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   BFH, 06.10.1988 - V R 101/85   

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https://dejure.org/1988,3588
BFH, 06.10.1988 - V R 101/85 (https://dejure.org/1988,3588)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1988 - V R 101/85 (https://dejure.org/1988,3588)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1988 - V R 101/85 (https://dejure.org/1988,3588)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerbarkeit von Betreuungsleistungen, Beköstigungsleistungen und Beförderungsleistungen sowie Ausbildungsleistungen an Behinderte im sog. Eingangsbereich und Trainingsbereich - Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 Umsatzsteuergesetz (UStG)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    NV: Zahlungen der Träger der überörtlichen Sozialhilfe für Betreuungsleistungen, Beköstigungsleistungen und Beförderungsleistungen sowie Ausbildungsleistungen im sog. Eingangsbereich und Trainingsbereich an

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 327
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.07.1956 - V 90/53 U

    Begriff der freien Wohlfahrtspflege - Befreiung von der Umsatzsteuer - Pflicht

    Auszug aus BFH, 06.10.1988 - V R 101/85
    Wie der BFH im Urteil vom 26. Juli 1956 V 90/53 U (BFHE 63, 169, BStBl III 1956, 261) ausführte, ergeben sich daraus folgende Unterschiede: Bei den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege ist ohne weiteres davon auszugehen, daß sie der freien Wohlfahrtspflege dienen; eine entsprechende Nachprüfung dieser Voraussetzung durch die Steuerbehörden und Steuergerichte entfällt.
  • BVerfG, 18.01.1979 - 1 BvR 531/77
    Auszug aus BFH, 06.10.1988 - V R 101/85
    Art. 3 Abs. 1 GG wäre nur dann verletzt, wenn für die Differenzierung des Gesetzgebers sachlich einleuchtende Gründe schlechthin nicht erkennbar wären, so daß die Aufrechterhaltung der Differenzierung als willkürlich beurteilt werden müßte (vgl. u. a. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 1979 1 BvR 531/77, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Umsatzsteuergesetz 1967, § 4 Nr. 14 Rechtsspruch 11; Umsatzsteuer-Rundschau 1979, 63).
  • BFH, 14.11.1957 - V 28/55 U

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Leistungen eines gemeinnützigen Jugendpflegeverein

    Auszug aus BFH, 06.10.1988 - V R 101/85
    Die in Umsatzsteuergesetzen vor dem UStG 1934 enthaltene allgemeine Befreiungsvorschrift wegen Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit wurde nicht in das UStG 1951 übernommen (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 1957 V 28/55 U, BFHE 66, 17, BStBl III 1958, 7).
  • BFH, 25.11.1986 - V R 109/78

    1. Das von sog. Schwarzfahrern eingezogene "erhöhte Fahrgeld/Beförderungsentgelt"

    Auszug aus BFH, 06.10.1988 - V R 101/85
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 25. November 1986 V R 109/78, BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228, unter II.2. - mit Nachweisen -) sind Zahlungen eines Dritten kein Zuschuß zur Förderung des leistenden Unternehmers, wenn der Empfänger der Leistung auf die Zahlung des Dritten einen Rechtsanspruch hat, die Zahlung an ihn in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung oder zumindest in seinem überwiegenden Interesse erfolgt.
  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 06.10.1988 - V R 101/85
    Die Zuwendungen könnten nicht als Entgelt i. S. des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG 1973/1980 erfaßt werden, weil es an einer zum Zweck der Entgeltserzielung erbrachten Leistung fehle (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).
  • BFH, 20.12.2001 - V R 81/99

    Umsatzsteuerpflicht bei Übernahme der Abwasserbeseitigungspflicht

    In Fällen, in denen eine Person des privaten Rechts Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt und im Zusammenhang damit Geldzahlungen erhält, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein Leistungsaustausch zu bejahen oder abzulehnen sein (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 240; vgl. auch BFH-Urteile vom 26. Oktober 2000 V R 10/00, BFHE 193, 165, BFH/NV 2001, 400 - Gebäude-Restwertentschädigung; vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169 - Tiefgaragenerrichtung für Stadtgemeinde; vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715 - Forschung mit öffentlichen Mitteln; vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66, BStBl II 1995, 86 - Forschungszuschuss; vom 25. März 1993 V R 84/89, BFH/NV 1994, 59 - Pauschale für Übernahme der Luftaufsicht; vom 6. Oktober 1988 V R 101/85, BFH/NV 1989, 327 - Zahlungen eines Sozialhilfeträgers für Leistungen einer GmbH; vom 9. Dezember 1987 X R 39/81, BFHE 152, 280, BStBl II 1988, 471 - Forschungszuschuss).
  • FG Köln, 13.11.2002 - 3 K 2613/99

