Gericht ermöglichen, sich ausreichend Gewißheit über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu verschaffen (vgl. BTDrucks. 8/3694, S. 17 und 19 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 41. Aufl., 1983, § 117 Anm. 3 B; Beschluß des Bundessozialgerichts - BSG - vom 30. April 1982 7 BH 10/82, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1982, 878).
  • BFH, 02.11.1999 - X B 51/99

    PKH; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Das Finanzgericht (FG) hat die Versagung der Prozeßkostenhilfe (PKH) unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. April 1988 X B 180/87 (BFH/NV 1989, 251) mit dem Hinweis darauf begründet, daß die Erklärung der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse trotz Ankündigung durch den Prozeßbevollmächtigten nicht vorgelegt worden ist.

    Im Streitfall hatte das FG keinen Anlaß, die anwaltlich vertretene Antragstellerin auf das verfahrensrechtliche Erfordernis des § 117 Abs. 2 und 4 ZPO hinzuweisen (vgl. Senats-Beschlüsse in BFH/NV 1989, 251; vom 14. Januar 1997 X S 6/96 BFH/NV 1997, 608).

  • BFH, 05.11.1996 - X B 191/96

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

    Die Verwendung des Vordrucks soll es dem Gericht ermöglichen, sich ausreichend Gewißheit über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu verschaffen (z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. April 1988 X B 180/87, BFH/NV 1989, 251, m. w. N.).

    Hiernach konnte das FG über den Antrag entscheiden, ohne dadurch seine gerichtliche Aufklärungs- und Fürsorgepflicht zu verletzen (vgl. BFH in BFH/NV 1989, 251).

  • BFH, 03.08.1999 - VIII B 22/99

    PKH für den Rechtsnachfolger

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob das FG zu einem derartigen Hinweis auf die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung i.S. von § 117 Abs. 2 bis 4 ZPO überhaupt verpflichtet gewesen ist (zur Hinweispflicht bei ergänzungsbedürftigen PKH-Anträgen vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. März 1987 VII B 152/86, BFH/NV 1987, 733; vom 25. April 1988 X B 180/87, BFH/NV 1989, 251; vom 29. Oktober 1993 XI B 42/93, BFH/NV 1994, 655).
  • BFH, 15.03.2000 - V S 2/00

    PKH; persönlich eingelegte Revision

    Die Verwendung des Vordrucks soll es dem Gericht ermöglichen, sich ausreichend Gewissheit über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu verschaffen (z.B. BFH-Beschluss vom 25. April 1988 X B 180/87, BFH/NV 1989, 251, m.w.N.).
  • BFH, 22.05.1990 - VII S 28/89

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Ob eine Ausnahme dann in Betracht kommen kann, wenn sich bei einer weitgehend vollständigen Erklärung auf vorgeschriebenem Vordruck die fehlenden Angaben aus beigefügten oder in Bezug genommenen Unterlagen entnehmen lassen (BFH-Beschluß vom 17. März 1987 VII B 152/86, BFH/NV 1987, 733) oder die Lücke erkennbar auf einem Versehen beruht (Beschluß vom 25. April 1988 X B 180/87, BFH/NV 1989, 122) oder wenn bei fehlender formgerechter Erklärung die im Vordruck verlangten Angaben anderweitig und in einer vergleichbaren, übersichtlichen zuverlässigen und eindeutigen Weise dem Gericht zur Verfügung stehen (Beschluß vom 25. März 1986 III S 2/86, BFH/NV 1986, 558; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 16. März 1983 IVb ZB 73/82, StRK, Finanzgerichtsordnung, § 142, Rechtsspruch 32), braucht nicht entschieden zu werden.
  • BFH, 16.02.2001 - IX B 120/00

    PKH; Erklärung gem. § 117 Abs. 2 ZPO

    Denn die Antragstellerin hat auch solche ausdrücklich im Vordruck benannte Fragen nicht beantwortet, deren Beantwortung ihr trotz ihrer besonderen persönlichen Situation möglich gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 1988 X B 180/87, BFH/NV 1989, 251).
  • BFH, 23.11.2000 - VI S 34/99

    Prozesskostenhilfe - Antrag - PKH-Antrag - Erfolgsaussicht - Persönliche und

    Einer besonderen Aufforderung der anwaltlich vertretenen Antragstellerin zur Abgabe dieser Erklärung bedurfte es nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 1997 X S 6/96, BFH/NV 1997, 608, und vom 25. April 1988 X B 180/87, BFH/NV 1989, 251).
  • BFH, 23.11.1993 - VII B 175/93

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei entsprechenden persönlichen und

    Hiernach konnte das FG über den Antrag entscheiden, ohne dadurch eine gerichtliche Aufklärungs- oder prozessuale Fürsorgepflicht zu verletzen (vgl. BFH-Beschluß vom 25. April 1988 X B 180/87, BFH/NV 1989, 251).
  • BFH, 14.01.1997 - X S 6/96

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als

    Einer besonderen Aufforderung der anwaltlich vertretenen Antragstellerin zur Abgabe dieser Erklärung bedurfte es nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 25. April 1988 X B 180/87, BFH/NV 1989, 251).
  • BFH, 29.10.1993 - XI B 42/93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Die Verpflichtung des Gerichts, einen Antragsteller auf die Ergänzungsbedürftigkeit seiner Angaben hinzuweisen, besteht allenfalls dann, wenn er erkennbar und in einer ihm zumutbaren Weise seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1988 X B 180/87, BFH/NV 1989, 122 und vom 9. Januar 1992 III B 96/91, BFH/NV 1992, 834, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 05.07.1988 - X R 72/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,15146
BFH, 05.07.1988 - X R 72/88 (https://dejure.org/1988,15146)
BFH, Entscheidung vom 05.07.1988 - X R 72/88 (https://dejure.org/1988,15146)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 1988 - X R 72/88 (https://dejure.org/1988,15146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 251
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.06.1983 - II S 2/83

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Revision - Bewilligung der Prozeßkostenhilfe -

    Auszug aus BFH, 05.07.1988 - X R 72/88
    Armut kommt als Wiedereinsetzungsgrund in bezug auf die versäumte Revisionsfrist nur dann in Betracht, wenn der Beteiligte innerhalb der Frist neben anderem auch ein PKH-Gesuch eingereicht hat, sofern er nicht auch hieran ohne sein Verschulden gehindert war (z. B. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1983 II S 2/83, BFHE 138, 526, BStBl II 1983, 644, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.05.1988 - II B 36/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,19984
BFH, 25.05.1988 - II B 36/88 (https://dejure.org/1988,19984)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1988 - II B 36/88 (https://dejure.org/1988,19984)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1988 - II B 36/88 (https://dejure.org/1988,19984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 251
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 01.07.1987 - II S 4/87

    Rechtliche Beurteilung eines Prozeßkostenhilfeantrags

    Auszug aus BFH, 25.05.1988 - II B 36/88
    Es entspricht dem Gesetz (§ 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--, § 117 der Zivilprozeßordnung) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), daß dem Antrag auf Bewilligung der PKH eine Erklärung der Antragsteller über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt beizufügen ist (BFH-Beschluß vom 1. Juli 1987 II S 4/87, BFH/NV 1988, 262, 263 m.w.N.).
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