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   BFH, 25.10.1988 - VII R 63/86   

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https://dejure.org/1988,17921
BFH, 25.10.1988 - VII R 63/86 (https://dejure.org/1988,17921)
BFH, Entscheidung vom 25.10.1988 - VII R 63/86 (https://dejure.org/1988,17921)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - VII R 63/86 (https://dejure.org/1988,17921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Forderung einer Ausgleichsabgabe für die Einfuhr getrockneter Sultaninen (Trauben) - Anwendbarkeit der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für die Zollwertermittlung auf die Berechnung des Mindestpreises

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 472
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.02.1988 - 77/86

    The Queen / Customs und Excise, ex parte National Dried Fruit Trade Association

    Auszug aus BFH, 25.10.1988 - VII R 63/86
    Mit Steueränderungsbescheid vom 5. August 1988 setzte das HZA die zu erhebende Ausgleichsabgabe auf insgesamt 2 968, 99 DM herab und erstattete den Differenzbetrag von 9 413, 79 DM; die Erstattung war durch die Verordnung (EWG) Nr. 994/88 (VO Nr. 994/88) der Kommission vom 15. April 1988 (ABlEG L 99/12) notwendig geworden, durch die die Kommission dem Urteil des EuGH vom 11. Februar 1988 Rs. 77/86 (noch nicht amtlich veröffentlicht; vgl. das EuGH-Urteil in einem Parallelfall vom 5. Juli 1988 Rs. 291/86, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern - ZfZ - 1988, 271) - mit dem der EuGH die VO Nr. 2742/82 teilweise für ungültig erklärt hatte - nachgekommen war.
  • EuGH, 05.07.1988 - 291/86

    Central-Import Münster / Hauptzollamt Münster

    Auszug aus BFH, 25.10.1988 - VII R 63/86
    Mit Steueränderungsbescheid vom 5. August 1988 setzte das HZA die zu erhebende Ausgleichsabgabe auf insgesamt 2 968, 99 DM herab und erstattete den Differenzbetrag von 9 413, 79 DM; die Erstattung war durch die Verordnung (EWG) Nr. 994/88 (VO Nr. 994/88) der Kommission vom 15. April 1988 (ABlEG L 99/12) notwendig geworden, durch die die Kommission dem Urteil des EuGH vom 11. Februar 1988 Rs. 77/86 (noch nicht amtlich veröffentlicht; vgl. das EuGH-Urteil in einem Parallelfall vom 5. Juli 1988 Rs. 291/86, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern - ZfZ - 1988, 271) - mit dem der EuGH die VO Nr. 2742/82 teilweise für ungültig erklärt hatte - nachgekommen war.
  • EuGH, 24.06.1986 - 236/84

    Malt / Hauptzollamt Düsseldorf

    Auszug aus BFH, 25.10.1988 - VII R 63/86
    Auch kann es unerläßlich sein, pauschale Bewertungen vorzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 1985 VII R 59/84, BFHE 145, 262, 264, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des EuGH; vgl. auch EuGH-Urteil vom 24. Juni 1985 Rs. 236/84, EuGHE 1986, 1939, 1945).
  • BFH, 23.02.1988 - VII R 31/86
    Auszug aus BFH, 25.10.1988 - VII R 63/86
    In Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415) sieht sich der Senat nicht gehalten, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (vgl. auch Senatsurteil vom 23. Februar 1988 VII R 31/86 und VII R 29/87, BFHE 152, 382).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 25.10.1988 - VII R 63/86
    In Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415) sieht sich der Senat nicht gehalten, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (vgl. auch Senatsurteil vom 23. Februar 1988 VII R 31/86 und VII R 29/87, BFHE 152, 382).
  • EuGH, 14.01.1987 - 281/84

    Zuckerfabrik Bedburg / Rat und Kommission

    Auszug aus BFH, 25.10.1988 - VII R 63/86
    Bei der Prüfung der Vereinbarkeit einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist festzustellen, ob die mit dieser Bestimmung getroffenen Maßnahmen zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet sind und ob sie nicht die Grenzen des dazu Erforderlichen überschreiten (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Januar 1987 Rs. 281/84, ZfZ 1987, 75).
  • BFH, 17.10.1985 - VII R 59/84
    Auszug aus BFH, 25.10.1988 - VII R 63/86
    Auch kann es unerläßlich sein, pauschale Bewertungen vorzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 1985 VII R 59/84, BFHE 145, 262, 264, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des EuGH; vgl. auch EuGH-Urteil vom 24. Juni 1985 Rs. 236/84, EuGHE 1986, 1939, 1945).
  • BFH, 03.11.1998 - VII R 87/97

    Ausgleichsabgabe für getrocknete Weintrauben

    Wie der Senat bereits entschieden hat, hat die Kommission im Rahmen der Mindestpreisregelung für getrocknete Trauben zur Erreichung des angestrebten wirtschaftlichen Ziels einen weiten Ermessensspielraum, innerhalb dessen sie auch pauschale Regelungen treffen und dabei auch Gründen der Verwaltungspraktikabilität Raum geben darf (Senatsurteil vom 25. Oktober 1988 VII R 63/86, BFH/NV 1989, 472).

    Sind Mindesteinfuhrpreise einzuhalten, kann der Importeur zwar regelmäßig nicht durch den Abschluß von Devisentermingeschäften die Einhaltung dieser Preise sicherstellen (Senat in BFH/NV 1989, 472); er muß jedoch angesichts der Möglichkeit solcher Kursschwankungen Vorsorge dafür treffen, daß bei der Aushandlung der Preise mit den Lieferanten ihm ausreichend Spielraum für die Einhaltung der Mindesteinfuhrpreise verbleibt.

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