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   BFH, 23.02.1988 - IX R 151/86   

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https://dejure.org/1988,2660
BFH, 23.02.1988 - IX R 151/86 (https://dejure.org/1988,2660)
BFH, Entscheidung vom 23.02.1988 - IX R 151/86 (https://dejure.org/1988,2660)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 1988 - IX R 151/86 (https://dejure.org/1988,2660)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 485
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.07.1972 - VIII R 56/68

    Hausbesitzer - Kosten aufgrund Räumungsprozesse - Werbungskosten - Möglichkeit

    Auszug aus BFH, 23.02.1988 - IX R 151/86
    Bei Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Räumungsprozeß muß demgemäß nicht nur objektiv ein innerer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit bestehen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880), sondern sie müssen auch subjektiv der Förderung der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dienen.

    Der Senat folgt daher nicht der Auffassung, daß es keine entscheidende Rolle spiele, ob die Kosten aufgewendet wurden, um das Grundstück auch weiterhin durch Vermietung, ggf. auch in Form des Bewohnens durch die Steuerpflichtigen selbst, zu nutzen oder um das Grundstück verkaufen zu können, weil der in Aussicht genommene Käufer die Miet- und Pachtverhältnisse nicht übernimmt (BFHE 106, 532, dort 534, BStBl II 1972, 880; vgl. bereits einschränkend das die Beseitigung eines nicht wirksam gewordenen Pachtverhältnisses betreffende Urteil vom 22. April 1975 VIII R 110/70, BFHE 115, 479, BStBl II 1975, 663).

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus BFH, 23.02.1988 - IX R 151/86
    Durch die Einkunftsart veranlaßt sind Aufwendungen, wenn objektiv ein Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453, und vom 29. Oktober 1985 IX R 56/82, BFHE 145, 52, BStBl II 1986, 143; vgl. auch zur Überlassung von Kapital zur Nutzung Urteil vom 21. Juli 1981 VIII R 154/76, BFHE 134, 116, BStBl II 1982, 37 mit Verweisung auf das Urteil vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510 unter 3. a), wonach es auf den Zweck der Kreditaufnahme ankomme; vgl. ferner Urteile vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368, und vom 15. Mai 1981 VI R 66/78, BFHE 133, 516, dort 518, BStBl II 1981, 735).
  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78

    Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung -

    Auszug aus BFH, 23.02.1988 - IX R 151/86
    Durch die Einkunftsart veranlaßt sind Aufwendungen, wenn objektiv ein Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453, und vom 29. Oktober 1985 IX R 56/82, BFHE 145, 52, BStBl II 1986, 143; vgl. auch zur Überlassung von Kapital zur Nutzung Urteil vom 21. Juli 1981 VIII R 154/76, BFHE 134, 116, BStBl II 1982, 37 mit Verweisung auf das Urteil vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510 unter 3. a), wonach es auf den Zweck der Kreditaufnahme ankomme; vgl. ferner Urteile vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368, und vom 15. Mai 1981 VI R 66/78, BFHE 133, 516, dort 518, BStBl II 1981, 735).
  • BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03

    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

    Folgerichtig hatte der BFH schon bisher Aufwand für die Räumung eines vermieteten Objekts vornehmlich in Erwartung der besseren Verwertung als nicht durch die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung veranlasst angesehen (BFH-Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485).

    Es wird prüfen müssen, ob und ggf. inwieweit der Kläger auch die streitigen 16 000 DM an die Mieter gezahlt hat, um die frei werdenden und anschließend renovierten Wohnungen weiterhin --und zwar, wie die Kläger vortragen, zu einem höheren Mietzins-- fremd zu vermieten (dann Werbungskosten, vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 1975 VIII R 115/70, BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730, und in BFH/NV 1989, 485, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85

    Sind die Kosten für vorzeitige Darlehensrückzahlungen Werbungskosten?

    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden grundsätzlich die Aufwendungen, bei denen objektiv ein Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (Urteile des BFH vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453, und vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485).

    Von dieser Rechtsauffassung ist der erkennende Senat bereits im Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 151/86 (BFH/NV 1989, 485) zu Räumungskosten im Zusammenhang mit der beabsichtigten Veräußerung eines Mietwohngrundstücks und im Urteil vom 1. August 1989 IX R 17/86 (BFH/NV 1990, 94) zu Verzugszinsen beim Rücktritt von einem Grundstückskauf (im Anschluß an die dort zitierte BFH-Rechtsprechung) ausgegangen (vgl. ferner - zur Einkunftsart Kapitalvermögen - das Urteil des VIII. Senats vom 27. Juni 1989 VIII R 30/80, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934).

  • BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei

    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453, und vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485).

    Der erkennende Senat hat im Urteil in BFH/NV 1989, 485 ausgesprochen, daß auch Räumungskosten im Zusammenhang mit der beabsichtigten Veräußerung eines Mietwohngrundstücks nicht gemäß § 9 Abs. 1 EStG abziehbar sind.

