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   BFH, 08.02.1989 - X B 147/88   

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https://dejure.org/1989,8735
BFH, 08.02.1989 - X B 147/88 (https://dejure.org/1989,8735)
BFH, Entscheidung vom 08.02.1989 - X B 147/88 (https://dejure.org/1989,8735)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 1989 - X B 147/88 (https://dejure.org/1989,8735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 481
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 25.11.1999 - III B 5/99

    Vollbeendete OHG; Beweiskraft einer PZU

    Abgesehen davon, dass der Beschwerdeführer im erstinstanzlichen Verfahren insoweit überhaupt keinen Beweis angeboten hat (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 8. Februar 1989 X B 147/88, BFH/NV 1989, 481, 482), erbringt die erstmals im Beschwerdeverfahren vorgelegte eidesstattliche Versicherung der Mutter des Prozessvertreters als bloßes Mittel zur Glaubhaftmachung (vgl. § 294 ZPO) jedenfalls keinen Gegenbeweis (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1992, 321, und vom 14. November 1977 VIII B 52/77, BFHE 124, 5, BStBl II 1978, 156, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 23.11.1994 - X B 23/94

    Notwendigkeit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bei beiderseitigen

    Es lägen jedoch, wie dargestellt, eine nicht geringe Zahl von Indizien vor, die eine Überzeugungsbildung -- hier allerdings zuungunsten des Klägers -- zuließen (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH --) vom 8. Februar 1989 X B 147/88, BFH/NV 1989, 481).
  • BFH, 17.03.1997 - I B 96/96

    Klärungsbedürftigkeit und grundsätzliche Bedeutung der Plicht zur Vorlage des

    Davon, daß eine eidesstattliche Versicherung uneingeschränkt die behauptete Tatsache glaubhaft mache i. S. des § 294 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung (ZPO), kann nach ständiger Rechtsprechung nicht ausgegangen werden (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 8. Oktober 1985 VIII R 224/84, BFH/NV 1986, 226; BFH- Beschlüsse vom 8. Februar 1989 X B 147/88, BFH/NV 1989, 481; vom 9. September 1994 III B 29/94, BFH/NV 1995, 276; vom 23. November 1994 X B 23/94, BFH/NV 1995, 625).
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