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   BFH, 11.12.1987 - III R 267/84   

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https://dejure.org/1987,6194
BFH, 11.12.1987 - III R 267/84 (https://dejure.org/1987,6194)
BFH, Entscheidung vom 11.12.1987 - III R 267/84 (https://dejure.org/1987,6194)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 1987 - III R 267/84 (https://dejure.org/1987,6194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungen über die Höhe des privaten Nutzungsanteils für einen PKW - Anforderungen an die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 300
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.07.1983 - IV R 103/82

    1. Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses auch bei unüblich niedrigem

    Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 267/84
    Entgegen der Auffassung der Revision kann im übrigen auch die unterbliebene Einbehaltung der Lohnsteuer einen Schluß auf die fehlende Ernsthaftigkeit der Vereinbarung zulassen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 103/82, BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60, betreffend die sozialversicherungsrechtliche Behandlung).
  • BFH, 31.01.1963 - IV 297/60
    Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 267/84
    Ein Fahrtenbuch, das als ein geeigneter Nachweis für den behaupteten betrieblichen Nutzungsanteil angesehen werden könnte, hat die Klägerin nicht geführt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 5. Juli 1962 IV 332/60, HFR 1963, 11, und vom 31. Januar 1963 IV 297/60, HFR 1963, 330).
  • BFH, 28.08.1987 - III R 189/84

    Verwertung von Prüfungsfeststellungen für Jahre außerhalb des Prüfungszeitraums

    Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 267/84
    Nach den Regeln der Lebenserfahrung läßt sich aus den - danach nicht zu beanstandenden - Feststellungen der Außenprüfung über die in den Prüfungsjahren 1973 und 1974 bestehenden tatsächlichen Verhältnisse auch der Rückschluß ziehen, daß die Klägerin auch in den Folgejahren ihren PKW in gleichem Umfang für private Zwecke nutzte wie im Prüfungszeitraum (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 28. August 1987 III R 189/84, BFHE 150, 506).
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66

    Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 267/84
    Durch die Bezugnahme des FG auf diese Feststellungen, die nicht ausdrücklich erfolgen mußte, sind sie zum Inhalt des finanzgerichtlichen Urteils geworden und können deshalb im Revisionsverfahren überprüft werden (BFH-Beschluß vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 92, 213, BStBl II 1968, 285).
  • BFH, 22.10.1986 - I R 107/82

    Haftungsanspruch - Nichtabgeführte Kapitalertragsteuer - Geltendmachung -

    Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 267/84
    Zum anderen ist das rechtliche Gehör - insbesondere im Sinne des Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) - auch dann verletzt, wenn - darauf zielt das klägerische Vorbringen im Streitfall ab - die Beteiligten von einer Entscheidung überrascht werden, weil das Urteil auf rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte gegründet ist, zu denen sich die Beteiligten nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens zu einer Äußerung auch keine Veranlassung bestanden hat (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293 unter A.).
  • BFH, 05.07.1962 - IV 332/60
    Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 267/84
    Ein Fahrtenbuch, das als ein geeigneter Nachweis für den behaupteten betrieblichen Nutzungsanteil angesehen werden könnte, hat die Klägerin nicht geführt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 5. Juli 1962 IV 332/60, HFR 1963, 11, und vom 31. Januar 1963 IV 297/60, HFR 1963, 330).
  • BFH, 07.09.1972 - IV R 197/68

    Nachträgliche Gehaltsvereinbarungen für im Betrieb mitarbeitende Kinder

    Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 267/84
    Leistungen an nahe Angehörige sind steuerlich u. a. nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die zugrundeliegende Verpflichtung ernstlich gewollt und eindeutig vereinbart ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. September 1972 IV R 197/68, BFHE 107, 35, BStBl II 1972, 944).
  • BFH, 01.02.1962 - IV 418/61
    Auszug aus BFH, 11.12.1987 - III R 267/84
    Der BFH kann derartige Schätzungen, soweit keine zulässigen und begründeten Verfahrensrügen erhoben sind, nur daraufhin prüfen, ob das FG zu den geschätzten Werten kommen konnte, insbesondere, ob die Schätzung frei von Rechtsirrtümern ist und keinen Verstoß gegen die Denkgesetze enthält (vgl. Urteil vom 1. Februar 1962 IV 418/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1963, 19).
  • BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98

    Kfz-Privatanteil bei einem Zahnarzt

    Handelt es sich um ein besonders großes oder teures Fahrzeug, so kann der private Nutzungsanteil weit über den im Streitjahr sonst üblichen Anteil von 20 bis 25 % hinaus geschätzt werden (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 267/84, BFH/NV 1989, 300).
  • BFH, 15.12.1999 - III R 59/98
    Der BFH hat daher seit seiner Entscheidung vom 31.01.1963 IV 297/60 (HFR 1963, 330) in ständiger Rechtsprechung die Führung eines Fahrtenbuchs als einen geeigneten Nachweis angesehen, um die Schätzung des privaten Nutzungsanteils an einem betrieblichen Kfz zu vermeiden (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 07.02.1975 VI R 133/72, BFHE 115, 313, BStBl II 1975, 478 [BFH 07.02.1975 - VI R 133/72]; Urteil des erkennenden Senats vom 11.12.1987 III R 267/84, BFH/NV 1989, 300).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.06.1996 - 1 K 1624/95

    Einkommensteuer; Anwendung der in der Richtsatz-Sammlung aufgestellten

    Da die Richtlinien (regelmäßiger betrieblicher Nutzungsanteil: 65 - 70 v.H. der Gesamtnutzung) aber ausdrücklich die Möglichkeit offen lassen, im Einzelfall einen niedrigeren Betriebsanteil (und somit einen höheren Privatanteil) festzusetzen (vgl. Abschnitt 118 Abs. 2 Satz 5 EStR 1990), war das Finanzamt zu einer selbständigen Schätzung des Aufteilungsmaßstabs befugt (vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 267/84 , BFH/NV 1989, 300 m.w.N.).
  • FG München, 03.04.1997 - 7 K 66/92

    Ermittlung des geldwerten Vorteils aus Überlassung eines Pkw an Arbeitnehmer;

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  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2666/95

    Lohnsteuer; offensichtlich unzutreffende Besteuerung bei Ansatz der

    Der Umfang beruflich veranlaßter PKW-Fahrten, die - wie hier - nicht der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG unterliegen, kann durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachgewiesen werden (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 267/84, BFH/NV 1989, 300, mit weiteren Nachweisen).
  • FG Nürnberg, 08.02.1995 - V 84/94
    Eines (vorbeugenden) Rechtsschutzes wegen der "Erschwernisse" des Führens eines Fahrtenbuches bedarf es nicht, zumal das Führen eines Fahrtenbuches eine nicht ins Gewicht fallende Mehrbelastung bedeutet und zumutbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.1987 III R 267/84 , BFH/NV 1989, 300, 301 re.Sp. oben).
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