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Rechtsprechung
   BFH, 09.01.1989 - VII R 143/85   

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BFH, 09.01.1989 - VII R 143/85 (https://dejure.org/1989,7265)
BFH, Entscheidung vom 09.01.1989 - VII R 143/85 (https://dejure.org/1989,7265)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 1989 - VII R 143/85 (https://dejure.org/1989,7265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.07.1987 - VII R 188/82

    Umsatzsteuerrückstand - Geschäftsführerhaftung - Berechnung der Haftungssumme -

    Auszug aus BFH, 09.01.1989 - VII R 143/85
    Bei der Umsatzsteuer hätte geprüft werden müssen, ob und inwieweit die GmbH bei in etwa gleichmäßiger Befriedigung ihrer sämtlichen Gläubiger - also sowohl der Banken und Lieferanten wie des FA - das FA hätte befriedigen müssen (Grundsatz der anteiligen Umsatzsteuer, zuletzt Urteil des BFH vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172).

    Es hätte daher geprüft werden müssen, ob und inwieweit dies tatsächlich der Fall gewesen ist, ggf. die sog. anteilige Umsatzsteuer (vgl. das vorgenannte Urteil in BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172) überschlägig berechnet werden und die Haftungssumme dementsprechend festgesetzt werden müssen (vgl. Urteil des BFH vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657).

  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 09.01.1989 - VII R 143/85
    Bejahendenfalls wäre nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Haftung im vollen Umfang der nicht an das FA abgeführten Lohnsteuerbeträge gegeben (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1982 VII R 96/79, BFHE 135, 416, BStBl II 1982, 521).
  • BFH, 12.06.1986 - VII R 192/83

    Umsatzsteuer - Höhe des Haftungsbetrag - Unzureichende Mittel zur Tilgung

    Auszug aus BFH, 09.01.1989 - VII R 143/85
    Es hätte daher geprüft werden müssen, ob und inwieweit dies tatsächlich der Fall gewesen ist, ggf. die sog. anteilige Umsatzsteuer (vgl. das vorgenannte Urteil in BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172) überschlägig berechnet werden und die Haftungssumme dementsprechend festgesetzt werden müssen (vgl. Urteil des BFH vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657).
  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 09.01.1989 - VII R 143/85
    Denn abgesehen davon, daß bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer grundsätzlich jeder von ihnen für die steuerlichen Verpflichtungen der Gesellschaft einzustehen hat (Urteile des BFH vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 143, BStBl II 1984, 776, und vom 13. Januar 1987 VII R 86/85, BFH /NV 1987, 550), war der Kläger - wie unstreitig - ab 17. Januar 1977, also nach Fälligwerden (Lohnsteuer 12/1976) und bei Fälligkeit (Lohnsteuer einschließlich Kirchensteuer 1 bis 5/1977 sowie Umsatzsteuer 1 bis 5/1977), der alleinige Geschäftsführer der GmbH.
  • BFH, 08.07.1982 - V R 7/76

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH bei

    Auszug aus BFH, 09.01.1989 - VII R 143/85
    Als Verfahrensfehler des FG wegen unzureichender Sachaufklärung beanstandet der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 8. Juli 1982 V R 7 /76 (BFHE 137, 1, BStBl II 1983, 249), daß es das FG verabsäumt habe, Ermittlungen darüber anzustellen, ob und inwieweit die GmbH im Haftungszeitraum in der Lage gewesen wäre, die Steuerrückstände unter Berücksichtigung ihrer anderen Zahlungsverpflichtungen und der darauf erbrachten Zahlungen zu begleichen.
  • BFH, 13.01.1987 - VII R 86/85

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für von den Arbeitslöhnen der