    "Starthilfe" der DB für andere Verkehrsunternehmen kein echter Zuschuss

    In derartigen Fällen, in denen eine Person des privaten Rechts Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt und im Zusammenhang damit Geldzahlungen erhält, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein Leistungsaustausch zu bejahen oder zu verneinen sein (vgl. BFH-Urteile vom 13.11.1887 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169; vom 25. März 1993 V R 84/89, BFH/NV 1994, 59; vom 6. Oktober 1988 V R 101/85, BFH/NV 1989, 327; vom 9. Dezember 1987 X R 39/81, BFHE 152, 280, BStBl II 1988, 471 und vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66, BStBl II 1995, 86).
  • FG Hamburg, 27.10.2004 - VII 52/00

    Sachgerechte Zuordnung von Vorsteuern zu den Wirkungsbereichen einer als

    Denn die Zahlungen eines Dritten - hier des Trägers der Sozialhilfe - sind kein Zuschuss zur Förderung des leistenden Unternehmens, wenn der Empfänger der Leistung auf die Zahlung des Dritten einen Rechtsanspruch hat, die Zahlung an ihn in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung oder zumindest in seinem überwiegenden Interesse erfolgt (BFH, Urteil vom 15.06.1988 - V R I 137/83, BFH/NV 1989 S. 263;Urteil vom 6.10.1988 - V R 101/85, BFH/NV 1989 S. 327).
  • FG Sachsen, 21.01.2004 - 7 K 2347/02

    Staatliche Zuschüsse an einen gemeinnützigen Verein zur Förderung einer

    In Fällen, in denen eine Person des privaten Rechts Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt und im Zusammenhang damit Geldzahlungen erhält, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein Leistungsaustausch zu bejahen oder abzulehnen sein (BFH-Urteil vom 22. Juli 1999 - V R 74/98, BFH/NV 2000, 240 ; vgl. auch BFH-Urteile vom 26. Oktober 2000 - V R 10/00, BFH/NV 2001, 400 ; vom 13. November 1997 - V R 11/97, BStBl. II 1998, 169; vom 25. Januar 1996 - V R 61/94, BFH/NV 1996, 715; vom 28. Juli 1994 - V R 19/92, BStBl. II 1995, 86; vom 25. März 1993 - V R 84/89, BFH/NV 1994, 59; vom 6. Oktober 1988 - V R 101/85, BFH/NV 1989, 327; und vom 9. Dezember 1987 - X R 39/81, BStBl. II 1988, 471).
  • BFH, 06.02.1991 - V B 8/89

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Falle der Möglichkeit der Beantwortung

    Schließlich ist aufgrund der neueren Senatsrechtsprechung als geklärt anzusehen, unter welchen Voraussetzungen Zahlungen eines Dritten, statt einen Zuschuß darzustellen, Entgelt sind, das in die Bemessungsgrundlage eingeht (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1988 V R 101/85, unter 1, BFH/NV 1989, 327).
  • BFH, 17.09.1992 - I R 45/91

    Eingliederungsbeihilfen als Betriebseinnahmen

    Entsprechendes gilt, wenn die gezahlten Eingliederungshilfen ein Entgelt für Leistungen der Klin. an die Behinderten sein sollten, das - auf verkürztem Zahlungsweg - vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe unmittelbar an die Klin. gezahlt wurde (s. BFH-Urteile vom 15. Juni 1988 V R 137/83, BFH/NV 1989, 263; vom 6. Oktober 1988 V R 101/85, BFH/NV 1989, 327).
  • FG Nürnberg, 26.03.1996 - II 234/93
    Der Zuschuß bezweckt demnach eine Auffüllung des von den Parkhausbenutzern zu zahlenden Entgelts (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 25.11.1986 V R 109/78 BStBl. II 1987, 228 und vom 06.10.1988 V R 101/85 unter 1, BFH/NV 1989, 327).
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