  • FG Köln, 27.05.2003 - 8 K 155/00

    Abfindungszahlungen an Mieter als Werbungskosten

    Soweit der BFH in seinem Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485 anderer Auffassung ist, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Angesichts dessen ist der im Urteil BFH/NV 1989, 485 gezogene Schluss, Räumungskosten seien nur als Werbungskosten abziehbar, wenn die Kosten aufgewendet würden, um das Grundstück auch weiterhin durch Vermietung nutzen zu können, nicht überzeugend (a.A. auch: Claßen in Lademann/Söffing, EStG, Stand: Oktober 1998, § 21 Rz. 269: Anders als bei Renovierungskosten bei Beendigung der Vermietung und vor Selbstbezug und bei Abbruchkosten seien solche Kosten immer durch die - frühere Vermietung veranlasst; Schmidt/Drenseck, EStG, 22. Aufl., § 21 Rz 100 - Prozesskosten - unter Berufung auf das BFH-Urteil BFH BStBl II 1972, 880).

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 57/01

    Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks

    Auch Kosten für die Räumung eines Grundstücks können Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein (BFH-Urteile vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880; vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485).
  • BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96

    Abbruchkosten als nachträgliche Werbungskosten

    In den Fällen, in denen die Aufwendungen allein oder ganz überwiegend durch eine nachfolgende Veräußerung des Grundstücks veranlaßt sind, kann ein Abzug als Werbungskosten ausscheiden, wenn der innere Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch die Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert wird (BFH-Urteil vom 6. März 1979 VIII R 110/74, BFHE 127, 510, BStBl II 1979, 551; zu Aufwendungen zur Schadensbeseitigung: Senats-Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465; zu Räumungskosten: Senats-Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485).
  • BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hoher Erhaltungsaufwand ist nur im Rahmen der AfA bei

    Vielmehr bedarf noch höchstrichterlicher Klärung, ob im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mietwohngrundstücks noch vom Verkäufer vorgenommener Erhaltungsaufwand bei dessen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar ist oder ob es sich um Kosten handelt, die dem im Rahmen des Privatvermögens grundsätzlich nicht einkommensteuerbaren Veräußerungsvorgang zuzuordnen sind (vgl. auch das Senatsurteil vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485).
  • FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 5793/96

    Zwangsräumungskosten eines Grundstücks

    Werbungskosten sind im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung demgemäß Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung besteht, wenn sie auch subjektiv der Förderung der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dienen (BFH-Urteile vom 31. März 1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212, vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485; vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464).

    Danach sind Räumungskosten wertungsmäßig nicht durch die vorherige Vermietungstätigkeit veranlasst, wenn die Erwartung der besseren Verwertung des Vermietungsobjekts im Vordergrund steht (BFH-Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485).

  • FG Köln, 27.05.2003 - 6 K 155/00

    Abstandszahlungen für die Wohnungsräumung bei anschließender Selbstnutzung

    Soweit der BFH in seinem Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485 anderer Auffassung ist, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Angesichts dessen ist der im Urteil BFH/NV 1989, 485 gezogene Schluss, Räumungskosten seien nur als Werbungskosten abziehbar, wenn die Kosten aufgewendet würden, um das Grundstück auch weiterhin durch Vermietung nutzen zu können, nicht überzeugend (a.A. auch: Claßen in Lademann/Söffing, EStG, Stand: Oktober 1998, § 21 Rz. 269: Anders als bei Renovierungskosten bei Beendigung der Vermietung und vor Selbstbezug und bei Abbruchkosten seien solche Kosten immer durch die - frühere Vermietung veranlasst; Schmidt/Drenseck, EStG, 22. Aufl., § 21 Rz 100 - Prozesskosten - unter Berufung auf das BFH-Urteil BFH BStBl II 1972, 880).

  • FG Hessen, 06.04.2006 - 3 K 1524/04

    Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht bei Veräußerung einer vermieteten Wohnung

    Die Rechtsprechungsgrundsätze, wonach Erhaltungsaufwendungen, die während der Vermietungstätigkeit durchgeführt werden, in typisierender Weise noch dem Bereich der Einkünfteerzielung zugeordnet werden, stehen dem nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 23.02.1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485, sowie BFH-Urteil in BStBl II 2005, 760).
  • BFH, 13.12.2000 - IX B 106/00

    Abbruchkosten eines Gebäudes

  • FG Baden-Württemberg, 30.10.2007 - 4 K 292/04

    Zuordnung von Renovierungskosten eines zunächst vermieteten und danach verkauften

  • FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96

    Verrechenbarkeit der bei einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung zu leistenden

  • BFH, 01.08.1989 - IX R 17/86

    Anforderungen an die Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides

  • BFH, 03.04.2003 - IX B 205/02

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei vorhandener

  • FG München, 19.11.2002 - 6 V 4496/01

    Abstandszahlung für Wohnungsräumung; Aussetzung der Vollziehung in Sachen;

  • FG München, 03.07.2003 - 6 K 4071/01

    Abziehbarkeit einer an den Mieter geleisteten Abstandszahlung; Einkommensteuer

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