    Auszug aus BFH, 09.01.1989 - VII R 143/85
    Denn abgesehen davon, daß bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer grundsätzlich jeder von ihnen für die steuerlichen Verpflichtungen der Gesellschaft einzustehen hat (Urteile des BFH vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 143, BStBl II 1984, 776, und vom 13. Januar 1987 VII R 86/85, BFH /NV 1987, 550), war der Kläger - wie unstreitig - ab 17. Januar 1977, also nach Fälligwerden (Lohnsteuer 12/1976) und bei Fälligkeit (Lohnsteuer einschließlich Kirchensteuer 1 bis 5/1977 sowie Umsatzsteuer 1 bis 5/1977), der alleinige Geschäftsführer der GmbH.
  • BFH, 26.09.1974 - IV R 24/71

    GbR - BGB-Gesellschaft - Einheitliche Gewinnfeststellung - Feststellungsbescheid

    Auszug aus BFH, 09.01.1989 - VII R 143/85
    Da der Haftungsbescheid und die Einspruchsentscheidung an die richtige örtliche Anschrift des Klägers gerichtet waren und ein Walter X. unter dieser Anschrift - wie vom FG festgestellt - nicht existiert, ist die Verwechslung des Vornamens allein nicht rechtserheblich (vgl. auch Urteil des BFH vom 26. September 1974 IV R 24/71, BFHE 114, 156, BStBl II 1975, 311).
  • BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87

    Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 09.01.1989 - VII R 143/85
    Standen der Gesellschaft im Haftungszeitraum nur noch Zahlungsmittel im Umfang der von ihr ausgezahlten Nettolöhne zur Verfügung, so könnte eine Reduzierung der nach den Bruttolöhnen berechneten Lohnsteuer und dementsprechend angesetzten Haftungsbeträge insoweit in Betracht kommen, als die Lohnsteuer nur auf der Grundlage der gezahlten Nettolöhne für den (oder die) letzten Monat(e) des Haftungszeitraums zu berechnen wäre (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859).
  • FG Düsseldorf, 28.01.1997 - 11 K 1138/92

    Haftung der Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG; Haftungspflicht bei grob

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  • BFH, 12.10.1999 - VII B 54/99

    Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer - Lohnsteuerhaftung -

    Der Senat teilt auch die der Rechtsprechung des Senats entsprechende Auffassung des FG, daß eine betragsmäßige Beschränkung der Lohnsteuerhaftung für auf den letzten oder die letzten Monate der Lohnzahlung entfallende Lohnsteuer nicht in Betracht kommen kann, weil die GmbH ohne die rückständigen Lohnsteuerbeträge der Vormonate zu begleichen, bis zum März 1997 jeweils die vollen Löhne ausgezahlt hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. Januar 1989 VII R 143/85, BFH/NV 1989, 422).
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Rechtsprechung
   BFH, 09.01.1989 - VII R 28/86   

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https://dejure.org/1989,21007
BFH, 09.01.1989 - VII R 28/86 (https://dejure.org/1989,21007)
BFH, Entscheidung vom 09.01.1989 - VII R 28/86 (https://dejure.org/1989,21007)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 1989 - VII R 28/86 (https://dejure.org/1989,21007)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 422
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.10.1988 - VII R 191/85

    Ablehung der Auszahlung eines abgetretenen Lohnsteuererstattungsbetrages -

    Auszug aus BFH, 09.01.1989 - VII R 28/86
    Anmerkung: Die Entscheidung entspricht im wesentlichen dem Urteil vom 4.10.1988 VII R 191/85 BFH/NV 1989, 276.
  • BFH, 21.02.1989 - VII R 7/86

    Erfüllungshalber erfolgte Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs -

    Der Senat braucht somit auf die von der Vorinstanz aufgeworfene Frage, ob der der Abtretung zugrunde liegende Darlehensvertrag wegen der Höhe der vereinbarten Effektivzinsen gemäß § 138 BGB sittenwidrig und nichtig ist, nicht zu entscheiden (vgl. hierzu die - nicht veröffentlichten - Urteile des Senats vom 4. Oktober 1988 VII R 191/85, und vom 9. Januar 1989 VII R 28/86).
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