Rechtsprechung
   BFH, 15.06.1988 - V R 137/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5584
BFH, 15.06.1988 - V R 137/83 (https://dejure.org/1988,5584)
BFH, Entscheidung vom 15.06.1988 - V R 137/83 (https://dejure.org/1988,5584)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 1988 - V R 137/83 (https://dejure.org/1988,5584)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,5584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderung der Beanspruchung für Maßnahmen der Eingliederungshilfe - Eingliederungshilfe als Entgelt für die Betreuung der Behinderten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    NV: Zahlungen der Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe an einen Verein, der eine sog. Werkstatt für Behinderte betreibt, sind Entgelt i.S. des § 10 Abs 1 UStG 1967/1973 für die Betreuung der

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 263
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.01.1979 - 1 BvR 531/77
    Auszug aus BFH, 15.06.1988 - V R 137/83
    Art. 3 Abs. 1 GG wäre nur dann verletzt, wenn für die Differenzierung des Gesetzgebers sachlich einleuchtende Gründe schlechthin nicht erkennbar wären, so daß ihre Aufrechterhaltung als willkürlich beurteilt werden müßte (vgl. u. a. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 18. Januar 1979 1 BvR 531/77, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 1967, § 4 Nr. 14 Rechtsspruch 11; UR 1979, 63).
  • BFH, 26.07.1956 - V 90/53 U

    Begriff der freien Wohlfahrtspflege - Befreiung von der Umsatzsteuer - Pflicht

    Auszug aus BFH, 15.06.1988 - V R 137/83
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 26. Juli 1956 V 90/53 U (BFHE 63, 169, BStBl III 1956, 261) ausführte, ergeben sich daraus folgende Unterschiede: Bei den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege ist ohne weiteres davon auszugehen, daß sie der freien Wohlfahrtspflege dienen; eine entsprechende Nachprüfung dieser Voraussetzung durch die Steuerbehörden und Steuergerichte entfällt.
  • BFH, 18.10.1984 - V R 109/79
    Auszug aus BFH, 15.06.1988 - V R 137/83
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 25. November 1986 V R 109/79, BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228, unter II. 2. - mit Nachweisen -) scheidet damit eine Beurteilung der Zahlungen des Sozialhilfeträgers als sog. "Zuschuß" eines Dritten zur Förderung des leistenden Unternehmers (Kläger) aus; denn auf die Zahlung der Sozialhilfeträger hatten die Behinderten als Empfänger der Betreuungsleistungen des Klägers einen Rechtsanspruch; die Zahlung erfolgte ferner zumindest im überwiegenden Interesse der Behinderten.
  • BFH, 25.11.1986 - V R 109/78

    1. Das von sog. Schwarzfahrern eingezogene "erhöhte Fahrgeld/Beförderungsentgelt"

    Auszug aus BFH, 15.06.1988 - V R 137/83
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 25. November 1986 V R 109/79, BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228, unter II. 2. - mit Nachweisen -) scheidet damit eine Beurteilung der Zahlungen des Sozialhilfeträgers als sog. "Zuschuß" eines Dritten zur Förderung des leistenden Unternehmers (Kläger) aus; denn auf die Zahlung der Sozialhilfeträger hatten die Behinderten als Empfänger der Betreuungsleistungen des Klägers einen Rechtsanspruch; die Zahlung erfolgte ferner zumindest im überwiegenden Interesse der Behinderten.
  • FG Hessen, 18.10.2018 - 6 K 1715/17

    § 15 Abs. 1 S.1 Nr. 1 UStG, § 4 Nr. 18 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

    Seine insoweit steuerbefreiten Betreuungs- und Betreuungsnebenleistungen erbringt der Kläger im Rahmen eines Leistungsaustauschs i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unmittelbar gegenüber den Behinderten als Leistungsempfänger, wobei er das ihm zustehende Entgelt nicht von diesen, sondern von den Kostenträgern, d. h. den Trägern der Landeswohlfahrtspflege als Dritte i. S. v. § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG erhält (vgl. BFH vom 15.06.1988 - V R 137/83, BFH/NV 1989, 263; FG Hamburg vom 27.10.2004 - VII 52/00, EFG 2005, 406 rechtskräftig).
  • FG Hamburg, 27.10.2004 - VII 52/00

    Sachgerechte Zuordnung von Vorsteuern zu den Wirkungsbereichen einer als

    Denn die Zahlungen eines Dritten - hier des Trägers der Sozialhilfe - sind kein Zuschuss zur Förderung des leistenden Unternehmens, wenn der Empfänger der Leistung auf die Zahlung des Dritten einen Rechtsanspruch hat, die Zahlung an ihn in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung oder zumindest in seinem überwiegenden Interesse erfolgt (BFH, Urteil vom 15.06.1988 - V R I 137/83, BFH/NV 1989 S. 263;Urteil vom 6.10.1988 - V R 101/85, BFH/NV 1989 S. 327).
  • BFH, 27.08.1998 - V R 45/97

    Steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. § 4 Nr. 18 UStG

    So hat der Senat in dem Urteil vom 15. Juni 1988 V R 137/83 (BFH/NV 1989, 263 zu 2.) u.a. ausgeführt, es bedürfe in jedem Einzelfall einer Prüfung, ob eine Betätigung im Dienste des steuerbegünstigten Zwecks (in der erwähnten Entscheidung im Dienste der freien Wohlfahrtspflege) vorliege.
  • BFH, 17.09.1992 - I R 45/91

    Eingliederungsbeihilfen als Betriebseinnahmen

    Entsprechendes gilt, wenn die gezahlten Eingliederungshilfen ein Entgelt für Leistungen der Klin. an die Behinderten sein sollten, das - auf verkürztem Zahlungsweg - vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe unmittelbar an die Klin. gezahlt wurde (s. BFH-Urteile vom 15. Juni 1988 V R 137/83, BFH/NV 1989, 263; vom 6. Oktober 1988 V R 101/85, BFH/NV 1989, 327).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.04.1997 - 2 K 2380/96
    § 4 Nr. 18 knüpft nämlich nicht nur an die Wohlfahrtspflegetätigkeit von Einrichtungen an, sondern verlangt auch, daß diese rechtlich an einen amtlich anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege angebunden sind ( BFH-Urteil vom 15. Juni 1988 - V R 137/83 , BFH/NV 1989, S. 263).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht